Personalausschreibung: Leiter des Heeresgeschichtlichen Museums
Bewerbungsfrist: 17. März 2005 - bereits abgelaufen !Gemäß § 3 Z 8 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/5 bzw. v1/4).
Diese Funktion gelangt voraussichtlich mit 1. September 2005 zur Besetzung. Es wird jedoch eine möglichst frühzeitige Einbindung des künftigen Direktors in die derzeit bereits laufende Projektarbeit betreffend die Umstrukturierung des Heeresgeschichtlichen Museums angestrebt.
Mit der gegenständlichen Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden:
Leitung des Forschungs-, Dokumentations-, Sammlungs- und Ausstellungswesens einschließlich der Ausstellungen in den Schausälen, Wahrnehmung der administrativen Angelegenheiten einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht, Leitung des Informations-, Vortrags- und Veranstaltungswesens.
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Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Erfolgreicher Abschluss eines verwendungsrelevanten Studiums.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004, welche durch eine entsprechende PERSIS-Speicherung als nachgewiesen gilt,
b) mehrjährige wissenschaftliche Erfahrung und entsprechende Publikationen,
c) nationale und internationale Erfahrungen bzw. Kenntnisse auf dem Gebiet des Ausstellungswesens,
d) besondere Kenntnisse auf militärhistorischem und heereskundlichem Gebiet,
e) Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit und im Umgang mit Massenmedien,
f) Beherrschung moderner Methoden in Führungsstil und Verwaltungstechnik,
g) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,
h) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,
i) bei männlichen Bewerbern der abgeleistete Präsenzdienst.
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-), und möglichst einer weiteren Fremdsprache,
- bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier,
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLV,
- betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
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Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Zu dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-), und möglichst einer weiteren Fremdsprache " sind gegebenenfalls gültige Nachweise des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in qualifizierten Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbe¬handlungs¬gesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 17. März 2005 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. .
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts¬anspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Die in dieser Bekanntmachung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.