Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Im Vertrag von Lissabon ist eine Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorgesehen. Die Eurokrise und der Konflikt in Syrien zeigen, dass Europa noch lange nicht mit einer Stimme spricht. Ein EU-Gipfel im Dezember 2013 soll der GSVP neue Impulse bringen.

Während durch die Finanz- und Wirtschaftskrise vereinzelt Tendenzen zur Renationalisierung erkennbar sind, verlangen die knapp vorhandenen militärischen Mittel eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen EU-Mitglieder in sicherheitspolitischer Hinsicht. Die Art und Intensität der Zusammenarbeit bleibt letztendlich in der Eigenverantwortung der einzelnen EU-Staaten.

Der Vertrag von Maastricht (Inkrafttreten: 01.12.1993) formulierte erstmals in Europa das Ziel einer Gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Seitdem hat die GASP eine dynamische Entwicklung hinter sich. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist Bestandteil der GASP. Die Wurzeln der GSVP liegen im Vertrag von Nizza (Inkrafttreten: 01.02.2003). Die Bezeichnung GSVP entstand mit dem Vertrag von Lissabon (Inkrafttreten: 01.12.2009). Davor war der Begriff Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) üblich. Im Vertrag von Nizza wurden die Strukturen und Verfahren festgelegt und damit die Basis für das Politische- und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), das Militärkomitee (EUMC) und den Militärstab (EUMS) geschaffen.

Mitgliedstaaten können an militärischen und humanitären Missionen teilnehmen. Die einzige Form der Bindung erfolgt durch eine Solidaritätsklausel. Diese sagt aus, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten einem anderen Mitgliedstaat helfen können, der von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Diese Klausel entstand unter dem Eindruck der Terroranschläge von Madrid 2004. Diese berührt aber nicht die Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten, wie insbesondere der traditionell neutralen Staaten.

Eine intensivere rüstungstechnische Zusammenarbeit kann innerhalb der Europäischen Verteidigungsagentur (siehe S. 18) oder in Form einer ständig strukturierten Zusammenarbeit erfolgen. Der Vertrag von Lissabon ermöglicht es bestimmten Mitgliedstaaten, ihre Kooperation im militärischen Bereich zu verstärken. Die Teilnahme ist eine freiwillige Entscheidung.

Auf der Grundlage der GSVP kann die EU Krisenmanagementoperationen durchführen. Die zivilen und militärischen Mittel werden dazu von den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über Umfang und Beteiligung liegt bei den Mitgliedern. Der Vertrag von Lissabon hat eine Ausweitung der Möglichkeiten für eine Mission gebracht. Diese sind

  • humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze,
  • Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens,
  • Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung,
  • gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen,
  • Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung und
  • Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten.

Der Aufbau der gemeinsamen militärischen und zivilen Fähigkeiten ist ein langfristiger Prozess. In Europa sind zwar quantitativ genügend Kräfte vorhanden, doch diese basieren noch immer auf der Grundlage einer nationalen Verteidigung. Die Europäische Union startete auf diese Erkenntnis aufbauend 2003 ein Fähigkeitsentwicklungsprogramm zur Abdeckung bestimmter Fähigkeitslücken (strategische Aufklärung und Transport, Präzisionsbewaffnung, Führungssysteme etc.) und zur Festlegung eines neuen Streitkräfteplanzieles (das so genannte "Headline Goal 2010").

Daraus entstanden als ein wesentliches Element der raschen Krisenreaktion die EU-Battle Groups. Deren Kern besteht aus einem Infanteriebataillon, einem dazugehörigen verlegbaren Hauptquartier und aus dazugehörigen Unterstützungskräften.

Österreich hat sich im 1. Halbjahr 2011 mit einer gepanzerten Infanteriekompanie beteiligt. Im 2. Halbjahr 2012 übernahm Österreich die Aufgabe einer Logistic Lead Nation. Die nächste Beteiligung an einer EUBG ist seitens Österreichs für das 2. Halbjahr 2016 geplant.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle