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Landesverteidigungsbericht 2024/2025

erschienen in der Publikation "Landesverteidigungsbericht"

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Schlagworte zu diesem Beitrag:  Sicherheitspolitik

Abstract:

Auf Grundlage §1(2) des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes (LV-FinG) ist jährlich ein Landesverteidigungsbericht (LV-Bericht) zu erstellen. Der rollierenden Erstellung der Landesverteidigungsberichte wird jeweils ein zehnjähriger Planungshorizont zugrunde gelegt. Aufgrund der kontinuierlich fortschreitenden Verschlechterung der globalen Sicherheitslage sieht das aktuelle Regierungsprogramm zur langfristigen Absicherung der Verteidigungsfähigkeit eine Novelle des LV-FinG vor, mit welcher das budgetäre Ziel der Untergliederung 14 (UG 14) bis 2032 auf 2% des BIP angehoben werden soll.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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