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Die Wiederaufrüstung Österreichs in der Ersten Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg war es Österreich nur erlaubt, ein kleines Berufsheer zu betreiben. Anfang der Dreißiger-Jahre des vergangenen Jahrhunderts setzte jedoch ein massiver Um- und Ausbau des damaligen Bundesheeres ein.

Das 1920 aus den Verbänden der Volkswehr gegründete Österreichische Bundesheer stand von Beginn an unter dem strengen Reglement des Staatsvertrags von St. Germain-en-Laye, der nur ein kleines Berufsheer (als Instrument der Innenpolitik) mit eingeschränkter Bewaffnung erlaubte. Erst am Beginn der 30er-Jahre war trotz der prekären innenpolitischen Lage und der Weltwirtschaftskrise ein langsames Abgehen davon möglich, um das Heer zahlenmäßig, bei der Ausrüstung und organisatorisch zu verstärken. Einen Grund bildete die intensive Bedrohung durch das Deutsche Reich nach der Machtergreifung Hitlers 1933 und die Pläne für ein autoritäres Regime in Österreich (Austrofaschismus). Ein starkes Bundesheer sollte die Heimwehren langsam entmachten und einen Widerpart zum Republikanischen Schutzbund der Sozialdemokratie bilden. Schon vor den Bürgerkriegen 1934 setzte ein Aus- und Umbau der Streitkräfte unter stillschweigender Duldung durch die Siegermächte des Ersten Weltkriegs entgegen den Vertragsbedingungen von St. Germain ein. Aber das teilweise neu aufgerüstete Bundesheer wurde beim Anschluss im März 1938 nicht gegen die Wehrmacht eingesetzt, sondern ging in den Streitkräften des Deutschen Reiches auf.

Das Bundesheer 1920 bis 1933

Der Staatsvertrag von St. Germain-en-Laye vom September 1919 brachte für die neue Republik Österreich im Bereich der Landesverteidigung Neuerungen. Diese waren einschneidend und schmerzhaft - wenn auch nicht unerwartet, da die Beschränkungen gegen das Deutsche Reich bekannt waren. Die noch vor dem Waffenstillstand vom 4. November 1918 aus der Taufe gehobene "Volkswehr" (siehe TD 3/2009, "Das erste Heer der Ersten Republik", und TD 4/2009 "Die Einsätze der Volkswehr") musste trotz innenpolitischer Gefahren (Kommunistenrevolten bzw. Gerüchte über einen monarchistischen Putsch) und der außenpolitischen Bedrohung ("Kärntner Abwehrkampf", Steiermark) drastisch reduziert werden.

Statt der seit 1867 geltenden "Allgemeinen Wehrpflicht" durften Österreichs Streitkräfte gemäß St. Germain-en-Laye nur mehr ein Berufsheer mit 30 000 Mann haben, davon 1 500 Offiziere, 2 000 Unteroffiziere. Verboten blieben Luftstreitkräfte, schwere Waffen und auch ein Generalstab. Optisch unterschieden sich die neuen Uniformen, die zweifellos denen der Deutschen Reichswehr glichen, deutlich von denen der k.u.k. Streitkräfte.

Das Wehrgesetz von 1920 legte im § 2 die Aufgaben für die Streitkräfte fest. Diese waren

  • der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik sowie überhaupt die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern,
  • die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und
  • der Schutz der Grenzen der Republik.
Von Anfang an stand das Heer unter dem starken Einfluss der Parteien. War es zuerst die Sozialdemokratie, drängte der christlich-soziale Heeresminister Carl Vaugoin unter dem Stichwort "Entpolitisierung" deren Einfluss in den Personalvertretungen (Vertrauensmänner) sowie im Unteroffiziers- und Offizierskorps zurück. Neben dem Kampf der Parteien um das Heer hing auch die äußerst geringe Dotierung des Ressorts, die Entlassungswellen infolge der "Genfer Sanierung" (Stützung des inflationsgeschüttelten Staatshaushaltes; Anm.) sowie die zum Teil stark veraltete Ausrüstung des Heeres wie ein Damoklesschwert über der Truppe. Mit scharfen Worten beurteilte dies der 1924 zwangspensionierte General - und spätere Bundespräsident - Theodor Körner in seinen "Denkschriften über das Heerwesen der Republik": "[…] Was dann zurückbleibt und Bundesheer heißt, ist einzig ein sich für Paraden und Ausrückungen vorbereiteter Verein, der […] die Bevölkerung über die traurige Wirklichkeit hinwegtäuscht"!

Dem Bundesheer erwuchsen in den Wehrverbänden - Republikanischer Schutzbund, Heimwehren, Frontkämpfer u. ä. - gefährliche Gegner heran, die zwar nicht über militärische Infrastruktur oder Artillerie verfügten, dafür aber über ein Vielfaches der nie erreichten 30 000 Mann des Bundesheeres. Den Oberbefehl des Bundesheeres hatte nicht wie heute der Bundespräsident, sondern bis 1929 der Nationalrat (gem. Wehrgesetz 1920 § 3). Dazu kam die sich verschärfende innenpolitische Lage zwischen den beiden Großparteien (vor allem nach dem Justizpalastbrand 1927) sowie ab 1929 die Weltwirtschaftskrise, die Österreich mit voller Wucht traf.

Das Bundesheer musste immer mehr innenpolitische Hilfseinsätze leisten, sei es, um 1928 in Wiener Neustadt bei am gleichen Tag abgehaltenen Veranstaltungen von Schutzbund und Heimwehren, die Gegner zu trennen oder 1931 um einen (dilettantischen) Staatsstreich von Teilen der Heimwehren zu verhindern. Den traurigen Höhepunkt bildeten die Bürgerkriege des Jahres 1934, wo Einheiten des Bundesheeres gegen den Schutzbund (Februar 1934) und gegen Nationalsozialisten (Juliputsch) kämpften.

Eine immer größere Bedrohung für die innere Sicherheit Österreichs bildete die NSDAP. Durch die "Genfer Abrüstungskonferenz" (2. Februar 1932 bis 11. Juni 1934) bekam die Republik von den an der Konferenz teilnehmenden Siegermächten die Erlaubnis, ein "Militärassistenzschutzkorps" mit sechsmonatiger Dienstzeit einzurichten. Diese Maßnahme blieb immer noch mit dem Staatsvertrag von St. Germain vereinbar!

Langsame Veränderungen 1933 bis 1935

Österreichs Heer unterteilte sich ab 1920 in sechs gemischte Brigaden mit je zwei Infanterieverbänden (Infanterie- oder Alpenjägerregiment) sowie einem "Feldjägerbataillon zu Rad", einer Artillerieabteilung, einem Pionierbataillon sowie einer Dragonerschwadron (Kavallerie). Unmittelbar dem Brigadekommando unterstanden eine Verbindungskompanie, ein Tross- sowie ein Kraftfahrzug. Da eine 1926 geplante Veränderung hin in drei Divisionen plus einer "Selbstständigen Brigade" aus budgetären Gründen scheiterte, blieb die Gliederung bis 1935 erhalten. 1933 wurde das "Gardebataillon" aufgestellt. Im selben Jahr begann man im Bundesheer wieder Reserveoffiziere auszubilden.

Ab 1933 setzten erste Veränderungen der Heeresstruktur ein. Ziel der Heeresführung war ein Heer mit sechs aktiven sowie sechs Reservedivisionen aufzustellen. Dazu kam die Neuuniformierung der Streitkräfte nach dem Muster der kaiserlichen Streitkräfte, die die Uniformen, die denen der Deutschen Reichswehr stark ähnelten, ersetzten. Gab es zuerst nur eine einzige Schule für Unteroffiziere und Offiziere in Enns, so verlegte das Ministerium 1934 die Offiziersausbildung wieder in die traditionsreiche Burg von Wiener Neustadt.

Zu den wenigen Umänderungen bis 1935 zählen vor allem die Einführung des 8-cm-Minenwerfers (Granatwerfer) M.33 - ein Zug mit zwei Werfern pro Bataillon -, der Ausbau der Infanterie-Pionierzüge, die Einführung der Messzüge der Artillerie und eine bessere anzahlmäßige Ausstattung mit Maschinengewehren. Gleichzeitig wurde die Motorisierung vorangetrieben. Die "Feldjägerbataillone zu Rad" 2 und 4 erhielten einen eigenen Panzerwagenzug mit je zwei Fiat M.30 Panzerwagen. Auch Kavallerie und Artillerie (Geschützbeschaffungsplan) sollten verändert bzw. ausgebaut werden.

Trotz des Verbotes durch den Staatsvertrag von St. Germain baute Österreich ab 1933 im Geheimen eine Luftwaffe auf. In diesem Jahr importierte man die ersten sechs Flugzeuge aus Italien, die dem Ministerium unterstellten "Luftschutzkommando" direkt zugewiesen wurden. Im Juli 1935 konnte die Luftwaffe bereits auf 76 Maschinen zurückgreifen.

Verstärkter Aufbau ab 1935

Mit dem Jahr 1935 verstärkte das Bundesheer die Aufbaumaßnahmen. Dies betraf das Personal und die Ausrüstung. Maßgeblicher Planer dabei war Feldmarschallleutnant (FML) Alfred Jansa (Edler von Tannenau). Die massive Verstärkung des Bundesheeres ermöglichte auch die schrittweise Auflösung der regierungsnahen Wehrverbände und deren Integrierung in die "Frontmiliz". Vor allem Bundeskanzler Kurt Schuschnigg entledigte sich so elegant seines unangenehmen Verbündeten, der Heimwehr.

Wie erwähnt, ging diese Entwicklung gegen die Normen des Staatsvertrags von St. Germain vor sich. Bereits im Sommer 1935 schrieb das Bundesdienstpflichtgesetz das Dienen im Bundesheer vor, bevor man in den Bundesdienst übernommen werden konnte. Ab April 1936 galt in Österreich die Allgemeine Wehrpflicht von zwölf Monaten (die Dienstpflichtigen wurden auch D-Männer genannt), ab Februar 1938 von 18 Monaten. Die Regierung führte auch die Einberufung von Ersatzreservisten (so genannte E-Männer) für drei Monate ein - um die ungedienten Jahrgänge ("Weiße Jahrgänge") auch heranziehen zu können. Später kam die Österreichische Frontmiliz dazu.

Die Heeresgliederung wurde ebenfalls umgeändert. Statt den bisher sechs gemischten Brigaden bestand das Bundesheer nun (auf dem Papier) aus sieben Divisionen mit je 12 000 Mann, der 8. Brigade und der "Schnellen Division" sowie den Luftstreitkräften. Im Mobilmachungsfall hätten die 1. bis 5. Division je neun Infanteriebataillone zur Verfügung gehabt, daneben Stabseinheiten, eine Infanteriekanonenabteilung, ein Telegrafen- und Pionierbataillon, ein Technisches Bataillon, ein leichtes Artillerieregiment sowie eine Divisionskraftfahrabteilung. Die 6. Division konnte nur sieben Infanteriebataillone ins Feld führen, die 7. Division sechs. Die 8. Brigade hatte nur drei Infanteriebataillone, ein Pionierbataillon und ein leichtes Artillerieregiment zur Verfügung. Die "Schnelle Division" - die vor allem aus beweglichen, mobilen Einheiten bestand (z. B. Kraftfahrjägerbataillone, Panzerwagenbataillon) - war einer der ersten modernen Verbände des Bundesheeres.

Auch die Kaserneninfrastruktur musste ausgebaut werden, wie z. B die Kaserne in Ried im Innkreis (heute "General Zehner-Kaserne"), die 1937 vom Infanterieregiment 17 (heute Panzergrenadierbataillon 13) bezogen wurde.

Laut Plan hätte Österreich über 60 Infanteriebataillone verfügen sollen. 1938 waren erst 58 inklusive der Garde aufgestellt. Vor allem die Motorisierung (LKW) - der Abbau der Pferde - sowie der verstärkte Luftschutz brauchte seine Zeit. Bei der Kavallerie erfolgte die Zusammenfassung in zwei Dragonerregimenter (Nr. 1 "Prinz Eugen von Savoyen", Nr. 2 "Feldmarschall Montecuccoli") mit je einer Kommandoschwadron, drei Reiterschwadronen und einer Maschinengewehr (MG)-Schwadron.

Mit dem 26. September 1935 kam es zum Aufbau des Panzerwagenbataillons. 1937 umfasste das Bataillon bereits vier Kampfwagenkompanien. Diese bestanden aus italienischen Kleinkampfwagen Fiat-Ansaldo M.33 bzw. M.35 und Straßenpanzern Lancia-Ansaldo M.30 sowie dem Modell M.35 ADGP (Austro-Daimler geländegängiger Panzerwagen) von Steyr. Auch bei der Artillerie kam es zu Umstellungen, vor allem aber zur Motorisierung.

Im Herbst 1935 wurden die Heeresluftschutzabteilungen in das 1. und 2. Fliegerregiment umgewandelt. Einen Ausbau erlebte die Fliegerabwehr ab April 1935. Am 1. Oktober 1936 schuf man das "Kommando Luftschutztruppen". Neben Fliegerabwehrmaschinengewehren standen auch Fliegerabwehrmaschinenkanonen (zwei Abteilungen zu je drei Kompanien mit neuen 4-cm-M.36 Maschinenkanonen) sowie eine Luftschutzschule samt Tarn-, Nebel- und Entgiftungszug und eine Flugnachrichtenkompanie zur Verfügung.

Im April desselben Jahres kamen eigene Fliegerabwehrkompanien hinzu. Eine eigene Schulbatterie FlAK wurde aus einem Regiment schwerer Artillerie gebildet und dann dem Kommando der Luftstreitkräfte unterstellt. Als Flugzeuge standen vor allem italienische (z. B. Fiat CR 32, ein einmotoriger Eineinhalbdecker) Modelle zur Verfügung, aber auch solche aus deutscher Produktion (z. B. Junkers 52 - Tante "Ju", Junkers 86) bzw. in Lizenz in Österreich hergestellte Focke Wulf Fw 44J "Stieglitz".

Viele geplante Erneuerungen fielen dem Anschluss zum Opfer. Die noch fehlenden Truppenteile der Infanterie hätten noch aufgebaut werden sollen, wie auch die Installierung von Kleinfunktrupps und die reguläre Zuweisung von Infanteriegeschützen oder Minenwerfern. Angedacht war auch die Aufstellung einer Panzerbrigade, die aber die Erzeugung oder den Zukauf eines schweren Panzerwagens nötig gemacht hätte (hiefür war der Fiat-Ansaldo M.13/40 mit einer 4,7-cm-Kanone vorgesehen). Im März 1938 standen bereits 15 M.33/35 Flammenwerferträger zur Auslieferung bereit. Für 1939 waren noch 15 italienische mittlere Kampfpanzer des Typs M.11/39 (mit einer 3,7-cm-Kasemattkanone und zwei Maschinengewehren im Drehturm) bestellt. Auch eine dritte Fliegerkompanie stand zur Diskussion.

Schlüsselfigur Feldmarschallleutnant Jansa:

Eine der maßgeblichen Figuren in der Wiederaufrüstung Österreichs war FML Alfred Jansa. Der ehemalige k. u. k. Offizier und Absolvent der Kriegsschule (heutiger Generalstabslehrgang) trat in das Bundesheer ein und diente als Stabschef der 3. Brigade in St. Pölten, die er als Generalmajor zwischen 1930 und 1932 leitete. Nach seiner Teilnahme an der Genfer Abrüstungskonferenz 1932/33 kommandierte ihn das Ministerium als Militärattaché nach Berlin, wo er das Deutsche Regime und seine Gewaltpolitik kennenlernte und sich zu einem energischen Gegner des Nationalsozialismus entwickelte. Im Juni 1935 kehrte FML Jansa nach Österreich zurück, übernahm die Sektion III des Bundesministeriums für Heerwesen und wurde ab 1. April 1936 Chef des Generalstabes.

Sein Hauptanliegen bildete die Aufrüstung des Bundesheeres, da Jansa spätestens 1939 mit einem Angriff Hitler-Deutschlands rechnete. Haupthindernisse blieben die prekäre Budgetlage Österreichs, die stetige Unterwanderung der österreichischen Bürokratie durch die Nationalsozialisten aber auch der unsichere Verbündete Italien, auf den FML Jansa große, wenn auch vergebliche, Hoffnungen setzte. Er plante unter Vermeidung einer Entscheidung den deutschen Angriff an Traun und Enns aufzuhalten ("Jansa-Plan") und auf ein eventuelles Eingreifen einer ausländischen Macht zu warten. Seine harte Haltung gegenüber dem Hitler-Regime führte im Februar 1938 zu seiner Entlassung (Berchtesgadener Abkommen). Jansa wurde durch den Nationalsozialisten Franz Böhme ersetzt.

Die "Frontmiliz"

Aufgrund der Möglichkeiten nach der "Genfer Abrüstungskonferenz" schuf die Österreichische Regierung Mitte 1933 das "Freiwillige Schutzkorps". Diese bewaffnete Formation sollte die Exekutive bei ihren Aufgaben unterstützen und unterstand den Sicherheitsdirektoren der einzelnen Bundesländer. 1934 diente v. a. das Schutzkorps zur Bekämpfung des NS-Terrors. Nach der Niederschlagung des Juliputsches kam die Auflösung der NS-Organisationen. Nach dem Inkrafttreten der Ständeverfassung vom Mai 1934 versuchte die Regierung, alle Wehrverbände schrittweise in die neue Einheitspartei, die "Vaterländische Front", überzuleiten - oft gegen deren Willen. Innerhalb der Organisation fasste man die Verbände zu einer uniformierten und nach militärischem Muster aufgerichteten Formation zusammen, die so genannte "Frontmiliz". Ab Herbst 1936 wurden auch die letzten legalen Wehrverbände aufgelöst - die Illegalen der NSDAP (SS, SA) konnten sich einer Auflösung erfolgreich widersetzen.

Zum Schutz des Aufmarsches des Bundesheeres kam es zur Aufstellung eines Grenzschutzes, der innerhalb von sechs Stunden alarmiert werden konnte und formal der Miliz unterstellt war, jedoch zumeist aus Reservisten des Bundesheeres sowie aus ehemaligen Angehörigen der Wehrverbände bestand (rund 7 000 Mann). Sie konnten zwar auf eine Bewaffnung mit Maschinengewehren, Minenwerfern oder leichte Artillerie zurückgreifen, doch galten diese Verbände als wenig schlagkräftig. Auch Grenzschutzbefestigungen waren erst in Planung, und damit bis auf einige Panzersperren nicht einsatzbereit.


Autor: Mag. Martin Prieschl, Jahrgang 1976. 2004 Wehrdienst im Panzergrenadierbataillon 13, Angehöriger des Milizbataillons Oberösterreich. Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte an der Universität Salzburg, Abschluss in Geschichte 2003 mit Auszeichnung; Auszeichnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst für die besten Studierenden 2003/2004; Ausbildung zum Archivar am Institut für Österreichische Geschichtsforschung und der Fachhochschule Potsdam (Archiv, Bibliothekswesen, Dokumentation); Dissertation an der Universität Wien. Nach dem Studium neben zahlreichen Publikationen u. a. Tätigkeiten im Verlagswesen; Hospitant im Kriegsarchiv, im Haus-, Hof- und Staatsarchiv und im Parlamentsarchiv sowie als Koordinator und Mitgestalter der Ausstellung "Liberale Politik in Österreich" (Parlament, 2006). Seit 2007 Archivbeauftragter der Evangelischen Kirche des Augsburger und des Helvetischen Bekenntnisses sowie Archivar der Diözesen Niederösterreich und Salzburg-Tirol; seit 2009 Geschäftsführer der Firma Archivtechnik und Systeme.

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