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Sicherungseinsatz an der Staatsgrenze zu Jugoslawien 1991

Ende 1987 erging durch Sektion III/Armeekommando an das Korpskommando I der Auftrag, Planungsmaßnahmen hinsichtlich einer möglichen "Eskalierung der Lage in Jugoslawien" einzuleiten. Dies war die Geburtsstunde des Operationsfalles "Jugoslawien". Damit begann die Schwergewichtsarbeit für das Korpskommando I und die Militärkommanden Steiermark und Kärnten für die nächsten Jahre. Der Operationsfall "Jugoslawien" war also sehr gut vorbereitet.

Quellen

Die Führungsebene der Korpskommanden ist heute nicht mehr existent. Alle Unterlagen des Korpskommandos I und die gesamte Befehlslage zum damaligen Operationsfall "Jugoslawien" wurden vernichtet bzw. abgegeben und waren für den Autor nicht verfügbar. Dieser Beitrag wurde daher aus der Erinnerung an die damalige Stabsarbeit und durch den Autor miterlebte Vorgänge verfasst.

Zahlen, Daten und Fakten wurden vor allem aus einem Aufsatz von Oberstleutnant dG Christiner - veröffentlicht im Sonderband "50 Jahre Bundesheer" - entnommen. Zusätzliche Quellen waren die Ausarbeitungen von Oberstleutnant dG Winkelmayer, Oberstleutnant Puntigam und Oberstleutnant Oswald, veröffentlicht im Organ der Offiziersgesellschaft Steiermark Nr. 3/91.

Darüber hinaus wird vor allem zu den Anlassfällen der Umfassenden Landesverteidigung (ULV) aus dem damals gültigen Landesverteidigungsplan (LV-Plan), herausgegeben vom Bundeskanzleramt, mehrfach zitiert.

Die Korpskommanden

Anfang der 1970er Jahre entstanden aus den vormaligen Gruppenkommanden das Korpskommando I in Graz und das Korpskommando II in Salzburg.

Gemeinsam mit dem Kommando der 1. Panzergrenadierdivision und temporär ergänzt durch das Korpskommando III in Baden, bildete diese Führungsebene über einige Jahrzehnte die operative Kompetenz des Österreichischen Bundesheeres.

Das Korpskommando I und der Korpsstab umfassten einen Personalstand von ca. 150 bis 160 Offizieren und Unteroffizieren. Sie waren in ein Kommando, eine G1- bis G5-Abteilung, eine Intendanz-Abteilung und einen Fachstab (Fach- und Waffenoffiziere) gegliedert.

Im Regelfall waren drei bis vier Militärkommanden und vier bis sechs Korpstruppen (Versorgungsregiment, Fernmeldebataillon, Fliegerabwehrbataillon, Jagdpanzerbataillon, Pionierbataillon und andere) zu führen. Fallweise waren auch Brigaden zu führen.

Der allgemeine Stabsdienst und die Gefechtsstandorganisation wurden durch eine Kommandokompanie unterstützt bzw. sichergestellt. Die Friedensstärken der Korps lagen zwischen 10 000 und 25 000 Mann (mit Wehrpflichtigen). Die höchste Mobilmachungsstärke des I. Korps lag bei ca. 95 000 Mann.

Im Rahmen der Truppenführung hatten die Korpskommanden folgende Hauptaufgaben:

  • Schaffung eines Lagebildes;
  • allgemeine und konkrete Einsatzvorbereitung, insbesondere Bearbeitung von Operationsfällen;
  • personelle, materielle und ausbildungsmäßige Bereitstellung der Truppen;
  • Alarmierungs- und Mobilmachungsvorbereitungen;
  • Übungsplanung, -leitung und -auswertung;
  • Wahrnehmung der Behördenfunktion;
  • Wahrnehmung der Funktion als haushaltsführendes Organ gemäß dem Bundeshaushaltsrecht;
  • Mitwirkung in der Gestaltung der Umfassenden Landesverteidigung (ULV).

Die allgemeinen und konkreten Einsatzvorbereitungen der damaligen Zeit waren vom erfolgreichen Konzept der Raumverteidigung und aus dem Milizsystem abzuleiten.

Die konzeptive Aufbereitung der "Zonenlandschaft" (Schlüsselzonen, Raumsicherungszonen), die Vorbereitung vorgestaffelter Sicherungseinsätze an der Staatsgrenze und vor allem die Operationsfallbearbeitungen waren die "Kernstücke" der operativen Aufgabenstellung.

Die Erarbeitung der zur Aufgabenbewältigung unterschiedlichen Führungsorganisationen, die Mobilmachungsvorbereitungen und die Einsatzplanungen für den konkreten Einsatzfall sowie die Befehlsgebung, der erforderlichen Genehmigungsverfahren mit den jeweils nachgeordneten Kommanden und letztlich die Erstellung und Vorlage der "Einsatzpläne" gehörten zum "Handwerkzeug" der damaligen jungen Generalstabsoffiziere.

Ab den 1990er Jahren wurden den Korpskommanden zusätzlich Planungs- und Bereitstellungsaufgaben zur Sicherstellung von Auslandseinsatzkontingenten übertragen.

Im Rahmen der o. a. Aufgaben war die Bearbeitung des Operationsfalles "Jugoslawien" (OpFall JU) eine besondere Herausforderung für das damalige Korpskommando I.

Rahmenbedingungen zur Vorbereitung des OpFalles JU 1991 Durch den Fall des Eisernen Vorhanges 1989 und der anschließenden sukzessiven Auflösung des Warschauer Paktes sowie der Sowjetunion, war mit dem Wegfall der Gesamtbedrohung eine entscheidende Lageänderung für Österreich eingetreten.

Für das Korpskommando I und die konkreten Einsatzvorbereitungen im Zuständigkeitsbereich ergaben sich folgende massive Konsequenzen:

  • Verlagerung der Schwergewichtsbearbeitungen weg von der "Raumverteidigung" zum "Sicherungseinsatz an der Staatsgrenze" und zum "Räumlich begrenzten Abwehrkampf" sowie
  • Verlagerung von der Bearbeitung einer "Durchmarschvariante" (OpFall A und S) zur Bearbeitung des OpFalles JU.

Bereits in den 1960er Jahren wurde im Rahmen der Bearbeitung so genannter "Farbenfälle", eine Operationsvariante "Jugoslawien" entwickelt. Von den damaligen Ausarbeitungen waren allerdings für das Korpskommando I keine umsetzbaren Unterlagen verfügbar.

Auch die Ausarbeitungen des II. Korps im Rahmen einer Fernmelde-Stabsrahmenübung zum Fall "Jugoslawien" (1980, Todesjahr Marschall Titos) waren für die Bearbeitungen des Korpskommandos I nicht heranziehbar.

Ende 1987 erging durch die Sektion III/Armeekommando (SIII/AK) an das Korpskommando I der Auftrag, Planungsmaßnahmen hinsichtlich einer möglichen "Eskalierung der Lage in Jugoslawien" einzuleiten. Als erste Ergebnisse dazu wurden Ende Jänner 1988

  • eine schriftliche Beurteilung der möglichen Lageentwicklung in Jugoslawien mit den vor allem im Grenzraum zu erwartenden Szenarien,
  • eine umfangreiche Beurteilung des Kräftebedarfes zur Bewältigung der Szenarien und
  • ein Forderungskatalog zur Sicherstellung bzw. Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen (Ruf nach einem Militärbefugnisgesetz!)

an die vorgesetzte Dienststelle SIII/AK vorgelegt.

Dies war die Geburtsstunde des neuen Operationsfalles "Jugoslawien". Damit begann die Schwergewichtsarbeit für das Korpskommando I und die Militärkommanden Steiermark und Kärnten für die nächsten Jahre.

Nach Auswertung der vorgelegten Unterlagen seitens SIII/AK im Februar 1988 wurde unverzüglich die Fortsetzung der Bearbeitung mit der Bezeichnung Operationsfall "Jugoslawien" befohlen. Hiezu wurden das Kommando der 1. Panzergrenadierdivision und das Kommando der Fliegerdivision auf Zusammenarbeit angewiesen.

Wesentliche Vorgaben hiezu waren die Festlegung des Einsatzes mobil zu machender Verbände (kein Einsatz der Ausbildungsorganisation zur militärischen Landesverteidigung - eine Vorgabe des damals gültigen Landesverteidigungsplanes!) sowie die Erarbeitung eines "durch Einsatzvarianten eigener Kräfte eskalationsangepassten Antwortsystems".

Das Korpskommando I schätzte besonders die gewährte Handlungsfreiheit zur "Anwendung der operativen Kompetenz".

Die Bearbeitung wurde vor dem Hintergrund der damaligen "Anlassfälle" für die militärische Landesverteidigung durchgeführt. Im Landesverteidigungsplan waren diese wie folgt definiert:

  • Krisenfall: Zustand internationaler Spannung und Konfliktgefahr.
  • Neutralitätsfall: Militärische Auseinandersetzung in der Nachbarschaft.
  • Verteidigungsfall: Militärischer Angriff auf Österreich.

Das Korpskommando I ging von der Entwicklung eines Krisenfalles mit möglichem Übergang auf einen Neutralitätsfall aus, während ein Verteidigungsfall nicht angenommen wurde. Damals wurde als militärische Antwort bzw. Vorbereitung auf einen Neutralitätsfall gemäß dem Landesverteidigungsplan verlangt, dass

  • jederzeit ausreichend eigene Kräfte rechtzeitig verfügbar sind und in geeigneten Räumen konzentriert werden können, wobei der Wahrung der Lufthoheit besondere Bedeutung zukommt,
  • eine Sicherung der Grenzen und des Staatsgebietes gewährleistet ist,
  • ausländische Kräfte, die auf österreichischem Territorium zu operieren oder auf dieses auszuweichen versuchen, entwaffnet und interniert bzw. gegebenenfalls zurückgeschlagen werden können,
  • von österreichischem Staatsgebiet aus Aktionen ausländischer bewaffneter Kräfte gegen fremdes Territorium verhindert werden,
  • durch die Anwesenheit bzw. Aufbietung der Streitkräfte in den bedrohten Räumen zur Beruhigung der Bevölkerung beigetragen wird,
  • das Heer in der Lage ist, ohne Vernachlässigung seiner primären Aufgaben im Bedarfsfall nach wie vor Assistenz zu leisten und
  • im Bedarfsfall durch Mobilmachung die volle Verteidigungsbereitschaft hergestellt wird.

Einsatzvorbereitung für den OpFall JU

Ausgehend von den oben dargestellten Rahmenbedingungen ergab sich für den Stab des Korpskommandos I unter Zugrundelegung der vorliegenden Weisung SIII/AK eine klassische operative Aufgabenstellung.

Die Herausforderung lautete: Bereitstellung und Aufmarsch noch zu beurteilender und aufzubietender Verbände innerhalb eines erkennbaren Szenarios, bezogen auf einen definierten Raum (Nordteil Jugoslawiens, ident mit der Teilrepublik Slowenien, und österreichischer Grenzraum) und Festlegung eines flexiblen Kräfteansatzes. Dabei gebot die zeitliche Komponente, die Einsatzvorbereitung möglichst rasch abzuschließen und verschiedene Einsatzvarianten lageangepasst abrufbar zu gestalten.

Das Szenario

Die mögliche Abspaltung der damaligen Teilrepublik Slowenien vom Gesamtstaat Jugoslawien und die damit verbundene eventuelle Auseinandersetzung der Jugoslawischen Volksarmee (JVA) mit der aufwachsenden Territorialverteidigung der Republik Slowenien (TVRS) ließ, nach Beurteilung der Grenzlage - der Begriff "Feindlage" war bereits verpönt, vielfältige Detailszenarien mit Auswirkungen auf Österreich (Land, Luft) erkennen.

Diese Detailszenarien reichten von möglichen Flüchtlingsbewegungen über Grenz- und Luftraumverletzungen bis zum versehentlichen oder gewollten Beschuss österreichischen Staatsgebietes. Auch ein Ansatz militärischer Kräfte über oder gegen eigenes Staatsgebiet (Staatsvolk) und gegen eigene militärische Kräfte war denkbar. Darüber hinaus war auch die Möglichkeit von Kampfhandlungen zwischen JVA und TVRS auf österreichischem Staatsgebiet zu beurteilen und damit auch das Erfordernis der unter Umständen gewaltsamen Trennung von Konfliktparteien.

Aus den möglichen Kräfterelationen an einzelnen Abschnitten mussten Ableitungen für Art, Stärke und Reservenbildung der eigenen Kräfte getroffen werden.

Zusätzlich waren, bezogen auf eine frühe Phase der Eskalation, auch die möglichen Verkehrsströme der vorzugsweise aus Deutschland in die Heimat zurück gerufenen Soldaten der JVA (Gastarbeiterrouten durch Österreich), verbunden mit daraus eventuell entstehenden Sicherheitsproblemen oder Überlastungen der Behörden, zu beurteilen.

Die Konfliktparteien (Grenzlage) Aus der Bearbeitung der Nachbarländer und der Grenzlage war die mögliche Leistungsfähigkeit der JVA anhand der üblichen Parameter (Stärke, Gliederung, Ausbildungsstand, Bewaffnung, Ausrüstung, Motivationslage etc.) sehr gut ableitbar. Die über Jahre gepflegten Ausarbeitungen der Ländermappen, in Verbindung mit den hervorragenden Kontakten zur Zollwache, und die ausgezeichneten Informationen durch die militärstrategische Ebene ermöglichten eine klare Kampfwertbeurteilung.

Zur Beurteilung und Bewertung der erst im Aufbau befindlichen TVRS waren deutlich weniger gesicherte Unterlagen verfügbar. Dennoch war es möglich, für die wichtigen Grenzübertrittsstellen eine Kräftegegenüberstellung auszuarbeiten und davon je nach Szenario einen eigenen Kräftebedarf abzuleiten. Ebenso waren Rückschlüsse auf die erforderliche Reservenbildung möglich.

Der Raum

Die Grenze zwischen Österreich und Jugoslawien (heute Slowenien) weist in ihrem 300 bis 350 km langen Verlauf vom hochalpinen Charakter der Karawanken über den Alm-Charakter des Kömmel (ein Bergrücken bei Bleiburg) und der Koralpe (beide Geländeteile weitgehend mit Wald bedeckt) bis zum südsteirischen Hügelland und die Murgrenze einen höchst unterschiedlichen Charakter auf.

Insbesondere an größeren (internationalen) Grenzübergängen war unmittelbar an der Grenze oder grenznah liegendes urbanes Gelände unterschiedlicher Größe und Ausdehnung mitzubeurteilen (Bleiburg, Lavamünd, Spielfeld, Radkersburg etc.).

Das Verkehrsnetz war mit einer Vielfalt von Autobahntunnels, Eisenbahnübergängen, internationalen Grenzstraßen und grenzüberschreitenden Brückenübergängen in der Beurteilung zu erfassen. Entlang der gesamten Grenze waren 35 Grenzübergänge (davon 13 internationale) eingerichtet.

Eigene militärische Einrichtungen sowohl grenznaher Garnisonen als auch die Lage eigener militärisch nutzbarer Flugplätze in der Tiefe und andere sensible Objekte bzw. Räume durften in der Beuteilung nicht vergessen werden. Von der Anzahl und Qualität der Grenzübergänge, den Grenzlängen der verschiedenen Geländeabschnitte und deren von Geländeform und Bewuchs abhängigen Überwachungserfordernissen sind Art, Umfang und Reservenbildung der eigenen Kräfte abgeleitet worden.

Die Behördenorganisation

Im Hinblick auf die Einsatzvariante eines Sicherungseinsatzes an der Staatsgrenze ergaben sich durch die Verwaltungsstruktur der Länder Burgenland, Steiermark und Kärnten sowie durch die Anzahl und Größe der Bezirkshauptmannschaften mit Grenzanteil und der dortigen Infrastruktur klare Vorgaben für die Führungsorganisation. Ebenso wurden Art und Umfang eigener Kräfte für einen möglichen (sicherheitspolizeilichen) Assistenzeinsatz sehr deutlich. In diesem Zusammenhang waren in den drei genannten Ländern in Summe neun Bezirkshauptmannschaften mit Anteil an der Staatsgrenze und in Verbindung mit den sensiblen Räumen in der Tiefe einige hundert Gemeinden zu bewerten und Rückschlüsse auf eventuelle Assistenzerfordernisse zu ziehen.

Die eigenen Kräfte

Entsprechend den damals gültigen Vorgaben war klar, dass das Einsatzverfahren "Sicherungseinsatz an der Staatsgrenze" bereits ab der geringsten Intensität mit aufzubietenden Kräften geführt werden muss, da gemäß des Landesverteidigungsplanes der Einsatz von Kräften der Ausbildungsorganisation dafür nicht vorgesehen war. Lediglich ein Assistenzeinsatz für zivile Behörden und die Eigensicherung militärischer Objekte (insbesondere im Grenzraum) waren nach damaliger Beurteilung mit "präsenten Kräften" durchführbar.

Die Vorarbeiten und der erreichte Aufstellungsstand der Mobilmachungsorganisation innerhalb des noch gültigen Raumverteidigungs-Einsatzkonzeptes ermöglichten bei einer Folgebeurteilung der Lage das rasche Erfassen der auch abgestuft heranziehbaren "Landwehrkräfte" in Kombination mit den vor allem personell nur bedingt verfügbaren präsenten Kräften der "Bereitschaftstruppe".

Am Ende der umfangreichen und hier nur auszugsweise dargestellten Beurteilung wurden folgende Ableitungen getroffen:

  • Führung durch die bewährten Militärkommanden Kärnten und Steiermark in ihren territorialen Verantwortungsbereichen. Vorbereitung des möglichen Einsatzes unter Nutzung der funktionierenden koordinierten Führungsstruktur im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung (ULV) und deren Einrichtungen wie Landeskoordinations- und Bezirkskoordinationsausschüsse (LKA, BKA) etc. Eine Zusatzbeurteilung wurde hinsichtlich einer möglichen Zuordnung des Bezirkes Jennersdorf (Anteil an der Staatsgrenze zu Jugoslawien) an das Militärkommando Steiermark durchgeführt und eine Entscheidung dem Anlassfall überlassen.
  • Organisation einer Sicherungslinie an der gesamten Staatsgrenze zu Jugoslawien und Überwachung der "Flanken" zu Italien und Ungarn. Es galt in erster Linie die Grenzübergänge zu schützen und das unwegsame Zwischengelände lediglich zu überwachen.
  • Eine klare Phasenbildung mit einem möglichen vorgestaffelten Assistenzeinsatz und einem nachfolgenden Sicherungseinsatz unterschiedlicher Intensität an der Staatsgrenze.
  • Besondere Beurteilung und Vermeidung von Mobilmachungsbehinderungen bei aufeinander folgenden Phasen und Beginnmöglichkeit mit jeder Phase.
  • Führung der erforderlichen Assistenzeinsatzkräfte durch die Militärkommanden.
  • Führung eines Sicherungseinsatzes an der Staatsgrenze in jeder Intensität durch die Militärkommanden.
  • Aufbietung der Grenzraumüberwachungsorganisation (Beobachtungspunkte I-III), der S2-Züge der Militärkommanden und der erforderlichen Führungs- und Versorgungskapazität (Stabsbataillone der Militärkommanden oder zumindest deren Nachschub-, Transport- und Instandsetzungskompanien) in einem frühen Stadium der Lageentwicklung.
  • Aufbietung der aus den Befehlsbereichen 5 und 7 aufzubringenden Jägerbrigaden für einen Sicherungseinsatz niedriger Intensität.
  • Aufbietung vorerst grenznaher territorialer Kräfte aus den Befehlsbereichen 5 und 7 sowie weiterer raumgebundener (aber verlegbarer Kräfte) aus den Befehlsbereichen 5 und 7 sowie weiterer Brigaden aus dem gesamten Bundesgebiet zur lageangepassten Erhöhung des eigenen Kräfterahmens zur Schaffung einer gewissen Tiefe und Nachhaltigkeit des Sicherungseinsatzes.
  • Zugriff auf weitere Verbände der Mobilmachungsorganisation bei einem lang andauerndem Sicherungseinsatz (Ablösemöglichkeiten).
  • Hohe Bedeutung der aktiven und passiven Luftraumüberwachung in jeder Phase der Operationsführung zur Sicherstellung eines aktuellen Lagebildes.
  • Zwingende Verfügbarkeit lufttransportfähiger zumindest kompaniestarker Eingreifkräfte (Reserven) auf Korpsebene.

Einsatzvarianten

Variante I:

Lagebild: Gastarbeiter- und Flüchtlingsproblematik, Ausspähversuche, Sabotage, Grenz- und Luftraumverletzungen.

Assistenzeinsatz von zumindest bataillonsstarken Assistenzkräften in der Steiermark und in Kärnten, Sicherung der militärischen Objekte in den Grenzregionen und in gefährdeten Räumen (Einrichtungen der aktiven und passiven Luftraumüberwachung), plus Reservenbildung für weitere Assistenzeinsätze bzw. für Ablösen.

In dieser Variante war der Einsatz von ca. 2 000 bis 3 000 Mann präsenter Kräfte geplant.

Variante II:

Lagebild: wie Variante I, plus versprengte oder auf österreichisches Staatsgebiet übergelaufene oder abgedrängte Truppen, Auswirkungen von Kampfhandlungen auf die Bevölkerung, Internierungs- und Evakuierungserfordernisse.

Sicherungseinsatz geringer Intensität unter Belassung der gemäß Variante I eingesetzten Kräfte mit zusätzlich mobil gemachten Grenzraumüberwachungskräften und zwei Jägerbrigaden, plus erforderliche Führungs-/Versorgungsteile der Militärkommanden.

In dieser Variante war der flexible Einsatz von ca. 10 000 bis 20 000 Mann vorgesehen.

Variante III:

Lagebild: wie Variante II, plus auf österreichisches Territorium übergreifende Kampfhandlungen.

Sicherungseinsatz mittlerer Intensität. Kräfteeinsatz wie Variante II, zusätzliche Aufbietung raumgebundener Kräfte in den betroffenen Befehlsbereichen.

In dieser Variante war der Einsatz von 30 000 bis 40 000 Mann vorgesehen.

Variante IV:

Lagebild: wie Variante III, zusätzlich Internierungserfordernisse ganzer Einheiten/kleiner Verbände der JVA bzw. TVRS und zusätzlich das Trennen der Konfliktparteien auf österreichischem Territorium.

Sicherungseinsatz hoher Intensität, Übergang zum räumlich begrenzten Abwehrkampf. In dieser Variante war der Einsatz von bis zu 70 000 Mann vorgesehen.

Aus der Sicht des Korpskommandos I war die Besonderheit des Einsatzvorschlages (abgeleitet von den Vorgaben BMLV/SIII/AK) vor allem die Startmöglichkeit mit jeder Variante und der an die Eskalationsstufen angepasste Übergang von jeder Variante auf die nächste mit der Möglichkeit, auch Varianten zu überspringen. Einschränkend war jedoch die Bedingung, ab der Variante II nicht präsente Kräfte aufbieten zu müssen. In weiterer Folge wurde ein Operationsbefehl erstellt und nach erfolgter Genehmigung durch SIII/AK die Militärkommanden mit der Umsetzung beauftragt.

Die Militärkommanden bezogen die Landwehrstammregimenter in die Einsatzplanungen mit ein. Gleichzeitig wurden Vorbereitungen zur gemeinsamen Vorgangsweise über die koordinierte Führungsstruktur (LKA Steiermark und Kärnten, alle BKA mit Grenzanteil zu Jugoslawien) angeordnet.

In allen Befehlsbereichen wurden daraufhin "planspielartige Arbeitsbesprechungen" bis zur Ebene BKA, einschließlich der politisch administrativen Ebene und aller Einsatzorganisationen unter Betonung folgender Aufgabenfelder durchgeführt:

  • Flüchtlingspläne,
  • Verkehrs- und Transportpläne,
  • Assistenzbedürfnisse der Behörden,
  • Evakuierungserfordernisse und -pläne,
  • Kulturgüterschutz und -pläne,
  • Bedürfnisse der eingesetzten Truppen in den Einsatzräumen,
  • Versorgungslage etc.

Im Zusammenhang mit dem seit September 1990 laufenden Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung (AssE/GRÜ) im Burgenland wurden auch für den OpFall JU Assistenzeinsatzkräfte (aus präsenten Kräften) kalendarisch vorbereitet und "abrufbereit" gehalten.

Als besonderer zeitlicher Glücksfall erwies sich die durch SIII/AK angeordnete, im Frühjahr 1991 durchgeführte, Generalstabsreise 1991, in deren Verlauf alle Generalstabsoffiziere des Armeekommandos, der Korps und der 1. Panzergrenadierdivision sowie der Militärkommanden sowohl theoretisch und vor allem praktisch im Gelände intensiv in die Einsatzvorbereitungen eingewiesen wurden.

Dies sollte sich in weiterer Folge in mehrfacher Hinsicht als hilfreich erweisen. Trotz "unerwartetem Beginn" des Sicherungseinsatzes an der Staatsgrenze und vorerst fehlender geschlossener Befehlsgebung waren alle Kommanden in der Lage, im Sinne der vorgesetzten Führungsebene zu handeln. Besonders die Versorgungsführung konnte in voller Kenntnis der Einsatzplanungen und der Erfordernisse vor Ort den anlaufenden Einsatz optimal unterstützen.

Der OpFall JU war also sehr gut vorbereitet.

Der Einsatz

Am 25. Juni 1991 erfolgten die Unabhängigkeitserklärungen von Slowenien und Kroatien. Dies löste eine Entscheidung der Belgrader Zentralregierung zum Einsatz der JVA und der Bundespolizei zur Sicherung der Nordgrenze aus.

Zu diesem Zeitpunkt rechnete das Korpskommando I jederzeit mit dem Auftrag, die vorbereiteten Assistenzeinsatzkräfte für die Länder Kärnten und Steiermark im Wege der zuständigen Militärkommanden einzusetzen, d. h. die vorbereitete Variante I auszulösen.

Während der laufenden Lagefeststellung wurden auch folgende Tatsachen registriert:

  • Namhafte österreichische Politiker (Minister und Landeshauptleute) nahmen an der einseitigen Unabhängigkeitserklärung zumindest in Laibach teil. Besonders der damalige Außenminister Dr. Mock förderte die Unabhängigkeitsbemühungen der jugoslawischen Teilrepubliken.
  • Die JVA besaß nicht die (Offensiv-) Kapazitäten, um rasch klare Fronten im Sinne vollendeter Tatsachen zu schaffen.
  • Die eigene Bevölkerung machte ab dem 28. Juni massiven Druck, dass das Bundesheer "endlich an der Grenze erscheinen möge", nachdem es bereits am 27. Juni zu heftigen Kämpfen der JVA gegen die TVRS und zu ersten Grenz- und Luftraumverletzungen gekommen war.

    Tatsache war aber, dass am 27. Juni im Rahmen einer Anordnung SIII/AK zur "Erhöhung der Einsatzbereitschaft von Teilen des Österreichischen Bundesheeres" verschiedene Maßnahmen, wie

  • Alarmierung der grenznahen Garnisonen der Befehlsbereiche 5 und 7 sowie Alarmierung und Formierung von zwei vorbereiteten Assistenzbataillonen,
  • Verfügbarkeit von Übungstruppen der Theresianischen Militärakademie, die im Raum Feldkirchen (Kärnten) ihre jährliche Gefechtsübung zur praktischen Ausbildung der Militärakademiker durchführte, zu Assistenzeinsatzzwecken und
  • Herauslösemöglichkeiten mit und ohne Ersatz sowie Umgruppierungsmöglichkeiten von im Burgenland (seit September 1990 lief dort der AssE/GRÜ unter direkter Führung SIII/AK) eingesetzten Assistenzkräften

zunächst nur geprüft und erwogen wurden.

Gegen Ende des 27. Juni wurde jedoch angeordnet:

  • Alarmierung und Formierung der vorbereiteten Assistenzbataillone des Korpskommandos I und des Jägerbataillons 21 (als Armeekommandoreserve)
  • Sicherstellung der Formierung der mechanisierten Kampfgruppen der 4. und der 9. Panzergrenadierbrigade, die zur Unterstützung der Kampfführung der Jägerbrigaden ab der Variante II einerseits in Kärnten und andererseits in der Steiermark vorgesehen waren.

Diese Kräfte wurden aber vorerst dem Korpskommando I nicht verfügbar gemacht!

Am 28. Juni ersuchten die Landesregierungen der Länder Kärnten und Steiermark um Bereitstellung von Kräften des ÖBH zur Assistenzleistung.

Dieser Umstand und die am selben Tag laufenden Gefechte zwischen JVA und TVRS vorwärts der Räume Bleiburg sowie Radkersburg und Sicheldorf führten vermutlich dazu, dass am 28. Juni in den Nachmittagsstunden der Einsatz von Teilen des ÖBH zur militärischen Landesverteidigung gem. § 2, Abs. 1 lit. a, Wehrgesetz verfügt wurde.

Das Korpskommando I erhielt den Einsatzbefehl der SIII/AK gegen Mitternacht und musste nach kurzer Analyse feststellen:

  • Der Einsatz zur militärischen Landesverteidigung beginnt mit Kräften, die dafür aufgrund ihres Ausbildungsstandes nicht vorgesehen waren. Das ÖBH war im Einsatzraum federführend!
  • Vom Aufschub von der Entlassung aus dem Grundwehrdienst für den voll ausgebildeten am Ende des 6. Monats stehenden Einrückungstermin Jänner 1991 wurde - aus bis heute nicht nachvollziehbaren Gründen - politisch nicht Gebrauch gemacht. In den Befehlsbereichen 5 und 7 und in der "Tiefe" standen für eine Assistenzeinsatzleistung und einen Sicherungseinsatz geringer Intensität zumindest bis zur möglichen Verfügbarkeit der für die Variante II erforderlichen aufzubietenden Kräfte ausreichend "gekaderte Grundwehrdiener" zur Verfügung.
  • Die zusätzlichen organisatorischen Anstrengungen zur Entlassung des Einrückungstermins I/91 sowie zur Vorbereitung und Einberufung des Einrückungstermins VII/91 neben dem anlaufenden Einsatz sind in Kauf zu nehmen und zu bewältigen.
  • Weitere Alarm- und Bereitschaftsmaßnahmen sowie das Nachziehen erforderlicher Versorgungstruppen für die eingesetzte Kampftruppe (Ausbildungsorganisation) wurden mit großer Handlungsfreiheit für das Korpskommando I freigegeben.

Die Umsetzung des Einsatzbefehles der SIII/AK in einen Korpsbefehl Nr. 1 für den Sicherungseinsatz an der Staatsgrenze zu Jugoslawien erfolgte in den ersten Morgenstunden des 29. Juni 1991. Dieser ersetzte und präzisierte die Fülle der bis dahin ergangenen Einzelbefehle und ordnete den Einsatz zur militärischen Landesverteidigung ca. 48 Stunden nach den ersten Grenzverletzungen an. Die Befehlsgebung erreichte die nachgeordneten Kommanden in den Vormittagsstunden, während die Masse der Truppen (ohne schwere Waffen, gegliedert für den Assistenzeinsatz im Burgenland oder als Alarmkompanien) im Grenzraum eintraf.

Viele Umgruppierungen, das Nachziehen schwerer Waffen, das Herauslösen von Personengruppen vor allem nachdem die Alarmstufe 2/Alarmzweck B (Vorbereitung der Mobilmachung der 5. und 7. Jägerbrigade durch das Mobschlüsselpersonal) angeordnet wurde, waren die Folge. Häufiger Wechsel der Truppeneinteilungen, Ablösen von Teileinheiten und Einheiten sowie der Druck im Einsatzraum, die wichtigsten fehlenden Ausbildungserfordernisse nachzuholen, ergaben zusätzliche Schwächemomente während der ersten Einsatztage.

Ein besonderes "Schmankerl" in diesem Zusammenhang war die mit Wirksamkeit vom 2. Juli 1991, 2400 Uhr - sehr überraschend angeordnete - Auflösung des Armeekommandos, während des laufenden Einsatzes. Durch professionelles Verhalten der Wiener Vorgesetzten konnte auch diese Schwächephase gut bewältigt werden.

Die weitere Lageentwicklung, vor allem die latente Überforderung der eingesetzten Truppe, führte am 30. Juni zum ersten Antrag des Korpskommandos I zur Aufbietung der Kräfte gemäß der vorbereiteten Variante II, welcher am gleichen Tag abgelehnt wurde. Die Gründe der Ablehnung wurden - zumindest in der gegebenen Situation - dem Korpskommando I nicht ausreichend einsichtig gemacht. Die Ablehnung war hinzunehmen.

Derselbe Vorgang wiederholte sich am 3. Juli, wobei mit dem neuerlichen Antrag zur Aufbietung eine detaillierte Kampfwertbeurteilung, der zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Truppen (ca. 6 500 Soldaten) mit vorgelegt wurde.

Auch die während des laufenden Sicherungseinsatzes zu beorderten Truppenübungen (BTÜ) einberufenen Einheiten der Befehlsbereiche 5 und 7 durften aus legistischen Gründen nicht in den Einsatz eingebunden werden. Ein Umstand, der den Milizoffizieren und Milizunteroffizieren aber auch den Mannschaften dieser Einheiten sowie der Grenzbevölkerung nicht ausreichend plausibel erklärt werden konnte.

Als Berufssoldat und Generalstabsoffizier musste man sich zunächst dem "Primat der Juristen" beugen und lange nach dem Einsatz auch noch Tadel wegen "mangelnder Artikulation der Bedürfnisse der militärischen Landesverteidigung" hinnehmen.

Am 6. Juli wurde der personelle Höchststand der eingesetzten Truppe - knapp 8 000 Soldaten - erreicht. Gleichzeitig waren noch immer ca. 2 000 Soldaten im AssE/GRÜ im Burgenland und etwa 1 300 Mann in den Auslandseinsätzen eingesetzt. Ab dem 8. Juli wurden die eingesetzten Kräfte aufgrund der deeskalierenden Lageentwicklung schrittweise reduziert.

Mitte Juli erging der Befehl, dass der Sicherungseinsatz an der Staatsgrenze mit einem reduzierten Kräfteumfang (etwa 2 000 Mann) bis Ende Juli fortzusetzen ist.

In der letzten Juliwoche wurden die Kräfte aus der Sicherungslinie herausgelöst und nur noch schwache Kräfte durch die Militärkommanden Kärnten und Steiermark sowie Kräfte auf Korpsebene bereitgehalten. Demonstrationsfahrten und die Luftraumüberwachung wurden jedoch fortgesetzt.

Am 30. Juli wurde durch BMLV das Ende des Sicherungseinsatzes an der Staatsgrenze mit Wirksamkeit vom 31. Juli, 2400 Uhr befohlen. Für einige Wochen wurde in weiterer Folge im Rahmen der Ausbildung eine "bestimmte Präsenz" an der Grenze gezeigt.

Erfahrungen und Konsequenzen

  • Die ausgezeichnete und vor allem flexible Vorbereitung verschiedener Einsatzvarianten in Verbindung mit der "Improvisationskunst" aller Führungsebenen sowie die Schnelligkeit verschiedener komplexer Umgruppierungen bestätigte deutlich den überdurchschnittlichen Standard der Offiziers-, Unteroffiziers- und Stabsausbildung und die Sinnhaftigkeit allgemeiner und konkreter Einsatzvorbereitungen.
  • Der Wirkungsverbund ULV/koordinierte Führungsstruktur (optimal vorbereitet von den Militärkommanden) wurde in seiner Effizienz bestätigt.
  • Die Leistungen aller im Einsatz stehenden Soldaten waren überdurchschnittlich, jene der logistischen Führung und Durchführung herausragend.
  • Alarmpläne, Mobilmachungskalender und -verzeichnisse waren funktionsfähig und konnten "handhabungssicher" umgesetzt werden.
  • Eine neue "Präsenzkräfteordnung" wurde entwickelt (auch im Zusammenhang mit dem Assistenzeinsatz im Burgenland). Diese gilt in ihren Grundzügen heute noch.
  • Die Entwicklung des mittlerweile gültigen Militärbefugnisgesetzes wurde "dynamisiert".
  • Verschiedene Beschaffungen (Mannschaftstransportpanzer "Pandur", Mobiltelefone, Nachtsichtausrüstung, Fernmeldegerät, Sperrmaterial etc.) wurden eingeleitet.
  • Ein massives Defizit an Aufklärungskapazität aller Führungsebenen wurde erkannt und entsprechende Forderungen (Drohnen, Elektronik etc.) erhoben.
  • Das zu jener Zeit in den Medien "geprügelte ÖBH" ("BH light") erlebte einen ungeahnten Popularitätsschub, der leider nicht nachhaltig genutzt werden konnte.

1991 und in den Jahren der konkreten Einsatzvorbereitung - OpFall Bearbeitung JU - wurde eine Erfolgsgeschichte des ÖBH "geschrieben". Die Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Einsatzes waren "stimmig" und die militärische Landesverteidigung in der Umfassenden Landesverteidigung sehr gut "eingebettet". Kommandanten, Stäbe und Truppe durften trotz gegebener Ausrüstungs- und Ausbildungsmängel auf eine positive Auftragserfüllung vertrauen.

Ist es gerechtfertigt, Soldaten mit geringem Kampfwert zur militärischen Landesverteidigung einzusetzen?

Viele Argumente des Für und Wider wurden teilweise sehr emotional gegeneinander abgewogen. Dieses schwierige Thema wurde durch eine vom Autor am 9. Juli 1991 durchgeführte Dienstaufsicht in der Nähe von Lavamünd noch zusätzlich "emotionalisiert".

An diesem Tag wurde der Einsatz eines Jägerzuges zum Schutz einer Grenzübertrittstelle überprüft.

Die Grundwehrdiener hatten gerade eine allgemeine Basisausbildung (heute Basisausbildung 1) und die Fahrschule abgeschlossen und waren gemeinsam mit ihren Heeresfahr- und Heeresfahrschullehrern als Gruppenkommandanten (bzw. Gruppenkommandant-Stellvertreter) für einen AssE/GRÜ im Burgenland vorgesehen.

Der Zugskommandant war ein junger Leutnant. Der gesamte Zug hatte enorme Schwierigkeiten mit dem Stellungsbau im schweren Gelände, war nicht in der Lage, eine geplante Kampfführung ein- und vorzuüben oder die zusätzlich ausgegebenen Maschinengewehre bzw. das PAR 66/79 korrekt zu bedienen. Die Motivation für den Einsatz und der Einsatzwille des gesamten Zuges waren jedoch enorm.

Aus den Erfahrungen der Diskussion und der Dienstaufsicht ergibt sich für die eingangs gestellte Frage zur Verantwortung des Einsatzes von Soldaten mit geringem Kampfwert trotzdem nachfolgende Aussage:

Die Antwort lautet ja, weil der Schutz der Bevölkerung den sofortigen Einsatz aller Soldaten - auch solcher der Ausbildungsorganisation, die sich erst im zweiten oder dritten Ausbildungsmonat befanden - in dieser Situation erforderte und die Handlungsfreiheit für andere Varianten bereits verloren war. Im Vergleich zu den Einsatzbedingungen 1956 im Einsatz an der Staatsgrenze zu Ungarn war die 1991 eingesetzte Truppe nach Beurteilung des Autors mindestens ebenbürtig bis deutlich an Kampfwert überlegen.

Trotzdem: Gott sei Dank war eine Beweisführung mangels "Feuertaufe" nicht erforderlich.


Autor: Brigadier Mag. Karl Pernitsch, Jahrgang 1954. 1972 Eintritt in das Österreichische Bundesheer; Grundwehrdienst und Vorbereitung auf die Offiziersausbildung, 1974 bis 1977 Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie. 1977 bis 1982 Dienstverwendung als Ausbildungsoffizier und Einheitskommandant beim JgB17 und LWSR53 in Strass in der Steiermark und als Garnisons-, Kasern- und Kompaniekommandant einer abgetrennten Einheit in Radkersburg. 1985 bis 1991 stvG3/Ref FüOrg im KpsKdoI, 1991 bis 1995 G2/KpsKdoI, dazwischen 1994 Kdt FMB1 in Villach. 1995 bis 1997 Leiter des Institutes für Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie (gleichzeitig Ltr des Entwicklungsteams für den Fachhochschulstudiengang militärische Führung), 1997 bis 2002 G2/KpsKdoI, 2002 bis 2003 Leiter FGG2 im FüStb des GStb (BMLV), Juni 2003 bis August 2006 G4/KdoIE, seit 01 09 06 J7/SKFüKdo.

Einsätze: 1991 im Rahmen des SiE an der Staatsgrenze gegenüber Jugoslawien, 1999 bis 2001 nationaler Kontingentskommandant AUCON1/KFOR (KOSOVO).

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