Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf X

Sachausschreibung für VORINFORMATION GZ 95510/86-BD-HBVA/2008; Generalunternehmerleistungen für den Ausbau und Erweiterung der MONTECUCCOLI-Kaserne

Anbotfrist: 01. November 2008 - bereits abgelaufen !

Ausschreibende Stelle: Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung, dieser vertreten durch die Baudirektion - Heeres-Bau- und Vermessungsamt/Abteilung Bau- und Gebäudetechnik (BD-HBVA/BGT), Roß auer Lände 1, A 1090 Wien Auftragsbezeichnung: VORINFORMATION GZ 95510/86-BD-HBVA/2008; Generalunternehmerleistungen für den Ausbau und Erweiterung der MONTECUCCOLI-Kaserne zu einer Bataillonskaserne Auftragstyp: Bauleistung CPV-Codes: 45200000, 45216200 Gegenstand des Auftrags:Generalunternehmerleistungen (Bauhaupt- und -nebenleistungen, Heizung-, Lüftung- u. Sanitärinstallationsleistungen, Elektro-, EDV- u. Fernmeldeinstallationsleistungen). Die Bauleistungen erstrecken sich auf die Errichtung von 4 Kompaniegebäuden, ein Wirtschafts- u. Küchengebäude, auf die Garagen- u. Werkstättengebäude, auf eine Sporthalle, auf die Gebäude für das Bataillonskommando und die Wache, auf ein Unterkunftsgebäude für KPE, die Sanierung eines Bestandsgebäudes und die Errichtung der infrastrukturellen Erfordernisse (Strom-, Wasser-, Abwasserversorgung, Verkehrserschließung, etc.) Nähere Auskünfte: BD-HBVA/BGT, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, Bmstr. Ing. Wallner Peter, Tel: +43 1 5200-32432, Fax: +43 1-5200-17061, e-mail p.wallner@hbv.gv.at, www.bmlv.gv.at.

Ort der Ausführung: A 7540 Güssing, NUTScode: AT113 Voraussichtlicher Beginn der Bauarbeiten: 01 11 2008 Voraussichtliches Ende der Bauarbeiten: 31 05 2011 Voraussichtlicher Kostenrahmen der geplanten Bauarbeiten: zwischen Euro 25.000.000,00 und Euro 27.000.000,00 Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Analog des Arbeitsfortschritts ist die Vorlage von Teilrechnungen möglich. Die Bezahlung erfolgt im Überweisungswege an ein vom Auftragnehmer anzugebendes österreichisches Geldinstitut. Das Zahlungsziel beträgt 90 Tage ab Rechnungseingang beim AG. Skontierungen, jedoch mit 30 Tagen Mindestzahlungsziel, sind möglich. Das Skonto verfällt nicht, wenn einzelne Teilrechnungen nicht mit Skonto beglichen werden. Jede Rechnung zählt bezüglich Skontofristen für sich.

Andere Informationen: Erfordernis einer Anerkennung oder Gleichhaltung gemäß § 373c bzw. § 373d und § 373e der GewO 1994, BGBl. 194. Nachweis, dass bis zum Ende der Angebotsfrist das Ansuchen auf Anerkennung oder Gleichhaltung gestellt wurde.

Tag der Absendung: 6. März 2008

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle | Verhaltenskodex