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Die Beurteilung archäologischen Kulturguts im Rahmen des Führungsverfahrens

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Beurteilung von archäologischem Kulturgut im Rahmen des Führungsverfahrens. Dabei folgt sie den Schritten des taktischen Führungsverfahrens. Der Materie geschuldet, wird bei der einleitenden Lagefeststellung den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Begriffsbestimmung von archäologischem Kulturgut entsprechender Platz eingeräumt, da diese eine essentielle Grundlage für sämtliche weitere Beurteilungsschritte entsprechend des taktischen Führungsverfahrens bilden und, abhängig von der jeweils geltenden Rechtslage, zu unterschiedlichen Ableitungen führen. Das zentrale Element stellt in Folge das Herunterbrechen der jeweiligen Schritte auf die Beurteilung von archäologischem Kulturgut dar, wobei dies durch einfache, fiktive Beispiele der archäologischen Stätte Magdalensberg in Kärnten veranschaulicht werden soll,1 zumal diese als einziges archäologisches Kulturgut in die durch das Bundesdenkmalamt erstellte Kulturgüterschutzliste der Republik Österreich aufgenommen wurde. So treffen hier eine abstrahierte Betrachtung und eine konkret mögliche Vorgangsweise aufeinander, die aufgrund der Bandbreite der Erscheinungsformen von archäologischem Kulturgut nicht nur Relevanz für dieses selbst, sondern als pars pro toto auch für die Beurteilung von Kulturgut im Allgemeinen haben können.

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