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Heeres-Bau- und Vermessungsamt

Die Kompetenz für Bauten der Landesverteidigung war nach dem Bundesministeriumgesetz 1986 auf zwei Ressorts aufgeteilt:
* BMLV - militärischer Sonderbau
* BMwA - staatlicher Hochbau
Durchführendes Bauorgan im Bundesheer ist das Heeres-Bau- und Vermessungsamt (HBVA) mit fünf Abteilungen. Diesem sind die Baureferate in den Intendanzabteilungen der Militärkommanden fachlich nachgeordnet.

Aufgaben

Das HBVA ist für die Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung von
* Befestigungsanlagen,
* Kampfständen,
* verbunkerten Führungsständen,
* Sperren,
* Munitionslagern,
* mobilen Anlagen für die Luftraumüberwachung und
* Schießplätzen
zuständig.

Zusätzlich sind
* die Instandhaltung und Instandsetzung in Kasernen sowie
* die Errichtung mobiler Unterkünfte, militärischer Ausbildungsanlagen und von
Fertigteilhallen (Hallenprogramm)
wahrzunehmen.

Unterbringung

Das HBVA befindet sich seit 1991 im nunmehrigen Amtsgebäude Rossau in 1090 Wien, Rossauer Lände 1, Tel. 01/313 95-0*. Das Hauptreferat 3 - Leitungsabteilung („Bauhof“) ist in der Benedek-Kaserne am Truppenübungsplatz Bruckneudorf disloziert.

Die folgende Vorstellung des HBVA erfolgt schwergewichtsmäßig mit dessen Aufgaben im Baubereich.

Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung des HBVA ist sowohl Stabs-, Rechts-, Personal- und Infrastrukturabteilung des Amtes als auch Fachabteilung auf dem Gebiet Ausrüstung von Festen Anlagen (FAn) und Sperren.
Diese Abteilung besteht aus drei Hauptreferaten, von denen zwei der Personalverwaltung und der Eigenversorgung dienen und das dritte die erwähnte Fachagende wahrzunehmen haben. Das Hauptreferat 3 führt ein Lager der Heeresebene (intern als „Bauhof“ bezeichnet). Dieses Referat ist für die Ausrüstung von Festen Anlagen (FAn) und Sperren verantwortlich und arbeitet eng mit der „Pionierkompanie zur besonderen Verwendung“ zusammen. Dort werden z. B. die Panzerigel produziert, welche durch ihre Blickfangwirkung auf offenen Sperrmittellagerplätzen bekannt sind.

Vermessungsabteilung

Diese Abteilung gliedert sich in folgende Bereiche:
Bauvermessung
Für jede Bauplanung sind vermessungstechnische Projektierungsgrundlagen zu erstellen, egal, ob es sich um ein Munitionslager oder einen Schießplatz handelt, ob eine Wasserleitung oder ein Kanal gebaut wird oder eine Fernmeldeleitung zu verlegen ist.

Katastervermessung
Zur Bewilligung von Baumaßnahmen ist ein Einreichplan mit Eintragung des Katasterstandes (Grenzen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke) nötig. Diese Maßnahmen führt die Vermessungsabteilung, eingeschränkt auf den Wirkungsbereich des BMLV, durch.
Die Erstellung von grundbuchsfähigen Planurkunden (Grundteilungen, Grenzermittlungen) ist daher ein wesentlichen Arbeitsbereich dieser Dienststelle.
Aber auch die vermessungstechnischen Planunterlagen für militärische Sperrgebiete, Gefährdungsbereiche bei Munitionslagern oder die Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen fallen der Katastervermessung zu.

Militärische Sondervermessung
Militärische Sondervermessung betrifft oft den nachrichtentechnischen Bereich: z. B. die Vermessung von Standorten für Richtfunkstationen oder die Orientierung von Umlenkspiegeln. Diese Arbeiten sind nur etwas für Schwindelfreie, sei es auf exponierten Berggipfeln oder auf luftigen Gittermasten. Als Ausgleich dazu gibt es die finsteren und schmutzigen Arbeiten in Stollenanlagen. Dazu gehören auch die Markscheideraufgaben für Eintragungen ins Bergbuch.

Bauabteilung A

Die Agenden der Bauabteilung A umfassen im Wesentlichen drei Bereiche:

Militärische Schieß- und Ausbildungsanlagen
Dazu gehört die Projekterstellung für den Neubau, Umbau oder Ausbau von Ausbildungsanlagen. Seit Bestehen des HBVA (1972) wurden 26 Schießanlagen von der Bauabteilung A neu errichtet. Die Baukostensumme hiefür betrug ca. 520 Mio Schilling.

Bauten in Kasernen
Dem BMLV obliegt die Festlegung des militärischen Baubedarfs nach Vorhaben und Dringlichkeit sowie die Erfassung der Planungsgrundlagen in Form von Raum- und Funktionsprogrammen. Das HBVA vertritt die Interessen des Ressorts bis zur Entwurfsgenehmigung.
Der jährliche Budgetansatz im BMwA hat in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 1 Mrd. Schilling betragen, davon sind ca. die Hälfte für Kaserneninstandsetzungen und die andere Hälfte für Kasernenneubauten aufgewendet worden. Das Jahresbudget im BMwA für „Bauten für die Landesverteidigung“ deckte jedoch nicht annähernd den tatsächlichen Bedarf. Das BMLV unterstützte daher jährlich das BMwA bei Kaserneninstandsetzungen durch Bereitstellung von Budgetmitteln.

Das Hallenbauprogramm
Eine weitere Zusammenarbeit zwischen dem BMwA und BMLV erfolgte bei der Errichtung von Garagenhallen für Räder- und Kettenfahrzeuge und von Lagerhallen.
Beim „Hallenbauprogramm“ erfolgt sowohl die Projekterstellung als auch die Beschaffung und das Versetzen der Fertigteilelemente durch das HBVA.
In den Jahren 1988 bis 1994 wurden bundesweit 23 Hallenobjekte unterschiedlicher Größe und Konfiguration aus Beton-Fertigteilen mit einem Gesamtkostenaufwand von ca. 240 Mio Schilling (= Baukostenanteil BMLV ohne Aufschließung) errichtet.

Im Einzelnen sind zuständig:
Referat 1 für
- Raum- und Funktionsprogramme für alle Neubau- und Generalsanierungsprojekte,
- bautechnische Vertragsgrundlagen zum Erwerb von Liegenschaften für die Wohnversorgung von Attachés im Ausland sowie
- Sonderprojekte im staatlichen Hochbau z. B. Hallenbauprogramm.

Referat 2 für
- Bauten für Flugsicherungsanlagen auf Militärflugplätzen wie z. B.: Pisten- und Rollwegbefeuerung, Energiezentralen für die Flugsicherungsanlagen, gehärtete oder leichte Einsatzunterstände für Flugzeuge (Shelter), Flugfangnetze, Basiseinrichtungen für mobile und stationärer Radaranlagen, Turbinenprüfstände und Lärmschutzhäuser,
- bautechnische Gutachten im Zuge militärluftfahrtbehördlicher Verfahren,
- elektronische Anlagen auf Schieß- und Ausbildungsanlagen und Munitionsanlagen sowie haustechnische Installationen in militärischen Objekten und
- Brandschutzeinrichtungen auf militärischen Liegenschaften.

Referat 3 für
- Bauanträge betreffend
.) Instandhaltung der Kasernen und
.) Zweckadaptierungen in kompetenzeigenen oder von BMLV angemieteten Objekten,
- Angelegenheiten der Instandhaltung von Attachéwohnungen,
- Erhalten und Errichten von Sportanlagen,
- Beschaffen und Errichten von Munitionskastenanlagen und Hindernisanlagen,
- Bearbeiten von Bau- Revisionsberichten und
- Feststellen von Übungsschäden.

Referat 4 für
- Schieß- und Ausbildungsanlagen,
- Straßen und Brücken auf Übungsplätzen,
- mobile Unterkünfte und Lager (Container),
- Landwehr- bzw. Moblager, die durch das BMLV angemietet sind, und
- Waschplätze für Ketten- und Räderfahrzeuge auf Übungsplätzen.

Der Ausbau des AG ROSSAU
Das umfangreichste Projekt, welches die Bauabteilung A derzeit abwickelt, ist der Innenausbau der dem BMLV gewidmeten Nordhof-Trakte im AG Rossau.
Die weiteren Ausbauvorhaben um den Nordhof betreffen die Wiederherstellung des Mittelrisalites, den Ausbau des Verbindungstraktes 8 und die Errichtung einer Tiefgarage im Nordhof. Nach Fertigstellung der Ausbauarbeiten etwa im Jahre 2005 soll die Zentralstelle des BMLV nahezu geschlossen - ausgenommen Teile Sektion III und GTI - im AG Rossau untergebracht sein.

Bauabteilung B

Militärischer Sonderbau
Unter militärischem Sonderbau versteht man die Errichtung aller Objekte und Anlagen des militärischen Bauwesens, die auf Grund ihrer Funktion, ihrer technischen Bauausführung, ihrer spezifischen Ausstattung und ihrer Lage ausschließlich für eine besondere militärische Verwendung bestimmt sind. Die Bauabteilung B ist für die Planung, Errichtung und die Erhaltung von militärischen Schieß- und Übungsanlagen zuständig.

Im Einzelnen sind zuständig:
Referat 1 für
Planung und Errichtung von Festen Anlagen jeder Art, also von Kampfanlagen bis hin zu verbunkerten Führungs-, Versorgungs- und Fernmeldeeinrichtungen. Errichtung der Bauinfrastruktur, Armierung und Desarmierung. Dies umfasst insbesondere auch den Bau von Straßen, Verstärken von Brücken und das Befestigen von Zufahrten.

Referat 2 für
Planung, Errichtung und Instandhaltung von verbunkerten ober- und unterirdischen Munitionslagern einschließlich aller zugehörigen Baulichkeiten, Felshohlraumbauten sowie Versorgungseinrichtungen.

Referat 3 für
Armierung (Einbau und Lafettierung von schweren Waffen) in den Festen Anlagen und Desarmierung solcher Anlagen.
Der militärische Seilbahnbau: insgesamt wurden 17 militärische (mobile) Seilbahnanlagen errichtet, betrieben und wieder rückgebaut. Diese Tätigkeiten führt die Pionierkompanie zbV durch. Diese Kompanie ist auch die einzige Einheit, die den militärischen Seilbahnbau im österreichischen Bundesheer seit 1977 betreibt. Beschaffung von Seilen, Seilbahngeräten und Seilbahnzubehör gehören auch zu den Aufgaben des Referates 3.

Referat 4 für
Instandhaltung und Instandsetzung aller sonstiger durch die Bauabteilung B zu betreuenden militärischen Sonderbauten. Planung und Errichtung von Objekten für die Luftraumüberwachung und der Fernmeldeaufklärung wie z. B. Radarstationen, Peilstationen, Funknetzstellen, Bau und Erhaltung von Gleisanlagen, Verladerampen und ortsfester Durchgangsvermittlungen, Wahrnehmung der Belange der Bergbaupolizei für alle unterirdischen Anlagen.
Von der Bauabteilung B wurden im Jahresdurchschnitt Budgetmittel in der Höhe von rund 250 Mio Schilling umgesetzt. Diese Geldmittel flossen ausschließlich in die Bauwirtschaft und in das Baunebengewerbe. Die Bauabteilung B stellt somit einen kleinen, aber nicht wegzudenkenden öffentlichen Auftraggeber dar.

Abteilung Heeres-Liegenschafts- und Forstdirektion

Diese Abteilung hat die Agenden der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Kasernenpflege sowie die Beschaffung von land- und forstwirtschaftlichen Spezialgeräten wahrzunehmen. Auch der Aufgabenbereich des Ankaufs und Verkaufs sowie der Bestandgabe bzw. Bestandnahme von Liegenschaften der Republik Österreich/Heeresverwaltung sowie deren Bewirtschaftung in den oben angeführten Zweigen sind von dieser Abteilung wahrzunehmen.

Ausblick

Die unselige Zweigleisigkeit der Bau- und Liegenschaftsverwaltung für Zwecke des Bundesheeres - einerseits BMLV, andererseits BMwA - hat mit der heurigen Novelle zum Bundesministeriengesetz ein Ende gefunden. Seit 1. April werden die Strukturen des ehemaligen BMwA, die bisher der militärischen Bauverwaltung gedient haben, in das BMLV übergeführt. Mit der Eingliederung dieser Teile der Bundesbaudirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland bzw. der Bundesgebäudeverwaltungen II in den anderen Bundesländern in das BMLV ist endlich „alles in einer Hand“. Die Miliz Info wird zum gegebenen Zeitpunkt über die Neuordnung des militärischen Bau- und Liegenschaftswesens berichten.

Hofrat ObstltdIntD Mag. jur. Josef Mötz, HBVA

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