Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Gruppe Kommunikation
Bewerbungsfrist: 28. Jänner 2004 - bereits abgelaufen !Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 4 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird um Veranlassung der Einschaltung der folgenden Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" bis spätestens 23. Dezember 2003 ersucht.
"Im Zuge der Evaluierung des Kabinetts des Bundesministers ist auch beabsichtigt, das Informations- und Kommunikationswesen im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) neu zu strukturieren. Diese Maßnahme sieht die Bildung einer Gruppe Kommunikation vor. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Gruppe Kommunikation öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A1/7 bzw. v1/5).
Der Leiter der Gruppe Kommunikation ist der Kommunikationsmanager des Ressorts. Er legt die Kommunikationsstrategie fest, plant und steuert den Einsatz der Unternehmenskommunikation auf Basis der Ministervorgaben. Er fungiert als Sonderberater des Bundesministers in Medienangelegenheiten und ist Sprecher des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Er verkehrt in diesen Angelegenheiten mit dem Bundesminister unmittelbar. Dazu stehen ihm drei wesentliche Kommunikationsfunktionen des Ressorts - Öffentlichkeitsarbeit, Corporate Identity und Marketing - zur Verfügung. Ihm obliegt auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Heeresbild- und Filmstelle.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit einer Funktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Den Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten sowie erbrachte Dienstleistungen vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit der ausgeschriebenen Leitungsfunktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien,
b) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung,
c) Beherrschung moderner Methoden im Führungsstil und Verwaltungstechnik,
d) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,
e) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,
f) abgeleisteter Präsenzdienst.
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-),
- eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich,
- bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufsoffizier oder eine dementsprechende Milizausbildung.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt für Beamte ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe A1 voraus.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.
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Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Rossauer Lände 1, A-1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 28. Jänner 2004 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. .
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst."