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Die italienischen Freiwilligenstreitkräfte

Italien hat sich im Jahr 2000 für die Wehrform eines professionellen Militärdienstes ("servizio militare professionale") entschieden. Die Umstellung auf diese Freiwilligenstreitkräfte hat im Unterschied zu vielen anderen Staaten sehr gut funktioniert.

Die italienischen Streitkräfte Ende der 1980er Jahre

Die Aufgaben der italienischen Streitkräfte umfassten während des Kalten Krieges

  • die Verteidigung Italiens,
  • den Katastrophenschutz,
  • den Einsatz innerhalb des Staatsgebietes zur Unterstützung der Polizei- und Sicherheitskräfte sowie
  • Auslandseinsätze im Rahmen von UN-Missionen.

Die Gliederung der Streitkräfte, insbesondere die des Heeres, war während dieses Zeitraumes vom traditionellen Ost-West-Konflikt bestimmt. Dazu verfügte das Heer über 24 Kampfbrigaden, von denen 18 unter der Verantwortung von drei Armeekorps (III, IV, V) in Norditalien stationiert waren. Die anderen sechs Brigaden unterstanden territorialen Kommanden und waren über das restliche Staatsgebiet verteilt. Die Luftwaffe verfügte über rund 300 Kampfflugzeuge, die Marine über 34 größere Kriegsschiffe (ein Flugzeugträger, ein Hubschrauberkreuzer, zwei amphibische Hubschrauberträger, vier Zerstörer, 13 Fregatten und 13 Korvetten) sowie zehn U-Boote.

Der Wehrdienst dauerte ab 1986 in allen Teilstreitkräften jeweils zwölf Monate. Dabei wurde jeweils alle zwei Monate ein Teil der Wehrpflichtigen der untersten Organisationselemente ersetzt, um eine durchgehend gleiche Einsatzbereitschaft der Verbände sicherzustellen.

Erst 1972 wurde die Möglichkeit des Ableistens eines Zivildienstes anstatt des Grundwehrdienstes geschaffen. Die ursprüngliche Dauer dieses Wehrersatzdienstes wurde mit 20 Monaten um acht Monate länger als der Wehrdienst selbst angesetzt. Im Jahr 1989 erfolgte die Anpassung der Zivildienstdauer an die Wehrdienstdauer von damals zwölf Monaten.

Die Reformen der 1990er Jahre und die Diskussion über die Professionalisierung

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde auch bei den italienischen Streitkräften den weltpolitischen Ereignissen Rechnung getragen. So wurde die Anzahl der Kampfbrigaden im Jahr 1991 im Zuge erster Kräftereduzierungen auf 19 verringert.

In Verbindung mit den immer häufiger werdenden Auslandseinsätzen, die nunmehr auch Kampfeinsätze umfassten (z. B. Irak und Somalia), begann in den Jahren 1994/95 die Diskussion über die Professionalisierung der Streitkräfte.

Als erster Schritt in diese Richtung wurde die Wehrpflichtigenarmee mit dem Gesetz Nr. 196/1995 auf ein gemischtes System umgestellt. Dieses setzte sich aus Wehrpflichtigen und Berufssoldaten sowie aus freiwilligen Soldaten mit einem kurzen Verpflichtungszeitraum und aus Freiwilligen mit einem unbefristeten Dienstverhältnis ("Zugsführer auf Lebenszeit") zusammen. Die bis Anfang 2006 zu erreichende Zielsetzung war neben 95 000 Berufssoldaten und der Rekrutierung von ca. 100 000 Grundwehrdienern jährlich ein Stand von 55 000 Freiwilligen (davon 25 000 Soldaten im unbefristeten Dienstverhältnis und 30 000 Soldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von drei Jahren).

Parallel dazu schuf das Haushaltsgesetz 1994 erstmals die Möglichkeit des Wechsels von freiwilligen Soldaten zu den Sicherheits-/Ordnungskräften nach Beendigung ihrer Dienstzeit. Dafür wurden "nicht mehr" als 60 Prozent der Neuaufnahmen bei den Carabinieri und der Guardia di Finanza (Finanzwache), 50 Prozent der Polizia Penitenziaria (Jus¬tizwache) und 35 Prozent der Polizia di Stato (Polizei), der Vigili del Fuoco (Feuerwehr) und beim Corpo Forestale dello Stato (Forstwache) reserviert.

Im Jahr 1997 wurde in einer großen Reform die Anzahl der Kampfbrigaden des Heeres auf 13 reduziert (drei Alpinibrigaden, sechs mechanisierte Infanteriebrigaden, eine Panzerbrigade, eine Aufklärungsbrigade, eine Fallschirmjägerbrigade, eine luftbewegliche Brigade) und die höhere Kommandostruktur neu organisiert. Neu aufgestellt wurde das "Kommando Landstreitkräfte", dem die ehemaligen Korps in neuer Benennung und Funktion direkt unterstellt wurden:

  • 1. FOD "Comando Forze di Difesa" (Kommando der Verteidigungskräfte), aus dem V. Armeekorps hervorgegangen;
  • Alpini-Kommando, aus dem IV. Armeekorps aufgestellt;
  • 2. FOD, ein neues Kommando im Süden.

Die verbliebenen Kampfbrigaden wurden diesen neuen Kommanden (auf Korpsebene) unterstellt. Die Territorialkommanden wurden auf rein territoriale Belange zurückgestuft. Aufgrund der erforderlichen fortschreitenden Internationalisierung wurde aus dem ehemaligen III. Armeekorps ein verlegbares Korpskommando geschaffen, das NATO Rapid Deployable Corps - Italy (NRDC-IT).

In dieser Reform wurde auch die Kommandostruktur der See- und Luftstreitkräfte den neuen Gegebenheiten angepasst. So schuf man jeweils ein neues Führungskommando, dem alle operativen Verbände unterstellt wurden. Die Reduzierungen der Verbände bzw. der Personalstände selbst fielen jedoch wesentlich geringer aus als beim Heer.

In der Folge dieser Reform wurde auch die Wehrdienstzeit auf zehn Monate verkürzt, was aufgrund des italienischen Systems der Nutzung der Wehrpflichtigen erhebliche Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Wehrpflichtigenverbände hatte. Gleichzeitig wurde auch die Zivildienstdauer auf zehn Monate herabgesetzt.

Die nächsten Jahre waren durch neue Auslandseinsätze in Albanien, im Kosovo und in Osttimor, die zunehmende Komplexität des strategischen Umfeldes sowie die rasch fortschreitende technologische Entwicklung gekennzeichnet. Es wurde bald klar, dass das Mischsystem den modernen Anforderungen nicht gerecht werden konnte. Daher war es aus italienischer Sicht erforderlich, voll professionelle Streitkräfte zu schaffen, um die nationalen Interessen auch mit militärischen Mitteln entsprechend verfolgen zu können.

Die Entscheidung

Der italienische Ministerrat beschloss folgerichtig am 3. September 1999 eine Gesetzesvorlage zur Beendigung der Wehrpflicht und zur Schaffung von Freiwilligenstreitkräften. Am 8. Oktober 1999 wurde dieser Gesetzesentwurf (Nr. 6433 - "Regierungsermächtigung zur Militärdienstreform") in der Abgeordnetenkammer präsentiert. Er sah vor, den damals aktuellen Personalstand von ca. 270 000 Soldaten um 80 000 zu reduzieren, die Wehrpflicht mit 1. Jänner 2007 auszusetzen und Freiwilligenstreitkräfte mit 190 000 Soldaten einzuführen.

In diesem Gesetzesentwurf waren folgende Zielsetzungen enthalten:

  • die stufenweise Reduzierung des Wehrdienstes bis zum Aussetzen der Wehrpflicht;
  • die Reduzierung der Anzahl von Offizieren und Unteroffizieren;
  • die Stärkung der Teilstreitkräfte übergreifenden ("Interforze") Organe;
  • die Steigerung der operativen Substanz;
  • die Neufestlegung der Prioritäten in der Beschaffung (im Sinne einer Modernisierung);
  • der Vorrang von NATO und EU bei Auslandseinsätzen (vor UN-Einsätzen).

Dazu wurden folgende Schwerpunkte im Personalbereich vorgesehen:

  • eine angemessene Entlohnung und eine entsprechende dienstrechtliche Stellung der Soldaten;
  • die Schaffung von freiwilligen Soldaten mit kurzem Verpflichtungszeitraum, den so genannten "Volontari a ferma prefissata di un anno” (VFP-1, Soldaten mit einem einjährigen Verpflichtungszeitraum) und "Volontari a ferma prefissata di quattro anni" (VFP-4, Soldaten mit einem vierjährigen Verpflichtungszeitraum);
  • eine bevorzugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst, bei den Sicherheits-/Ordnungskräften sowie als Zivilbedienstete im Verteidigungsministerium für diejenigen Freiwilligen, die keine weitere Verpflichtung finden oder anstreben.

Darüber hinaus waren Erleichterungen für den Einstieg in den privaten Arbeitsmarkt vorgesehen.

Nach einer gründlichen Diskussion und verschiedenen weiteren Bearbeitungen fiel die politische Entscheidung für die Freiwilligenstreitkräfte am 14. Juni 2000 in der Abgeordnetenkammer mit 396 Ja-Stimmen (Regierung und Opposition), zwölf Nein-Stimmen (Partito della Rifondazione Comunista - Partei der Kommunistischen Wiedergründung, PRC) und 21 Enthaltungen (Grüne und Partito dei Comunisti Italiani - Partei der italienischen Kommunisten, PDCI). Am 24. Oktober 2000 folgte die Zustimmung zum Gesetz Nr. 331/2000 "Bestimmungen zur Schaffung der Freiwilligenstreitkräfte" mit überwältigender Mehrheit im italienischen Senat. Am 17. November 2000 trat das Gesetz durch die Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale n. 269 in Kraft.

Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen:

  • die Überleitung von der Wehrpflichtigenarmee zu Freiwilligenstreitkräften mit der Reduzierung des uniformierten Personalstandes auf 190 000 Personen;
  • das Aussetzen der Wehrpflicht ab 1. Jänner 2007;
  • Werbemaßnahmen für "Frauen im Heer";
  • die Anpassung der Friedens- und Einsatzstruktur sowie die Festlegung von Richtlinien für internationale Einsätze;
  • Einsatzrichtlinien für Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten im unbefristeten Dienstverhältnis der Teilstreitkräfte (einschließlich der Carabinieri) sowie der Finanzwache im Kriegs- und Krisenfall.

Es wurde auch festgelegt, dass die Regierung innerhalb eines Jahres ein Dekret erlassen müsse, welches die Detailregelungen zur Umsetzung beinhalten sollte.

Das Verteidigungsbudget sollte zur Sicherstellung des erhöhten finanziellen Bedarfes der Streitkräfte von (rund) ein Prozent des BIP auf (rund) 1,5 Prozent des BIP angehoben werden, was aber tatsächlich nur einmal der Fall war.

Parallel zur Schaffung der Freiwilligenstreitkräfte wurde ein freiwilliger "Nationaler Zivildienst" (Servizio Civile Nazionale/SCN) in der Dauer von zwölf Monaten eingeführt. Das neue Zivildienstgesetz Nr. 64/2001 wurde mit 228 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und 175 (!) Enthaltungen in der Abgeordnetenkammer beschlossen. Der Zivildienst sollte Männern und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren offen stehen.

Die Grundlage für die weitere Entwicklung der Streitkräfte war und ist das Ende März 2002 vorgestellte "Weißbuch für die Verteidigung". In diesem Weißbuch wurden die militärischen Zielsetzungen des Gesetzes Nr. 331/2000 näher erläutert und die Richtlinien zu deren Umsetzung publiziert. So wurde durch eine Neustrukturierung der Streitkräfte der Weg zu einer Erhöhung der operativ verfügbaren Truppen vorgezeichnet.

Der Umstieg

Der Streitkräfterahmen wurde mit insgesamt 190 000 Soldaten und 43 000 Zivilbediensteten festgelegt. Dafür ist die Aufnahme von im Durchschnitt jährlich rund 18 000 Freiwilligen erforderlich.

Im ersten Jahr der Umstellung (2001) wurde eine Anhebung der jährlichen Aufnahmequote von 7 000 auf 10 000 Freiwillige durchgeführt. Diese Anzahl wurde bis zur Entlassung der letzten Wehrpflichtigen sukzessive weiter auf rund 18 000 jährlich angehoben. Parallel erfolgte die gestaffelte Reduzierung der Einberufungen von Wehrpflichtigen (von ca. 70 000 auf 0) bei gleichzeitiger Intensivierung der Werbemaßnahmen für Freiwillige.

Aufgrund der weit über den Erwartungen liegenden Rekrutierungsergebnisse wurde die Wehrpflicht bereits mit 1. Jänner 2005 ausgesetzt. Der Übergang zu Freiwilligenstreitkräften konnte damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant erfolgen.

Im Jahr 2002 wurden im Norden zwei Kampfbrigaden aufgelöst und somit die derzeitige Gliederung des Heeres eingenommen.

Heute gibt es elf Kampfbrigaden (zwei Alpinibrigaden, fünf mechanisierte Infanteriebrigaden, eine Panzerbrigade, eine Aufklärungsbrigade, eine Fallschirmjägerbrigade, eine luftbewegliche Brigade). Eine mechanisierte Brigade soll demnächst aufgelöst werden. Das Endziel sind drei schwere Brigaden (eine Panzerbrigade, zwei mechanisierte Brigaden), vier mittlere Brigaden (eine luftbewegliche Brigade, zwei mechanisierte Brigaden, eine Aufklärungsbrigade) und drei leichte Brigaden (eine Fallschirmjägerbrigade, zwei Alpinibrigaden). Die Luftwaffe verfügt aktuell über rund 250 Kampfflugzeuge, die Marine über 29 größere Kriegsschiffe (zwei Flugzeugträger, drei amphibische Hubschrauberträger, vier Zerstörer, zwölf Fregatten und acht Korvetten) sowie sechs U-Boote.

Mit dem Auslaufen der Wehrpflicht endete gleichzeitig auch die alte Form des Zivildienstes. Am 1. Jänner 2005 trat das neue Zivildienstsystem in Kraft. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Anwerbung von freiwilligen Zivildienern wurde die obere Altersgrenze gegenüber den ursprünglichen Planungen auf 28 Jahre angehoben, um einen besseren Zugriff auf Universitätsabsolventen vor deren Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Die Entlohnung der Zivildiener beträgt aktuell 14,46 Euro täglich, d. s. rund 450 Euro im Monat. Dazu kommen Zulagen bei Katastropheneinsätzen. Die Zivildiener sind voll versichert. Die Dienstzeit wird auf die Pensionszeiten angerechnet.

Der Dienst als Zeitsoldat

Das Heer braucht derzeit jährlich etwa 11 500 neue Freiwillige. Die Werbung erfolgt vor allem in den verschiedenen Medien und bei diversen Großveranstaltungen. Bereits seit 1997 erfolgt die Durchführung von "Schnupperwochen" bzw. "Schnuppertagen". Hauptanreize für eine Verpflichtung bei den Streitkräften sind Beschäftigungsgarantien über den Verpflichtungszeitraum hinaus sowie finanzielle Anreize und infrastrukturelle Möglichkeiten (Wohnanlagen, Sportstätten, Erholungszentren).

Die Infrastrukturstandards wurden bzw. werden deutlich angehoben. Aktuell wohnen die meisten Rekruten während der Grundausbildung in Acht-Mann-Zimmern. Nach Beendigung der Ausbildung stehen ihnen Vier-Mann-Zimmer zu. Unteroffiziere wohnen in Zwei-Mann-Zimmern. Nach dem Ablauf der Ausbildung wohnen die meisten aber außerhalb der Kaserne oder mit ihren Familien in eigenen Liegenschaften auf dem Kasernenareal. Diese angestrebten Standards sind aber noch nicht überall realisiert.

Es gibt ein gewaltiges Überangebot an Freiwilligen, die auch den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Eine typische Musterung für das Heer umfasste im Großraum Rom 2010 rund 600 Freiwillige, von denen ca. 500 tauglich sind, aber nur rund 350-400 gebraucht werden. Die landesweite Durchschnittsrate 2009 betrug sogar vier Freiwillige für einen Arbeitsplatz! Eine qualitativ hoch stehende Auslese ist daher möglich.

Die Qualitätskriterien für die Freiwilligen entsprachen anfangs den Standards, die von den Wehrpflichtigen verlangt wurden. Sie wurden später aber in einigen Bereichen drastisch angehoben. Vorstrafen sind ein Ausschließungsgrund.

In einer Ausbildungskompanie mit rund 160 Rekruten scheiden innerhalb der ersten vier bis sechs Wochen rund 40 Personen aus verschiedenen persönlichen und dienstlichen Gründen aus.

Das Anfangsgehalt eines Freiwilligen bei einjähriger Verpflichtung beträgt lediglich 800 Euro im Monat (Das Durchschnittsgehalt in Italien lag 2009 bei 14 700 Euro/Jahr.). Besonders attraktiv ist aber die Entlohnung bei Auslandseinsätzen, die z. B. für Einsätze im Irak oder in Afghanistan zusätzlich rund 100 Euro pro Einsatztag bringt.

Zeitsoldaten erwerben keinen unmittelbaren Pensionsanspruch. Die Dienstjahre beim Militär werden aber auf die allgemeinen Pensionszeiten voll angerechnet. Die Streitkräfte tragen für Versehrte, die im Dienst verletzt oder verwundet wurden, voll Sorge.

Die Bindung von qualifiziertem Personal an die Streitkräfte ist aufgrund der Attraktivität der Streitkräfte kein Problem. Es gilt vielmehr, die nicht mehr benötigten Personen abzubauen.

Die Laufbahnbilder für zeitverpflichtete Soldaten

"Volontari in ferma prefissata di un anno" (VFP-1)

Die VFP-1 sind freiwillige Soldaten mit einem einjährigen Verpflichtungszeitraum. Sie sind nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für Verwendungen im nationalen und internationalen Bereich vorgesehen. Nach dem Ablauf des Jahres steht ihnen - nach einem weiteren Aufnahmeverfahren - die VFP-4 Laufbahn oder der Umstieg zu den Sicherheits-/Ordnungskräften offen.

Das Aufnahmeverfahren für VFP-1wird viermal jährlich durchgeführt (März, Juni, September und Dezember).

Im Jahr 2005 haben sich 75 000 Freiwillige um die Plätze im Heer beworben, von denen 38 000 tauglich waren. 2009 gab es 48 326 Bewerber.

Die Entlohnung für VFP-1 beträgt wie erwähnt ca. 800 Euro monatlich. Dazu kommen verschiedene Erschwerniszulagen (z. B. 50 Euro für Alpini, 120 Euro für Fallschirmjäger) und später auch Dienstgradzulagen. Die erste Beförderung erfolgt nach drei Monaten.

Den VFP-1 eröffnen sich folgende Berufschancen:

  • die Verlängerung um ein weiteres Jahr;
  • nach vorherigem Aufnahmeverfahren:
  • * eine Laufbahn als VFP-4;
  • * der Umstieg in eine Karriere bei den staatlichen Sicherheits-/Ordnungskräften (Carabinieri - 100 Prozent der Neuaufnahmen sind für VFP-1 reserviert, Militärkorps des Roten Kreuzes, Polizei, Justizwache, Finanzwache, Forstwache und Feuerwehr). Rund 30 bis 45 Prozent der Interessenten, die das Aufnahmeverfahren positiv abgeschlossen haben, können sofort wechseln, während die restlichen 55 bis 70 Prozent weitere vier Jahre bei den Landstreitkräften dienen müssen und anschließend zu den Sicherheits-/Ordnungskräften überwechseln. Diese Maßnahme dient der gleichmäßigen Steuerung der Übertritte und dem Erhalt einer ausreichenden Anzahl an länger dienenden Soldaten.
  • * der Umstieg in eine Karriere bei der Stadt- und Provinzpolizei (100 Prozent der Neuaufnahmen sind für VFP-1 reserviert);
  • * die Verfolgung einer Karriere als Zivilangestellter im Verteidigungsministerium (50 Prozent der Neuaufnahmen sind für VFP-1 reserviert).

Daneben unterstützt das Arbeitsamt (Ufficio di Collocamento) die bevorzugte Aufnahme von VFP-1 im Privatsektor.

"Volontari in ferma prefissata di quattro anni" (VFP-4)

Die VFP-4 sind freiwillige Soldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von vier Jahren. Dabei handelt es sich ausschließlich um VFP-1, die nach der Absolvierung eines Auswahlverfahrens weiter bei den Streitkräften verbleiben. Eine Sonderform wurde für die Leistungssportler geschaffen ("Volontari in ferma prefissata di quattro anni atleta").

Die Entlohnung der VFP-4 beträgt anfangs ca. 950 Euro monatlich. Dazu kommen verschiedene Erschwerniszulagen analog zu den VFP-1 und Dienstgradzulagen. Normalerweise werden VFP-4 nach 18 Monaten zum Korporal befördert. Am Ende der ersten vier VFP-4 Jahre verdient der Freiwillige rund 1 500 Euro. Nach der ersten Weiterverpflichtung erfolgt die Beförderung zum Zugsführer (1° Caporal Maggiore/OR-4). Ab diesem Zeitpunkt entspricht das Gehalt der VFP-4 dem der Soldaten in einem unbefristeten Dienstverhältnis ("Volontario in servizio permanente", VSP).

Den VFP-4 eröffnen sich folgende Berufschancen:

  • die zweimalige Weiterverpflichtung auf jeweils zwei Jahre;
  • die Weiterverpflichtung zum VSP (100 Prozent der Neuaufnahmen sind für VFP-4 reserviert);
  • der Einstieg in die Unteroffiziersausbildung;
  • die Aufnahme in die Militärakademie Modena nach einem internen Aufnahmeverfahren nach mindestens zwölf Monaten Gesamtdienstzeit. Dort ist ein Teil der Plätze für VFP reserviert.
  • der Umstieg in eine Karriere bei den staatlichen Sicherheits-/Ordnungskräften, bei der Stadt- und Provinzpolizei oder als Zivilangestellter im Verteidigungsministerium (analog zu den VFP-1);
  • der Umstieg in den zivilen öffentlichen Dienst (30 Prozent der Neuaufnahmen sind für VFP-4 reserviert);
  • der Umstieg in den Privatsektor, wobei auch die Möglichkeit des Absolvierens von qualifizierten Fortbildungskursen aufgrund von Abkommen mit mehreren Industriebetrieben besteht (zumeist mit nachfolgender fixer Anstellung in diesen Betrieben). Auch sonstige Berufsweiterbildung wird angeboten.

Falls keine dieser Berufschancen ergriffen werden, steht eine Prämie zu.

VFP-1 und VFP-4 erwerben keine unmittelbaren Pensionsansprüche. Die Dienstjahre beim Militär werden aber auf die allgemeinen Pensionszeiten voll angerechnet.

"Volontario in servizio permanente" (VSP)

Soldaten können nach der Ableistung des VFP-4 in ein unbefristetes Dienstverhältnis aufgenommen werden. Die Gesamtdienstzeit für VSP beträgt 35 Jahre. Sie bleiben an sich OR-4, können aber bei Erfüllung der Anforderungen später auch in die Unteroffizierslaufbahn wechseln. Die VSP haben besoldungsrechtlich Unteroffiziersstatus.

Das Ergebnis

Die Erfahrungen mit den Freiwilligenstreitkräften sind nach Aussagen von Angehörigen der Streitkräfte und dem Echo in der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit außerordentlich gut. Die Einführung hat sich voll bewährt und die Ziele wurden erreicht.

Die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte wurde auch während der Umstellung völlig problemlos beibehalten. Sie wurde sogar durch die laufende Professionalisierung der Verbände vom Ausgangspunkt weg ständig weiter angehoben. Die "Arbeitsbereitschaft" war nie unterbrochen. Den Beweis dafür liefern die während der Umstellung andauernden Einsätze im In- und Ausland (einschließlich der Beteiligung an den Kriegen im Irak und in Afghanistan).

Das Aufgabenspektrum der italienischen Streitkräfte hat sich insgesamt unter grundsätzlicher Beibehaltung der ursprünglichen Aufgaben wesentlich in Richtung internationaler Einsätze verschoben. Die Entsendung von geschlossenen Einheiten und Verbänden in den Auslandseinsatz war im Wehrpflichtigenheer schwierig bzw. kaum möglich. Jetzt stellt es die Regel dar, dass Regimenter geschlossen in den Einsatz gehen.

Die Inlandsaufgaben können aufgrund der höheren Professionalität der Soldaten sogar besser als vorher erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für sicherheitspolizeiliche Aufgaben im Rahmen von Assistenzeinsätzen, aber auch für die Katastrophenhilfe.

Die Ausrüstung und Ausbildung der Soldaten und Verbände kann nun leichter der Weiterentwicklung der Technik, Taktik und Gefechtstechnik angepasst werden. Dafür wurde die Ausbildungsorganisation völlig umgestellt und an die Bedürfnisse der Freiwilligenstreitkräfte angepasst. Die Komplexität mancher moderner Geräte wäre bei der vorher gegebenen Wehrdienstdauer von zehn Monaten nicht ausreichend effizient beherrschbar gewesen. Die Ausbildung der einzelnen Soldaten bis zur vollen Einsatzfähigkeit dauert je nach Verwendung jetzt oft länger als sechs Monate.

Das Ansehen der Streitkräfte ist in Italien sehr hoch. Sie werden in keiner Weise in Frage gestellt. Es gibt keine Probleme hinsichtlich der Integration der Soldaten in der Bevölkerung. Dazu tragen auch die zahlreichen Veteranen-/Traditionsverbände positiv bei. Das Verteidigungsbudget wird in der Öffentlichkeit nicht breit diskutiert. Selbst teure Projekte wie der Flugzeugträger "Cavour" und die Beteiligung an der Entwicklung und die Beschaffung des "Joint Strike Fighter" sind unumstritten.

Die mentale und die soziale Kompetenz der Freiwilligen und Berufssoldaten hat sich nicht zum Negativen verändert. Insbesondere bei den unteren Dienstgraden ist sie sogar angestiegen. Im Jahr 2009 hatten rund 35,4 Prozent der Rekruten einen mittleren Reife-Abschluss ("scuola media inferiore"), 64 Prozent Matura und 0,6 Prozent einen Universitätsabschluss. Für einen Studienplatz an der Militärakademie des Heeres gibt es derzeit 51 Bewerber, für jeden StbUO-Ausbildungsplatz des Heeres 130 (!).

Die langfristige Planung sieht das Erreichen des angestrebten Verhältnisses zwischen Berufs- und Zeitsoldaten bis 2021 (!) vor (Reduzierung der Berufssoldaten bei gleichzeitiger Anhebung der Zahl der Zeitsoldaten).

Die durchschnittlichen Kosten für einen Berufssoldaten blieben gleich. Es gab auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht nur die üblichen Gehaltserhöhungen. Im Jahr 2009 wurden 66,7 Prozent des Budgets für Personalkosten aufgewendet.

Die Nachteile

Aufgrund des Fehlens einer echten Reservekomponente ist die rasche Aufwuchsfähigkeit der italienischen Streitkräfte nicht gegeben. Es gibt lediglich eine Art Expertenpool als Reserve ("Riserva selezionata"), dessen Bedarf problemlos gedeckt wird. Dieser Pool umfasst beim Heer aber lediglich 408 Personen (2009), hauptsächlich Ärzte und Ingenieure, die auch in Auslandseinsätze geschickt werden. Die noch aus der Zeit der Wehrpflicht existierende Kaderreserve ist im Auslaufen begriffen.

Durch die - sachlich und rechtlich eigentlich nicht begründete - Tatsache, dass länger dienende Soldaten am Ende ihrer Verpflichtung nicht einfach auslaufen, sondern - falls sie bei den Streitkräften bleiben wollen - oftmals fix als VSP übernommen werden, wächst das Durchschnittsalter der Soldaten an. Auch die Dienstgradpyramide stimmt noch nicht. Ein ausgeglichenes Verhältnis der Dienstgrade soll ebenfalls erst 2021 erreicht werden.

Durch den Umstand, dass die Streitkräfte weniger Freiwillige brauchen, als für den Nachwuchs der verschiedenen staatlichen Organisationen gemäß "Quotenregelung" benötigt werden, wurde eine temporäre Ausnahmeregelung erlassen, die auch einen direkten Eintritt in manche dieser Organisationen erleichtert.

Mit der Umstellung auf die Freiwilligkeit ging die Anzahl der Zivildiener innerhalb weniger Jahre stark zurück.

Der Anteil des Verteidigungsbudgets am BIP ist von 1,019 Prozent (2000) auf 1,291 Prozent (2010) gestiegen und war zwischendurch sogar noch höher. Dazu kommen zusätzliche finanzielle Mittel für Auslandseinsätze und verschiedene Beschaffungsprojekte von nationalem (rüstungspolitischem) Interesse.

Die Lehren

Die beiden Hauptursachen für den Erfolg des italienischen Freiwilligenmodells sind zum einen die sehr positiven Karriereaussichten nach der ersten Dienstleistung und zum anderen das hohe Ansehen, das die Streitkräfte in Politik und Bevölkerung genießen.

Der Umstiegsprozess war durch eine klare Zielsetzung, gründliche Vorbereitung und ausreichend Zeit für die Umsetzung gekennzeichnet. Ein parteiübergreifender Konsens für die Einführung der Freiwilligenstreitkräfte ergab sich aus der Einigkeit über die nationalen Interessen des Landes und die Rolle des Militärs als Werkzeug zu deren Verfolgung. So wurde dieses Thema kein Spielball der Parteipolitik.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Professionalisierung der italienischen Streitkräfte gut vollzogen worden ist. Sie hat bei gleichzeitiger Erfüllung aller Inlandsaufgaben eine flexiblere, qualitativ höher stehende, intensivere und umfangreichere Beteiligung Italiens an internationalen Einsätzen ermöglicht - allerdings zu höheren Kosten.


Autoren: Oberst dG Mag. Wolfgang Pusztai, Jahrgang 1964. Einrückungstermin 1983; Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung 1983/84 als Jäger/Jagdkämpfer. Nach der Theresianischen Militärakademie ab 1987 Zugskommandant und stellvertretender Kommandant einer Ausbildungskompanie/Pioniere beim Landwehrstammregiment 11; ab 1990 Kommandant einer Ausbildungskompanie/Jäger beim Landwehrstammregiment 11 bzw. Jägerregiment 11. Absolvierung des 14. Generalstabslehrganges (Magister). Ab 1997 u. a. Verwendung in der Vorschriftenabteilung des BMLV sowie als G3 und Leiter/Einsatzstab beim Militärkommando Burgenland, Verwendungen beim I. Korps und in der Generalstabsgruppe B/BMLV; ab 2003 Referatsleiter und späterer stellvertretender Leiter der Abteilung Militärpolitik sowie stellvertretender Leiter der Abteilung Strukturplanung/BMLV. Auslandseinsätze als Staff Officer J5/9 (CJTF) RHQ AFSOUTH, J2 EU Command Element/Operation Concordia/ FYROM, Chief of Staff/MNTF(N) EUFOR/BiH, 2006/07 National War College/National Defence University, Washington D.C., USA (Master of Science in National Security Strategy, Distinguished Graduate). Seit Ende 2007 Verteidigungsattaché in Italien, Griechenland, Tunesien und Libyen sowie Verbindungsoffizier zum COI (italienisches Einsatzführungskommando). 2011 Leiter der KUT/BMLVS in Tunesien und Libyen.

Vizeleutnant Anton Noggler, Jahrgang 1958, verheiratet, ein Sohn. Eingerückt zu 1/Jägerbataillon 21 im Jänner 1978; 1979 bis 1994 Jägergruppenkommandant, Heeresfahrlehrer und Heeresfahrschullehrer und Kraftfahrunteroffizier KfLehrtrupp bei Jägerbataillon 21 in Kufstein; 1994 bis 2006 Heeresnachrichtenamt, seit Juli 2006 Attachéunteroffizier beim Verteidigungsattaché Italien.

Heide Wassertheurer-Di Marzio, Jahrgang 1956. Seit März 1997 Angestellte im Büro des österreichischen Verteidigungsattachés, Österreichische Botschaft in Rom.

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