Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Körperliche Eignungsüberprüfung

Das Bestehen der körperlichen „Eignungsprüfung Allgemeine Kondition“ ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung bei Lehrgängen und Kursen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist zwingend gemäß der neuen Dienstvorschrift für das Bundesheer/Körperausbildung (DVBH/KA) durch Ablegen der „Eignungsprüfung Allgemeine Kondition“ an der jeweiligen Akademie oder Schule am Beginn von
* Stabs- und Fachunteroffizierskurses,
* allen Zugskommandantenkursen sowie
* Führungs- und Stabslehrgängen zu erbringen.

Die festgelegten Limits entsprechen - abgesehen bei Sonderausbildungen, die ein höheres Niveau voraussetzen - einer durchschnittlichen körperlichen Leistungsfähigkeit, wie sie von einem gesunden Erwachsenen normalerweise bei entsprechender Vorbereitung zu erwarten sind.

Mindestleistungen (Limits) bei der Leistungsprüfung
Lebensjahr 2.400m-Lauf Liegestütz Kniebeugen*
20-34 12:00 min 25  
35-39 12:20 min 23 50
40-44 12:40 min 21 47
45-49 13:00 min 19 44
50-54 13:20 min 17 41
55-59 13:50 min 14 37
60-64 14:20 min 11 33
* Ersatz anstelle von Liegestütz

Beide Prüfungsteile der „Eignungsprüfung Allgemeine Kondition“ sind am selben Tag im zeitlichen Abstand von zumindest 15 Minuten und in der Reihenfolge Laufen und Liegestütz (ab dem 35. Lebensjahr -35. Geburtstag- in frei gewählter Reihenfolge) durchzuführen.
Ebenso können ab dem 35. Lebensjahr als Alternative Kniebeugen statt Liegestütze gewählt werden.
Die Einführung der Leistungsüberprüfung für den Bereich der Milizkaderausbildung erfolgte bisher schrittweise bei vorerst einzelnen Ausbildungsstätten. Die entsprechenden Hinweise, wo dies der Fall war, finden sich bei den jeweiligen Lehrgängen und Kursen im „Bildungsanzeiger“. Mit Inkrafttreten der neuen Dienstvorschrift für das Bundesheer/Körperausbildung wurde die „flächendeckende“ Umsetzung der bereits geltenden Regelung ab dem Ausbildungsjahr 2001 verfügt.

Zweck der Überprüfung

Für die Milizsoldaten selbst sollte der persönlich ableitbare für sie aus der abverlangten Eignungsprüfung eigene Nutzen in sportlicher und gesundheitlicher Hinsicht im Vordergrund stehen. Die Eignungsprüfung gibt Aufschluss über den aktuellen Zustand der Fitness und ggf. den Hinweis darauf, wo eine Leistungssteigerung erforderlich ist. Es wird davon ausgegangen, dass zur Ausübung einer Kaderfunktion in der Einsatzorganisation jedenfalls eine durchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit erforderlich ist.

Auswirkung:

Erfüllt ein Lehrgangsteilnehmer vor Beginn der Ausbildung nicht das geforderte Leistungslimit verfügt das BMLV auf Antrag des lehrgangsführenden Kommandos von Amts wegen die vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst aus militärischen Rücksichten.

Erhaltung des Leistungsniveaus

Die Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung sollte natürlich keine „Eintagsfliege“ sein. Es versteht sich, dass auch für Milizangehörige ein organisiertes Training sowohl als möglicherweise notwendige Vorbereitung auf die Eignungsprüfung wie auch zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit unter Inanspruchnahme militärischer Einrichtungen nach Absprache mit dem mobverantwortlichen Kommando möglich ist.

Die Redaktion

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle