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Mord oder Selbstmord?

Neue Erkenntnisse zum gewaltsamen Tod des Generals der Infanterie Wilhelm Zehner (1938)

War es die Vertuschung eines politischen Mordes? Schon vor fünf Jahren behandelte ein TRUPPENDIENST-Beitrag diese Frage. Inzwischen erbrachten verschiedene Recherchen neue Hinweise und Indizien, dass General der Infanterie Wilhelm Zehner, Staatssekretär für Landesverteidigung und Mitglied der Regierung Schuschnigg, im Jahr 1938 nicht Selbstmord begangen hat, sondern von Nationalsozialisten ermordet wurde.

Der "Fall Zehner" zeigt aber nicht nur das Vorgehen einer Diktatur gegen ihre Gegner. Er zeigt auch die Mühe und den Aufwand, die erforderlich sind, politische Gewaltverbrechen überhaupt aufzudecken - und zu beweisen.

Über den gewaltsamen Tod des Generals der Infanterie Wilhelm Zehner existierten schon bislang zwei Versionen: Mord und Selbstmord. Die quasi "offizielle" Version aus den Jahren 1938 ("Selbstmord aus unbekanntem Motive") und 1951 ("ein Selbstmord ist anzunehmen") wird durch neuere Erkenntnisse mehr und mehr in Frage gestellt.

Der Beitrag behandelt vor allem die Ungereimtheiten und Widersprüche der "Selbstmordthese" und stützt sich dabei vorwiegend auf Akten des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes. Er umfasst Wilhelm Zehners Werdegang, die Vorgänge um seinen Tod, vor allem aber zahlreiche Details der Suche nach der historischen Wahrheit darüber. Aus Gründen der Authentizität wurde bei einigen zitierten Quellen bewusst die Originalschreibweise beibehalten, auch wenn diese nicht der heute üblichen Diktion entspricht.

"Selbstmord aus unbekanntem Motive"

Die älteste Angabe über den gewaltsamen Tod von General Zehner findet sich im Protokollbuch des "Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien". Das Protokoll entstand am 11. April 1938, nur wenige Minuten nach dem Tode Zehners. Es wurde nach den Angaben von Dr. Hainzl verfasst, des diensthabenden Arztes obiger Rettungsgesellschaft: Wir fanden ... in seiner Wohnung Herrn Staatssekretär a. D. General Wilhelm Z e h n e r tot vor. Er zeigte einen Durchschuss des Schädels. Einschuss mit angelegter Waffe an der rechten Schläfe. Ausschuss linke Schläfengegend. Die Leiche blieb in Obhut der Geheimen Staatspolizei. Kriminalbeamter J u n k e r . Es liegt Selbstmord aus unbekanntem Motive vor.

Interessant ist der wahrscheinlich vom Gestapo-Beamten Junker hinzugefügte "Geheimhaltungsvermerk": Streng Reservat über Auftrag der Polizei. [Er stritt dies 13 Jahre später allerdings ab; Anm.] Junker befand sich demnach während der Untersuchung der Leiche in der Wohnung. Er dürfte dem Arzt vor Beginn der Untersuchung gesagt haben, dass es sich um einen Selbstmord gehandelt habe.

13 Jahre später: Die Aufarbeitung beginnt

Die offizielle Aufarbeitung des Geschehens vom 11. April 1938 begann erst 13 Jahre später. Dies zeigen die - nun im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands befindlichen - Antrags- und Verfügungsbogen der Staatsanwaltschaft Wien. Das erste Aktenstück trägt das Datum vom 6. Februar 1951 und beginnt wie folgt:

Strafsache gegen UT [Unbekannte Täter; Anm.] (an Wilhelm Zehner) wegen § 134 StG, § 13/2 KVG 47. Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht um Vornahme folgender Vorerhebungen: Eingehende Zeugenvernehmung der Maria Zehner und Steffy Forster ... Warum wurde keine Anzeige erstattet?

Die Aussagen der Witwe

Maria Zehner, geborene Krassnitzer, wurde am 28. Februar 1951 als Zeugin vernommen. Ihre wichtigsten Aussagen lauteten: ... Einige Minuten vor 24 Uhr [also noch am 10. April 1938; Anm.] erwachte ich und sah, wie sich mein Mann den Schlafrock umhing und auf meine Frage, was er denn mache, mir antwortete, dass zwei Männer gekommen seien, die ihn abholen wollten. Ich sprang daraufhin aus dem Bett, und in diesem Augenblick stürzten zwei mir unbekannte Männer durch die Tür des Schlafzimmers herein. [11. April 1938, kurz nach Mitternacht; Anm.] Der eine ging auf meinen Gatten zu, fasste ihn am Arm und schob ihn vor sich her in das anschließende Herrenzimmer. In einer späteren Zeugenbefragung sagt Frau Zehner noch: Die rechte Hand hielt er [einer der ihr unbekannten Männer; Anm.] in der Manteltasche ... Ich wollte zu meinem Gatten, doch hinderte mich der zweite Fremde daran. Schließlich gelang es mir, meinem Gatten und dem ersten Fremden in das Herrenzimmer zu folgen. Doch sie waren [schon] in den anschließenden Salon gegangen [siehe die Skizze der Wohnung auf der nächsten Seite; Anm.]. Ich stürzte in den Salon und schaltete die Lusterbeleuchtung ein. In diesem Augenblick hörte ich eine Schussdetonation und sah meinen Mann, der gestanden ist, nach rückwärts umfallen. Der Fremde stand neben ihm, hatte eine Pistole in der Hand, nahm die Hand meines Gatten und versuchte, ihm die Pistole in die Hand zu drücken. Dies gelang ihm jedoch nicht, und die Hand meines Gatten fiel hinunter, ebenso die Pistole. Ich bekam beim Fortgehen des Fremden einen Herzanfall und wurde von meinem Mädchen ins Zimmer der Tochter gebracht, die sich bei ihrer Firmpatin in Groß-Enzersdorf befand ...

In der Früh kam dann die Gestapo und durchsuchte die Wohnung ... Ich wurde verhört ... Das ganze Verhör hatte den Inhalt, dass ich glauben sollte, mein Mann hätte Selbstmord begangen. Ich hatte damals Angst vor der Gestapo, und mein Mädchen sagte vor der Gestapo, dass sich mein Mann nicht erschossen hätte. Darauf antwortete ihr der eine Beamte irgend etwas, das einen drohenden Sinn hatte. Ich rief ihr daraufhin zu: "Steffy, mein Mann hat sich in Sinnesverwirrung erschossen." Ich sagte das aus Angst vor einer etwaigen Verhaftung, war aber damals und bin auch heute noch davon überzeugt, dass mein Mann erschossen worden ist. Ich musste dann den Beamten einen Revers unterschreiben, dass sich mein Mann in Sinnesverwirrung erschossen hätte ...

... Meine Bekannten rieten mir damals, die ganze Angelegenheit ruhen zu lassen, da ich sonst Schwierigkeiten mit der Gestapo haben könnte. Aus diesem Grunde - ich war ja damals begreiflicher Weise sehr furchtsam -, und da ich den Selbstmordrevers unterschrieben hatte, machte ich keine Anzeige. Die Sicherheitsbehörde hat auch amtswegig nicht eingegriffen.

Aus dem Protokoll eines Symposiums von 1978 stammt die - allerdings aus zweiter Hand stammende - Angabe, dass die Entscheidung des Gerichtes, das 1938 den "Selbstmord" bestätigte, nur auf der Aussage von Frau Zehner beruhen solle. Auch sei im Zuge der Voruntersuchungen des Prozesses Frau Zehner mehrmals angerufen worden und unter Hinweis, dass sie zwei Familien [die der beiden Täter; Anm.] den Brotgeber nähme, bedrängt worden, so auszusagen, dass dieser Prozess zu keinem Schuldspruch führe.

Die Aussagen der Haushälterin

Die wichtigsten Aussagen der Haushälterin Stefanie [Steffy; Anm.] Forster vom 5. März 1951 lauteten: Um Mitternacht vom 10. auf den 11. April 1938 wurde geläutet. [Durch das Guckloch] ... sah ich drei oder vier Männer in Straßenkleidung auf dem Gang stehen, von denen ich mir nichts Gutes für meinen Dienstgeber erwartete. Ich wollte daher auch nicht öffnen, obwohl einer in barschem Tone sagte: "Aufmachen, oder wir kommen gewaltsam in die Wohnung hinein!" Inzwischen kam der Herr General und forderte mich auf, die Vorzimmertür zu öffnen. Die Männer drangen gleich ins Vorzimmer ein, stießen mich zur Seite und eilten dem sich in das Badezimmer und von dort in das Schlafzimmer zurück begebenden General Zehner nach. Sie tauchten [damals üblicher Ausdruck für drängten, schoben; Anm.] ihn dann in das Herrenzimmer und weiter in den Salon, wo sofort ein Schuss fiel ... General Zehner konnte aber keinesfalls Selbstmord verübt haben, weil er sämtliche Waffen und Munition pflichtgemäß abgeliefert hatte ...

[Noch in der Nacht] ... ist eine Polizeikommission gekommen, ... die sich sehr anständig verhielt und die notwendigen Feststellungen traf.

[Am gleichen Tag, dem 11. April 1938] ... kamen um 8 oder ½ 9 Uhr neuerdings 3 fremde Männer ..., die sich rücksichtslos benahmen und eine Hausdurchsuchung durchführten. Sie beschimpften mich und den Toten und waren sehr erbost darüber, dass sie in der Wohnung keine Waffen fanden. Sie verlangten von mir und Frau Zehner die Unterfertigung eines Protokolls, dem zu Folge sich General Zehner selbst entleibt hätte.

Ich wollte dieses den Tatsachen offenbar widersprechende Protokoll ... nicht unterschreiben, doch hat Frau Zehner zur Vermeidung von Weiterungen mich gebeten, ... zu unterfertigen. Von den Männern, die die Hausdurchsuchung vorgenommen hatten, ... wurden wir dahingehend belehrt, dass wir keinesfalls dritten Personen gegenüber behaupten dürften, dass General Zehner keinen Selbstmord begangen hätte. Aus Angst vor irgendwelchen Maßnahmen haben wir auch ... über den Hergang der Tat Stillschweigen bewahrt ...

[Der dritte Mann, der im Vorzimmer gewartet hatte] ... gab sich als Chauffeur aus und sagte zu mir und Frau Zehner in sichtlicher Nervosität: "Mein Gott, heute schon der Sechste!" Weitere Zeugen werden gesucht

Mit Datum vom 29. März 1951 vermerkte der Staatsanwalt auf einem der Antrags- und Verfügungsbogen: ... wird um Bekanntgabe der Namen und Anschriften der damals intervenierenden Beamten ersucht. Von den drei Gestapobeamten, die Druck auf die beiden Zeuginnen ausgeübt hatten, wurde keiner mit Namen genannt. Zur Polizeikommission, die sich anständig verhalten hatte, zählten die beiden Polizeiräte Dr. Waldstätten und Dr. Pokorny. Doch diese erinnerten sich nach 13 Jahren an nichts Konkretes mehr.

Nun sollten weitere Zeugen aussagen, doch war keiner dieser Zeugen direkt anwesend, als der tödliche Schuss fiel. So wurde z. B. der Chauffeur, der den Schuss aus dem Vorzimmer gehört hatte, gar nicht vorgeladen.

Junker und Mösslacher vor dem Richter

Zweieinhalb Monate nach der Zeugenaussage der Witwe Zehner wurden der Gestapobeamte Junker, einen weiteren Monat später sein Komplize Mösslacher als "Zeugen" gegen UT an Wilhelm Zehner vor Gericht geladen. Als Ergebnis dieser ersten Vernehmung wurden beide in Verwahrungshaft genommen.

Am 11. Juni 1951 gab Josef Junker, geboren am 6. Juni 1896 in Elhotten (heutiges Tschechien), damals 55 Jahre alt, an: Ich hatte in der Nacht vom 10. auf den 11. April 1938 bei der Gestapo auf dem Morzinplatz Dauerdienst mit meinem Kollegen Johann Mösslacher. Ich bekam von meinem Wachkommandanten ... Hemetsberger den Auftrag, mit Mösslacher den General Zehner zur Dienststelle zu bringen ... [Die beiden kamen etwa um Mitternacht an. Die Hausgehilfin öffnete.] ... Wir haben uns durch die Hausgehilfin anmelden lassen. Wir gingen ins Schlafzimmer. Der General war mit seiner Frau bereits im Bett.

Ich teilte dem General den Zweck meines Kommens mit. Dieser stand auf und begab sich ins Nebenzimmer. Ich wollte den General noch mit den Worten "einen Moment" zurückhalten und ihn belehren, dass wir keine Verhaftung vornehmen wollten, sondern nur den Auftrag hatten, ihn zur Dienststelle zu bringen. Er antwortete: "Ich komme gleich." Ich ging in das Zimmer nach, stolperte über einen Sessel, und in diesem Augenblick krachte schon ein Schuss ...

Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage mag jeder selbst beurteilen. Die beiden Frauen haben die Situation jedenfalls ganz anders geschildert. Als der Fremde den General vor sich her schob, hatte Zehner offenbar keine Pistole bei sich. Erstens hatte er sämtliche Waffen pflichtgemäß abgeliefert, wie Frau Forster aussagte, zweitens wusste er nicht, wann die Gestapo kommen würde, um ihn zu holen. Da dies um Mitternacht geschah und die Eindringlinge sofort ins Schlafzimmer stürzten, hätte Zehner kaum Zeit gehabt, eine eventuell versteckte Waffe zu holen.

Junker behauptet weiter: ... wir begaben uns in das Zimmer ... ich sah den General auf dem Boden liegen. Er wies an der rechten Seite eine Einschussöffnung auf. Ich kann mich heute nicht mehr erinnern, ob die Pistole, es war eine große Armeepistole Marke "Steyr", neben der Leiche lag oder ob sie der General noch in der Hand hielt. Auch das berichtete Frau Zehner ganz anders ...

Mösslacher gab dazu an: Die Gattin Zehners wiederholte immer wieder, dass ihr Mann keine Pistole hatte und wir ihn erschossen hätten. Ich versuchte vergeblich, ihr zu Bewusstsein zu bringen, dass der Schuss ertönt war, als wir noch im Schlafzimmer standen.

Die beiden Gestapobeamten verständigten darauf die Dienststelle am Morzinplatz und die Rettungsgesellschaft, deren Arzt das anfangs erwähnte Protokoll erstellte, fuhren zur Dienststelle zurück und verfassten dort einen Bericht.

Junker, ein ehemaliger österreichischer Kriminalbeamter - offenbar der Wortführer bei der "Amtshandlung" (und möglicherweise der Täter) - war nach dem "Einmarsch" im März 1938 der Gestapo beigetreten. Er und Mösslacher stritten bei späteren Gegenüberstellungen und weiteren Befragungen (Ende Oktober 1951) praktisch alles ab, was die beiden Zeuginnen sagten, verdrehten es oder erfanden neue Wendungen, wie z. B. Junker: Beim Betreten des Schlafzimmers sind wir nicht durch ein Badezimmer, sondern direkt vom Vorzimmer ins Schlafzimmer gelangt. Dies war gar nicht möglich.

Unwahrscheinliche "Letzte Worte"

Mit Fertigungsdatum vom 27. August 1951 schickte der Verteidiger Mösslachers dem Landgericht für Strafsachen Wien einen Beweisantrag mit dem Zweck, das Verfahren gegen seinen Mandanten beschleunigt abzuführen. [Er bediente sich der Ich-Form, Mösslacher war damals in Untersuchungshaft; Anm.] Darin heißt es u. a.: ... wird mir vorgeworfen, ich hätte General Zehner am 11. April 1938 ermordet. Ich weiß mich am Tode des General Zehners vollkommen unschuldig. General Zehner hat am 11. April 1938 Selbstmord begangen. Dabei berief sich der Verteidiger auf den Zeugen Leopold Toegel. Dieser hätte am Morgen nach der Amtshandlung bei General Zehner mit dem Mitbeschuldigten Junker gesprochen und von diesem alle Einzelheiten erfahren. [Toegels Angaben stimmen aber gerade in den Einzelheiten nicht mit den anderen Aussagen überein; Anm.] Nach Toegels Aussage begaben sich Junker und Mösslacher erst nach der Schussdetonation in den Salon und sahen dort Zehner mit einer Schusswunde am Kopf liegen ... General Zehner war noch nicht tot. Junker fragte ihn, warum er dies getan hätte, worauf dieser antwortete: "Ich kann als Offizier diese Schande nicht überleben".

Ein beeinflusstes Gutachten?

Aufgrund dieser und anderer Unklarheiten ersuchte das Landesgericht für Strafsachen Wien das Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Wien um eine Abschrift des Befundes vom 11. April 1938. Prof. Dr. Walter Schwarzacher, Vorstand dieses Institutes, nannte Prof. Dr. Anton Werkgartner und Dr. Leopold Breitenecker als Praktizierer der Leichenöffnung. In ihrem Gutachten steht:

Generalmajor Wilhelm Zehner ist infolge einer Durchschussverletzung des Gehirns eines gewaltsamen Todes gestorben. Das Gericht fand in diesem Gutachten nichts, was auf ein Weiterleben Zehners nach dem Kopfschuss hingewiesen hätte. Dr. Breitenecker wurde nun vor das Amtsgericht für Strafsachen (Strafsache gegen Josef Junker u. a.) geladen und sagt dort aus: Das von mir und Prof. Werkgartner am 11. April 1938 verfasste Gutachten wurde auf Grund der Angaben im Polizeiakt und der objektiven Feststellungen an der Leiche verfasst ... Da die Leichenöffnung keinen Widerspruch mit den im Polizeiakt angeführten Zeugenaussagen ergab, wurde im Schlusssatz betont, dass die Leichenöffnung nichts ergab, was mit den Angaben der Zeugen, wonach Generalmajor Zehner [er war bereits General; Anm.] sich selbst erschossen habe, im Widerspruch stehen würde.

Ähnliches sagte der Gerichtsarzt Prof. Dr. Werkgartner aus: Die Sektion des Leichnames General Zehners habe ich mit Prof. Breitenecker am 11. April 1938 vorgenommen. Ich kann mich noch dunkel erinnern, dass über den Fall Zehner ein Polizeibericht vorlag, aus dem zu entnehmen war, dass General Zehner Selbstmord begangen haben soll. Zu diesem Ergebnis bin ich auch auf Grund der Leichenöffnung gekommen. Einen Mord halte ich für ausgeschlossen.

Beide Obduzenten gaben also an, dass bereits vor Beginn der Obduktion ein Polizeibericht vorlag. Dr. Breitenecker sagt sogar, dass die Leichenöffnung nichts ergab, was mit den Angaben der Zeugen im Widerspruch stehen würde. Auffallend ist: beide Beschuldigten wurden von den Ärzten für Zeugen gehalten. Welch ein Irrtum! Zeugen im Sinne des Wortes waren ausschließlich die Frauen Zehner und Forster. Die Obduzenten erhielten demnach einen Bericht, in dem "Selbstmord" als Tatsache angegeben war, nicht aber die Zeugenaussagen der beiden Frauen.

Die Blutspritzer

Nach vielen weiteren Zeugenbefragungen bestellte das Gericht am 10. Oktober 1951 Professor Dr. Schwarzacher zum gerichtsmedizinischen Sachverständigen. Das Gericht wollte wissen, ob Mord oder Selbstmord anzunehmen ist, ob Blutspritzer am Handrücken [Zehners] auf eine Abwehr- oder Reflexbewegung zurückgeführt werden können und ob es möglich ist, dass Zehner nach Erhalt der Schussverletzung noch gesprochen hat.

Prof. Dr. Schwarzacher kam am 19. Oktober 1951 zum Schluss ... dass ein Selbstmord anzunehmen ist. Die Blutspritzer, schrieb er, seien in dem Augenblick, als der Schuss abgefeuert wurde und diese Hand in der Nähe der Einschusswunde war, auf die Hand gekommen. Es wäre nicht verständlich, diese charakteristischen Blutspritzer am Handrücken auf Abwehr- oder Reflexbewegung zurückzuführen.

Doch auch das ist nicht sicher. Angeblich schob Junker den General mit der linken Hand, die rechte in der Manteltasche (an der Pistole?) von hinten in den Salon. Dies ist nicht die Art, jemand festzunehmen bzw. abzuführen. Im Salon musste Junker schnell handeln, denn Frau Zehner stürzte ja schon aus dem Schlafzimmer heran. Auch hat sich Zehner sicher nicht wie ein Lamm abknallen lassen. Er könnte durchaus - als Junker ihm schon die Pistole ansetzte - im Moment des Schusses die rechte Hand hochgerissen haben, um die Waffe wegzuschlagen. Das würde die Blutspritzer am Handrücken erklären.

Der Verteidiger behauptete (im Namen seines Mandanten), dass Zehner nach dem Schuss noch gesprochen hätte und führte weiters aus: Für jedermann, der nicht ganz weltfremd denkt, ist eine solch verkrampfte Stellung der Hand keinesfalls eine Abwehrbewegung gegen einen fremden Angriff, sondern deckt sich haargenau mit der Handhaltung eines Selbstmörders, der sich mit einer Pistole umbringt.

Prof. Dr. Werkgartner beschrieb in seinem Gutachten die Haltung der Waffe wie folgt: Aus der Lage dieser Stanzverletzung, die von der Einschusslücke nach vorne unten gerichtet war, ist der Schluss zu ziehen, dass die Waffe beim Schuss in der Weise gehalten worden war, dass der Kolben ungefähr vor der rechten Wange gelegen war, die der natürlichen Haltung der Waffe beim Selbstmord entspricht.

Diese Handhaltung kann jeder versuchen nachzustellen - z. B. mit einer Wasserpistole oder einem Haarfön. Hält man die "Waffe" unverkrampft an die Schläfe und befindet sich der Kolben tatsächlich vor der Wange, liegen Zeigefinger bis kleiner Finger fast senkrecht untereinander. Das Handgelenk ist bereits abgewinkelt und lässt sich keinesfalls mehr locker nach rechts drehen, um den Handrücken vor die Einschusswunde zu bringen [Blutspritzer; Anm.]. Von einer "natürlichen" Haltung kann dabei keine Rede sein. Dem Täter fehlte offenbar die Zeit, die Waffe so anzusetzen, wie ein Selbstmörder. Auch hätte Zehner kaum plötzlich eine Pistole ziehen können, denn dann hätte Junker primär annehmen müssen, dass Zehner auf ihn schießen würde. All das spricht für Junker als Schützen.

Schließlich wollte das Gericht noch wissen: Ist es möglich, dass Zehner nach Erhalt der Schussverletzung noch gesprochen hat? Dazu schreibt Prof. Dr. Schwarzacher: ... dass es jeder ärztlichen Erfahrung widerspricht, dass der General nach Erhalt der Kopfverletzung, die zu einer schwersten Zertrümmerung des Schädels und des Gehirns geführt hat, insbesondere auch zu schweren Verletzungen in der nächsten Nachbarschaft des Sprachzentrums, im Stande gewesen ist, noch zusammenhängend zu sprechen, schon gar nicht den etwas phrasenhaften Satz "Ich kann als Offizier diese Schande nicht überleben".

Mösslacher gab später zu: Die durch meinen Vertreter geschilderte Unterredung mit General Zehner ist unrichtig. Ich kann mir dies nicht erklären, da ich meinem Vertreter eine diesbezügliche Information nicht gegeben habe.

Zum Vergleich: eine Stellungnahme von 2002

Die Gutachten von 1938 und von 1951 wurden dem Direktor des Instituts für Gerichtsmedizin der Universität Freiburg im Breisgau, Prof. Dr. Dr. h. c. Stefan Pollak, Ende Januar 2002 mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Die Kernaussage seiner Antwort vom 7. April 2002 lautet: Der protokollarisch festgehaltene Obduktionsbefund von Prof. Werkgartner enthält keine Angaben, die es aus rechtsmedizinischer Sicht gerechtfertigt erscheinen ließen, eine Selbsttötung auszuschließen oder eine Fremdtötung zu beweisen. "Selbstmord ist nicht auszuschließen" bedeutet allerdings etwas ganz anderes als "Selbstmord aus unbekanntem Motive" oder "Selbstmord ist anzunehmen". Es könnte also auch Mord gewesen sein.

Junker und Mösslacher kamen frei

Mit Datum vom 1. Dezember 1951 hat die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien folgenden Beschluss gefasst: Josef Junker ist am 5. Juli 1951 wegen Verdachts der Verbrechen nach § 134 StG., § 13/2 KVG. 47 vom Polizeikommissariat Hietzing in Haft genommen und am 29. November 1951 aus der Haft entlassen worden. Mit Beschluss vom 29. November 1951 ist er in Ansehung dieser strafbaren Handlung außer Verfolgung gesetzt worden. Gleichwohl steht ihm kein Entschädigungsanspruch zu, weil ein die Verfolgung und die Haft genügend begründeter Verdacht vorlag, dass er an der Ermordung des ehemaligen Generals der Infanterie Wilhelm Zehner Teil genommen hat, welcher Verdacht mit Rücksicht auf die Aussage der Zeugen Maria Zehner und Stefanie Forster nicht entkräftet worden ist. Dasselbe Datum und einen fast gleichen Wortlaut enthält auch die Haftentlassung Mösslachers.

Auch nach Entlassung der Angeklagten bestand also noch immer ein begründeter Verdacht, dass diese an der Ermordung von General Wilhelm Zehner teilgenommen hätten. Deshalb wären weitere, genauere Untersuchungen erforderlich gewesen. Doch es kam in der Sache Zehner zu keiner Gerichtsverhandlung mit Urteilsverkündung, denn Oberstaatsanwalt Dr. Reitinger verfügte Ende September 1951 die Einstellung des Verfahrens, da nach dem Ergebnis des Obduktionsbefundes ... eindeutig [sic!] festgestellt wurde, dass der Tod General Zehners durch Selbstmord durch Erschießen erfolgt ist.

Das Geständnis

1934 hatte der im Sudetenland geborene Josef Junker in einer Landwirtschaft in Thalheim bei Wels als Gärtner gearbeitet. Dort erschien er 1938 nach dem Tode General Zehners während seiner Flucht in die Tschechei, um Kleider und Schuhe zu wechseln. Anscheinend wollte er seine auch damals immerhin mögliche Festnahme um jeden Preis verhindern. Dennoch fühlte er sich sicher genug, seiner früheren Brotgeberin bzw. ihrem Enkel, seine "Heldentat" mitzuteilen. Dies hat sich der Enkel, ein nachmaliger Richter, gemerkt und erst 50 Jahre später, als er bereits pensioniert war, in einem Brief vom 27. März 1988 mitgeteilt: Nach ein paar Tagen läutete es Sturm in unserer Wohnung. Als ich aufmachte, zwängten sich sofort zwei Männer herein und verlangten nach meiner Mutter, die natürlich nicht da war. Den einen erkannte ich als unseren seinerzeitigen Gärtner Sepp. Sie wurden dann friedlicher. Sie erklärten, sie seien auf der Flucht in die Tschechei. Der Baier [Polizeichef von Wels; Anm.] sei ihnen entkommen, ... dafür hätten sie aber den Zehner in seiner Wohnung erwischt und erschossen [sic!].

Auch das spricht dafür, dass General Zehner am 11. April 1938 vom Gestapobeamten Junker erschossen wurde. Es erhärtet auch die Vermutung, dass diese Tat ein Racheakt der Gestapo für die Niederschlagung des Juliputsches 1934 gewesen sein könnte.

Die Bestattung

Am Karfreitag 1938 wurde die Leiche Wilhelm Zehners von Militärpfarrer Seelos auf dem Döblinger Friedhof in Wien beerdigt. Doch sie war nicht vollständig. Während der Obduktion war Zehners Schädeldecke, die durch die Kugel sehr stark zertrümmert worden war, für genauere Untersuchungen im Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Wien einbehalten und später im Museum des Instituts aufbewahrt worden. Diese Schädelkalotte wurde erst am 10. April 2002 beerdigt.

Nachdem nun auch der letzte sterbliche Überrest Wilhelm Zehners in würdiger Weise bestattet worden ist, wäre es angebracht, auch seine Lebensgeschichte in würdiger Weise zu beenden. Dazu wären allerdings weitere Untersuchungen und Beweisaufnahmen erforderlich.

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Kurzbiografie von General der Infanterie Wilhelm Zehner

Wilhelm Zehner wurde am 2. September 1883 in Bistritz/Siebenbürgen als Sohn des Spenglers Carl Zehner geboren. Nach dem Besuch des evangelischdeutschen Untergymnasiums in Bistritz kam Zehner 1898 zur Infanterie-Kadettenschule nach Kamenitz. 1902 wurde er als Kadett-Offiziersstellvertreter zum k. u. k. Infanterieregiment 61 in Temeschburg ausgemustert. 1903 wurde er zum Leutnant und 1910 zum Oberleutnant befördert. Drei Jahre später erfolgte seine Ernennung zum Militärintendanten. 1914 wurde er zur Intendanz der 14. Gebirgsbrigade kommandiert, die in Serbien operierte. Nach einem kurzen Einsatz an der Ostfront wurde Zehner "beim Inspizieren der vereinigten Marschformation der 1. Armee" eingeteilt. Seine Beförderung zum Hauptmann erfolgte am 10. Dezember 1916 beim Infanterieregiment 106.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde er noch 1918 in das Österreichische Bundesheer übernommen und zum Major befördert. 1920 führte er ein Bataillon des Alpenjägerregiments 88 in Braunau, später war er als Kommandant des Alpenjägerregiments 7 in Linz eingesetzt. 1921 erhielt er den Rang eines Titular-Oberstleutnants beim Kärntner Alpenjägerregiment 11 und wenig später den eines Oberstleutnants. 1925 heiratete er in Klagenfurt Marianne (Maria; Anm.) Krassnitzer. Seine Beförderung zum Oberst erfolgte 1929. Ab 1931 diente er als zugeteilter Offizier beim Brigadekommando der 4. Infanteriebrigade Linz, 1933 erhielt er das Kommando über die oberösterreichische Brigade. Im selben Jahr avancierte er zum Generalmajor.

Am 12. Februar 1934 kam es zu ersten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den im Republikanischen Schutzbund organisierten sozialdemokratischen Arbeitern und der Polizei in Linz. Die Polizei, die dem in vielen Orten aufflammenden Widerstand nicht Herr wurde, bat Generalmajor Zehner um militärische Hilfe. Zehner dirigierte seine Einheiten jeweils dorthin, wo es zu Schießereien gekommen war. Am Morgen des 15. Februar trafen seine Truppen in Bad Ischl ein, wo sich "darauf die Schutzbündler sang- und klanglos auflösten".

Bundeskanzler Dollfuss hatte stets den Anschluss Österreichs an Deutschland bekämpft. Er berief am 11. Juli 1934 Zehner als Staatssekretär für Landesverteidigung in sein Kabinett. Nun übersiedelte die Familie nach Wien und bezog in der Vorderen Zollamtstraße 7 eine Dienstwohnung.

Seit 1934 war die NSDAP in Österreich verboten. Doch die Nationalsozialisten organisierten sich illegal. Mit Wissen reichsdeutscher politischer Stellen unternahmen sie am 25. Juli 1934 einen Putsch gegen die österreichische Regierung. Angehörige der SS-Standarte 89 - verkleidet als Soldaten des Österreichischen Bundesheeres bzw. als Polizisten - drangen in das Bundeskanzleramt ein und erschossen Bundeskanzler Dollfuss. Schuschnigg, der damals Justiz- und Unterrichtsminister war, diktierte Zehner das unbefristete Ultimatum an die Putschisten. Zehner ging zum Ballhausplatz und übernahm persönlich das Kommando über die dort eingetroffenen Soldaten, Polizisten und das Schutzkorps. Während er und Minister Neustädter-Stürmer mit den Putschisten verhandelten, wurde bekannt, dass der Bundeskanzler bereits tot war. Darauf wurde das den Putschisten zuvor zugesicherte freie Geleit aufgehoben. Die Putschisten erkannten die Ausweglosigkeit ihrer Lage und streckten die Waffen.

Schuschnigg, seit Juli 1934 Bundeskanzler, beförderte Zehner im November 1934 zum General der Infanterie. Das Amt als Staatssekretär hatte Zehner bis zum Rücktritt Schuschniggs (11. März 1938) inne.

Angesichts des drohenden Einmarsches deutscher Truppen in Österreich befahl Zehner am 11. März 1938 um 2000 Uhr: Wenn deutsche Truppen die Grenze überschreiten, so haben sich unsere Truppen nach Osten zurückzuziehen. Es darf kein Schuss abgegeben werden.

Wenige Tage nach dem Einmarsch erfuhr die Öffentlichkeit, General Zehner hätte Selbstmord begangen. Die offizielle Aufarbeitung dieses "Selbstmordes" begann erst 13 Jahre später. Sie sollte mehr als 50 Jahre dauern - von 1951 bis 2002.

(Als Quellen dienten vor allem die Biografie von Christian Frech, General der Infanterie Wilhelm Zehner, Staatssekretär für Heereswesen 1934 - 1938. Manuskript, 1988 sowie der Nachlass Zehner im Österreichischen Staatsarchiv.) Autor: Mag. Hanspeter Zehner (Deutschland), Jahrgang 1925 (Bistritz/Siebenbürgen). Zwei Jahre Kriegsteilnehmer, ein Jahr Gefangenschaft; Pädagogisches Institut, Lehramt bis 1984; Studium Mittelalterliche Geschichte und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Freiburg/Breisgau, Magisterdiplom Juli 1993; Autor und Editor von sechs Ortsmonografien und einer Studie über die Chronologie der Köndringer Kirchen und Köndringer Geistlichen. Derzeit frei schaffender Historiker.

Der Autor dankt dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, vor allem Herrn Dr. Garscha, für die Übersendung einer großen Anzahl von Kopien aus den Akten über General Zehner und die Gestapobeamten Junker und Mösslacher. Ebenso dankt der Autor dem Historiker Christian Frech, Steyr, für die Erlaubnis, seine Biografie von General Zehner zu benutzen.

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