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Das österreichische Ergänzungswesen

Gerade in der heute so schnelllebigen Zeit unserer Informationsgesellschaft, in der in immer kürzer werdenden Abständen atemberaubende aber auch nachdenklich machende Erneuerungen in allen Bereichen des öffentlichen wie auch des privaten Lebens stattfinden, darf es als etwas Besonderes empfunden werden, wenn Organisationseinheiten in der Lage sind, auf runde Bestandsjubiläen blicken zu dürfen.
Bedenkt man, dass das österreichische Bundesheer als Gesamtes im Jahr 2000 erst sein 45jähriges Bestandsjubiläum feiert und während dieser Zeit bereits unzählige Male umgegliedert wurde, so stellt das Bestehen der Ergänzungsabteilungen der Militärkommanden (ErgAbt/MilKden), das sich im Jahre 2001, zum 35. Male jähren wird und somit neben den Militärkommanden selbst zum Urgestein des Bundesheeres zählt, durchaus etwas besonders Erfreuliches dar.

Wie alles begann....

Als im Jahre 1955 durch Beschluss des Wehrgesetzes durch den Nationalrat und Umwandlung der B-Gendamerie die Geschichte des Bundesheeres in der Zweiten Republik begann, wurde die Grundstruktur des Ergänzungswesens zunächst mit neun Ergänzungskommanden, die über eine beliebige Anzahl an Außenstellen verfügen konnten, festgelegt.
Als nun das junge Bundesheer mit 1. Jänner 1963 umgegliedert wurde, musste, das Ergänzungswesen da seine Organisation ja im Wehrgesetz festgeschrieben war, bis zum Sommer 1966 zunächst in seiner bisherigen Form verbleiben.
Erst mit Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 1966 wurde in der Amtszeit des damaligen Bundesministers für Landesverteidigung Dr. Georg Prader ein Bundesgesetz als Novelle zum Wehrgesetz, verlautbart mit Bundesgesetzblatt Nr. 185/1966, verabschiedet, das in seinem § 18 unter der Überschrift Ergänzungsbehörden folgende Anordnung traf:
„Innerhalb jedes Ergänzungsbereiches ist ein Militärkommando einzurichten, dem -
unbeschadet sonstiger militärischer Aufgaben - die Erfassung, Stellung und Einberufung der Wehrpflichtigen obliegt.“

Aufstellung der Ergänzungsabteilungen

Damit wurden die Ergänzungskommanden als außerhalb der militärischen Hierarchie stehende Bundesbehörden aufgelöst und den Militärkommanden die personelle Ergänzung übertragen.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung verfügte daraufhin, aus dem Personal der Ergänzungskommanden eigene Abteilungen - Ergänzungsabteilungen - in den Militärkommanden zu bilden. Damit war das Ergänzungswesen als Folge der Umgliederung von 1963 organisatorisch der Struktur des Bundesheeres angeglichen worden.
Gleichzeitig wurden jedoch auch Ergänzungsaufgaben aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung im Sinne einer bürgernahen Verwaltung zu den neuen Organisationseinheiten in den Militärkommanden verlagert. Dass diese Ergänzungsabteilungen in den Militärkommanden als Ausdruck des föderalistischen Prinzips bei der Wahrnehmung der personellen Ergänzung im Gegensatz zur restlichen Struktur des Bundesheeres im wesentlichen bis heute unverändert bestehen bleiben sollten, hat wohl niemand der an ihrer Entstehung beteiligtere Personen vermutet.

Rechtliche Grundlagen der Arbeit

Aufgrund der Bundesverfassung, die allen rechtlichen Normen in Österreich zugrunde liegt, sind sämtliche militärischen Angelegenheiten Bundessache (Artikel 10 BVG) für deren Vollziehung als oberstes Organ der Bundesminister für Landesverteidigung zuständig ist. Ausgehend davon regelt das Wehrgesetz 1990. BGBl. Nr. 305, idgF., die personelle Ergänzung und das Militärleistungsgesetz, BGBl. Nr. 174/1990, idgF., als zweite große in den Ergänzungsabteilungen zu vollziehende Materie die materielle Ergänzung.
Neben diesen beiden Hauptmaterien beeinflussten auch eine Fülle anderer Gesetze wie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Meldegesetz 1991 oder das Datenschutzgesetz 2000, um nur einige wenige zu nennen - die Aufzählung aller würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, die Arbeit in den Ergänzungsabteilungen nachhaltig.

Betreuung der Wehrpflichtigen

Bedingt durch die Fülle und den Umfang der durch das Ergänzungswesen zu vollziehenden Aufgaben war man in diesem Bereich der militärischen Verwaltung schon relativ frühzeitig dazu gezwungen, EDV-technische Mittel zu Vollziehungszwecken einzusetzen und war damit seiner Zeit weit voraus. Nur der massive Einsatz des Systems DERGIS machte es seit den 70er Jahren möglich, dass die ErgAbt/MiIKden trotz Zuwächsen an Aufgaben mit wiederholt reduziertem Personalstand ihrer Hauptaufgabe der Betreuung der Wehrpflichtigen, und dies sind in Summe stets rund eineinhalb Millionen Bürger, nachkommen können.

Wehrpolitische Bedeutung

Darüber hinaus gilt es jedoch bei der täglichen Arbeit in den Ergänzungsabteilungen auch der Truppe sowie einer Vielzahl anderer Personen, die mit den Ergänzungsbehörden in Kontakt kommen, Hilfestellung zu leisten und rasch, bürgernah bzw. truppenfreundlich und effizient mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, sowohl den gesetzlichen Auftrag zu vollziehen, als auch die Interessen der Bürger wahrzunehmen.
Erschwert wird diese Aufgabe jedoch dadurch, dass die Interessen der Wehrpflichtigen, sobald sie die Dienste ihres Militärkommandos aus eigenem Entschluss in Anspruch nehmen, meist konträr zu jenen Notwendigkeiten der militärischen Landesverteidigung sind, die es seitens der Behörde durchzusetzen gilt. Diese Schere im Sinne der betroffenen Menschen zu schließen ist oberstes Gebot, jedoch gerade für einen an Gesetze gebundenen Beamten nicht immer leicht.
Dennoch sind es gerade die ErgAbt/ MiIKden, die seit nunmehr fast fünfunddreißig Jahren im Dienste der Wehrpflichtigen als deren erste Kontaktstelle in diversen Angelegenheiten mit Erfolg agieren. Die auf langjährige Erfahrung in der Betreuung von Wehrpflichtigen beruhende Kompetenz der Ergänzungsabteilungen, ihre Bürgernähe und ihre oft unbürokratische Art der Erledigung von Anbringen hinterlassen deshalb bei den diese Behörde kontaktierenden Personen überwiegend positive Eindrücke.

Aufgaben und Gliederung

Leiter der Ergänzungsbehörde Militärkommando ist der Militärkommandant. Die Vollziehung der Ergänzungsaufgaben wird jedoch in dessen Auftrag vom Leiter der Ergänzungsabteilung, stets einem erfahrenen Truppenoffizier im Range eines Oberst, wahrgenommen. Trotzdem die Gliederung der ErgAbt/MiIKden grundsätzlich einheitlich ist, richtet sich die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Referate und der zur Verfügung stehenden Bediensteten ausschließlich nach den regionalen Erfordernissen.
Aus Auslastungsgründen besitzen die ErgAbt/MiIKden Burgenland, Salzburg und Vorarlberg keine eigene Stellungskommission. Die Wehrpflichtigen dieser Länder werden in den verkehrsmäßig am günstigsten gelegenen Nachbarbundesländern der Stellung zugeführt.

Strukturanpassung und Verwaltungsreform

Aufgrund der letzten Strukturanpassung der Organisation des Bundesheeres und der parallel dazu stattgefundenen Verwaltungsreform im öffentlichen Dienst konnten auch in den ErgAbt/MilKden Maßnahmen zur Reorganisation dieser Organisationseinheiten gesetzt werden. Dabei konnten im Sinne des gesamtstaatlichen Zieles der Sanierung des Bundesbudgets Arbeitsplätze eingespart, die ErgAbt/MiIKden schlanker gemacht und die Produktivität der verbleibenden Anzahl an Bediensteten auf österreichweit einheitliches Niveau angeglichen und gesteigert werden.

Perspektiven für die Zukunft

Gerade in der derzeitigen Phase des politischen Umbruches in Österreich und den dabei von der Bundesregierung im Regierungsprogramm festgehaltenen Zielen und im Hinblick auf die Europäische Union sowie die steigende Bedeutung von Auslandseinsätzen, liegen weitere Herausforderungen für die Zukunft der mit der personellen Ergänzung im Bundesheer betrauten Stellen.
Dabei gilt es, dem Leitbild des Ergänzungswesens, das heißt einer effizienten Umsetzung des staatlichen Gesamtwillens zur militärischen Landesverteidigung durch Sicherstellen von geeigneten Wehrpflichtigen aber auch von Leistungsgegenständen, und zwar unter größtmöglicher Berücksichtigung der Einzelinteressen der davon Betroffenen, auch in Zukunft zu entsprechen. Diese Herausforderungen werden jedoch nur durch flexible, kompetente, effiziente und gleichzeitig bürgernahe ErgAbt/MilKden, wie wir sie heute haben, zu lösen sein.
Aus Anlass des runden Bestandes werden die ErgAbt/MiIKden die folgenden Ausgaben der Zeitschrift Miliz Info dazu nutzen, sich und ihre im Detail oft unbekannte Arbeit samt der regionalen Besonderheiten zu präsentieren. Dabei wird bedarfsorientierter Informationsgehalt - beispielsweise über konkrete Zuständigkeiten und Vorgangsweisen - für die Personen, die mit den ErgAbt/MilKden zu tun haben, im Vordergrund stehen.

Divr Dr. jur Franz Eduard Kühnel, Ltr GrpErgW
und Bea Andreas Höher. ErgA

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