Sachausschreibung für Druck der Zeitschrift MILIZ-INFO im Jahr 2005
Anbotfrist: 14. September 2004 - bereits abgelaufen !OFFENES VERFAHREN - VERLAUTBARUNG.
Das BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG/RüstDion/Kaufmännische Abteilung schreibt gemäß BVergG öffentlich aus:
Druck der Zeitschrift "MILIZ-INFO" im Jahr 2005.
1. AUSSCHREIBENDE STELLE:
Bundesministerium für Landesverteidigung.
RüstDion/KAUFMÄNNISCHE ABTEILUNG, 1010 WIEN, Franz Josefs-Kai 7-9, Tel.: 01-5200/30 141 Dw, Fax: 01 52 00/17 341, e-mail: rdarwt.ka.4@bmlv.gv.at.
2. AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND:
Druck der Zeitschrift "Miliz-Info" im Jahr 2005.
3. ABHOLUNG DER UNTERLAGEN:
Die Unterlagen können kostenlos unter Hinweis auf die Zahl 51/007/00-00/RD-ARWT/KA/2004 abgeholt werden oder werden auf schriftliche oder fernmündliche Anforderung zugesandt.
Adresse:
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG.
Kaufmännische Abteilung.
Franz Josefs-Kai 7-9.
1010 WIEN.
Postadresse: Roßauer Lände 1.
1090 WIEN.
5. Stock, Zimmer 521,Tel.: 01 5200/30 141 Dw, Fax: 01 52 00/17 341.
Abholung bis 10. September 2004 an Arbeitstagen in der Zeit von 0900 bis 1400 Uhr.
4. EINREICHUNG DES ANGEBOTES:
Ein ausgefülltes und firmenmäßig unterfertigtes Leistungsverzeichnis gemäß Anlage im verschlossenen Umschlag, versehen mit beiliegendem grünen Klebeetikett, bis 14. September 2004, 12.00 Uhr, auf dem Postwege oder durch Abgabe in der Poststelle beim BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDES¬VERTEIDIGUNG, 1090 WIEN, Roßauer Lände 1, Trakt 11, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 55.
5. ÖFFNUNG DER ANGEBOTE:
am 14. September 2004, 13.30 Uhr, im BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG, 1010 WIEN, Franz Josefs-Kai 7 - 9, 5. Stock, Zi 505.
6. TEILNAHME DER BIETER:
zulässig.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind berechtigt, an der Angebotsöffnung teilzunehmen. Bevollmächtigte haben den urkundlichen Nachweis unaufgefordert vorzuweisen. Die Vollmacht kann sich auch auf einen längeren Zeitraum für alle Angebotsöffnungen der Heeresverwaltung beziehen (Dauervollmacht).
Keine Vollmacht benötigen die Bieter selbst bzw. ihre gemäß Firmenbuch vertretungsbefugten Organe (Prokurist, Geschäftsführer oder Vorstand). Diese müssen allenfalls ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen. Bei Rechtsanwälten ersetzt die Berufung auf die ihnen erteilte Vollmacht gem. § 8 Abs. 1 der Rechtsanwaltsordnung deren urkundlichen Nachweis.
7. KRITERIEN FÜR DIE WAHL DES ZUSCHLAGES:
7.1 Preis (70 %).
7.2 Qualität und Umweltgerechtheit des hergestellten Probeexemplars hinsichtlich Schrift, Bildqualität und Farbtreue (30 %).
8. ZUSCHLAGSFRIST:
innerhalb von 2 Monaten nach Angebotsöffnung.
9. ANZUWENDENDE VERGABENORM:
BVergG, offenes Verfahren im Unterschwellenbereich.
10. VERTRAGSSPRACHE:
Deutsch.