Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Die aktuellen Bezüge

Nach dem Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992) bestehen ab Jänner 2000 folgende Ansprüche:

Soldaten während des Grundwehrdienstes und
Soldatinnen während der ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes:

ausserhalb eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis
c WG
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 1992 2.096.- zusätzlich monatliche Prämie nach § 5 Abs. 1 HGG 1992;diese Prämie kann sich bei erfolgreichem
Abschluss einer vbK für die letzten drei Kalendermonate nach §
5 Abs.2 HGG 1992 um monatlich 815.- erhöhen
1.093.-
während eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis
c WG
Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 1992 3.842.-

Zusätzlich
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 1992
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 1992
Freifahrt nach § 7a HGG 1992

Allenfalls besteht auch ein Anspruch auf Familienunterhalt (maximal 80% der Bemessungsgrundlage) und Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Bemessungsgrundlage). Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen vor der Zustellung des Einberufungsbefehles oder der allgemeinen Bekanntmachung der Einberufung und beträgt mindestens 11.887,20 und höchstens 53.987,70.

Soldaten während folgender Präsenzdienstarten:

Truppenübungen
Kaderübungen
freiwillige Waffenübungen
Funktionsdienste
ausserordentliche Übungen
Einsatzpräsenzdienst
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 1992 bzw. 2.096.- Pauschalentschädigung pro Tag nach
§ 39 Abs 1 HGG 1992;die Entschädigung kann, wenn die Pauschalentschädigung
den Verdienstentgang nicht deckt, nach § 39 Abs.2 HGG 1992 pro Tag
maximal 2.971,80 betragen
397.-
Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 1992 3.842.-

Zusätzlich
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 1992
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 1992

Soldaten während des Wehrdienstes als Zeitsoldat und Soldatinnen
ab Beginn des siebenten Monates des Ausbildungsdienstes:

Zeitsoldaten "kurz" bis zum Ablauf des sechsten Monates dieses Wehrdienstes und Soldatinnen ab dem siebenten Monat des
Ausbildungsdienstes
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 1992 2.096.- Monatsprämie nach§ 6 Abs.1 Z.1 lit.a HGG
1992
7.324.-
Zeitsoldaten "kurz" ab dem siebenten Monat dieses Wehrdienstes bzw.Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG
1992
3.842.- Monatsprämie nach § 6 Abs.1 Z.1
lit.b HGG 1992
8.170.-
Zeitsoldaten "lang" Monatsprämie nach § 6 Abs.1 Z
2 HGG 1992
 
Rekrut, Gefreiter, Korporal 10.484.-
Zugsführer 11.004.-
Unteroffizier 11.848.-
Offizier 13.084.-

Zusätzlich
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 1992
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 1992
Freifahrt nach § 7a HGG 1992 (außer für Zeitsoldaten “lang”)

Zeitsoldaten “lang” gebühren allenfalls eine Belastungsvergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 1992 in der Höhe von 582.- monatlich und eine Ausbildungsvergütung nach § 6 Abs. 3 HGG 1992 in der Höhe von 350.- (allenfalls erhöht bis maximal 3.492.- monatlich).

Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c gebührt allen Zeitsoldaten und Soldatinnen ab dem siebenten Monat des Ausbildungsdienstes zusätzlich folgende Einsatzvergütung:

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit.a WG:

Rekruten und Chargen: 12.220.- (während der Einsatzvorbereitung: 6.110.-)
Unteroffiziere: 15.709.- (während der Einsatzvorbereitung: 7.855.-)
Offiziere: 20.365.- (während der Einsatzvorbereitung: 10.183.-)

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit.b und c WG:

Rekruten und Chargen: 10.939.- (während der Einsatzvorbereitung: 5.470.-)
Unteroffiziere: 13.849.- (während der Einsatzvorbereitung: 6.925.-)
Offiziere: 18.037.- (während der Einsatzvorbereitung: 9.019.-)

Dienstgradzulage nach § 4 HGG 1992:

Gefreiter: 565.-
Korporal: 706.-
Zugsführer: 845.-
Wachtmeister: 1.160.-
Oberwachtmeister: 1.298.-
Stabswachtmeister: 1.439.-
Oberstabswachtmeister: 1.578.-
Offiziersstellvertreter: 1.719.-
Vizeleutnant: 1.858.-
Fähnrich: 2.071.-
Leutnant: 2.210.-
Oberleutnant: 2.346.-
Hauptmann: 2.628.-
Major: 2.943.-
Obstleutnant: 3.220.-
Oberst: 3.502.-
Brigadier: 3.817.-
General: 4.131.-
Bea Mag. Thomas Grossbies, Legislativabteilung C

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle