Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf X

Sachausschreibung für ISDN-Protokollanalyzer

Anbotfrist: 28. Februar 2007 - bereits abgelaufen !

ANGEBOTSEINHOLUNG zum offenen Verfahren gemäß den Bestimmungen des BVergG 2006 für den Unterschwellenbereich über den Kauf von ISDN-Protokollanalyzern.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ersucht um Übermittlung eines bindenden, in deutscher Sprache erstellten Angebotes gemäß dem beiliegenden Leistungsverzeichnis und nachstehenden.

AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN

  1. AUFTRAGVERGEBENDE STELLE: Das Bundesministerium für Landesverteidigung vertreten durch die Informations- und Kommunikationstechnikdirektion/Kommando Führungsunterstützung/Abteilung IKT-Einkauf (IKTD-KdoFüU/IKTE), Roßauer Lände 1, 1090 WIEN.
  2. ART DES VERGABEVERFAHRENS: Offenes Verfahren gemäß den Bestimmungen für den Unterschwellenbereich des BVergG 2006.
  3. ARBEITS- UND BIETERGEMEINSCHAFTEN: Zulässig. Die Bieter haben die Erklärung abzugeben, dass sie im Auftragsfalle die Leistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen.
  4. SUBUNTERNEHMERLEISTUNGEN: Zulässig. In diesem Fall hat der Bieter den/die Subunternehmer im Angebot anzugeben. Die überwiegende oder gesamte Weitergabe der Leistung an Subunternehmer ohne Zustimmung des BMLV ist unzulässig und berechtigt das BMLV zum Rücktritt vom Vertrag.
  5. TEILANGEBOTE: Nicht zulässig.
  6. ALTERNATIVANGEBOTE: Nicht zulässig.
  7. ABÄNDERUNGSANGEBOTE: Nicht zulässig.
  8. VOLLSTÄNDIGKEIT:Die ausgeschriebenen Positionen sind vollständig im Leistungsverzeichnis anzubieten. Allfällige Zusatzerklärungen sind auf Seite 2 des Leistungsverzeichnisses (Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis) anzubringen.
  9. ERFÜLLUNG DER ANGEBOTSKRITERIEN:Der Anbieter MUSS im ausschreibungsgemäßen Angebot die Übereinstimmung des Angebotes mit den Forderungen der Spezifikationen der Leistungsbeschreibung und den MUSS-Bestimmungen dieser Angebotseinholung gewährleisten.
  10. EINREICHUNG DES ANGEBOTES:Ein ausgefülltes und rechtsgültig unterfertigtes Leistungsverzeichnis (gesamt im Original) im verschlossenen Umschlag, versehen mit beiliegendem Klebeetikett bis 28.02.2007, 0900 Uhr beim Bundesministerium für Landesverteidigung/Kanzleistelle Allgemein, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, Trakt 11, Erdgeschoss, Zimmer 39. Es werden nur Originalangebote anerkannt. E-Mail-, Telefaxangebote und dergleichen werden ausgeschieden. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Einlangens des Angebotes trägt der Bieter.
  11. ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE: Am 28.02.2007, 1030 Uhr im Bundesministerium für Landesverteidigung, Franz Josefs-Kai 7-9, 1010 WIEN, 3. Stock, Besprechungsraum IKTE.
  12. TEILNAHME DER BIETER: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind berechtigt, an der Angebotseröffnung teilzunehmen. Bevollmächtigte haben die Vollmacht vor Beginn der Angebotseröffnung unaufgefordert vorzuweisen. Die Vollmacht kann sich auf einen längeren Zeitraum für Angebotseröffnungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und seiner nachgeordneten Dienststellen beziehen (Dauervollmacht).
  13. ZUSCHLAGSKRITERIEN: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Der Zuschlag wird dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot gemäß folgenden Kriterien erteilt:
    1. Preis (70 %)
    2. Erfüllung der M*- und S-Kriterien (30 %)
  14. DIE LEISTUNG WIRD WIE FOLGT ZUGESCHLAGEN: Die Leistung wird gesamt zugeschlagen.
  15. ERTEILUNG DES ZUSCHLAGS: Der Zuschlag wird innerhalb von 3 Monaten ab Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
  16. RECHENFEHLER: Rechnerisch fehlerhafte Angebote, bei denen die Summe der Absolutbeträge aller notwendigen Berichtigungen 2 % oder mehr des ursprünglich angebotenen Gesamtpreises ohne Umsatzsteuer beträgt, werden gem. § 126 Abs. 4 BVergG 2006 ausgeschieden. Eine Vorreihung aufgrund der Berichtigung eines Rechenfehlers geringeren Ausmaßes wird nicht vorgenommen.
  17. BEILAGEN: Mit der Angebotslegung sind folgende Beilagen als Nachweis der Eignung/Befugnis/Zuverlässigkeit vorzulegen:
    1. Gewerbeberechtigung (Kopie)
    2. Firmenbuchauszug - nicht älter als 6 Monate (Kopie)
  18. PREISE (MUSS): Für die Bewertung bzw. Beurteilung der Angebote werden nur die im Leistungsverzeichnis angeführten Preise und Angaben herangezogen. Ausführungen zu Preisen und Konditionen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, werden ohne Hinweis im Leistungsverzeichnis (Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis) nicht berücksichtigt. BESTIMMUNGEN ZUM ZUSCHLAG (= VERTRAG)
  19. VERPACKUNGSKOSTEN (MUSS): Im Angebotspreis inbegriffen.
  20. VERPACKUNGSART (MUSS): Im für den Transport unumgänglich notwendigen Ausmaß (umweltgerechte Verpackung). Verpackungsmaterialien aus Holz aus Kanada, China, Japan und den USA müssen zum Schutz gegen Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen den in der Pflanzenschutzverordnung-Holz, BGBl. II Nr. 319/2001, festgelegten Anforderungen entsprechen.
  21. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNGEN (MUSS): Unzulässig.
  22. TEILLIEFERUNGEN: Im Umfang von mindestens 10 Stk. zulässig.
  23. LIEFERKONDITIONEN (MUSS): DDU gemäß INCOTERMS 2000. Die bestellte Ware ist auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beim Empfänger an einen von den Organen des Empfängers bekannt gegebenen Auslieferungsort zu bringen.
  24. ERFÜLLUNGSORT: Sitz des Empfängers.
  25. LIEFERTERMIN (MUSS): Das Angebot hat genaue Angaben über den frühestmöglichen Lieferzeitpunkt der Produkte zu enthalten.
  26. ERFÜLLUNGSTERMIN (Zeitraum für die Ab- und Übernahme): Spätestens 14 Tage nach Lieferung der Ware.
  27. EMPFÄNGER/LIEFERORT:"ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER" HEERESLOGISTIKZENTRUM WIEN. Kelsenstraße 4. A-1030 WIEN
  28. TELEFONISCHES VORAVISO BEI LIEFERUNG:. Die Abnahmebereitschaft ist rechtzeitig vor Liefertermin an FOI TOIFL, Tel. +43(0)1/5200/59330 bekannt zu geben.
  29. AN-/ÜBERNAHME: Durch Organe des Empfängers.
  30. ABNAHMESTELLE UND ORT: Am Sitz des Empfängers durch Organe des Empfängers.
  31. TECHNISCHE ABNAHME UND BEDINGUNGEN: Funktionsprüfung durch eine technische Prüfgruppe des Empfängers.
  32. MATERIALBESCHAFFENHEIT: Ungebraucht, aus neuester Produktion.
  33. TECHNISCHE RÜCKFRAGEN: An das Bundesministerium für Landesverteidigung, AR Ing. KREHAN, Tel. +43(0)1/5200/57913. KAUFMÄNNISCHE RÜCKFRAGEN: An das Bundesministerium für Landesverteidigung, IKTD-KdoFüU/IKTE, VB ZEIPELT, Tel. 01/5200/33122, Telefax: 01/5200/17037.
  34. EINHALTUNG ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHER BESTIMMUNGEN: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III Nr. 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Bestimmungen, einzuhalten. Bei in Österreich zu erbringenden Arbeiten hat die Erstellung des Angebotes unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Bieter verpflichtet sich, bei Durchführung des Auftrages in Österreich, diese Vorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften liegen zur Einsichtnahme bei den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Auftragnehmer auf.
  35. ZAHLUNGSART UND BEDINGUNGEN: Gemäß Pkt. 10 der ALB.
  36. HANDELSSTATISTISCHE/STEUERRECHTLICHE VERMERKE: Versandpapiere sind mit dem Vermerk "Ankunftsaviso an das Bundesministerium für Landesverteidigung, RD-ARWT/KA/ZOLL, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, Tel. 01/5200/30151 bis 30154", zu versehen. Zum Zwecke der handelsstatistischen Erfassung (Tarifierung) des Binnenmarktverkehrs (INTRASTAT) und Warendeklaration nach dem EU-Zollkodex, ist der Warenversand ein Lieferschein, Transportpapiere und eine Proforma-Rechnung versehen mit der Warennummer (Zolltarifnummer) beizuschließen. Auf den Fakturen und den Versandpapieren ist neben der eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID des Lieferanten) die UID des BMLV - ATU36801804 - anzuführen.
  37. GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE/HAFTUNG:
    1. Gemäß Pkt. 12 der ALB.
    2. Die Republik Österreich ist wegen allfälliger Urheber-, Patent- oder sonstiger Rechtsverletzungen und gegenüber Ersatzforderungen Dritter schad- und klaglos zu halten.
  38. VERTRAGSABSCHLUSS/VERTRAGSÄNDERUNGEN/SCHRIFTFORM:
    1. Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung/Unterfertigung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande und endet mit seiner vertragsgemäßen Erfüllung.
    2. Sämtliche Änderungen, die eine Bestimmung oder die eine Leistung/Teilleistung des Vertrages. Zuschlages betreffen, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform. Zur Erlangung der Rechtswirksamkeit bedürfen die Änderungen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des BMLV, IKTD-KdoFüU/IKTE und sind nur mit entsprechender Unterschrift verbindlich. Sämtliche mündliche Absprachen sind jedenfalls ungültig.
    3. Nachfolgende Vertragsänderungen werden auf Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrages abgeschlossen.
    4. Vereinbarungen mit anderen Dienststellen des BMLV, die diesen Vertrag betreffen, sind nicht rechtswirksam.
    5. Der Beweis, dass die Leistung dem Vertrag und den in den Beilagen dazu enthaltenen Bestimmungen entspricht, geht ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers.
  39. ABTRETUNGSVERBOT/ZESSIONSVERBOT: Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag können nicht an Dritte abgetreten werden. Die Zession von Geldforderungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  40. UMWELT: Der Auftragnehmer hat auf Umweltschutz im Rahmen der Leistungserbringung besonders Bedacht zu nehmen.
  41. VERPACKUNGSRÜCKNAHMEPFLICHT: Der Bieter bzw. Auftragnehmer (inländischer Lieferant, Importeur, Hersteller, Vertreiber) verpflichtet sich, gemäß Verpackungsverordnung BGBl. Nr. 645/1992, in der gültigen Fassung, die Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Diese Rücknahmepflicht entfällt bei Nachweis der so genannten "ARA" (Altstoff-Recycling-Austria)-Lizenzierung. Nicht österreichische Bieter haben mit dem Angebot eine detaillierte Beschreibung der Verpackung (insbesondere Art, Stoff und Gewicht) bekannt zu geben.
  42. VERTRAGSSTRAFE BEI LEISTUNGSTERMINÜBERSCHREITUNG. Für verspätete Lieferungen bzw. Teillieferungen - ausgenommen direkte Einwirkung höherer Gewalt - vermindert sich der Preis für die ersten 2 abgelaufenen Wochen (= 14 Kalendertage) der Lieferverzögerung um 2 %, sodann je weitere abgelaufene Woche (= 7 Kalendertage) um weitere 2 % des Wertes der verspätet gelieferte Menge, höchstens jedoch um 10 %, wobei es unerheblich ist, ob den Auftragnehmer ein Verschulden trifft. Die Vertragsstrafe bei Leistungsterminüberschreitung schließt bei Verschulden des Bieters die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens nicht aus. Tritt im Bereich des Bieters ein Umstand ein, der zu einer Verzögerung der Leistungserbringung führt, hat der Bieter unverzüglich in schriftlicher Form davon die vertragsschließende Dienststelle des BMLV in Kenntnis zu setzen und über die voraussichtliche Dauer und die vorgesehene(n) Maßnahme(n) zur Verringerung der Verzögerung Mitteilung zu machen. Versäumt der Bieter die rechtzeitige Information, treffen ihn die Verzugsfolgen auch dann, wenn die Verzögerung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Gerät der Bieter in Verzug, wird das BMLV nach billigem Ermessen die Leistungsfrist angemessen erstrecken. Von den Verzögerungen ist der Bieter aber nur befreit, wenn er beweist, dass die Verzögerung durch ein unabwendbares Ereignis oder durch ein Verhalten, welches das BMLV zu vertreten hat, verursacht wurde.
  43. VERTRAGSSTRAFE BEI NICHTERFÜLLUNG: Ist die erbrachte Leistung zur vertragsgemäßen Verwendung nicht geeignet oder erklärt sich der Bieter nicht willens oder nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist zu erbringen, so ist das BMLV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen Deckungskauf zu tätigen. Mit Rücktritt ist eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10 % der nicht erbrachten Leistung fällig. Bei Verschulden ist die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens nicht ausgeschlossen.
  44. ANWENDUNG DER VERTRAGSSTRAFEN: Die Vertragsstrafe bei Leistungsterminüberschreitung und die Vertragsstrafe bei Nichterfüllung gelangen nicht additiv zur Anwendung.
  45. DECKUNGSKAUF: Erklärt sich der Bieter/Auftragnehmer nicht willens oder ist trotz der Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen, hat das BMLV das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist einen Deckungskauf zu tätigen. Der Deckungskauf ist eine Ersatzbestellung bei einem anderen Unternehmen und berechtigt das BMLV, vom Bieter/Auftragnehmer einen Kostenersatz zu verlangen. Er entspricht dem Unterschied zwischen den Kosten des BMLV für eine bei einem anderen Unternehmen bestellte gleichartige Leistung einerseits und den mit dem Bieter vereinbarten Vertragspreisen andererseits. Der Ersatz dieser Mehrkosten schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens nicht aus Schadenersatzforderungen des BMLV sind mit Geltendmachung fällig.
  46. ALLGEMEINES: Normdaten zusätzlich zu anderen Kenndaten sind bei genormten Teilen anzugeben (ÖNORM, DIN, u.a.).
  47. ZUSTÄNDIGE VERGABEKONTROLLBEHÖRDE. Bundesvergabeamt (BVA), Praterstraße 31, 1020 WIEN, Telefon 01/213 77 oder 01/219 90 71.
  48. GERICHTSSTAND: Der Vertrag unterliegt ausnahmslos österreichischem Recht, jedoch unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988) idgF sowie unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragsparteien aufgrund dieses Vertrages ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes für 1010 WIEN vereinbart. Streitfälle über die Leistung berechtigen den Auftragnehmer nicht, die ihm obliegenden Leistungen einzustellen oder zu unterbrechen.

Im übrigen sind folgende Beilagen Teile dieser Angebotseinholung:

Leistungsverzeichnis.

Leistungsbeschreibung.

Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen der Heeresverwaltung (AAB).

Allgemeine Leistungs(Lieferungs)bestimmungen (ALB) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und seiner nachgeordneten Dienststellen (Ausgabe 2002).

24.01.2007.

Für den Bundesminister:

Bgdr Mag. iur. ROSENBAUM.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle | Verhaltenskodex