Personalausschreibung: Chief Operations Officer (COO) im Hauptquartier UNDOF (Syrien)
Bewerbungsfrist: 30. April 2004 - bereits abgelaufen !"Mit Ablösetermin JUNI 2004 hat Österreich die Funktion des.
"Chief Operations Officer (COO)".
im Hauptquartier UNDOF (Syrien) zu besetzen.
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Das Vorliegen einer freiwilligen Meldung zum Auslandseinsatz.
2. Der Bewerber muss seine Bereitschaft für eine 12-monatige Auslandsverwendung erklären.
Besondere Voraussetzungen:
a) Truppenoffizier (M BO 2, H2) oder Offizier des Miliz- und Reservestandes;.
b) Dienstgrad "Oberstleutnant";.
c) Zivilführerschein "B";.
d) Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, vorzugsweise im S3-Bereich (Ops);.
e) erfolgreich absolvierter Führungslehrgang 2 (früher Truppenkommandantenkurs);.
f) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe C abgeschlossen;.
g) erfolgreich absolvierter Stabsoffizierskurs für friedenserhaltende Operationen (SOC/PSO);.
h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperaus¬bildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungs¬prüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond).
Hauptaufgaben:
- Leitung und Kontrolle der "Ops-Branch" sowie Unterweisung des Ops-Personals,
- Beratung des "Chief of Staff (COS)" in operationellen Angelegenheiten,
- Koordinierung der operativen Aktivitäten der Force,
- Durchführung besonderer Aufgaben, die vom COS bzw. FC festgelegt werden,
- Übernahme der dienstlichen Aufgaben des COS als dessen Vertreter.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend dem Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe C abgeschlossen" ist ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung) vorzulegen.
Grundsätzlich können Bewerbungen auch abgegeben werden, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden dann in die Personalauswahl aufgenommen, wenn.
- die fehlenden Erfordernisse durch Ausbildungsergänzung, die Zuordnung einer Verwendungsbezeichnung oder Zuerkennung eines höheren Dienstgrades erbracht werden können und wenn.
- Bewerber, die alle Erfordernisse erfüllen, fehlen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind auf dem Dienstweg mit einem Passbild neueren Datums an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Rossauer Lände 1, A-1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 30. April 2004 eingelangt sein.
Die Beurteilung in Hinblick auf Eignung zur Menschenführung hat bei den Truppenoffizieren durch unmittelbare Vorgesetzte zu erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts¬anspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.".
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30.03.2004.
Für den Bundesminister:
CHAVANNE