Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Der Weg zu EUFOR "Althea"

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VNSR) verlängerte den seit 1998 unter NATO-Kommando andauernden Einsatz der Stabilisation Force (SFOR) in Bosnien und Herzegowina zuletzt durch die Resolution 1551 vom 9. Juli 2004 letztmalig bis spätestens 11. Jänner 2005 und nahm zugleich die Absicht der Europäischen Union zur Kenntnis, ab Dezember 2004 in Bosnien und Herzegowina eine EU-Mission, einschließlich eines militärischen Anteils, einzurichten. Das Vorliegen einer VNSR-Resolution ist in der EU "common sense" und in Österreich politische Voraussetzung für die Teilnahme des Österreichischen Bundesheeres an einem Auslandseinsatz.

Die Europäische Union übernimmt Verantwortung

Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Juli 2004 die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP angenommen, mit der vorbehaltlich eines weiteren Beschlusses des Rates der Europäischen Union, mit dem die Operation eingeleitet wird, die Durchführung einer militärischen Operation mit der Bezeichnung "Althea" in Bosnien und Herzegowina vorgesehen wurde.

In der Gemeinsamen Aktion wurde festgelegt, dass der Rat die Einleitung der EU-Militäroperation gesondert beschließt. Dies erfolgte, nachdem der Einsatzplan (Operations Plan - OPLAN) und die Einsatzregeln (Rules of Engagement - ROE) durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) gebilligt und alle weiteren erforderlichen Beschlüsse gefasst worden sind.

Da mit der Transformation von SFOR zu EUFOR "Althea" die Verantwortung über die Friedenstruppe von der NATO auf die Europäische Union übergehen sollte, stellte sich die Frage, ob ein neues Status of Forces Agreement (SOFA) mit Bosnien und Herzegowina zu schließen sei. Dies war nicht notwendig, da die Vereinten Nationen mit der VNSR-Resolution 1575 die Operation EUFOR "Althea" unter dem bestehenden SOFA autorisierten.

Die Ausarbeitung des operativen Konzeptes (CONOPS) obliegt grundsätzlich dem (designierten) Kommandanten der Operation (OPCOM). Dieser berichtet direkt dem PSK. Das operative Konzept für EUFOR "Althea" wurde unter der Leitung von General Sir John Reith entwickelt und vom Rat der EU am 13. September 2004 beschlossen. Da es sich bei EUFOR "Althea" um eine Operation nach den Regeln von Berlin-Plus (Kooperationsvertrag NATO-EU) handelt, ist der OPCOM automatisch der Deputy Supreme Allied Commander Europe (DSACEUR), derzeit der britische General Sir Alexander Shirreff, der aus dem Operations Headquarters (OHQ) beim Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) in Mons (Belgien) führt. In anderen Fällen bestellt das PSK den OPCOM. In der Folge wird das Operations Headquarters festgelegt. Derzeit stehen der EU fünf OHQ zur Disposition: Northwood (GBR), von wo aus derzeit die Operation "Atalanta" geführt wird, Ulm (DEU; vgl. dazu TD-Heft 2/2012, S. 137 ff.), Mont Valérien (FRA), Larissa (GRC) und Rom (ITA).

Auf der Basis des CONOPS entwickelte der Force Commander den OPLAN und legte die ROE (vgl. dazu TD-Heft 4/2008, S. 360 ff.) fest.

Die Einleitung der EU-Militäroperation "Althea" wurde schließlich am 22. November 2004 durch den Rat der Europäischen Union beschlossen.

Österreich macht mit

Parallel zu den Entscheidungen auf europäischer Ebene wurden die nationalen Entscheidungen vorbereitet. Gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) können zur solidarischen Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung einschließlich der Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte im Rahmen einer internationalen Organisation (z. B. UNO) oder in Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Einheiten und einzelne Personen in das Ausland entsendet werden. Die Entsendung zur Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung sowie der humanitären Hilfe oder Katastrophenhilfe obliegt der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates.

Verlängerung bei SFOR

Bereits am 2. März 2004 hatte die Bundesregierung beschlossen, bis zu 150 Angehörige des Bundesheeres, einschließlich bis zu zehn Stabsangehörige, im Rahmen eines Infanteriekontingentes unter der Voraussetzung des Fortbestehens eines Mandates des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen für die NATO-Mission SFOR bis vorerst längstens 31. Dezember 2004 zu entsenden.

Weiters hatte die Bundesregierung am 9. März 2004 beschlossen, dass im Rahmen des entsendeten Infanteriekontingentes aufgabenbezogene Dislozierungen von einzelnen Stabsangehörigen bei den übergeordneten Kommanden der Operation in Mons/Belgien (Stabselement im OHQ beim Supreme Headquarters Allied Powers Europe - SHAPE) bzw. in Neapel/Italien (European Union Command Element - Koordinationselement mit der NATO unter der Führung des Chief of Staff - Allied Forces South) möglich sind. Der Hauptausschuss des Nationalrates hat den beiden Beschlüssen am 17. März 2004 zugestimmt.

Beteiligung an EUFOR "Althea"

Politische Entscheidung

Im Hinblick auf die langjährige Beteiligung an den Friedensbemühungen in Bosnien und Herzegowina, das grundsätzliche Interesse Österreichs an der Unterstützung stabilisierender Maßnahmen im südosteuropäischen Raum sowie die aktive Teilnahme Österreichs an Maßnahmen zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stellte die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Landesverteidigung im Ministerrat am 9. November 2004 den Antrag, die Bundesregierung wolle "-beschließen, nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG ein Infanteriekontingent im Rahmen der EU-Operation "Althea" (EUFOR) vorbehaltlich eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union über die Einleitung der Operation in der Stärke von bis zu 300 Angehörigen des Bundesheeres bis 31. Dezember 2005 zu entsenden; (…) (…) -mich ermächtigen, hinsichtlich dieser Entsendung gemäß § 2 Abs. 1 KSE-BVG das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen; (…)" Der Antrag der Außenministerin, zur EU-Mission "Althea" bis zu 300 Angehörige des Bundesheeres nach Bosnien und Herzegowina zu entsenden, passierte am 17. November 2004 den Hauptausschuss des Nationalrates mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsparteien.

Damit waren die gesetzlichen Grundlagen für die Entsendung österrei­chischer Soldaten zur Operation EUFOR "Althea" geschaffen, die am 2. Dezember 2004 begann.

Militärischer Ablauf

Der österreichische Generalstab war in die Planungen zum neuen OPLAN im Wege von nationalen Stellungnahmen über die Militärvertretung Brüssel (MVB) immer wieder eingebunden. Während dieser Einbindung erfolgte parallel dazu die Bearbeitung der nationalen Grundlagen zu den einzelnen Punkten des OPLAN sowie zu den ROE. Mit diesen Grundlagen wurden auch die inhaltlichen Beiträge zum Ministerratsvortrag entwickelt. Durch die Einbindung der nachgeordneten Dienststellen und Kommanden wurden die Beiträge des Österreichischen Bundesheeres festgelegt und die Voraussetzungen für deren Einsatzvorbereitung und Entsendung erstellt. Auf der Grundlage der Einsatzweisung der Sektion IV/Einsatz erstellte das Streitkräfteführungskommando den Entsendebefehl. Mit dem Eintreffen der Soldaten des Österreichischen Bundesheeres im Einsatzraum erfolgte die Übergabe der Führungsverantwortung (Transfer of Authority) an den OPCOM. Der Übergang von SFOR zu EUFOR "Althea" fand im Wesentlichen in einem Kontingentswechsel statt, wobei Schlüsselpersonal von SFOR bis zur Übernahme der Aufgaben durch das neue Kontingent im Einsatzraum verblieb.

Österreichische Führung

Seit 2009 führt ein österreichischer General die Operation aus dem Camp "Butmir" (Sarajewo). Es ist das erste Mal, dass der Force Commander von einem Nicht-NATO-Staat gestellt wird. Der Force Commander wird im Einvernehmen mit dem OPCOM durch das PSK bestellt. Derzeit ist Generalmajor Dieter Heidecker der Kommandant der Operation EUFOR "Althea" (COMEUFOR). Er erteilt seine Einsatzbefehle auf der Grundlage des OPLAN.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle