Sachausschreibung für GZ 31/012/00-00/RD-ARWT/KA/2005; ELEKTROSCHLEPPER
Anbotfrist: 14. November 2005 - bereits abgelaufen !Bundesministerium für Landesverteidigung.
GZ 96.027/18-MatWi/2005.
Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich. Das BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG schreibt gemäß dem Bundesvergabegesetz mit WTO/GPA-Beteiligung aus:
5 Stück Elektroschlepper 25t gemäß Technischer Leistungsbeschreibung TB 3930/95-2.
(CPV: 34144740-7).
Art des Vertrages: Kauf.
Ort der Lieferung: 1030 Wien.
Liefertermin: Beginn: 1. Jänner 2006.
Sprache: Deutsch.
Die weiteren Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibungsunterlagen können unter Angabe der Geschäftszahl 31/012/00-00/RD-ARWT/KA/2005 bis spätestens 7. November 2005 an Arbeitstagen zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr abgeholt werden beim.
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG.
Rüstungsdirektion & Amt für Rüstung und Wehrtechnik/Kaufmännische Abteilung.
1010 WIEN, Franz Josefs-Kai 7 - 9, 5. Stock, Zimmer Nr. 502.
Schriftliche oder fernmündliche Anforderung an das
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG.
Rüstungsdirektion & Amt für Rüstung und Wehrtechnik/Kaufmännische Abteilung
1090 WIEN, Roßauer Lände 1.
E-Mail rdarwt.ka.2@bmlv.gv.at
Telefax 01 5200-17028
Telefon 01 5200-30122.
Das Übermitteln der Ausschreibungsunterlagen mittels Telefax oder E-Mail ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich.
Einreichen des Angebotes bis 14. November 2005 um 09:00 Uhr beim.
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG.
Kanzleistelle Allgemein, 1090 WIEN, Roßauer Lände 1, Trakt 11, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 55.
Eröffnung der Angebote: 14. November 2005 um 10:30 Uhr beim.
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Rüstungsdirektion & Amt für Rüstung und Wehrtechnik/Kaufmännische Abteilung
1010 WIEN, Franz Josefs-Kai 7 - 9, 5. Stock, Zimmer Nr. 505.
Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: 2. September 2005.
WIEN, am 2. September 2005.
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GGst. Ausschreibung gilt gemäß § 105 Abs. 3 BVergG 2002 als widerrufen.
WIEN, am 31. Jänner 2006
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