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Die Entwicklung der militärstrategischen Konzeptionen des österreichischen Bundesheeres von 1955 bis 2005

von Horst Pleiner

Kurzfassung

◄ Die Entwicklung der sicherheitspolitischen und militärstrategischen Konzeption ab 1955 verlief in mehreren Phasen, wobei die Planungen oft noch vor der Fertigstellung eines Konzeptes durch die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage überholt wurden. So zeigten sich bereits ab 1955 erhebliche Probleme in der Auffassung des Sinngehaltes der "immerwährenden" Neutralität, die gemäß Nationalratsbeschluss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu "verteidigen" war. Von Beginn an existierte eine oft beklagte "Schere zwischen dem Auftrag und den verfügbaren Mitteln" des Bundesheeres, womit sich die Frage stellt, ob die Konzeptionen und die angestrebten Verfahren und Mittel tatsächlich der Auftragslage entsprochen haben und die Forderung nach Art und Umfang der Kräfte und Mittel dem Leistungsvermögen des Kleinstaates angepasst war? Die Zielsetzung "Verteidigung" wurde keineswegs als unbestrittene oberste gemeinsame Maxime für Politik und Bundesheer angesehen.

Spätestens seit dem kommunistischen Putschversuch 1950 stand eine "Westorientierung" Österreichs im Vordergrund aller Überlegungen; davon ausgehend sollte das Bundesheer zunächst zur Sicherung an der Grenze eingesetzt werden, dann im Bedarfsfall dort den Kampf aufnehmen und hinhaltend kämpfend zurückgehen. Bevor allerdings noch eine erste Konsolidierung entlang diesen Richtlinien auch nur ansatzweise hatte erreicht werden können, stand das Bundesheer mit der Ungarnkrise im Oktober 1956 erstmals auf dem Prüfstand und bestand die Bewährungsprobe.

1957 begann die Ausarbeitung eines Landesverteidigungsplans, demzufolge die militärischen Hauptanstrengungen auf den alpinen Basis- oder Zentralraum Österreichs zwecks "Erhaltung eines möglichst großen Teiles des Bundesgebietes" oder der "Bewahrung der Souveränität" verlegt wurden. 1961 wurde der Aufbau einer "Umfassenden Landesverteidigung" (ULV) mit den vier Teilbereichen der militärischen, wirtschaftlichen, zivilen und geistigen LV beschlossen. In der CSSR-Krise August 1968 verzichtete die österreichische Regierung auf die Erklärung des "Krisenfalles" und beschränkte sich auf eine halbherzige Feststellung, es sei ein "krisenhafter" Zustand eingetreten. Damit gab es auch keine Veranlassung, im Sinne der Anlassfälle der ULV wirksam zu werden und die damit verbundenen Maßnahmen auf breiter Basis zumindest zu erproben.

Im Wahlkampf 1970 konzentrierte sich die Diskussion auf die Wehrdienstzeitverkürzung, ohne dass Überlegungen zu einer neuen oder zumindest tragfähigen Konzeption angestellt worden wären. Die Verkürzung der Wehrdienstzeit wurde trotz aller Vorbehalte mit Beginn 1971 realisiert. Bundesminister Lütgendorff verstärkte durch eine weitgehend im Alleingang ausgearbeitete Heeresgliederung die Diskrepanzen im konzeptiven Bereich, und Generalmajor Spannocchi wurde mehr und mehr zum Träger der progressiven Ideen einer Abhaltestrategie auf der Grundlage einer raumgebundenen Kampfführung. Die wesentlichen Verfahren der "Raumverteidigung" bildeten der Kampf in Schlüsselzonen und der Kampf in Raumsicherungszonen. Diese mussten allerdings um die Verfahren des "Sicherungseinsatzes" und eines "räumlich begrenzten Abwehrkampfes" erweitert werden, die jedoch beide nicht den Prinzipien der oben angeführten Verfahren zur Erreichung der Abhaltung folgen konnten. Es hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass die Abhaltung - also die Aussparung Österreichs aus einem Konflikt - Vorrang für die operative Umsetzung und damit den Kräfteeinsatz im Hauptbedrohungsraum haben musste.

Parallel zur Entwicklung der militärischen Konzeption erfolgte in den 70er-Jahren die Erarbeitung eines Landesverteidigungsplanes, der 1983 fertig gestellt und 1985 veröffentlicht wurde. Er bildete die Grundlage aller Maßnahmen zur Erreichung der politisch-strategischen Ziele der militärisch neutralen Republik Österreich gegenüber allen Bedrohungen, setzte sich aber nicht ausdrücklich mit der "Neutralitätspolitik" auseinander. Die konsequente Ausrichtung der operativen Planungen auf die Abhaltewirkung führte im Verlauf der Bearbeitung der Gesamtbedrohung in den 80er-Jahren zu erheblicher, bundesheerinterner und öffentlicher Kritik. Letztlich ließ dann 1989/1990 die radikale Änderung der strategischen Lage den Landesverteidigungsplan und die Vorstellungen zur militärstrategischen Konzeption obsolet werden. Nichtmilitärische Gefährdungen und Risken wurden als neue Faktoren aufgezeigt und die Notwendigkeit der verstärkten multinationalen Kooperation unterstrichen. Gefährdungen durch Konflikte in der Nachbarschaft erforderten den Einsatz zur Sicherung an der Grenze, im Bedarfsfall auch die grenznahe Abwehr und die Gegenkonzentration, bald darauf bestätigt durch die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien mit dem Einsatz des Bundesheeres.

1995 erfolgte Österreichs Beitritt zur EU und zur "Partnerschaft für den Frieden", woraus eine nachhaltige Einbindung in die internationale Sicherheitskooperation resultierte. 1997 begannen die Arbeiten am so genannten "Optionenbericht" über Alternativen der weiteren sicherheitspolitischen Positionierung Österreichs, der eine Vertiefung der Zusammenarbeit im europäischen Rahmen brachte, aber ohne Konsequenzen hisichtlich eines NATO-Beitritts blieb. Durch die Verabschiedung einer "Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin" durch die Regierung im Dezember 2001 wurde de facto der bisherige Landesverteidigungsplan endgültig überholt und die Positionsbestimmung für die grundsätzliche Ausrichtung des Bundesheeres vorgenommen. Nunmehr wurde hervorgehoben, dass durch Mitwirkung des Bundesheeres an Einsätzen außerhalb des Bundesgebietes zur Wahrung von Frieden und Stabilität und zur Gewährleistung von Sicherheit beigetragen wurde.

Die Bundesheerreformkommission knüpfte an diese Feststellungen an und betonte einerseits die erforderliche Ausrichtung auf die Mitwirkung an internationalen Einsätzen im Rahmen der internationalen Organisationen und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und reduzierte andererseits die Aufgaben im Inland auf eine sehr allgemein abgehandelte Wahrung der Souveränität und Sicherungs- und Assistenzaufgaben. Wie schon oftmals in der 50-jährigen Geschichte der Entwicklung der Konzeption für das Bundesheer erteilte man auch hier der Diskussion um organisatorische und dienstzeitbezogene Fragen den Vorrang und bewältigte damit jene Problematik nur bedingt, die als "Schere zwischen Auftrag und Mitteln" der Akzeptanz und dem Vertrauen in die Fähigkeiten des Bundesheeres immer schon entgegenstand. ►


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Die Entwicklung der militärstrategischen Konzeptionen des österreichischen Bundesheeres von 1955 bis 2005

Am 15. Mai 1955 erhielt die Republik Österreich nach zehnjähriger Besatzungszeit mit dem Staatsvertrag die volle Souveränität zurück, wobei sie sich im Gegenzug zur immer währenden Neutralität verpflichtete. Diese sicherheitspolitische Zielsetzung wurde am 26. Oktober 1955 durch einen einstimmigen Beschluss des Nationalrates auf Verfassungsebene festgeschrieben und damit zur bestimmenden außen- und sicherheitspolitischen Maxime. Bei den davor liegenden Verhandlungen mit der Sowjetunion im April 1955 hatte sich die österreichische Delegation zu einer immer währenden, militärischen Neutralität bekannt, die nach dem Vorbild der Schweiz gehandhabt werden sollte. Damit war man den militärstrategischen Zielsetzungen der Sowjetunion entgegengekommen und konnte daher in der Folge die von Österreich betriebene Sicherheitspolitik und in deren Rahmen auch die Militärstrategie nicht mehr als ausschließlich österreichische Frage betrachten, sondern hatte diese in einem übergeordneten strategisch-politischen Zusammenhang zu verstehen. Gesamteuropäisches Denken und eine Ausrichtung der militärstrategischen Konzeption auf die Balance des Kleinstaates zwischen den großen militärischen Bündnissystemen von NATO und Warschauer Pakt waren gefordert, und es stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaße diese in der Realität berücksichtigt bzw. einbezogen wurden.

Die Entwicklung der sicherheitspolitischen und militärstrategischen Konzeption ab 1955 verlief in mehreren Phasen, wobei sich die Bearbeitungsvorgänge oftmals langfristig und mühsam darstellten und die Ergebnisse in Gefahr gerieten, noch vor der Fertigstellung durch die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage überholt zu werden. Aber diese Auffassungen und Zielsetzungen wurden keineswegs immer konsequent in Dokumenten zusammengefasst und damit zu "griffigen" Konzeptionen, nach denen sich das sicherheitspolitische und militärstrategische Handeln zu gestalten hatte. Vielmehr entwickelten sich dabei zwischen der Politik und der militärischen Führung des Bundesheeres oftmals Missverständnisse, und auch innerhalb der militärischen Führung sah sich der Gestaltungsprozess belastet durch unterschiedliche Auffassungen oder persönliche Differenzen. Demgegenüber standen jedoch auch Abschnitte der dynamischen Entwicklung, der konkreten Ausformulierung und des einheitlichen Bemühens um die Umsetzung.

Allerdings zeigen sich bereits ab 1955 erhebliche Probleme in der Auffassung des Sinngehaltes der "immer währenden" Neutralität. So hatte der Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschlossen, diese "immer währende" Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu "verteidigen". Nun kann aber die Neutralität eben nicht "verteidigt" werden, denn mit dem Eintritt der Notwendigkeit zur Verteidigung erlischt die völkerrechtlich kodifizierte Neutralität an sich, und es steht dem angegriffenen "Neutralen" frei, sich entsprechende - auch militärische - Unterstützung zu suchen. Allerdings kann militärische Neutralität aufrechterhalten und wahrgenommen werden. Dazu hat der "immer während" Neutrale eine entsprechende Vorleistung auch in friedlicher Lage zu erbringen, die im Umfeld keinen Zweifel an seiner neutralen Haltung im Konfliktfalle und an der Fähigkeit aufkommen lassen sollte, die Pflichten des militärisch neutralen Staates auch wirklich zu erfüllen. Diese Vorleistung besteht einerseits in einer entsprechenden Neutralitätspolitik und andererseits in der Bereitstellung der geeigneten und ausreichenden militärischen Kräfte und Mittel zur Wahrnehmung der Verpflichtungen im Anlassfall. Dies gilt für alle Dimensionen, also für den Boden und den Luftraum des Neutralen und - sofern zutreffend - auch zur See. Und diese durch die Neutralität auferlegten Pflichten beinhalten die Gleichbehandlung von Konfliktparteien und die Wahrnehmung von Hinderungspflichten gegenüber Konfliktparteien. Es wird zu untersuchen sein, welchen Stellenwert diese "Wahrnehmung" der Neutralität in der Handhabung der zurückliegenden 50 Jahre in der sicherheitspolitischen und militärstrategischen Realität eingenommen hat und ob das Zusammenwirken von Außenpolitik und Verteidigungspolitik im Sinne dieser Anforderungen in ausreichendem Ausmaß angestrebt wurde.

Daran anschließend ist es erforderlich, den "Auftrag" an die militärische Landesverteidigung und damit das Österreichische Bundesheer zu betrachten. Das Wehrgesetz vom 7. September 1955 nahm jedenfalls keinen Bezug auf die Wahrnehmung der Neutralität, wenn man auch den Auftrag zum "Schutz der Grenzen" indirekt als Ausrichtung auf die Hinderungspflichten des Neutralen interpretieren könnte. Die Feststellungen vom 26. Oktober 1955 zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der Neutralität dürfen auf Grund ihres Verfassungsranges zwar als "übergeordnete" gesamtstaatliche Zielsetzung verstanden und somit auch als Teil des "Auftrages" an das Bundesheer gesehen werden, ihre Umsetzung in die politische Realität konnte aber nur im Zusammenspiel zumindest von Außen-, Budget- und Verteidigungspolitik sichergestellt werden. Jedenfalls wurde das Wehrgesetz nicht in diesem Sinne "angepasst", und erst mit einer Wehrgesetznovelle vom 1. August 1977 wurde dem Bundesheer der Auftrag sehr allgemein zur "militärischen Landesverteidigung" erteilt und damit der Rahmen für Interpretationen erheblich erweitert. Demgegenüber bedarf es keiner Interpretation der Aufträge an das Bundesheer zur Mitwirkung beim Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Inneren und zur Hilfe bei Katastrophen außergewöhnlichen Umfanges, in beiden Fällen auf Anforderung der zivilen Behörden und damit innerhalb eines klar vorgegebenen Handlungsrahmens. Aus der bisher dargestellten "Auftragslage" des Bundesheeres ergab sich jedoch eine von den militärischen Verantwortungsträgern und anderen Experten immer wieder öffentlich und intern mit unterschiedlicher Intensität beklagte "Schere zwischen dem Auftrag und den verfügbaren Mitteln". Und damit ergibt sich in der Rückschau die Frage, ob die Konzeptionen und die angestrebten Verfahren und Mittel tatsächlich der Auftragslage entsprochen haben und die Forderung nach Art und Umfang der Kräfte und Mittel dem Leistungsvermögen des Kleinstaates angepasst war. Mit anderen Worten: Hat sich der neutrale Kleinstaat militärisch vorrangig auf die Wahrnehmung der mit der Neutralität verbundenen Verpflichtungen auszurichten und die Erhaltung der Souveränität der Neutralitätspolitik im übergeordneten Rahmen zu überlassen, oder hat er sich auf die "Verteidigung" auszurichten und dafür auch allenfalls die Wahrnehmung der Hinderungspflichten zu vernachlässigen?

Der jeweilige Auftrag hat also die Konzeption(en) bestimmt und die damit verbundenen Ableitungen haben die jeweils geforderte Struktur des Bundesheeres begründet. Wegen meist durch Österreich kaum zu beeinflussende Änderungen der militärstrategischen Lage im Umfeld sowie durch Beschränkungen der dem Bundesheer zugeordneten Ressourcen ergaben sich Notwendigkeiten zur Reform. Die zahlreichen und sowohl heeresintern als auch in der Öffentlichkeit stets kritisch kommentierten und als Zeichen von Planlosigkeit gedeuteten Heeresreformen blieben auf Grund der nur teilweise und zögerlich verfügbaren Mittel meist nur Stückwerk oder wurden vom raschen Ablauf der sicherheitspolitischen Entwicklung "überholt" und mussten damit noch vor ihrem Abschluss und einer erforderlichen Konsolidierung bereits durch neue Reformmaßnahmen modifiziert und "weitergeführt" werden. Zwischen den veröffentlichten militärstrategischen und operativen Zielen und der materiellen Situation des Bundesheeres und dem daraus abzuleitenden Kampfwert des Instrumentes der militärischen Landesverteidigung (LV) verblieb eine sich zwar gelegentlich verringernde, insgesamt aber doch stets vorhandene Differenz, und dies führte mehrfach zu nachhaltigen internen und v.a. externen Diskussionen über den Sinn und Zweck der LV und des Bundesheeres als deren Instrument. Hochrangige militärische Verantwortungsträger machten - entgegen der immer wieder vertretenen Auffassung von den "schweigenden" Generalen - mit öffentlichen Forderungen nach Anhebung des Budgets und Verbesserung von Ausrüstung und Ausbildung oder der Struktur und Konzeption auf die Bedürfnisse des Bundesheeres aufmerksam und begründeten diese Notwendigkeiten mit der Erreichung einer ausreichenden Verteidigungsfähigkeit und Kampfkraft. Aber die politischen Verantwortungsträger hielten sich in ihren tatsächlichen Maßnahmen zur Sicherstellung dieser Verteidigungsfähigkeit weit gehend zurück. Es erhebt sich somit die Frage, ob eine Übereinstimmung zwischen den politischen und militärischen Auffassungen zu den erforderlichen Konzepten und Strukturen in Verfolgung der politisch-strategischen Ziele bestand oder in welchem Zeitraum sie zumindest angestrebt wurde. Es wird aufzuzeigen sein, dass die Zielsetzung der "Verteidigung" keineswegs als unbestrittene oberste gemeinsame Maxime für Politik und Bundesheer angesehen wurde. Man kann die politische Zurückhaltung in der Bereitstellung entsprechender Budgetmittel in manchen Abschnitten der zu betrachtenden 50 Jahre auch in dem Sinne interpretieren, dass man dadurch von vornherein eine Ausrichtung des Bundesheeres auf die "Verteidigung" im Sinne eines von den Militärs oftmals strapazierten "Worst-case-Denkens" nicht unterstützen wollte.

Das Einbringen des "ungünstigsten" Falles in der Lagebeurteilung ist eine grundsätzliche militärische Vorgangsweise und hat vor allem auf der taktischen Ebene ihre unbestrittenen Vorteile. Auf der militärstrategischen Ebene sollte sich diese Betrachtung zweckmäßigerweise von der Heranziehung des "ungünstigsten" Falles in Richtung der Berücksichtigung der "Wahrscheinlichkeit" des Eintrittes eines bestimmten Falles verlagern. Zeitliche Aspekte im Hinblick auf Veränderungen dieser Wahrscheinlichkeit und der Art des "Falles" gewinnen für die Erarbeitung von Konsequenzen und Reaktionsmöglichkeiten besondere Bedeutung, und eine Konzeption auf dieser Ebene ist langfristig auszulegen. Das bereits dargestellte Problem kurzfristiger, tief greifender Änderungen der Lage im Umfeld und damit verbundener rascher Anpassung der eigenen Konzepte und Strukturen, wie es sich vor allem Ende der 80er-Jahre mit der Auflösung des Warschauer Paktes und in der Folge der Sowjetunion dargestellt hat, ist unvermeidlich. Aber wie der Rückblick auf die letzten 50 Jahre zeigt, sind derartig einschneidende Umwälzungen nur selten und vor allem nicht "aus heiterem Himmel" eingetreten. Während der 80er-Jahre hatte sich spätestens mit der Umsetzung des NATO-Doppelbeschlusses in die militärstrategische Realität eine derartige Entwicklung abgezeichnet, ohne dass man allerdings den Zeitpunkt des Eintrittes genauer hätte vorhersagen können. Jedenfalls reagierten Politiker und Außenpolitik immer wieder "sensibel" auf diese Ansätze des Denkens im "ungünstigsten" Fall, und es wird darauf an gegebener Stelle noch hinzuweisen sein. Das Verhältnis zwischen politischen und militärischen Verantwortungsträgern gestaltete sich daher nicht immer spannungsfrei.

Nicht immer wurden im Ablauf der zurückliegenden Jahre seit 1955 die sicherheitspolitischen und militärstrategischen Konzeptionen in offiziell genehmigten Dokumenten festgelegt und noch seltener veröffentlicht. Dies beginnt bereits mit der offiziellen Festlegung der politisch-strategischen Zielsetzungen der Republik Österreich bzw. mit deren konkreter Ausformulierung. Eine konsequente Verfügbarkeit eines derartigen politisch-strategischen Grundsatzdokumentes hätte sicherlich dazu beigetragen, manches Missverständnis zu vermeiden. Und es ergaben sich für die Entwicklung der Grundsätze und Vorstellungen immer mehrere "Stränge", und oftmals sind diese Beiträge und Mitwirkenden nur schwer identifizierbar und in ihrer Bedeutung ausreichend zu würdigen. Es bleibt daher eine Darstellung der Entwicklung der sicherheitspolitischen und militärstrategischen Konzeptionen im Bundesheer ab 1955 ein überaus subjektives Unterfangen, und es wird nicht möglich sein, allen Beteiligten und Ideen gerecht zu werden. Aber vielleicht bietet eine vom Umfang begrenzte und in subjektiver Weise angestellte kritische Betrachtung den Ansatzpunkt für eine intensivere Aufarbeitung dieses Themenkreises und Auseinandersetzung mit den offenen Fragen, ob die jeweiligen Konzeptionen auch tatsächlich die geeignete Antwort auf die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen dargestellt haben und ob die Hervorhebung der politisch zu verantwortenden Diskrepanz zwischen "Auftrag und Mitteln" nicht doch als Versuch eines Abschiebens der Verantwortung gesehen werden muss und von der Politik auch als solcher angesehen wurde?

Die Zeit vor 1955

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und mit der Wiedererrichtung der Republik Österreich in den Grenzen von 1938 wurde das Bundesgebiet in vier Besatzungszonen zwischen den Alliierten aufgeteilt und auch für Wien ein entsprechender Zonenplan festgelegt. Dabei bestand im Gegensatz zu den Nachbarstaaten östlich und südöstlich von Österreich keine sowjetische Dominanz. Dennoch bildeten sich im Gefolge der politischen Entwicklung zwischen der Sowjetunion und den westlichen Alliierten sowie den Diskrepanzen zwischen Moskau und Belgrad auch für Österreich gewisse Gegensätze aus, die nicht nur die österreichische Politik zu balanciertem Verhalten, sondern auch die Alliierten zu Überlegungen für den Fall einer Eskalation veranlassten.(Fußnote 1/FN1) In Umsetzung der 1947 verkündeten "Truman-Doktrin" und unter dem Eindruck der sowjetischen Blockade von Berlin erfolgte im Jahre 1949 die Gründung der NATO mit der klaren Zielsetzung der gemeinsamen Verteidigung des Territoriums der Mitgliedstaaten gegen eine Ausweitung des sowjetischen Einflusses und der nachhaltigen Kooperation mit den USA in der Verfolgung dieser Zielsetzung.(FN2) Die ersten militärstrategischen Planungen mit Bezug auf Österreich erfolgten durch die amerikanischen Kommanden in Europa. Darin war zunächst ein hinhaltender Widerstand in Süddeutschland und ein Abzug in Richtung Oberitalien vorgesehen, wobei den Bewegungslinien durch das alpine Westösterreich besondere Bedeutung zukam.(FN3) Als im Oktober 1950 die KPÖ den Versuch unternahm, durch einen Generalstreik verstärkten Einfluss in Gewerkschaftsbund und Regierung zu erlangen, hielt sich die sowjetische Besatzungsmacht jedoch zurück und bot keine direkte Unterstützung.(FN4) Aber dieser, wenn auch gescheiterte, Versuch einer Stärkung des kommunistischen Einflusses führte in Österreich zu Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, um einer solchen Gefahr im Bedarfsfall begegnen zu können. So entstanden "geheime" Waffenlager, die von britischen und amerikanischen Dienststellen als Ausgangspunkte eines bewaffneten Widerstandes angelegt wurden. Davon unabhängig begann Franz Olah eine als "Sonderprojekt" bezeichnete verdeckte Abwehrorganisation auf gewerkschaftlicher Basis innerhalb der sowjetischen Besatzungszone einzurichten, und im Einvernehmen zwischen den österreichischen Stellen und den westlichen Alliierten wurde als Teil der Exekutive in den westlichen Besatzungszonen die so genannte B-Gendarmerie mit militärischem Charakter aufgebaut.(FN5) Für die ab 1. August 1952 zunächst mit fünf Infanteriebataillonen und drei Fahreinheiten eingerichtete B-Gendarmerie, deren Ausbau auf zwei Divisionen mit rund 15.000 Angehörigen geplant war, bestanden Einsatzüberlegungen sowohl bei einem Konflikt im Inneren Österreichs als auch in einem Konflikt zwischen der Sowjetunion und den westlichen Alliierten.(FN6) Allerdings sahen diese im "Konfliktfall" nur eine Art Verteidigung im inneralpinen Bereich, etwa in der allgemeinen Linie Villach-Salzburg, vor und sollten die hier auf Grund des Kräftemangels bestehende "Lücke" der westlichen Kräfte schließen helfen.(FN7) Diese klare Ausrichtung auf die Zusammenarbeit, ja direkte Einbeziehung in die westlichen militärischen Dispositionen wird auch durch die 1954 erfolgten Absprachen zwischen dem Bundeskanzler Dr. Julius Raab, dem Innenminister Oskar Helmer und dem Staatssekretär Ferdinand Graf mit den Westmächten bestätigt, bei denen auch Fragen der weiteren Entwicklung der B-Gendarmerie bzw. eines österreichischen militärischen Beitrages behandelt wurden.(FN8) Schließlich sollte die B-Gendarmerie, mit Ende 1954 auf neun Infanteriebataillone (mot), ein Pionierbataillon und drei Fahreinheiten aufgewachsen, im Falle des Abschlusses eines Staatsvertrages und damit verbundenen Abzuges der westlichen Besatzungstruppen eine Art "Stolperstein" bilden, um eine Überraschungsaktion sowjetischer Kräfte zu erschweren.(FN9) Die "Westorientierung" stand also in diesem Zeitraum bis 1955 im Vordergrund aller Überlegungen und hatte auch nach dem Abschluss des Staatsvertrages ihre "Folgewirkungen".(FN10)

Der österreichische Staatsvertrag

Als nach dem überraschenden Scheitern der Bemühungen um Einbeziehung der aus den drei westlichen Besatzungszonen bestehenden Bundesrepublik Deutschland in eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft im Jahre 1954 eine Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO als Alternative angedacht wurde, ergab sich für die Sowjetunion die Notwendigkeit, weiterführende militärstrategische Überlegungen anzustellen.(FN11) Diese hatten einerseits den Zusammenschluss der Streitkräfte der Sowjetunion und der im direkten Einflussbereich befindlichen Vorfeldstaaten unter einem gemeinsamen Oberkommando (im Rahmen des am 14. Mai 1955 gegründeten Warschauer Paktes) zur Folge und brachten andererseits "Bewegung" in die lange Zeit nur zäh verlaufenen Bemühungen um den Abschluss eines österreichischen Staatsvertrages.

In diesem Kontext fand Anfang April 1954 bei Außenminister Leopold Figl eine entscheidende Besprechung in Vorbereitung der Verhandlungen in Moskau statt. Dabei wurde die als Angebot an die Sowjetunion vorgesehene "Neutralität" Österreichs u.a. mit Hofrat Dr. Emil Liebitzky und Dr. Zdenko Paumgartten als militärischen Experten diskutiert. Liebitzky vertrat dabei die Auffassung, dass bei einer Neutralisierung des österreichischen Raumes eine Lücke im westlichen Verteidigungssystem entstehen würde. Dem hielt der Außenminister u.a. entgegen, dass der Westen mit der österreichischen Ablehnung der Teilnahme an militärischen Bündnissen einverstanden sei und Österreich eine Wehrmacht brauchen werde, die an den Grenzen im Ernstfall fünf Schuss abfeuern solle.(FN12) Es erscheint erforderlich, diese bemerkenswerten Äußerungen besonders herauszustreichen, denn schon darin zeichnen sich die späteren Missverständnisse zwischen Politik und militärischer Führung in Österreich ab.

Für die Politik lag die Priorität in der erhofften Garantie der Unabhängigkeit durch die vier Signatarmächte des Staatsvertrages und damit in der außenpolitischen Wahrnehmung der Neutralität. Dabei kam dem Bundesheer nur eine Nebenrolle zu, und Widerstand wurde nur symbolhaft verstanden. Konsequenterweise fand sich dann auch im Wehrgesetz vom 9. September 1955 für das Bundesheer als militärische Aufgabe nur der "Schutz der Grenzen". Und auch die am 26. Oktober 1955 im Verfassungsrang beschlossene "Verteidigung" der immer währenden Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln wurde von der Politik jedenfalls in anderem Sinne verstanden als von der militärischen Führung und bezog sich damals keinesfalls auf einen "Verteidigungsfall". Für die militärischen Verantwortungsträger standen eine klare Ausrichtung auf den "Westen" und eine "Verteidigung" gegen den Kommunismus bzw. die Bedrohung aus dem Osten im Vordergrund, und man leitete diese Auffassung letztlich ohne konkrete Abstimmung oder gar Übereinstimmung mit den politischen Verantwortungsträgern aus den Absichtserklärungen ab, eine Neutralität nach dem Muster der Schweiz wahrzunehmen und diese mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen.

Bei den folgenden Verhandlungen in Moskau vom 11. bis zum 15. April 1955 stellte die österreichische Delegation die angesprochene Neutralität nach dem Muster der Schweiz in Aussicht, akzeptierte die Staatsvertragsbestimmungen hinsichtlich des Verbotes von Spezialwaffen und des Besitzes deutschen Kriegsmaterials und erreichte somit - unter dem Druck des am 27. Februar 1955 vom deutschen Bundestag beschlossenen Beitrittes der Bundesrepublik zur NATO (mit einem Beitrag von zwölf Divisionen des Heeres) - die Zustimmung zu einem raschen Abschluss des Staatsvertrages.(FN13) Schließlich fand auch jene hinsichtlich der Initiatoren nur mehr bedingt nachvollziehbare Bestimmung Aufnahme in das Vertragswerk, die eine Aufnahme von Offizieren in das Bundesheer unterband, die in der Deutschen Wehrmacht einen Dienstgrad vom Oberst aufwärts erlangt hatten. Damit wurde jedoch auf das, etwa bei der deutschen Bundeswehr sehr wohl genutzte Einbringen von militärischer Erfahrung auf der Ebene von Heeresgruppen und darüber für Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Einsatz verzichtet und eine Beschränkung auf die Erfahrungen der mittleren Führungsebene sowie des Ersten Weltkrieges bzw. des Bundesheeres vor 1938 vorgenommen. Daran hat dann auch die von den politischen Parteien gelegentlich gesuchte Heranziehung höher rangiger Offiziere der Wehrmacht zur Beratung bzw. zu Studien über militärische Fragen nichts geändert.(FN14) Am 15. Mai 1955 wurde dann der Staatsvertrag unterzeichnet und in der damit verbundenen Jubelstimmung bei Politik und Medien die Tatsache zurückgedrängt, dass man diesen Schritt in die Unabhängigkeit und Neutralität nur auf Grund militärstrategischer Überlegungen der Sowjetunion hatte tun können. Die westlichen Alliierten hatten die sich daraus ergebenden militärstrategischen und operativen Nachteile deutlich gesehen und mussten zögernd, aber letztlich doch einer derartigen Entwicklung zustimmen.(FN15) Es hatte sich nunmehr ein "neutraler" Riegel mit Österreich und der Schweiz gebildet, der die NATO-Verbindungswege nach Oberitalien "unterbrach", tiefe und möglicherweise offene Flanken schuf und Italien als Operationsraum isolierte. Der Versuch der Einbindung Jugoslawiens in ein westlich orientiertes Verteidigungssystem am Balkan war gescheitert, und zwischen Belgrad und Moskau ergaben sich Annäherungen. Daher wurde bereits im Herbst 1955 die US Southern Task Force in Oberitalien stationiert, die über taktische Atomwaffen verfügte und sozusagen die Absicherung der Flanke gegenüber Jugoslawien und der österreichischen "Lücke" übernahm.

In Ungarn verblieben entgegen den Abkommen zwischen Budapest und Moskau die aus Österreich abgezogenen sowjetischen Truppen, und in der CSSR stand zu diesem Zeitpunkt keine sowjetische Gruppierung. Und diese Situation als "neutraler Riegel" hätte für Österreich nun das Erfordernis begründet, Maßnahmen zur Wahrnehmung der Verpflichtungen nicht nur "am Boden", sondern auch und in besonderem Ausmaße in der Luft zu setzen und sich eingehend mit der Handhabung von militärischer Neutralität als gesamtstaatlicher Zielsetzung auseinander zu setzen. In operativer Hinsicht muss jedoch rückblickend festgestellt werden, dass dieser "neutrale" Riegel - und hier besonders der österreichische Anteil - vor allem der NATO Nachteile brachte und der Warschauer Pakt sich als Nutznießer dieser Situation der Behinderung und Einschränkung der westlichen operativen Möglichkeiten sehen konnte. Es lag daher vor allem im Interesse des Warschauer Paktes, die Neutralität Österreichs zu wahren, ja im Bedarfsfall zu unterstützen. Die aus österreichischer Sicht immer wieder hervorgehobene Bedeutung des Alpenvorlandes zwischen Passau und Salzburg als Möglichkeit der Flankenbedrohung war in der operativen Realität bei übergeordneter Betrachtung der Rahmenbedingungen für einen derartigen Stoß aus Ungarn oder der CSSR über Österreich gegen eine "vorgewarnte" NATO jedenfalls weit geringer einzuschätzen, aber unter bestimmten Gegebenheiten als eine Option zu berücksichtigen. Demgegenüber hätten die Verbindungswege aus Süddeutschland nach Oberitalien bzw. umgekehrt für die westliche Allianz eine höhere Bedeutung erhalten können.

Das schon vor 1955 bekundete westliche, vor allem amerikanische, Interesse an der Vermeidung eines militärischen Schwebezustandes im unabhängigen Österreich führte am 14. Juni 1955 zum Abschluss eines Abkommens, das kurzfristig die Lieferung amerikanischer Überschussgüter aus Livorno zur Ausrüstung von zunächst 28.000 und später bis zu 60.000 Mann vorsah.(FN16) Mit dem 22. Juni 1955 wurde das Amt für Landesverteidigung unter Leitung von Emil Liebitzky als Sektion IV des Bundeskanzleramtes eingerichtet und knapp ein Monat später wurden die Verbände der B-Gendarmerie als provisorische Grenzschutzabteilungen "militarisiert".(FN17)

Der konzeptionelle Beginn

Die ersten Überlegungen der militärischen Führung und Planung bezogen sich jedoch auf organisatorische Aspekte und nahmen eine militärische Konzeption des Einsatzes an der Grenze und eine im Bedarfsfall daran anschließende Verteidigung analog den Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieges ohne weitere Ausformulierung als Grundlage an. Nur mit Mühe gelang es dem Leiter des Amtes für Landesverteidigung Liebitzky, Bundeskanzler Raab von der Auffassung abzubringen, das Bundesheer benötige nur Infanterie- und Pionierkräfte und habe sich nur auf eine symbolische Verteidigung auszurichten. Schließlich erlangte Liebitzky die politische Zustimmung zu einer Heeresgliederung mit drei Gruppen (Korps) und zugeordneten Brigaden.(FN18) Eine Diskussion zu Fragen der Wahrnehmung der Neutralität bzw. der Hinderungspflichten durch den Kleinstaat zwischen großen militärischen Bündnissystemen fand nicht statt. Man befand sich jedoch damit sicherheitspolitisch und militärstrategisch sozusagen im "Neuland", und wenn auch bald Kontakte mit den anderen Neutralen, vor allem der Schweiz und dann Schweden, hergestellt wurden, gab es keine tragfähige Abstimmung zu dieser so entscheidenden Frage zwischen der Politik, vor allem der Außenpolitik, und der militärischen Führung.

Daran änderte auch die Tatsache der aus der Zeit vor dem Staatsvertrag bestehenden engeren Beziehung nunmehriger Offiziere des Bundesheeres zur Politik wenig, und es entwickelte sich auf beiden Seiten Unbehagen. Hoffnungen auf eine an sich ja nicht gegebene Garantie der Signatarmächte des Staatsvertrages traten dabei ebenso in Erscheinung wie die Ausrichtung auf eine Unterstützung durch den "Westen" im Falle einer Bedrohung aus dem Osten. Die Festlegung der Wehrdienstzeit mit neun Monaten als parteipolitischer Kompromiss und nicht auf Grund konzeptiver Erfordernisse war ein weiteres Anzeichen für den Stellenwert des aufzubauenden Instrumentes der militärischen LV. Am 26. Oktober 1955 verließ der letzte Transport mit sowjetischen Soldaten Österreich, und so endete die Besatzungszeit, während gleichzeitig der Nationalrat die in Moskau zugesicherte Festschreibung der "immer währenden" Neutralität auf Verfassungsebene vornahm. Mit dem 14. Dezember 1955 trat Österreich bereits den Vereinten Nationen bei und setzte dabei einen für die weitere Außen- und Sicherheitspolitik überaus bedeutsamen Schritt.

Im Vortrag über die neue Heeresgliederung für den Ministerrat am 11. Jänner 1956 hatte Sektionschef Dr. Liebitzky die zukünftige Konzeption für das Bundesheer und dessen Aufgabenstellung sehr allgemein festgehalten.(FN19) Der "Schutz der Grenzen" wurde dabei als "Faktum" hervorgehoben, ohne näher zu definieren, wie dieser konkret wahrgenommen und welche Ziele damit konkret erreicht werden sollten. Man ging davon aus, das Bundesheer zunächst zur Sicherung an der Grenze einzusetzen, dann im Bedarfsfall dort den Kampf aufzunehmen und hinhaltend kämpfend zurückzugehen.

Mit dem 11. Juli 1956 wurde das bisherige Amt für Landesverteidigung in das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMfLV) umgewandelt.(FN20) Ferdinand Graf (ÖVP) trat das Amt des Ministers an. Er erhielt als Staatssekretär Dr. Karl Stephani (SPÖ) zur Seite gestellt. Dieser war durch General Theodor Körner geprägt, verfügte über militärische Sachkenntnis und hatte eine pragmatische Art, an ihn herangetragene politisch-strategische Fragen zu behandeln. Oberst Erwin Fussenegger wurde, zur Enttäuschung von Liebitzky, zum Generaltruppeninspektor (GTI) ernannt und mit der Leitung der militärischen Sektion des BMfLV beauftragt. Schon am 24. Juli 1956 erging die erste grundsätzliche Weisung des GTI als Arbeitsauftrag an die Gruppenkommanden. Darin wurde betont, dass Österreich allenfalls eine Bedrohung durch einen Stellvertreterkrieg, getragen vor allem von der ungarischen Armee, zu erwarten habe. Im Falle einer gemeinsamen Operation von Ungarn und der CSSR werde der Ansatz aus der CSSR erst nachgestaffelt erwartet. Das als "fraglich" beurteilte Jugoslawien blieb zunächst nachrangig.

In der Frage der ebenfalls in dieser Weisung angeführten Sprengung der Donaubrücken schaltete sich jedoch BM Graf ein und untersagte nachdrücklich derartige Sperrmaßnahmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungen. Die Gründung des Warschauer Paktes mit dem gemeinsamen Oberkommando unter sowjetischer Dominanz wurde anscheinend nicht in ihren strategischen und operativen Konsequenzen berücksichtigt, doch mag dies auch in der Sorge von Obst Fussenegger begründet gewesen sein, dem aus seiner Sicht überaus schwachen Bundesheer schon zur "Anfangszeit" einen unlösbaren Auftrag zu erteilen. Aber schon diese aus einem Fall "Ungarn" bzw. einem Fall "Ungarn/CSSR" erwarteten Aufgaben führten unverzüglich zu ablehnenden Reaktionen der Befehlshaber der Gruppen, die eine in den folgenden Jahrzehnten immer wiederkehrende Serie von Diskussionen auf oberster Ebene zur Konzeption und deren Umsetzung einleiteten.

Diese Phase der konzeptiven Entwicklung erfuhr ihre inhaltliche Prägung aus den zurückliegenden Erfahrungswerten und Denkinhalten teilweise der Zeit vor 1938 und in größerem Ausmaß des Zweiten Weltkriegs. Das erste Bundesheer und die deutsche Wehrmacht wurden als Vorbild herangezogen.(FN21) Der spätere Armeekommandant General Emil Spannocchi charakterisierte diese Entwicklung in der Rückschau folgendermaßen: "Beide Vorbildarmeen folgten Staatszielen, die den Krieg als legitimes Mittel der Politik betrachteten, während das neue, in seinen Zusammenhängen wohl noch kaum wehrpolitisch ausgelotete Ziel des frei gewordenen Österreichs, Neutralität, also ausdrücklich nicht Kriegführen, als einzig gültige Maxime festlegt." (FN22) Und zu den konzeptionellen Überlegungen stellte er weiters fest: "... reichte die Dienstzeit aus, um die Verbände zu füllen und sie tatsächlich einigermaßen einsatzbereit zu halten? ... Waren die naturgemäß jedem Aggressor unterlegenen Mittel einem solchen Ziel angemessen? Oder sollte man nicht doch die Aufgabe dort suchen, wo sie die Neutralität hinstellte, nämlich die neutralitätsgerechte Normerfüllung durch den Kleinstaat stets als Ausgangslage zu Grunde zu legen, um den politischen good will unserer großpolitischen Anrainer zu erfüllen, wenn wir die Bewahrung unseres Landes vor Missbrauch durch Fremde zum Schaden Dritter optimal gewährleisten?" (FN23) Bevor noch eine erste Konsolidierung im strukturellen Aufbau, in der personellen Sicherstellung und in der Entwicklung konzeptioneller Überlegungen auf der militärstrategischen Ebene auch nur ansatzweise hatte erreicht werden können, stand das Bundesheer mit der in Ungarn im Oktober 1956 ausbrechenden Krise bereits erstmals auf dem Prüfstand.(FN24) Als Folge der eskalierenden Entwicklung in Ungarn wurden am 24. Oktober 1956 Teile des Bundesheeres für eine Assistenz gem. Wehrgesetz § 2 Abs. 1 lit. b an der Grenze zu Ungarn alarmiert und ab dem Abend des 26. Oktober 1956 dann zum Schutz der Grenze gegenüber Ungarn gem. Wehrgesetz § 2 Abs. 1, lit. a eingesetzt. Die Regelung für den Waffengebrauch erfolgte dann erst am 28. Oktober 1956 durch die Bundesregierung.(FN25) Im Verlaufe der Auseinandersetzung intervenierte die Sowjetarmee ab dem 3. November 1956 mit überlegenen Kräften in Ungarn, und die Hoffnungen der ungarischen Bevölkerung auf eine Intervention der USA, der NATO oder anderer westlicher Staaten in Ungarn selbst oder in Moskau zur Herbeiführung eines sowjetischen Rückzuges blieben unerfüllt. Ein klares Signal für den geringen strategischen Handlungsspielraum der USA und des Westens war damit auch für Österreich ersichtlich: Eine Abstützung auf "gesicherte" Unterstützung durch den "Westen" war nicht zu erwarten und konnte damit auch keine Grundlage für militärstrategische und operative Überlegungen oder gar Planungen sein.(FN26) Am 5. November 1956 beurteilte GTI Fussenegger die Lage im Sinne eines "worst case" überaus kritisch und reagierte darauf mit Weisungen an die Gruppenkommanden zum Übergang auf einen hinhaltenden Kampf unter dem Deckmantel einer "Nachtübung".

BM Graf schränkte jedoch den Umfang dieser Maßnahmen vor allem im "übrigen" Österreich ein und zwang damit den GTI zur Modifikation seiner Weisung. Davon unabhängig ließ der GTI jedoch auch, entgegen der eindeutigen Ablehnung derartiger Maßnahmen durch BM Graf, geheim gehaltene Vorbereitungen für die Sprengung der Donaubrücken westlich Wien treffen.(FN27) Darin zeigt sich einerseits die Absicht des GTI, alle Möglichkeiten der Abwehr auszunutzen und eine Wiederholung von 1938 zu verhindern, als das Bundesheer eben nicht eingesetzt worden war, andererseits aber auch ein erhebliches Misstrauen gegenüber der Politik im Allgemeinen und der Außenpolitik im Besonderen. Man hatte das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auch nicht über die militärischen Maßnahmen informiert, und es zeigt sich hier der Ansatz eines Spannungsfeldes, das einer zielgerichteten Entwicklung des Bundesheeres über die nächsten 15 Jahre nicht förderlich war.(FN28) Die Entwicklung eines gewissen Misstrauens der Politik gegenüber der militärischen Führung als Folge dieser Maßnahmen darf jedenfalls nicht verwundern.

Der erste Schritt zum Landesverteidigungsplan

Während die Krise in Ungarn ihren Anfang nahm, legte ObstltdhmD Heinrich Jordis-Lohausen BM Graf den Erstentwurf eines Landesverteidigungsplanes (LV-Plan) vor, worauf Staatssekretär Dr. Stephani auf eine rasche Weiterführung des militärpolitischen Teiles drängte. In seinem ersten Bericht über den Einsatz des Bundesheeres an der Grenze zu Ungarn vom 8. November 1956 verwies der GTI Fussenegger auf die fehlende Eignung des Bundesheeres für einen Abwehrkampf, forderte den Ausbau von Befestigungen in den "Pforten" von Petronell bis Wildon und die Einrichtung einer interministeriellen Kommission für die Angelegenheiten des Zivilschutzes.(FN29) Mit 22. Dezember 1956 erging ein weiterer von der Grenzschutzabteilung unter Leitung von ObstltdhmD Anton Leeb ausgearbeiteter Bericht zu operativen Problemen über den GTI an die politischen Spitzen im BMfLV.(FN30) Darin wurden erneut die operativ-taktischen Beschränkungen im Kampfwert des Bundesheeres klar gestellt und erstmals die Frage der militärischen Führung angesprochen, die in der Folge fast durch vier Jahrzehnte immer wieder zum Gegenstand tief gehender Überlegungen und vielfältiger Konflikte verbunden mit entsprechenden Reibungsverlusten werden sollte.

Da der GTI BM Graf noch 1957 einen Entwurf des LV-Planes vorlegen sollte, begannen bereits am 4. Februar 1957 die Beratungen einer entsprechenden Arbeitsgruppe auf der Grundlage eines von der Grenzschutzabteilung verteilten Entwurfs, und mit dem 10. April 1957 lag die erste Denkschrift zu diesem Thema vor.(FN31) Darin wurde die operative Bedeutung der sowjetischen Truppen in Ungarn betont und Österreich als möglicher Ausgangspunkt für Operationen des Warschauer Paktes in Richtung Süddeutschland und Oberitalien beurteilt. Überlegungen hinsichtlich einer gezielten Wahrnehmung der Neutralität wurden nicht angestellt und die Beurteilung nur auf die Abwehr im militärischen Sinne ausgerichtet. Hiefür sollte in übergeordnetem Sinne ein System einer Gesamtverteidigung aufgebaut werden, das neben der militärischen LV auch einen geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Teilbereich umfassen sollte. In operativer Hinsicht wurde eine Konzeption nach einem "Schild-Schwert-Prinzip" vorgeschlagen. Eine weitgehend statische territoriale Verteidigung sollte als "Schild" dienen, das "Schwert" sollten bewegliche, auch gepanzerte Verbände bilden, die als operative Reserve an bedrohten Abschnitten Gegenangriffe zu führen hatten.(FN32) Staatssekretär Dr. Stephani kritisierte die militärstrategische Beurteilung. Für ihn stand der unausgesprochene Gedanke einer Unterstützung des Bundesheeres durch die NATO dahinter, woraus sich für ihn eine Unvereinbarkeit dieser Konzeption mit der beschworenen Neutralität ergab. Ein von Dr. Stephani erarbeiteter Entwurf für diese Grundlagen des LV-Planes lag bereits im Juli 1957 vor. Der Staatssekretär setzte sich darin mit den militärstrategischen Konsequenzen der Neutralität auseinander und forderte die Ausrichtung auf eine "abschreckende" Wirkung und dabei auf die Verhinderung einer präventiven Aktion der NATO gegen Westösterreich und einer sowjetischen Operation aus Ungarn sowie eines Angriffes aus der CSSR.(FN33) Während die Grenzschutzabteilung im Sinne der Vorgaben des Staatssekretärs mit der vertiefenden Bearbeitung befasst war, forderte der stellvertretende Leiter der militärischen Sektion im BMfLV, ObstltdhmD Albert Bach, die Ausrichtung auf eine vorrangige Bedrohung durch Operationen des Warschauer Paktes in einer "großen" und allenfalls einer "kleinen" Variante und sah die Notwendigkeit für Österreich, den "Kampf an der Seite des Westens" zu suchen. Dabei sollten möglichst große Teile des Bundesgebietes behauptet und bei überlegener Bedrohung eine Beschränkung auf den inneralpinen Teil Österreichs erfolgen, was in klarem Gegensatz zur Auffassung von ObstltdhmD Leeb stand. Und damit rückte schon zu diesem Zeitpunkt eine Grundsatzfrage in den Vordergrund, die zumindest bis 1991 immer wieder vor allem auf operativer, aber auch militärstrategischer Ebene zu Missverständnissen und Auseinandersetzungen führte. Diese "Beschränkung" der militärischen Hauptanstrengungen auf den alpinen Basis- oder Zentralraum Österreichs wurde immer wieder unter dem Gesichtspunkt der "Erhaltung eines möglichst großen Teiles des Bundesgebietes" - oder der "Bewahrung der Souveränität" - als Basis bis zum "Wirksamwerden einer dritten Konfliktpartei" zur Unterstützung Österreichs oder einfach nur zur "Rettung der Streitkräfte" vor überlegenem Feind angedacht und teilweise unter Einbeziehung von Medien und Politik diskutiert.

In der 5. Sitzung des LV-Rates unter Vorsitz von Bundeskanzler Dr. Raab am 25. Februar 1958 wurde von BM Graf eine Art "Zustandsbericht" über das Bundesheer abgegeben und von Staatssekretär Dr. Stephani die Forderung nach einem politischen Konzept als Grundlage für einen LV-Plan erhoben. Es sollten jene Räume festgelegt werden, die vom Bundesheer behauptet oder in denen Schutz- oder Sanitätszonen eingerichtet werden sollten. Der Bundeskanzler stellte dabei sehr eindeutig klar, dass aus seiner Sicht das Bundesheer nie einen Krieg führen werde, als Hauptaufgabe bei Unruhen in den Nachbarstaaten die hereinflutenden Flüchtlinge aufzunehmen habe und vorrangig die Sicherung der Grenzen aus zahlreichen, grenznahen Garnisonen heraus wahrnehmen solle. Der Abgeordnete zum Nationalrat Otto Propst (SPÖ) stimmte für seine Partei den Ausführungen des Bundeskanzlers zu und betonte, eine symbolische Verteidigung würde den österreichischen Verhältnissen am besten entsprechen. Abschließend widersprach BM Graf dem Bundeskanzler und meinte, ein allfälliger Gegner müsse wissen, dass er bei Überschreiten der Grenze auf ein Heer stößt, das gewillt und befähigt ist, die österreichische Neutralität zu verteidigen. Außerdem verwies er auf die ansonsten erwartbaren Probleme der Motivation der Offiziere und Soldaten.(FN34) Diese so bezeichnende Diskussion unterstrich den Grundtenor der vorherrschenden politischen Auffassungen zu den Themen Neutralität und Bundesheer. Wenn auch keine konkreten Lösungen oder Richtlinien für die militärische Handhabung eingebracht wurden, so wurde ein "Verteidigungsfall" auf breiter politischer Basis nicht nur von der SPÖ abgelehnt, beherrschte aber auch weiterhin die militärischen Planungen. Die Schere entwickelte sich daher zwischen "Politik und Militär" und damit in der Folge zunächst fast zwangsläufig für die militärischen Verantwortungsträger zwischen dem dort verstandenen Auftrag und den dafür zugestandenen Mitteln.

Konsequenterweise veröffentlichte BM Graf dann im Sommer 1958 im Sonderdruck zur Zeitschrift "Für den Kommandanten" einen Beitrag zu den Aufgaben der militärischen LV und führte dabei u.a. aus: "Wenn unsere Neutralität ernst genommen und geachtet werden soll, sind Proteste alleine zu wenig. Wir müssen in der Lage sein, einem Angreifer wirksam ... entgegentreten zu können. Dabei kommt es auf die ersten Stunden und Tage an. Wer verlangt, dass ein kleiner Staat so gerüstet sein muss, dass er jeden Angreifer militärisch besiegen kann, ist ein Utopist. Es ist nicht Aufgabe eines kleinen und neutralen Staates, einen anderen zu besiegen. Er hat lediglich seine Selbständigkeit und seine Unabhängigkeit und seine Grenzen zu verteidigen..." (FN35) Der motivatorische Charakter ist unverkennbar, aber eine konkrete Richtlinie für die weitere Handhabung ist daraus wohl nicht ersichtlich.

Mitte Juli 1958 rückten die Überflüge amerikanischer Flugzeuge im Zusammenhang mit der Krise im Libanon den Verantwortlichen in Österreich nur zu deutlich ins Bewusstsein, dass die Neutralität und der neutrale Riegel vor allem für die USA und die NATO-Staaten Nachteile mit sich brachte. Und es zeigte sich die Notwendigkeit, nunmehr Neutralitätspolitik zu "betreiben" und den Hinderungspflichten zumindest ansatzweise nachzukommen. Damit wurde aber die Illusion der ohnedies erwartbaren Kooperation mit dem "Westen" von den politisch-strategischen Realitäten zerstört. Eine gewisse skeptische Behandlung Österreichs durch die USA war die Folge.(FN36) Eine am 21. Juli 1958 nach Moskau gereiste österreichische Delegation wurde von sowjetischer Seite für die nachhaltige Wahrung der Neutralität gelobt; dort wurde ebenso wie bei anderer Gelegenheit in Wien gegenüber BM Graf zum Ausdruck gebracht, dass man von sowjetischer Seite auf Ersuchen jederzeit und kurzfristig die notwendige Unterstützung zur Verhinderung westlicher Überflüge erhalten könne. Der mit dem Staatsvertrag und der österreichischen Neutralität von Moskau angestrebte politisch-strategische Effekt war also in dieser Krise bereits eingetreten.

Die Bearbeitungen zur Konzeption und dem LV-Plan wurden BMfLV-intern im Jahre 1958 bereits weit gehend ad acta gelegt. Dies veranlasste den Leiter der Grenzschutzabteilung ObstltdhmD Leeb, in Eigeninitiative eine Fortsetzung der Bearbeitung vorzunehmen. Der ursprüngliche Entwurf wurde aussagekräftiger gestaltet und am 2. Dezember 1958 BM Graf sowie den höchsten Leitern und Kommandanten als "Militärstrategisches Konzept und OrgPlan 1958" vorgelegt. In dieser militärstrategischen Studie wurde neben allgemeinen sicherheitspolitischen Beurteilungen die Zielsetzung angeführt, die Maßnahmen der LV darauf abzustellen, einem Angreifer einen unrentablen Zeitverlust und dem Verteidiger den lebensnotwendigen Zeitgewinn zu bescheren. Für Österreich wurde es als entscheidend angesehen, die ersten Tage einer Aggression überhaupt zu überleben und so die Voraussetzungen für die Mobilisierung der Kräfte und für das wirkungsvolle Einsetzen einer Hilfe von außen zu schaffen. Dies wäre dann erreicht, wenn dank der eigenen echten Vorbereitungen ein Mächteblock nicht mit einem raschen Durchstoßen Österreichs rechnen könnte oder Nachbarn bei einem Angriff einen unökonomischen Verlust an Menschen, Material und Prestige erwarten müssten.(FN37) Die Idee der Abhaltung findet sich hier erstmals klar ausformuliert, und die Studie enthielt darüber hinaus u.a. auch Vorschläge für Gliederung, Kampfverfahren und Sicherstellung der Versorgung.

Die von ObstltdhmD Leeb eingebrachten Überlegungen fanden einen ersten Niederschlag in der 1960 erfolgten Schaffung von PzBrig und waren zweifellos auch Anstöße für Überlegungen, die dann in der Entwicklung des Grenzschutzes und den Überlegungen zur Heeresgliederung 1962 wirksam wurden. Aber für die Arbeiten an dem Entwurf des LV-Planes hatten sich so viele Widerstände und Diskrepanzen ergeben, dass sie zum Stillstand kamen. Mit dem 16. Juli 1959 schied Staatssekretär Dr. Stephani auf Grund seiner Positionen in den konzeptiven Fragen aus der Regierung aus und wurde durch Max Eibegger (SPÖ) ersetzt. In den Überlegungen zur Regierungsbildung war durch Raab und Helmer offenbar ernsthaft die Auflösung des BMfLV und dessen Rückführung in das BKA erwogen worden, und auch das Budget wurde nicht im von BM Graf geforderten Umfang zugestanden. In der am 17. Juli 1959 erfolgten Regierungserklärung der neuen Regierung Raab fand sich konsequenterweise bezüglich der LV nur ein sehr kurzer Hinweis auf ein "Konzept der österreichischen LV" mit militärischen, zivilen und wirtschaftlichen Teilbereichen, und der Stellenwert der LV und des Bundesheeres war damit sichtbar klar gestellt. Der neue Staatssekretär Eibegger wurde aber schon am 19. Oktober 1959 durch Otto Rösch ersetzt, der wenig von den bisherigen grundsätzlichen Feststellungen zum Konzept der LV und dem LV-Plan hielt.

Immerhin wurde BM Graf durch den Ministerrat am 27. Juli 1959 zur Verfügung von Alarm- und Sicherungsmaßnahmen ermächtigt. Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen zum Schutz der Grenzen blieben jedoch der Bundesregierung vorbehalten, und bei Gefahr im Verzug wurden der Bundeskanzler, der Vizekanzler oder der BM für LV nach Bericht an den Bundespräsidenten hiefür ermächtigt. Somit war eine klare politische Kontrolle und Steuerung aller militärischen Maßnahmen vorgegeben und kein Spielraum für die militärische Führung belassen worden.

Als Besonderheit für diesen Zeitraum (1958 bis 1961) darf angeführt werden, dass das Bundesheer auf dem Truppenübungsplatz Bruckneudorf eingehende Erprobungen mit Panzerabwehrlenkwaffen der 1. Generation durchführte und keinerlei Proteste durch die - davon zumindest auf Grund der österreichischen Berichte in den Medien in Kenntnis gesetzten - Signatarmächte des Staatsvertrages eingebracht wurden. Bei zwei Vorführungsschießen (25. September 1959 und 18. Mai 1961) konnte die PAL Mosquito jedoch hinsichtlich ihres Steuersystems nicht überzeugen, und man stellte dieses Vorhaben 1962 bis zur Verfügbarkeit der nächsten Generation zurück. Bis 1969 wurden aus den USA, Großbritannien und Frankreich weiterhin Informationen über die Entwicklung der Lenkwaffentechnologie an das Bundesheer geliefert.(FN38) Leider ergaben sich dann "interne" Widerstände gegen eine derartige Beschaffung, die bis Ende der 80er-Jahre die Einführung dieser wesentlichen Bewaffnungskomponente im Bundesheer verhinderten.

Die Problemphase der 60er-Jahre

Nach einer Sitzung des LV-Rates am 24. März 1960, an der auch Außenminister Dr. Bruno Kreisky teilgenommen hatte, begann auf dessen Initiative eine Reihe von Arbeitsgesprächen zwischen Außen- und LV-Ressort. Man unternahm den Versuch, zu gemeinsamen Ausgangspositionen für außenpolitische und militärstrategische Maßnahmen und Verfahren zu gelangen, um der sicherheitspolitischen Lage des neutralen Kleinstaates angepasst planen und handeln zu können.(FN39) Die Ergebnisse blieben eher gering, vor allem bedingt durch die von militärischer Seite hoch angesetzten Stärkevorstellungen zum erforderlichen Umfang des Bundesheeres und die fehlenden konkreten Aussagen zu den Fähigkeiten des Bundesheeres, was es denn nun tatsächlich "können" würde.

Aber in einem anderen Bereich wurde 1960, auch dort nach zögerlichem Ansatz und administrativen Blockaden, mit der Entsendung eines österreichischen Sanitätskontingentes in den Kongo im Rahmen einer UNO-Operation eine weit reichende Entwicklung eingeleitet. Damit begann die nachhaltige Teilnahme österreichischer Kontingente an UNO-Einsätzen zur Trennung von Konfliktparteien, Einhaltung von Waffenstillstandsabkommen, Erhaltung des Friedens und zur Hilfe bei Katastrophen oder aus humanitären Gründen. Das wurde zwar nicht in einer "Konzeption" ausformuliert, aber zu einem unbestrittenen Aufgabenbereich des Bundesheeres und einer jener wenigen Bereiche, in denen während der Zeit des Kalten Krieges eine Übereinstimmung zwischen dem Außen- und dem Verteidigungsministerium gegeben waren.(FN40) Und diese Mitwirkung an internationalen Operationen bekam nach 1991 einen wesentlich erhöhten Stellenwert und wurde schließlich mit der Bundesheer-Reformkommission 2003/2004 zum zentralen Aufgabenbereich des Bundesheeres und zum wesentlichen Beitrag des Bundesheeres zur Sicherheits- und Außenpolitik der Republik Österreich.

Bei einer von GTI General Fussenegger geleiteten groß angelegten Fernmelde-Stabsübung zum Fall "Ungarn" am 21. und 22. September 1960 wurde erstmals das neue Kommando der Feldtruppen (mob) übungsweise dargestellt. Es hatte die drei Gruppenkommanden unterstellt und konnte die Führungstätigkeit zweckmäßig wahrnehmen, nicht aber einheitliche Auffassungen zu den grundsätzlichen operativen Problemen herbeiführen. Die dabei aufgetretenen Diskrepanzen hinsichtlich der Konzeption, der Zielsetzungen und der Beurteilung der eigenen Möglichkeiten zogen sich dann die 60er-Jahre hin, und die eingebrachten Lösungsansätze konnten weder in organisatorischer noch in verfahrensmäßiger Hinsicht zufrieden stellen.

Am 11. April 1961 folgte Dr. Karl Schleinzer BM Graf als Verteidigungsminister nach. Kurz nach seinem Amtsantritt wurde am 18. Juli 1961 im Ministerrat auf seinen Antrag der Aufbau einer "Umfassenden Landesverteidigung" (ULV) mit den vier Teilbereichen der militärischen, wirtschaftlichen, zivilen und geistigen LV beschlossen. Am 11. Mai 1965 wurden von der Bundesregierung dazu dann die Grundzüge der ULV und die Aufgaben der Teilbereiche festgelegt. Dabei wurde zwischen einem Krisen-, Neutralitäts- und Verteidigungsfall differenziert und somit eine Art Abstufung der strategischen Reaktion konzeptiv vorgegeben. In der Folge gestalteten sich die Beratungen und Verhandlungen mühsam und kamen während der 60er-Jahre nur langsam zu tragfähigen Ergebnissen. Der Anfang war gemacht, eine alle Bereiche des Staates einbeziehende Gesamtstrategie für den neutralen Kleinstaat zu entwickeln, die dann in den "Reformjahren" nach 1970 unter dem nunmehrigen Bundeskanzler Dr. Kreisky nachhaltig intensiviert und letztlich 1983 als LV-Plan zu einem Abschluss gebracht wurde.(FN41) Als Konsequenz der nach wie vor vorhandenen Mängel wurde mit der Heeresgliederung 1962 eine Reduzierung der aktiven Brigaden von neun auf sieben vorgenommen und das System der theoretisch zumindest einsatzbereiten "Sommer"- und "Winterbrigaden" eingeführt. Weiters bemühte man sich um den Ausbau der festen Anlagen in der Eisenstädter und Brucker Pforte, die Einrichtung eines Fernmeldenetzes für das Bundesheer, den Aufbau eines Grenzschutzes mit der Zielvorstellung von 150 Einheiten in 30 Bataillonen und um eine Beschleunigung der Mobilmachungsabläufe bzw. Herstellung der Einsatzbereitschaft der aufgebotenen Kräfte. So hatte der GTI mit vier Tagen für die Mobilmachung und insgesamt mindestens sieben Tagen bis zur Herstellung der Abwehrbereitschaft gerechnet. Daher wurde die Anordnung einer Mobilmachung spätestens 72 Stunden vor Aggression gefordert und damit sozusagen ein "zentrales" Problem des Bundesheeres angesprochen. Vor Mobilmachung waren die Kräfte bestenfalls für Sicherungsmaßnahmen ausreichend, und eine erst unmittelbar im Zusammenhang mit einer Eskalation eingeleitete Mobilmachung würde zu spät kommen. Hier hat dann auch in den 70er-Jahren die versuchte Ausrichtung auf ein "territoriales" System keine wirkliche Abhilfe schaffen können. Dazu kam das Problem der Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge aus dem zivilen Bereich. Das Militärleistungsgesetz als Grundlage dieser Abstellungen wurde zwar 1968 beschlossen, eine Vereinheitlichung der Motorisierung wäre damit jedoch nicht zu erzielen gewesen. Aber eine ausreichende Bereitstellung militärischer Fahrzeuge in Depots kam aus Kostengründen für das mobil zu machende Bundesheer nicht in Betracht.

Ab 1961 wurde auch der "Kleinkrieg" als denkbares Verfahren für das Bundesheer diskutiert. Zunächst erfolgte dies im Sommer 1961 über die Ausbildung, als ObstdG Karl Lütgendorf Offiziere auf den Ranger-Kurs der U.S. Army entsandte, im Jahr 1963 den ersten Kurs für "Sonderausbildung" durchführen ließ und auch an der Militärakademie dieses Verfahren bei Planspielen und Jahresabschlussübungen (1963 und 1964) einbezogen wurde. Allerdings war der Kleinkrieg für viele der älteren Offiziere nur als "letzte" Möglichkeit vorstellbar, um mit eingeschlossenen oder zurückgelassenen Kräften den Kampf fortzusetzen. Progressiver denkende Offiziere sahen darin eine Möglichkeit, durch speziell ausgebildete Kräfte den Gegner in seiner Tiefe zu schädigen, und GenMjr Emil Spannocchi beschäftigte sich ab 1967 als Kommandant der Landesverteidigungsakademie (LVAk) mit den Theorien von Mao, Giap, Grivas und Che Guevara und leitete daraus erste Grundsätze für seine späteren Vorstellungen ab, die dann als Auflockerung der Kampfführung und "Vermeidung der großen Schlacht" im Rahmen der Raumverteidigung in die Konzeption des Bundesheeres der 70er-Jahre Eingang finden sollten.(FN42) Wie bereits angeführt, konnten die ab 1962 verfolgten Ansätze die konzeptive Krise des Bundesheeres nicht mindern. Man fand keine brauchbaren Verfahren für die Erreichung der militärstrategischen Ziele eines neutralen Kleinstaates, war mit zunehmender personeller und materieller Schwäche in den Verbänden konfrontiert und musste schwere Nachteile in der verfügbaren Technologie und Beweglichkeit in Kauf nehmen. Die de facto bestenfalls symbolische Luftkomponente und Fliegerabwehr wurde zwar in der Ausbildung durch "grüne Kräfte" kompensiert, brachte aber ansonsten nur Fragen zur Anwendbarkeit des militärischen Instrumentariums.(FN43) Damit rückte die Verteidigung eines inneralpinen Basis- oder Zentralraumes, der als letzte Bastion der Souveränität zu halten und als logistische Basis des Bundesheeres auszubauen wäre, wieder in den Vordergrund.

In der Zentralstelle wurde mit einer Reorganisation vom 30. Juni 1961 der GTI auf die Funktion des Inspizierenden beschränkt und ihm die Kompetenz für die konzeptive Bearbeitung entzogen. Diese fiel nunmehr der Sektion III des BMfLV zu, und in den nächsten fünf Jahren wurden dort die Grundlagen für eine "Operative Weisung Nr. 1" erarbeitet. Dabei wurde vom neuen BM Dr. Georg Prader die konkrete Anordnung von Vorbereitungen für den Verteidigungsfall im Verlauf des Genehmigungsverfahrens ausgeschlossen, und somit beschränkte sich diese Weisung auf den Krisen- und Neutralitätsfall und berücksichtigte im Sinne der Heeresgliederung 62 den Sicherungseinsatz vor und nach Mobilmachung.(FN44) Während der Umsetzung der Operativen Weisung Nr. 1 bis zur Bataillonsebene erfolgte mit dem 19. März 1968 eine Rationalisierung durch Stilllegung von 30 Einheiten, und im August 1968 sah sich die Republik Österreich durch eine nachhaltige Krise in der benachbarten CSSR, verbunden mit einer militärischen Intervention des Warschauer Paktes in diesem Land, politisch-strategisch herausgefordert.(FN45) Die vorsichtig agierende Bundesregierung verzichtete auf die Erklärung des "Krisenfalles" und beschränkte sich auf die halbherzige Feststellung, es sei ein "krisenhafter" Zustand eingetreten. Damit gab es auch keine Veranlassung, im Sinne der Anlassfälle der ULV wirksam zu werden und die damit verbundenen Maßnahmen auf breiter Basis zumindest zu erproben. Die ohnedies zahlenmäßig schwachen Einsatzkräfte des Bundesheeres wurden nur als Verstärkung der Garnisonen nördlich der Donau herangezogen und durften eine Linie in 30 km Abstand zur Grenze nicht überschreiten. Eine Aufbietung der Grenzschutzkräfte unterblieb, und man hatte eine solche im Bundesheer unwidersprochen auch erst als spätere Ablösung der Einsatzbrigaden in einer dritten Phase geplant.(FN46) Die sich daraus entwickelnde Sinnkrise, die durch den nachteiligen Eindruck der im Alpenvorland zwischen St. Pölten und Amstetten im Jahre 1969 abgehaltenen Manöver Bärentatze noch verstärkt wurde und sich in klaren "Absagen" an die bisherige Konzeption von hinhaltendem Kampf an Hauptoperationslinien und Verteidigung in starkem Gelände mit sich immer wieder neu einrichtenden Kräfte manifestierte, führte zu tagespolitisch griffigen Slogans wie " Sechs Monate sind genug" oder "Viel Panzer und wenig Hirn" in Verbindung mit dem Hinweis auf das Aussterben der Dinosaurier vor 100 Millionen Jahren.(FN47)

Der Weg zur Raumverteidigung - die Reformjahre

Unter dem Eindruck der Problematik der bisherigen militärstrategischen Konzeption wurden ab 1967 bei verschiedenen Dienststellen des BMfLV und in verschiedenen Gremien auch außerhalb des Bundesheeres Überlegungen für die Erarbeitung einer glaubwürdigen und machbaren Konzeption angestellt.(FN48) Dabei zeigte der Kommandant der LVAk GenMjr Spannocchi innovative Ansätze, die er aus der Auswertung von Grundsätzen des "Kleinkrieges" gewann. GenMjr Spannocchi versuchte auch, die speziellen Rahmenbedingungen eines neutralen Kleinstaates dem modernen Kriegs- und Gefechtsbild gegenüberzustellen und daraus Ableitungen für eine Strategie des Kleinstaates zwischen den Bündnissen zu treffen. Die Abhaltung durch einen für den Gegner nicht mehr vertretbaren Aufwand an Zeit, Kräften und Mitteln wurde zur zentralen Zielvorstellung, und es wurden Kampfverfahren gesucht, die es ermöglichen sollten, die technologische Überlegenheit eines modernen Angreifers zu "unterlaufen" und der großen, von vornherein aussichtslosen Schlacht auszuweichen.(FN49) Die Ausformulierung dieser Verfahren erfolgte dann im Jahre 1971 in einer militärwissenschaftlichen Arbeit im Rahmen des 6. Generalstabskurses.(FN50) 1970 wurde die ÖVP-Alleinregierung durch eine SPÖ-Minderheitenregierung abgelöst, und der neue Bundeskanzler Dr. Kreisky ließ durch eine rasch eingesetzte Bundesheer-Reformkommission die Konsequenzen aus der vorgesehenen Verkürzung der Wehrdienstzeit von neun auf sechs Monate erarbeiten.(FN51) Die Diskussion konzentrierte sich in diesem Zeitraum (15. Mai bis 19. Oktober 1970) vor allem auf die angekündigten sechs Monate und organisatorische Fragen, ohne jedoch eine intensive Bemühung um eine neue oder zumindest tragfähige Konzeption voranzustellen. Die Verkürzung der Wehrdienstzeit wurde trotz aller Vorbehalte mit Beginn 1971 realisiert, innerhalb der militärischen Führung hatten sich die Diskrepanzen verstärkt, und die Wertschätzung derselben durch die Politik hatte sich von gering auf sehr gering verschoben. Bei einer Generalstabsreise im Jahre 1971, bei der Grundsätze zur Abwehr im Falle einer Auseinandersetzung mit Jugoslawien behandelt wurden, kam es schließlich zur nachhaltigen Konfrontation der Auffassungen und in deren Folge zur beschleunigten Entwicklung neuer Ideen.(FN52) Für den ab 1971 mit einer SPÖ-Regierung verantwortlichen Bundeskanzler Dr. Kreisky standen eine Friedenspolitik und eine darauf abgestimmte Außenpolitik im Vordergrund, verbunden mit einer intensiven Mitarbeit im Rahmen der UNO sowie internationaler Gremien. Die militärische Wahrnehmung der Neutralität wurde nachrangig betrachtet, aber nicht ausgeklammert.(FN53) Der neue BM Karl Lütgendorff verstärkte durch eine weit gehend im Alleingang ausgearbeitete und vom neuen GTI General Anton Leeb kritisierte Heeresgliederung die Diskrepanzen im konzeptiven Bereich, und somit wurde GenMjr Spannocchi mehr und mehr zum Träger der progressiven Ideen einer Abhaltestrategie auf der Grundlage einer raumgebundenen Kampfführung. Diese brachte er zunächst in einer "Konzeption der militärischen Komponente der österreichischen Verteidigungsstrategie" zum Ausdruck, betonte die Notwendigkeit, den Versuch der Erfüllung der Aufträge der militärischen LV unter Aufbau einer Bereitschaftstruppe und einer umfangreichen territorialen Komponente zu unternehmen, und nutzte die Chance des "Arbeitsstabes Bereitschaftstruppe", um unter seiner Leitung diese Vorstellungen zu konkretisieren und der Politik verständlich zu machen. Mit der Einrichtung eines dem BMLV nachgeordneten Armeekommandos unter seiner Führung ab dem 1. Juli 1973 hatte er nun die Möglichkeit, diese Konzeption in konkreter Form zu entwickeln und zu erproben.(FN54) Neben den Ansätzen General Spannocchis hatte auch die Zentralstelle in diesem Zeitraum Vorstellungen zu einer "Gesamtraumverteidigung" entwickelt. Das Konzept der Gruppe Operation vom November 1971 hob ebenfalls die Ausrichtung aller Verteidigungsanstrengungen auf einen möglichst hohen Abhalteeffekt hervor. Die Konzeption der österreichischen LV war auf den Verteidigungsfall und auf die Behauptung eines möglichst großen Teiles des Bundesgebietes auszurichten. ULV und ziviler Widerstand sollten als wesentliche Elemente dabei mitwirken, und der Kampf war mit raumgebundenen und beweglichen Verbänden ab der Grenze mit Verzögerungszone, Widerstandszone und schließlich in einer Verteidigungszone (Basisraum) zu führen. Der Kleinkrieg sollte eine ergänzende Komponente darstellen und aus dem "starken" Gelände vor dem Basisraum gegen die Bewegungslinien eines Angreifers geführt werden. Hier fanden sich die Ansätze der bis 1974 von der Sektion III im BMLV vertretenen "Konzeption der Ringe", die 1974 in einer großen Planübung Limes in Siezenheim überprüft und in der Folge vom Armeekommando nicht mehr weiter betrieben wurde.

Über die zwischen 1974 und 1979 erfolgte Entwicklung der Abhaltung und der Wahrnehmung derselben in der "Raumverteidigung" liegen umfangreiche Veröffentlichungen vor.(FN55) Es erscheint daher nicht erforderlich, diese hier darzustellen. Aber es ergaben sich einige Missverständnisse zur Zielsetzung, die dann auch in den 80er-Jahren ihre Nachwirkungen zeigten und in öffentlicher Diskussion nicht immer zum Vorteil des Bundesheeres ausgetragen wurden.

Die wesentlichen Verfahren der "Raumverteidigung" bildeten der Kampf in Schlüsselzonen und der Kampf in Raumsicherungszonen. Diese waren die Kernelemente der nach außen signalisierten militärischen Vorbereitungen und damit der Abhaltung, die dann als erfolgreich angesehen werden konnte, wenn das eigene Staatsgebiet nicht in einen Konflikt einbezogen und die Bevölkerung vor den Folgen von Kampfhandlungen bewahrt wurde. Allerdings waren diese Verfahren nicht geeignet, um an der Grenze die Sicherung wahrzunehmen oder in einem Konflikt mit Jugoslawien die - in diesem Fall militärisch denkbare - grenznahe Verteidigung zu gewährleisten. Es mussten daher auch die Verfahren des "Sicherungseinsatzes" und eines "räumlich begrenzten Abwehrkampfes" vorgesehen werden, die jedoch beide nicht den Prinzipien der oben angeführten zwei Verfahren zur Erreichung der Abhaltung folgen konnten. Da General Spannocchi aber ohne Berücksichtigung dieser Komponenten in einer "offiziellen" Ankündigung betonte, "ab sofort wird nur mehr Raumverteidigung umgesetzt", war es - aus nahe liegenden Gründen - erforderlich, alle vier Kampfverfahren unter dem Begriff "Raumverteidigung" zusammenzufassen.

Ein weiteres Problem ergab sich aus der Diskrepanz zwischen den Aussagen General Spannocchis in seinem 1976 erschienenen Buch mit der Betonung der Vermeidung der Schlacht und den tatsächlich eingerichteten abwehrstarken Schlüsselzonen.(FN56) Das Buch war eine verspätete Zusammenfassung der ab 1967 bis etwa 1971 entwickelten Grundsätze und Vorstellungen, die mit starken Kräften in operativ entscheidendem Gelände eingerichteten Schlüsselzonen waren jedoch das Ergebnis weiterführender Überlegungen und Übungserkenntnisse hinsichtlich der Voraussetzungen für das Erreichen einer Abhaltewirkung.(FN57) Da die territorial im Umfeld dieser Schlüsselzonen aufbringbaren Verbände des Mobheeres nicht ausreichen konnten, um die als Ergänzung der zusammengefassten mobilen Brigaden und Verbände der Bereitschaftstruppe dort im Sinne einer Abhaltewirkung erforderliche Stärke zu erzielen, mussten auch Kräfte der mobilen Landwehr aus anderen Regionen in diese Schlüsselzonen zugeführt werden. In der militärstrategischen Beurteilung hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass die Abhaltung - also die Aussparung Österreichs aus einem Konflikt - Vorrang für die operative Umsetzung und damit den Kräfteeinsatz im Hauptbedrohungsraum haben musste. Und bei einem "Versagen" der Abhaltung war eine politisch-strategische Entscheidung hinsichtlich der weiteren Handhabung erforderlich, die durch die Bundesregierung zu treffen gewesen wäre. Damit wären die Wahrnehmung der Neutralität und die dazu erforderliche Neutralitätspolitik auf dem Prüfstand gestanden. Die Entscheidung wäre dann von der jeweiligen Gesamtlage im Umfeld abhängig gewesen, wobei ja ab Mitte der 70er-Jahre - abgesehen von einem Konflikt mit Jugoslawien - nur mehr eine Bedrohung als Teil eines Bündniskonfliktes zu berücksichtigen war. So genannte "Stellvertreterkriege" durch einzelne Mitgliedstaaten eines der beiden Bündnisse waren auszuschließen. Dieser Lage trug im Bundesheer schon 1973 die Zusammenfassung der bisherigen "Operationsfälle" zu den Fällen "Warschauer Pakt", "NATO" und "Jugoslawien" Rechnung, wobei dann ab 1981 auch eine Zusammenfassung von Warschauer Pakt und NATO in einer "Gesamtbedrohung" erfolgte.(FN58) Parallel zur Entwicklung der militärischen Konzeption erfolgte in den 70er-Jahren die Erarbeitung eines Landesverteidigungsplanes, der dann 1983 fertig gestellt und 1985 veröffentlicht wurde.(FN59) Er bildete die Grundlage aller Maßnahmen zur Erreichung der politisch-strategischen Ziele der militärisch neutralen Republik Österreich gegenüber allen Bedrohungen, setzte sich aber nicht ausdrücklich mit der "Neutralitätspolitik" auseinander. Die überaus bescheidene Bereitstellung von budgetären Mitteln für die zivile und wirtschaftliche LV zeigte aber, dass der erforderliche gesamtstaatliche Nachdruck für die Umsetzung nicht wirklich gegeben war.

Mitte der 70er-Jahre waren die Beratungen zum I. Zusatzprotokoll zum Kriegsvölkerrecht, das Bestimmungen zum Schutze der Zivilbevölkerung enthielt, in ein entscheidendes Stadium getreten. Da hievon nachhaltige Rückwirkungen auf die Kampfführung zu erwarten waren, beauftragte der damalige GTI General Leeb die LVAk mit der Ausarbeitung einer Studie und der Demonstration der konkreten Konsequenzen in Form einer Planübung. Diese erforderten in der militärischen Konzeption den Verzicht auf die Einbeziehung von Ansiedlungen oberhalb einer bestimmten Einwohnerzahl in die militärischen Planungen und die Vorbereitung der Erklärung derselben im Anlassfall zur "offenen Stadt".(FN60) Die konsequente Ausrichtung der operativen Planungen auf die Abhaltewirkung führte im Verlauf der Bearbeitung der Gesamtbedrohung in den 80er-Jahren zu erheblicher, bundesheerinterner und öffentlicher Kritik.(FN61) Diese richtete sich gegen die Verlegung von Landwehrkräften in andere Bundesländer, die starke Befüllung der Schlüsselzone 41 im oberösterreichischen Mühlviertel nördlich der Donau, eine zu geringe militärische Sicherung der südlichen Steiermark und letztlich gegen die Schwergewichtsbildung im Alpenvorland und Donautal. Diese Anmerkungen waren im Sinne der "reinen" Raumverteidigung zwar berechtigt, berücksichtigten jedoch die allgemeine militärstrategische Lage und die erreichte Stärke des Bundesheeres nicht. Anders herum: Die sicherheitspolitische Entwicklung um 1980 mit dem NATO-Doppelbeschluss, der Krise um Polen und der Frage der inneren Entwicklung in Jugoslawien ermöglichte in der strategischen Ausrichtung kein Abwarten eines Vollausbaus des Bundesheeres über die "Zwischenstufe" hinaus, sondern erforderte Planungen zur Erreichung des größtmöglichen Abhalteeffektes.(FN62) Schließlich wurde das "alte" Problem des vorrangigen Einsatzes der Masse des Bundesheeres zur Verteidigung des inneralpinen Basisraumes - die sich mit dem "Angelpunkt" Semmering entlang der nördlichen Kalkalpen sowie entlang des steirischen Randgebirges erstrecken sollte - in Verbindung mit Vorgaben zur starken Befüllung im Mühlviertel (Schlüsselzone 41) wieder aktuell. Eine aktuelle "Militärstrategische Konfliktanalyse" wurde schließlich im Auftrag von BM Robert Lichal am 19. April 1988 durch den GTI General Othmar Tauschitz der Bundesregierung vorgetragen und von dieser nach Diskussion zu den vorgetragenen Grundsätzen der Abhaltung und der Handhabung der Neutralitätspolitik im Verlauf einer Krise bzw. eines Konfliktes zur Kenntnis genommen. Letztlich hat dann bereits 1989/1990 die radikale Änderung der strategischen Lage im Umfeld der Republik Österreich mit der Auflösung des Warschauer Paktes, der Hinwendung der östlichen Nachbarstaaten Österreichs zu demokratischen Lebensformen und der Umwandlung der Sowjetunion den LV-Plan und die bisherigen Vorstellungen zur militärstrategischen Konzeption obsolet werden lassen.

Der Weg zur internationalen Kooperation

Mit dem Einsetzen der strategischen Veränderungen in den bisherigen Vorfeldstaaten des Warschauer Paktes und unter Berücksichtigung der militärstrategischen Auswirkungen der Bemühungen um Abrüstung, Kräftegleichgewicht, Vertrauensbildung und Reduzierung der Mittelstreckenraketen und taktischen Nuklearsysteme wurden auch im BMLV weiterführende Überlegungen im Rahmen einer militärstrategischen Konfliktanalyse zum Wandel des Bedrohungsbildes und der sich daraus ergebenden Konsequenzen angestellt. So wurde eine Arbeitsgruppe für die Erstellung eines Situationsberichtes eingesetzt, die unter dem Vorsitz von Divisionär Ernest König und Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider einen entscheidenden Beitrag für die Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage und die Streitkräfteentwicklung leisten konnte. Nichtmilitärische Gefährdungen und Risken wurden als neue Faktoren aufgezeigt und die Notwendigkeit der verstärkten multinationalen Kooperation und der nachhaltigen Akzeptanz durch Politik und Bevölkerung hervorgehoben.(FN63) Auch General i.R. Spannocchi brachte 1989 in einer Denkschrift Vorschläge für den Ausbau einer Katastrophenhilfs- und Umweltschutztruppe beachtlicher Stärke nach den Prinzipien der Milizstrukturen ein und betonte die Notwendigkeit der internationalen Beteiligung des Bundesheeres in diesem humanitär bestimmten Bereich.

Die aus all diesen Bearbeitungen sich bündelnden Überlegungen führten zu einer am 25. März 1991 vom GTI General Karl Majcen genehmigten Beurteilung der militärstrategischen Erfordernisse mit der Konsequenz der Ausrichtung auf Gefährdungen durch Konflikte in der Nachbarschaft als Folge der jüngsten Änderungen der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Der Einsatz zur Sicherung an der Grenze, im Bedarfsfall auch die grenznahe Abwehr und die Gegenkonzentration rückten in den Vordergrund. Bald darauf bestätigten die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien mit dem Einsatz des Bundesheeres an der Grenze zu Slowenien ab dem 28. Juni 1991 die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Konzeption.(FN64) Mit 13. März 1992 wurde vom GTI General Majcen die geänderte Konzeption für den Einsatz des Bundesheeres zur Erfüllung seiner Aufgaben genehmigt. Nach dem Wegfall der Gefahren durch einen Konflikt zwischen den Bündnissen sah man die Tendenz zur verstärkten europäischen Integration als wesentlichen Faktor zur Stärkung der Sicherheit und betonte die Absicht, durch "vorbereitete" Einheiten (VOREIN) an der multinationalen humanitären und Katastrophenhilfe mitzuwirken, aber auch einen Beitrag im Rahmen der UNO, KSZE usw. zu leisten. Für die militärstrategischen Vorbereitungen hatten die Anlassfälle der ULV nach wie vor Gültigkeit, im militärischen Bereich wurde ihre Wahrnehmung nunmehr durch ein flexibel reagierendes, grenznahes Sicherungs- und Abwehrdispositiv angestrebt. Ein darauf abgestimmtes Einsatzkonzept des Bundesheeres wurde darauf aufbauend 1994 fertig gestellt.(FN65) Der mit 1. Jänner 1995 erfolgte Beitritt Österreichs zur EU und wenige Tage später zur Partnerschaft für den Frieden und die Entwicklung der Konflikte auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien hatten unverzüglich eine nachhaltige Einbindung in die daraus erwachsende internationale Sicherheitskooperation zur Folge. Neben der aktiven Beteiligung mit Truppenkontingenten ergaben sich auch enge militärtechnische und konzeptive Verbindungen, die in Fortsetzung der zu Anfang der 90er-Jahre in Wien abgehaltenen "Doktrinenkonferenzen" weiterführende Bearbeitungen für die gemeinsamen Bemühungen um Frieden und Sicherheit zur Folge hatten.

Im Jahre 1997 begannen auf Beamtenebene Bearbeitungen eines weiterführenden Berichtes zu Fragen der Sicherheit Österreichs und der Mitwirkung am multinationalen Sicherheitssystem. Dieser so genannte "Optionenbericht" beinhaltete verschiedene Alternativen hinsichtlich der weiteren sicherheitspolitischen Positionierung Österreichs im internationalen System. Leider konnte in der Frage einer Mitgliedschaft in der NATO keine Übereinstimmung auf politischer Ebene erreicht werden, und somit scheiterte 1998 diese Bemühung um eine breite Basis für die weitere sicherheitspolitische Entscheidungsfindung.(FN66) Aber man erzielte weit gehendes Einvernehmen für die konkrete Zusammenarbeit im europäischen Rahmen, die sich in der Beteiligung von Kontingenten des Bundesheeres an internationalen Operationen des Jahres 1999 in Albanien und in der Folge im Kosovo sowie in der Einmeldung von Kräften des Bundesheeres für die Beteiligung an den "EU-Forces" im Rahmen der Vorgaben von Helsinki manifestierte. Damit rückte die Ausrichtung auf rasche Beiträge bei internationalen Maßnahmen außerhalb Österreichs in den Vordergrund.

Der an sich überholte und in seinen Festlegungen auf die Erscheinungsformen des Kalten Krieges ausgerichtete LV-Plan sollte neu bearbeitet bzw. durch ein weiterführendes Dokument ersetzt werden. Noch vor dem Wirksamwerden entsprechender Bearbeitungen veränderten sich jedoch Anfang 2000 die koalitionären Verhältnisse in Österreich, und die Entwicklung einer Konzeption wurde unter geänderten Rahmenbedingungen fortgeführt.

Eine Expertenkommission hatte zunächst ab Mitte 2000 die Möglichkeiten und Konsequenzen einer Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zu prüfen. In einem Zwischenbericht vom Februar 2001 wurde von dieser Kommission auf die Probleme des Abgehens von der allgemeinen Wehrpflicht hingewiesen und für die weitere Behandlung dieser Thematik die Klarstellung der zukünftigen Aufgaben des Bundesheeres, die Ableitung der zu deren Wahrnehmung erforderlichen Fähigkeiten und davon ausgehend die Festlegung der dazu notwendigen Strukturen und damit des Wehrsystems gefordert.(FN67) Durch die Verabschiedung einer "Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin" durch die Mehrheit der Regierungsparteien am 12. Dezember 2001 im Parlament wurde de facto der bisherige LV-Plan endgültig überholt und die Positionsbestimmung für die grundsätzliche Ausrichtung des Bundesheeres vorgenommen. Nunmehr wurde hervorgehoben, dass durch die Mitwirkung des Bundesheeres an Einsätzen außerhalb des Bundesgebietes ebenfalls zur Wahrung von Frieden und Stabilität und zur Gewährleistung von Sicherheit beigetragen wurde. Neben den in ihrer unmittelbaren Bedeutung erheblich zurückgestuften Formen konventioneller militärischer Bedrohung wurden vor allem neue Formen der Gefährdung und Bedrohung angesprochen, die sich in Form subversiv-subkonventioneller, terroristischer und krimineller Aktivitäten verstärken und damit mit Vorrang zu berücksichtigen sein werden.(FN68) Die 2003 unter Vorsitz von Dr. Helmut Zilk eingesetzte Bundesheerreformkommission knüpfte an diese Feststellungen an und betonte einerseits die erforderliche Ausrichtung auf die Mitwirkung an internationalen Einsätzen im Rahmen der internationalen Organisationen und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und reduzierte andererseits die Aufgaben im Inland auf eine sehr allgemein abgehandelte Wahrung der Souveränität und Sicherungs- und Assistenzaufgaben.(FN69) Das Bundesheer hat mit den Planungen zur strukturellen Reorganisation in Umsetzung der Empfehlungen der angeführten Bundesheerreformkommission noch im Herbst 2004 begonnen und dazu erste Konsequenzen bekannt gegeben. Dabei hat die Diskussion um die beabsichtigte Verkürzung der Wehrdienstzeit auf insgesamt nur sechs Monate und die Schließung eines Teils der bisherigen Garnisonen wieder einen öffentlichkeitswirksamen Stellenwert erreicht und ist somit in den Vordergrund des tages- und regionalpolitischen Interesses gerückt. Dabei liegt seit dem 25. Februar 2005 die Teilstrategie der Verteidigungspolitik vor, in der sehr eindeutig die Aufgaben des Bundesheeres und die dazu erforderlichen Fähigkeiten vorgegeben werden. Darin sind die einvernehmlich erzielten Erkenntnisse der Reformkommission umgesetzt und strukturelle Vorgaben enthalten. Damit liegt eine Konzeption vor, in der Aufgaben der Erhaltung der Souveränität auf dem eigenen Territorium, der Beiträge im Bereich der Konfliktverhütung und des internationalen Krisenmanagements, der sicherheitspolitischen Unterstützung und Assistenzleistung, der Katastrophenhilfe im In- und Ausland und der internationalen humanitären Hilfe festgeschrieben werden und auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit zivilen Organisationen und Einrichtungen hervorgehoben ist. Damit sollte die Entwicklung des Bundesheeres in einem Sinne über längere Zeit gewährleistet werden, bei der es gelingt die Schere zwischen "Auftrag und Mitteln" tatsächlich zu schließen.

ANMERKUNGEN:

(Fußnote 1/FN1) Siehe dazu Manfried Rauchensteiner: Nachkriegsösterreich, in: ÖMZ 6/1972, S.407ff; ders.: Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Österreich von 1945 bis 1955, Graz 1995; ders.: Die Entmilitarisierung und Wiederbewaffnung in Österreich 1945 bis 1955, in: Vorträge zur Militärgeschichte: Entmilitarisierung und Aufrüstung in Mitteleuropa 1945 bis 1956, hg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Herford-Bonn, S.57ff; Walter Blasi: Ing. Dr. Emil Liebitzky - Österreichs "Heusinger"?, Band 6 der Reihe Militärgeschichte und Wehrwissenschaften, Bonn 2002; Erwin A. Schmidl (Hrsg.): Österreich im frühen Kalten Krieg 1945-1958 - Spione, Partisanen, Kriegspläne, Wien-Köln-Weimar 2000.

(FN2) Siehe dazu Günter Höfler: Die neue NATO, der Eckpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur, Graz 2000.

(FN3) Für die amerikanischen Truppen in der Besatzungszone bestanden konkrete Planungen für die Durchführung einer hinhaltenden Kampfführung in Richtung Oberitalien. In verschiedenen Quellen wird auf die Absicht hingewiesen, den Abtransport über Triest vorzusehen. Demgegenüber waren jedoch zu diesem Zeitpunkt Genua und Livorno die logistischen Basen, und es findet sich in den Planungsunterlagen die Ausrichtung auf diese Häfen. Vgl. dazu Manfried Rauchensteiner: Landesverteidigung und Außenpolitik - Feindliche Brüder? In: Schild ohne Schwert, S.130f, hg. von Manfried Rauchensteiner u. Wolfgang Etschmann, Graz-Wien-Köln 1991.

(FN4) Siehe dazu Christian Segur-Cabanac: Erkenntnisse aus der Verteilung der Depots und Anmerkungen zum militärischen Teil der Bergung, Manuskript zum Vortrag vom 28.2.1997 im Heeresgeschichtlichen Museum; Erwin A. Schmidl (Hrsg.): Österreich im frühen Kalten Krieg 1945-1958, Wien-Köln-Weimar 2000; Franz Olah: Erinnerungen.

(FN5) Olah, a.a.O.; Schmidl, a.a.O.; Wilfried Thanner: Die B-Gendarmerie, in: ÖMZ 1/2005, S.47ff.

(FN6) Otto Seitz: Die B-Gendarmerie, in: ÖMZ 5/1965, S.303ff; Thanner, B-Gendarmerie, a.a.O.; Manfried Rauchensteiner: Die B-Gendarmerie - mehr als eine Episode, in: Truppendienst 4/1982; Walter Blasi: Die B-Gendarmerie, hg. von der Landesverteidigungsakademie (LVAk), Wien 2002; Mario Duic: Das Erbe von Kriegs- und Nachkriegszeit, in: Schild ohne Schwert, S.94f, Graz-Wien-Köln 1991; Die B-Gendarmerie, in: Der Soldat vom 23.6.2004, S.13.

(FN7) Thanner, a.a.O.

(FN8) Manfried Rauchensteiner: Landesverteidigung und Außenpolitik - Feindliche Brüder, a.a.O.; Blasi, Liebitzky, a.a.O., S.138ff, S.150.

(FN9) Thanner, a.a.O.

(FN10) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.131.

(FN11) Am 27. Mai 1952 war der Vertrag über die "Europäische Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) unterzeichnet worden, wonach die Bundesrepublik Deutschland zwölf Divisionen zu einer zukünftigen Europaarmee beitragen sollte. Am 25. Februar 1954 wurde die Wehrhoheit der Bundesrepublik durch einen Mehrheitsbeschluss des deutschen Bundestages im Grundgesetz verankert. Als am 30. August 1954 die französische Nationalversammlung die Abstimmung über die Ratifizierung des Vertragswerkes zur EVG nicht durchführte, war die EVG gescheitert. Am 24. Oktober 1954 wurden als Alternative dazu die "Pariser Verträge" unterfertigt, die der Bundesrepublik den Aufbau von Streitkräften in einem Rahmen von 500.000 Mann gestatteten. Damit war auch die Absicht der übrigen Mitgliedstaaten der vorgesehenen EVG sowie der USA, Großbritanniens und Kanadas verbunden, die Bundesrepublik in die NATO aufzunehmen. Der deutsche Bundestag stimmte dem Beitritt zur NATO am 27. Februar 1955 zu und am 9. Mai 1955 wurde die Aufnahme vollzogen.

(FN12) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.131f.

(FN13) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.132; Blasi, Liebitzki, a.a.O., S.176ff.

(FN14) Die politischen Parteien bemühten sich um Beiträge von GenObst Dr. Lothar Rendulic und GenObst Erhard Raus zu den verteidigungspolitischen und operativen bzw. strukturellen Fragen, doch waren diese zu sehr von den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs geprägt und daher nicht auf die Verhältnisse des neutralen Kleinstaates Österreich übertragbar. Außerdem fehlte beiden Verfassern der Zugang zu den Kernaspekten und Erfordernissen, die sich aus der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Neutralität ergaben.

(FN15) Blasi, Liebitzky, a.a.O., S.176ff.

(FN16) Duic, a.a.O., S.94f.

(FN17) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.133; Manfried Rauchensteiner: Das Amt für Landesverteidigung - Die Anfänge des Bundesheeres 1955/56, in: Truppendienst 5/1980, S.443ff; Blasi, Liebitzky, a.a.O.

(FN18) In den ersten Überlegungen im Jahre 1951 zur Stärke der Alarmkräfte und des "Aufgebotes" in den westlichen Besatzungszonen war man von zwei Divisionen zu je 15.000 Mann ausgegangen. In der Folge hatte Gen Zdenko Paumgartten im Jahre 1952 eine Gliederung mit einem Armeekommando sowie einer Division mit sechs InfR, einem ArtR mit sechs Abt sowie sonstigen Führungs- und Unterstützungstruppen vorgeschlagen. Im Jahre 1955 sah der erste Strukturvorschlag in Weiterführung der Gliederung des ersten Bundesheeres Anfang 1938 Heerestruppen und acht Divisionen vor. Eine Expertengruppe unter Gen Zdenko Paumgartten schlug vor, die Brigade als Grundelement vorzusehen und mit der für 60.000 Mann ausgerichteten US-Ausrüstung drei Korps zu je 20.000 Mann, bestehend aus je einem PzR sowie drei InfBrig zu je vier InfB, aufzustellen. Die am 11. Jänner 1956 vom Ministerrat tatsächlich beschlossene Heeresgliederung beinhaltete drei Gruppen (Korps) mit insgesamt acht Inf- bzw. GebBrig, Gruppentruppen der verschiedenen Waffengattungen, eine Fliegerbrigade, Heerestruppen und eine Schulorganisation mit einer dann brigadeähnlich aufwachsenden PzTS vor.

(FN19) In dem Beitrag wird auf die organisatorische Entwicklung des Bundesheeres von 1956 bis 2005 nicht eingegangen. Dazu liegen zahlreiche Veröffentlichungen an anderer Stelle vor.

(FN20) Rauchensteiner deutet die Ausgliederung des BMfLV aus dem BKA als Zeichen des geringen politischen Interesses an der Landesverteidigung und dem Bundesheer. Der Bereich der Außenpolitik hingegen wurde im BKA belassen. Jedenfalls ergab sich über mehr als 25 Jahre nur eine geringe Koordination zwischen dem BMfLV und der Außenpolitik, wobei auch ab 1960 mit Dr. Kreisky geführte "Arbeitsgespräche" keine konzeptiv umgesetzten Ergebnisse erbrachten. Siehe dazu Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.134.

(FN21) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O.; Emil Spannocchi: Das Bundesheer Gestern-Heute-Morgen, in: ÖMZ 3/1975, S.173.

(FN22) Spannocchi, a.a.O.

(FN23) Spannocchi, a.a.O.

(FN24) Zum Verlauf der Krise in Ungarn und der Reaktion in Österreich siehe Norbert Sinn: Ostgrenze 1956 - Der erste Einsatz des Bundesheeres der 2. Republik, in: ÖMZ 6/1996, S.663ff; Reiner Egger: Krisen an Österreichs Grenzen, Wien 1987; Winfried Heinemann und Norbert Wiggershaus: Das internationale Krisenjahr 1956 - Polen, Ungarn, Suez, hg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, München-Oldenburg 1999; Christopher Andrew: KGB - Die Geschichte seiner Auslandsoperationen von Lenin bis Gorbatschow, München 1990; Winfried Heinemann: Vom Zusammenwachsen des Bündnisses - die Funktionsweise der NATO in ausgewählten Krisenfällen 1951-1956, München-Oldenburg 1998; Josef Mindszenty: Erinnerungen, Frankfurt-Berlin-Wien 1974; Fritz Molden und Eugen Pogany: Ungarns Freiheitskampf, Wien 1976; Manfried Rauchensteiner: Spätherbst 1956, Wien 1981; Karl Liko: Der Grenzschutzeinsatz des Bundesheeres im Herbst 1956, in: ÖMZ 5/1965, S.313ff; Anton Leeb: Vor zehn Jahren - Einsatz an der ungarischen Grenze, in: Truppendienst 6/1966, S.495ff.

(FN25) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.138.

(FN26) Zum Besuch des US-Vizepräsidenten Richard Nixon in Wien im Dezember 1956 siehe Hannes-Christian Clausen: Österreich und das strategische Konzept des Westens 1955-1970, in: Schild ohne Schwert, a.a.O., S.14.

(FN27) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.157; (FN28) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.139 (FN29) Otto Heller: Die "Schild-Schwert"-These und die Neutralen, in: Schild ohne Schwert, a.a.O., S.69; (FN30) Otto Heller: a.a.O.

(FN31) Siehe dazu Anton Leeb: Über die Entwicklung des Konzeptes der militärischen Landesverteidigung Österreichs, in: ÖMZ 3/1967. Nach Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.141 wurde der militärpolitische Teil zum Entwurf des LV-Planes am 9.2.1957 von Gen Emil Liebitzky genehmigt.

(FN32) Zur Entwicklung der operativen Planung im Bundesheer siehe Horst Pleiner: Operative Führung im Bundesheer - Ein historischer Abriss, in: ÖMZ 2/1998, S.139ff; Mario Duic: Unbewältigte Landesverteidigung. System und Verantwortung - Mängel und Chancen, Graz 1978; Otto Heller: Das Landesverteidigungskonzept, in: Der Soldat Nr. 3/1969; Norbert Sinn: Die Entwicklung des operativen Denkens im Bundesheer 1955-1972, milwiss. Arbeit, LVAk, Wien 1985; Philipp Eder: Die operativen Planungen des österreichischen Bundesheeres zwischen 1962 und 1972, milwiss. Arbeit, LVAk, Wien 2000; Harald Müller: Die Entwicklung der Konzeption der Raumverteidigung von den Anfängen des Bundesheeres bis zur Verfügung der militärischen Komponente 1979, milwiss. Arbeit, LVAk, Wien 1988; Peter Grünwald: Der Operationsfall "A" des österreichischen Bundesheeres, milwiss. Arbeit, LVAk, Wien 1997; (FN33) Otto Heller: Die "Schild-Schwert"-These und die Neutralen, in: Schild ohne Schwert, a.a.O., S.69.

(FN34) Manfried Rauchensteiner (Hrsg.): Das Bundesheer der Zweiten Republik, eine Dokumentation, Band 9 der Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums, Wien 1980, S.41f; Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.141; Heller: a.a.O., S.70.

(FN35) Bundesminister Ferdinand Graf: Aufgaben der militärischen Landesverteidigung, Sonderdruck zu "Für den Kommandanten", Heft 7/8 1958.

(FN36) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.142f; Stefan Bader: General Erwin Fussenegger 1908 bis 1986, Band 1 der Schriftenreihe zur Geschichte des Österreichischen Bundesheeres, Wien 2003, S.83ff.

(FN37) Heller, a.a.O., S.69ff; Andreas Steiger: Die Bundesheerreform 1963, Diplomarbeit, Univ. Wien 1994, S.83ff; MGFA Studiensammlung Operative Führung/Pleiner, Ordner PL 75: Studie der GzAbt vom 2.12.1958.

(FN38) Mario Duic: Das Erbe von Kriegs- und Nachkriegszeit, in: Schild ohne Schwert, Graz-Wien-Köln 1991, S.117; Hannes Clausen, a.a.O., S.23; freundliche Mitteilung von Hptm Alois Fink vom 22.8.1964 (Darstellung des Ablaufes der Erprobungen mit PAL am TÜPl Bruckneudorf).

(FN39) Rauchensteiner, Landesverteidigung, a.a.O., S.146ff.

(FN40) Rolf Urrisk: Die Einsätze des österreichischen Bundesheeres im In- und Ausland von 1955 bis 2001, Graz 2001, S.107ff; A. F. Eber, K. Wimmer: Österreichs blaue Barette, Graz 1979, S.14ff.

(FN41) Richard Bayer: Die Entwicklung der ULV von 1961-1985, Sonderdruck der ÖMZ zu Heft 1/1995.

(FN42) Manfred Flödl: Rangerausbildung in den USA im Jahr 1961, in: Buddy Heft 1/2003 bis 4/2003 ; Manfred Flödl: Der erste Jagdkommando-Kurs 1963, in: Pallasch Nr. 7, S.69; Manfred Flödl: Erfahrungsbericht - Kurs für Sonderausbildung (Jagdausbildung), HUOS 1963; Peter Eckersberger: Wie alles begonnen hat, in: Buddy Nr. 2/2002, S.5ff; Wolfdieter Hufnagl: Jagdkommando - Sondereinheiten des österreichischen Bundesheeres, Stuttgart 2000, S.27ff; Emil Spannocchi: Der operative Generalstabsdienst, Band I; Wien 1972.

(FN43) Siehe hiezu Steiger, Bundesheerreform 1963, a.a.O., S.200ff; Duic, a.a.O.

(FN44) Eder, a.a.O.; Pleiner, a.a.O.

(FN45) Andreas Steiger: ...zum Schutz der Grenzen bestimmt. Das Bundesheer und die CSSR-Krise 1968, in: ÖMZ 5/1998, S.535.

(FN46) Siehe Rauchensteiner, Bundesheer der zweiten Republik, a.a.O., S.99ff; Bader, Fussenegger, a.a.O., S.223ff.

(FN47) Siehe dazu Horst Pleiner: Großübungen des österreichischen Bundesheeres 1955-1985, Teil I und II in: ÖMZ 1/1986, S.21ff u. 2/1986, S.129ff; August Segur-Cabanac: Lage "Bärentatze", in: Truppendienst 1/1970, S.5ff; Franz Freistetter: Bärentatze - Gefechtsübungen der Gruppe I, in: ÖMZ 1/1970, S.8ff; Abschlussbericht zur Übung Bärentatze, BMLV vom 11.2.1970 Zl. 5117-geh/Fü/70; Information des GTI für den Bundesminister zur Übung Bärentatze, BMLV vom 19.12.1969, Zl. 8702-geh/GStb/69; Andreas Steiger: Vom Schutz der Grenzen zur Raumverteidigung, Dissertation, Univ. Wien 2000, S.55ff.

(FN48) Am Anfang der Entwicklung einer neuen Konzeption wurden Ideen von schweizerischen und deutschen Autoren hinsichtlich der Eignung des Geländes und bestimmter Strukturen für Kampfverfahren gegen mechanisierte Kräfte als Alternative zur "schweren" Panzerabwehr und zum Einsatz von Nuklearwaffen auch im BMfLV auf ihre Tauglichkeit beurteilt. ObstdG Erwin Jetzl gab mit einer Darstellung der Idee eines Jagdkampfes gegen mechanisierten Feind einen Anstoß in Richtung der Auflösung des Gefechtes. Siehe dazu Erwin Jetzl: Kleinkrieg gegen mechanisierten Feind, in: Truppendienst 1/1970, S.3; Franz Uhle-Wettler: Leichte Infanterie im Atomzeitalter, Darmstadt 1966; Steiger, Diss., a.a.O., S.221.

(FN49) Schon ab 1967 wurde auch in der ÖVP unter Mitwirkung von Angehörigen des Bundesheeres über mögliche neue Verfahren nachgedacht. GenMjr Emil Spannocchi hatte Gelegenheit, die von ihm erarbeiteten Vorstellungen der Abhaltung durch Vermeidung der "großen" Schlacht sowohl dem Bundeskanzler als auch dem Bundesminister Dr. Georg Prader vorzutragen. Prader lehnte, offenbar unter dem Einfluss militärischer Berater, derartige Vorstellungen zur Konzeption entschieden ab. Siehe dazu Heinz Danzmayr: Wehrpolitik in der Reformzeit, in: Tausend Nadelstiche, Band 3 der Forschungen zur Militärgeschichte, Graz-Wien-Köln 1994, S.172ff.

(FN50) Günter Hochauer: Die Raumverteidigung, in: ÖMZ 4/1973; siehe dazu auch Steiger, Diss., a.a.O, S.231; Emil Spannocchi: Die Verteidigung des Kleinstaates, in: ÖMZ 6/1970.

(FN51) Siehe dazu Danzmayr, a.a.O., S.195ff; Franz Sailer: Die Bundesheer-Reformkommission, in: Tausend Nadelstiche, a.a.O., S.73ff; Steiger, Diss., a.a.O, S.73ff.

(FN52) Steiger, Diss., a.a.O, S.142ff; Bader, a.a.O., S.246ff.

(FN53) Steiger, Diss., a.a.O, S.89ff.

(FN54) Danzmayer, a.a.O., S.180ff.

(FN55) Hochauer, a.a.O.; Danzmayr, a.a.O.; Müller, a.a.O.; Erich Eder: Skizzen zur Gesamtraumverteidigung, in: ÖMZ 4/1974.

(FN56) Emil Spannocchi: Verteidigung ohne Selbstzerstörung, in: Verteidigung ohne Schlacht, München 1976.

(FN57) Zu den Großübungen des Bundesheeres in diesem Zeitraum siehe Pleiner, a.a.O.; Horst Pleiner: Herbstübung 1974 des Bundesheeres, in: ÖMZ 1/1975, S.15ff; VU: Die Herbstübung 1974 des österreichischen Bundesheeres, in: Truppendienst 1/1975, S.3; Gerald Probst, Josef Wanetschek: Jagd 76 - Eine Jagdkampfübung des österreichischen Bundesheeres, in: Truppendienst 6/1976; Horst Pleiner: Herbstübung 77, in: ÖMZ 1/1978, S.7ff; Gerfried Barta: Die Herbstübung 77 des österreichischen Bundesheeres; in: Truppendienst 1/1978, S.53ff; VU: Raumverteidigungsübung 79, in: ÖMZ 1/1980, S.6ff.

(FN58) Operative Weisung Nr.1.vom 14.4.1980, BMLV Zl. 237-StrGeh/GTI/80 verfügte die Grundsätze für die Vorbereitung und Durchführung von Operationen des Bundesheeres. Die Festlegung der Zoneneinteilung und deren Aufgaben im Rahmen des Konzeptes waren zuvor am 3.9.1979 mit BMLV Zl. 215-StrGeh/5.1/79 und BMLV Zl. 216-StrGeh/5.1/79 verfügt worden. Armeekommandant Gen Spannocchi hatte die Operative Weisung Nr. 1 beim Chef des Kabinetts des BM persönlich eingesehen und sein Einverständnis mit den Festlegungen bzw. Vorgaben auf einem gesonderten Beiblatt, das nicht dem Akt eingelegt wurde, bestätigt.

(FN59) Die an der LVAk ausgearbeitete Lage "Gleisdorf" wurde auch mit Dienststellen in Schweden und der Schweiz diskutiert und eine Übereinstimmung hinsichtlich der Beurteilung der Auswirkungen der Schutzbestimmungen für die Zivilbevölkerung im Sinne des I. Zusatzprotokolls auf die Kampfführung erzielt.

(FN60) Die Erklärung von Wien und Linz zur "offenen Stadt" im Verlauf der FMStbR-Übung des Armeekommandos im Jahre 1983 wurde von einigen Kommanden als unvorhergesehene "Überraschung" eingestuft. Dies hat zur verstärkten Kritik an der starken Besetzung der Schlüsselzone 41 im Mühlviertel, also nördlich der Donau, beigetragen und die Forderung nach der Verschiebung des Schwergewichtes des Kräfteeinsatzes des Bundesheeres im Falle der "Gesamtbedrohung" in den Basisraum verstärkt.

(FN61) Ende 1984 und im Laufe des Jahres 1985 wurden "Denkschriften" durch die Befehlshaber der Korps, den Chef des Stabes S III/AK und Gen i.R. Jetzl an den Bundesminister vorgelegt, in denen der Kräfteeinsatz im Operationsfall "Gesamtbedrohung" kritisiert und eine Reihe von Anpassungen gefordert wurden. Darüber hinaus wurde ab 1986 in verschiedenen Medien Kritik an der Einsatzplanung des "Ministeriums" geübt, die v.a. das vermeintliche Abgehen von den Grundsätzen der "reinen" Raumverteidigung bemängelte und in diesen Maßnahmen nach der Übernahme der Funktion des Bundesministers durch Robert Lichal darin eine Vorstufe der "Annäherung" an die NATO sehen wollte.

(FN62) Bis zum Wirksamwerden des NATO-Doppelbeschlusses hatte sich in Europa zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt eine kritische politisch-strategische Lageentwicklung ergeben. Die unruhige Situation, die durch die Ereignisse in Polen ab 1980 eingetreten war, wurde durch die sowjetische Intervention in Afghanistan und die Änderung der politischen Verhältnisse im Iran 1979 noch verstärkt. Auch in Jugoslawien musste mit instabilen Entwicklungen im Falle des Ablebens von Marschall Tito gerechnet werden.

(FN63) Am 5.2.1990 war auf Ersuchen des Bundesministers für LV von Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider und Divr Ernest König eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung des sicherheitspolitischen Umfeldes und der Streitkräfteentwicklung eingerichtet worden. Die Kurzfassung dieses Berichtes wurde im Dezember 1990 vorgelegt, der Abschlussbericht folgte 1991.

(FN64) Siehe hiezu VU: Der Einsatz des Bundesheeres an der Grenze zu Jugoslawien 27. Juni - 31. Juli 1991, Beilage zu Truppendienst 4/1991.

(FN65) Günter Hochauer: Einsatzkonzept des Bundesheeres, Beilage zu Truppendienst 2/1994; Horst Pleiner: Das Konzept für den Einsatz des österreichischen Bundesheeres, Grundlagen und Grundsätze, in: ÖMZ 2/1994, S.115.

(FN66) Der Bericht - Österreichs Sicherheit, Bericht über alle weiterführenden Optionen Österreichs im Bereich der Sicherheitspolitik, Wien vom 2.4.1998.

(FN67) Zwischenbericht der Expertenkommission beim BMLV zur Prüfung einer allfälligen Umstellung des Bundesheeres auf ein Freiwilligensystem, BMLV vom 16.2.2001, Wien 2001.

(FN68) Siehe dazu Österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, Allgemeine Erwägungen - Entschließung des Nationalrates, hg. vom Bundeskanzleramt, Wien 2002; Ernest F. Enzelsberger: Immerwährend heißt nicht ewig. Die österreichische Neutralität - eine Bestandsaufnahme 2004, Band 72 der Österreichischen Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik, Wien 2004; Friedrich Hessel: Strukturentwicklung des Bundesheeres von der "Wende" 1989/90 bis zum Jahre 2003, Band 6/2004 der Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie, Wien 2004; Horst Pleiner: Das Österreichische Bundesheer im Rahmen der zukünftigen Sicherheitspolitik der EU, Mitteilungsblatt Nr. 44 der ÖGLS, Wien 2000; Thomas Hajnoci: Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), Mitteilungsblatt Nr. 56 der ÖGLS, Wien 2004.

(FN69) Siehe dazu: Bundesheer 2010, Bericht der Bundesheerreformkommission vom 14.6.2004; Übergabe der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission, in: Der Soldat vom 23.6.2004, S.1; Die Empfehlungen der Bundesheerreformkommission im Überblick, in: Der Soldat vom 23.6.2004, S.3f; Bundesheer 2010 - Für ein Heer mit Zukunft, die Bundesheer-Reformkommission, Beilage zu: Truppendienst, 6/2003; Empfehlungen der Bundesheerreformkommission, in: ÖMZ 5/2004, S.603ff; Roland Hans Ertl: Aktuelle Probleme der militärischen Landesverteidigung 2004, Mitteilungsblatt Nr. 57 der ÖGLS, Wien 2004.

Horst Pleiner

Geb. 1941; General iR; 1960-1963 Theresianische Militärakademie; 1963-1969 Jägerschule Saalfelden; 1969-1972 Generalstabskurs; 1972-1975 Lehroffizier an der Landesverteidigungsakademie; 1975-1978 Kommandant 8. Generalstabskurs an der Landesverteidigungsakademie; 1978 BMLV - Operationsabteilung; 1979-1980 Kommandant Landwehrstammregiment 32; 1980-1990 BMLV - Führungsabteilung; 1990-1999 BMLV - Generalstabsgruppe B; 2000-2002 Generaltruppeninspektor; 1.4.2003 Ruhestand.



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