Sachausschreibung für VORINFORMATION gem. BVergGVS 2012: GZ S95510/877-MIMZ/2012; Generalunternehmerleistungen im Raum Wien
Anbotfrist: 02. Jänner 2013 - bereits abgelaufen !VORINFORMATION gem. BVergGVS 2012; Bauauftrag.
Ausschreibende Stelle: Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, dieser vertreten durch das Militärische Immobilien Management Zentrum/Militärservicezentrum 1 - Wien (BMLVS/MIMZ/MSZ 1), Roßauer Lände 1, 1090 Wien.
Auftragsbezeichnung: GZ S95510/877-MIMZ/2012; Generalunternehmerleistungen im Raum Wien.
Gegenstand des Auftrags: Errichtung eines Rechenzentrums samt Stromzuleitung, Notstromaggregat und Haustechnikzentrale als Generalunternehmerleistung. Adaptierung und Sanierung eines Büroobjektes inkl. E + HKLS als Generalunternehmer inkl. E-Versorgung des Objektes.
CPV-Codes: 45000000.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt: Spanne von EUR 15.000.000,00 bis EUR 20.000.000,00.
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren: 02/01/2013.
Auftragsvergabe: 07/2013.
Kontaktstelle: BMLVS/MIMZ/MSZ 1/Referat Einkauf, Standort: 1030 Wien, BG Schnirchgasse 9, Herr Ing. Johannes Salesny, Tel.: 050201-1032230, Fax: 050201-1017290, E-Mail: j.salesny@hbv.gv.at.
Weitere Auskünfte erteilt: BMLVS/MIMZ/MSZ 1, 1090 Wien, Roßauer Lände 1, Tel.: 050201-1039411, Fax: 050201-1039409, E-Mail: msz1@hbv.gv.at.
Weitere Informationen:
Für Teilnehmer aus Mitgliedstaaten des EWR wird auf die Notwendigkeit einer Bestätigung gem. § 1 Abs. 4 der EWR-Architektenrichtlinie (BGBl. Nr. 694/195 i.d.g.F) oder einer Bestätigung gem. § 1 Abs. 4 der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung (BGBl. Nr. 695/1995 i.d.g.F.) oder Anerkennung bzw. Gleichhaltung gem. §§ 373c, 373d, 373e der GewO 1994 (BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.F) hingewiesen. Bewerber oder Bieter, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angeborsfrist einzuleiten.
Datum der Versendung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU: 26.11.2012.
L-516491-2a31