Sachausschreibung für Druck der Zeitschrift MILIZ- INFO im Jahr 2004
Anbotfrist: 25. Juni 2003 - bereits abgelaufen !OFFENES VERFAHREN - VERLAUTBARUNG
Das BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG/ Kaufmännische Abteilung schreibt gemäß BVergG 2002 öffentlich aus: Druck der Zeitschrift "MILIZ- INFO" im Jahr 2004
1. AUSSCHREIBENDE STELLE: BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG/ KAUFMÄNNISCHE ABTEILUNG, 1010 WIEN, Franz Josefs- Kai 7- 9, (: 01 5200/ 30 141 Dw, 7: 01 52 00/ 17 341, e- mail rdarwt. ka. 4@ bmlv. gv. at
2. AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND: Druck der Zeitschrift "Miliz- Info” im Jahr 2004
3. ABHOLUNG DER UNTERLAGEN:
Die Unterlagen können kostenlos unter Hinweis auf die Zahl 51/ 001/ 00- 00/ RD- ARWT/ KA/ 2003 abgeholt werden oder werden auf schriftliche oder fernmündliche Anforderung zugesandt.
Adresse: BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Kaufmännische Abteilung Franz Josefs- Kai 7- 9
1010 W I E N Postadresse: Roßauer Lände 1 1090 WIEN
5. Stock, Zimmer 521, ( 01 5200/ 30 141 Dw, 7 01 52 00/ 17 341. Abholung bis
23. Juni 2003 an Arbeitstagen in der Zeit von 0900 bis 1400 Uhr.
4. EINREICHUNG DES ANGEBOTES: Ein ausgefülltes und firmenmäßig unterfertigtes Leistungsverzeichnis gemäß Anlage im verschlossenen Umschlag, versehen mit beiliegendem grünen Klebeetikett, bis 25. Juni 2003, 12.00 Uhr, auf dem Postwege oder durch Abgabe in der Poststelle beim BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG, 1090 WIEN, Roßauer Lände 1, Trakt 9, 1. Stock, Zimmer Nr. 37.
5. ÖFFNUNG DER ANGEBOTE: am 25. Juni 2003, 13.30 Uhr, im BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG, 1010 WIEN, Franz Josefs- Kai 7 - 9, 5. Stock, Zi 505.
6. TEILNAHME DER BIETER: zulässig
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind berechtigt, an der Angebotsöffnung teilzunehmen. Bevollmächtigte haben den urkundlichen Nachweis unaufgefordert vorzuweisen. Die Vollmacht kann sich auch auf einen längeren Zeitraum für alle Angebotsöffnungen der Heeresverwaltung beziehen (Dauervollmacht).
Keine Vollmacht benötigen die Bieter selbst bzw. ihre gemäß Firmenbuch vertretungsbefugten Organe (Prokurist, Geschäftsführer oder Vorstand). Diese müssen allenfalls ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen. Bei Rechtsanwälten ersetzt die Berufung auf die ihnen erteilte Vollmacht gem. § 8 Abs. 1 der Rechtsanwaltsordnung deren urkundlichen Nachweis.
7. KRITERIEN FÜR DIE WAHL DES ZUSCHLAGES:
7.1 Preis (70 %)
7.2 Qualität und Umweltgerechtheit des hergestellten Probeexemplars hinsichtlich Schrift, Bildqualität und Farbtreue (30 %)
8. ZUSCHLAGSFRIST: innerhalb von 2 Monaten nach Angebotsöffnung
9. ANZUWENDENDE VERGABENORM: BVergG 2002, offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
10. VERTRAGSSPRACHE: Deutsch
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