Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Laufbahnbild für Berufsunteroffiziere

Unteroffiziere bilden das Bindeglied zwischen den Offizieren und den Mannschaften. Von ihnen wird Engagement, Mobilität und Professionalität gefordert - bei der Arbeit im Inland ebenso wie in Auslandseinsätzen. Dies begründet ein anspruchsvolles und vielseitiges Laufbahnbild.

Das Berufsspektrum der Unteroffiziere reicht von den militärischen Kommandantenfunktionen der Kampf- und Unterstützungstruppen in den Führungsebenen Gruppe und Zug über Fachfunktionen in den Stäben aller Führungsebenen bis zum Spezialisten der Logistiktruppe und der Luftstreitkräfte, deren Aufgaben in fachlicher Hinsicht jenen von zivilen Fachkräften entsprechen. Die Ausübung dieser Unteroffiziersfunktionen erfordert neben den zivil vergleichbaren fachlichen Qualifikationen die Fähigkeit, ihre Aufgaben in einem militärischen Einsatz zu erfüllen.

Unteroffiziere arbeiten neben ihren vielschichtigen Aufgabenfeldern als:

- Kommandanten.

- Erzieher und Lehrer sowie.

- Ausbilder.

vor allem als Experten in ihrem Waffensystem oder in einer Fachrichtung.

Zugangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen

- Lebensalter von mindestens 18 Jahren.

- Unteroffizierseignung.

- volle Handlungsfähigkeit.

- österreichische Staatsbürgerschaft.

- persönliche (geistige, körperliche und charakterliche) sowie. fachliche Eignung.

Für bestimmte Verwendungen ist eine facheinschlägige berufliche Qualifikation entsprechend einem zivilen Berufsbild erwünscht. Darüber hinaus gelten spezifische Anforderungen der einzelnen Waffen- und Truppengattungen, z. B. als Unteroffizier im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, als Unteroffizier im Militärstreifen- und Militärpolizeidienst oder als Unteroffizier bei den Spezialeinsatzkräften.

Die Ausbildung zum Unteroffizier erfolgt in Form eines Ausbildungsdienstes und wird grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen. Es gilt der Grundsatz "Ausbildung vor Verwendung". Die Erreichung der Ausbildungsziele bei der Chargen- und Unteroffiziersausbildung wird durch rechtzeitig eingeleitete geeignete Fördermaßnahmen gewährleistet. Durch die Auswahl von Berufsunteroffiziersanwärtern innerhalb der Zeitlaufbahn wird der für die Aufgabenerfüllung benötigte qualifizierte Kaderaufwuchs für die Berufslaufbahn sichergestellt.

Zur Erreichung einer hohen fachlichen Qualität für den Berufsvollzug werden für Unteroffiziersfunktionen, die mit zivilen Berufsbildern vergleichbar sind, Unteroffiziersanwärter mit entsprechender abgeschlossener ziviler Berufsausbildung benötigt. Bei einer befristeten Karriere im ÖBH werden für die erfolgreiche Eingliederung in das zivile Berufsleben geeignete Berufsfördermaßnahmen ergriffen. Durch die Vorgaben des Laufbahnbildes wird die Grundlage für bedarfsorientierte Personalführungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen gelegt.

Laufbahnbild

Die große Bandbreite des Aufgabenspektrums in den Waffengattungen und Fachbereichen mit unterschiedlichen Arbeitsplatzanforderungen erlaubt es, individuell herausfordernde Verwendungen im Berufsfeld anzubieten. Das Laufbahnbild wird als Lebenslaufbahnmodell (gesamter Abschnitt der Zeitlaufbahn und der Berufslaufbahn) mit idealtypischer Festlegung der Verwendungen sowie den möglichen Zeitlaufbahnausprägungen beschrieben. Das Laufbahnmodell unterscheidet zwischen einer allgemeinen Unteroffizierslaufbahn (Kommandant in der Waffengattung) und einer Fachlaufbahn und ist in fünf Verwendungsebenen (Führungsebenen, vgl. die Grafik auf Seite 422) gegliedert.

Künftige Berufsunteroffiziere beginnen ihre Karriere in der Zeitlaufbahn. Die Verwendung erfolgt dabei bis zum Abschluss der Unteroffiziersausbildung in Form eines Ausbildungsdienstes und anschließend in einem befristeten Beamtendienstverhältnis (Militärperson Zeitunteroffizier 2, MZUO 2).

Der Einstieg in die Unteroffizierslaufbahn erfolgt entweder über den Grundwehrdienst bzw. einen Ausbildungsdienst, über ein im Zuge einer KPE-Verwendung bekundetes Interesse, über die Einjährig-Freiwilligenausbildung oder über eine Verwendung im Milizstand. Zu Beginn der Laufbahn ist nach der Chargenausbildung die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe (Militärperson Berufsunteroffizier 2, MBUO 2) zu absolvieren, die zur Führung einer Gruppe in der jeweiligen Waffengattung, zur Aufgabenerfüllung in einer Spezialfunktion im Einsatz und für die Aufgaben im Ausbildungs- und Dienstbetrieb qualifiziert. Unteroffiziersanwärter, die für Funktionen ausgebildet werden, die mit zivilen Berufsbildern vergleichbar sind (z. B. Mechaniker-UO, Feldkoch-UO), erreichen im Zuge der Grundausbildung die zivile Qualifikation in Form der Lehrabschlussprüfung, sofern diese Kompetenz nicht bereits mitgebracht wird.

Nach zwei bis drei Jahren in einer Verwendung als Unteroffizier (MZUO 2) erfolgt die bedarfsorientierte Auswahl, die in Verbindung mit der Karriereplanung und dem Mitarbeitergespräch über den weiteren Karriereverlauf in der Zeitlaufbahn bzw. in der Berufslaufbahn entscheidet.

Bei einer befristeten Karriere werden für eine erfolgreiche Eingliederung in das zivile Erwerbsleben geeignete Berufsfördermaßnahmen, die in Zusammenhang mit dem festgelegten Berufsbild stehen, angeboten. Die Berufsförderung kann dabei während des Dienstverhältnisses oder nach dem Ende der Bestellungsdauer als Militärperson auf Zeit in Anspruch genommen werden. Der Erwerb dieser Qualifikationen bildet eine weitere Grundlage für Karrieremöglichkeiten in einem zivilen Beruf. Ist ein bedarfsorientierter Wechsel in die Laufbahn der Zivilbediensteten vorgesehen, wird als Entwicklungsmaßnahme die jeweilige Grundausbildung mit entsprechender Fachrichtung als Ernennungserfordernis (Ausbildungsvoraussetzung zur Ernennung in ein Dienstverhältnis) absolviert.

Bei einem beabsichtigten Wechsel in die Berufslaufbahn ist als Laufbahnvoraussetzung eine mindestens fünfjährige Gesamtdienstzeit, davon eine dreijährige Verwendung als MZUO 2, gefordert. Der Wechsel erfolgt innerhalb eines Korridors von drei Jahren und ist entweder mit einer Überstellung in die Verwendungsgruppe MBUO 1 oder MBUO 2 verbunden. Bei einem Laufbahnwechsel über die Verwendungsgruppe MBUO 2 erfolgt die Verwendung auf Einheitsebene weiterführend als Gruppenkommandant bzw. in einer gleichzuhaltenden Funktion oder als Fachunteroffizier. Ist für die Folgeverwendung in der Berufslaufbahn, als Voraussetzung für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes die Grundausbildung MBUO 1 gefordert, ist diese entsprechend vorgestaffelt, jedoch frühestens nach vierjähriger Verwendung als Unteroffizier, zu absolvieren. Die Grundausbildung qualifiziert zur Führung und Ausbildung einer Teileinheit in der jeweiligen Waffengattung oder zur Wahrnehmung der Aufgaben als Fachunteroffizier bis zur Ebene kleiner Verband sowie zur Erfüllung stabsdienstlicher Aufgaben in einem Stab eines kleinen Verbandes und zur Ausübung einer Tätigkeit als Lehrunteroffizier an Akademien und Schulen.

Für einen direkten Laufbahnwechsel in die Verwendungsgruppe MBUO 1 ist die Grundausbildung zeitgerecht, jedoch frühestens nach vier Jahren Verwendung in der Zeitlaufbahn zu absolvieren. Die Verwendung erfolgt entweder auf Einheitsebene, idealtypisch als Zugskommandant (bzw. Stellvertreter) und in weiterer Folge in der Kommando- bzw. Versorgungsgruppe (z. B. als Kommandant Kommandogruppe & ABCAbwehr-UO) oder als Fach-UO (z. B. als Heeresfahrlehrer) oder auf Ebene kleiner Verband als Fach-UO bzw. als Sachbearbeiter (z. B. im Bataillonsstab als S4-Bearbeiter).

Das mögliche Karriereziel wird in einer besonders qualifizierten Unteroffiziersverwendung in den Verwendungsebenen 1 bis 3 erreicht (z. B. als Sachbearbeiter in einer Brigade bzw. im Streitkräfteführungskommando oder in der Zentralstelle).

Verwendung und Laufbahnerfordernisse

Zeitlaufbahnausprägungen

Die Umsetzung der Dienstgeberinteressen, die Notwendigkeit eines Handlungsspielraumes für die Kommandanten sowie die Erfüllung der individuellen Entwicklungsbedürfnisse werden durch die Möglichkeit einer Zeitlaufbahn sichergestellt. Angehende Berufsunteroffiziere befinden sich daher am Beginn ihrer Karriere in der Zeitlaufbahn. Die Zeitlaufbahn umfasst den Grundwehrdienst, die Dauer des Ausbildungsdienstes, die Dauer einer möglichen Verwendung in einer Kaderpräsenzeinheit (KPE) als Militär-Vertragsbediensteter (Mil-VB) sowie die Bestellungsdauer als Militärperson auf Zeit. Die Verwendung als Militärperson auf Zeit ist abhängig von der festgelegten Mindestverweildauer (Nutzungsdauer).

Zeitlaufbahn als befristete Karriere

Als befristete Karriere wird jener Zeitraum bezeichnet, in dem sich die Soldaten vom Eintritt in den Dienststand des BMLVS bis zum Ausscheiden aus dem Dienststand durch Zeitablauf befinden. Eine Berufslaufbahn ist nicht vorgesehen.

Zeitlaufbahn als Zeitabschnitt in der Lebenslaufbahn - Auswahl für die Berufslaufbahn

Die Zeitlaufbahn als Zeitabschnitt in der Lebenslaufbahn bezeichnet den Zeitraum vom Eintritt in den Dienststand des BMLVS bis zum Wechsel in die Berufslaufbahn.

Die Lebenslaufbahn bezeichnet den gesamten Zeitraum der Zeit- und der Berufslaufbahn.

Auf Grundlage des Bedarfes der Organisation (Bedarf in den Waffengattungen bzw. in den Fachdiensten) an qualifiziertem Kadernachwuchs für die Berufslaufbahn (Anforderungsprofil) findet eine bedarfsorientierte Auswahl statt. Diese erfolgt durch Gegenüberstellung des Anforderungsprofils mit den Eignungsprofilen der zur Auswahl stehenden Unteroffiziere (Anforderungs-Eignungsvergleich) nach einer zwei- bis dreijährigen Verwendung in einem befristeten Beamtendienstverhältnis als MZUO 2.

Die Entscheidung bei der bedarfsorientierten Auswahl erfolgt in Verbindung mit der Karriereplanung und dem Mitarbeitergespräch. Festgelegte Personalsteuerungsmaßnahmen beeinflussen die Entscheidung.

Laufbahneinstieg und Wechsel in die Berufslaufbahn

Der Einstieg in die Unteroffizierslaufbahn (Zeitlaufbahn) erfolgt entweder über:

- den Grundwehrdienst bzw. Ausbildungsdienst (Direktschiene).

- eine KPE-Verwendung (KPE-Schiene).

- die Einjährig-Freiwilligenausbildung (EF-Schiene) oder.

- eine Verwendung im Milizstand (Milizschiene).

Die Ausbildung zum Unteroffizier erfolgt grundsätzlich als Person im Ausbildungsdienst (Direktschiene). Aufgrund der dienst- und wehrrechtlichen Stellung des Unteroffiziersanwärters zum Zeitpunkt des Laufbahneinstieges kann es vorkommen, dass dadurch ein Teil der Unteroffiziersausbildung in einem anderen Dienstverhältnis absolviert wird (z. B. Absolvierung der Chargenausbildung während der dreijährigen Verwendung in einer Kaderpräsenzeinheit als Mil-VB).

Der Zeitpunkt des Laufbahneinstieges über eine Verwendung in einer Kaderpräsenzeinheit (KPE-Schiene) verschiebt sich entsprechend des festgelegten Vertragszeitraumes (Mil-VB) nach hinten. Um die Ausbildung zum Unteroffizier zu verkürzen, ist anzustreben, dass die Chargenausbildung bereits während der Verwendung als Mil-VB absolviert wird. Als Attraktivitätssteigerung wird eine maximal dreijährige Verwendung als Mil-VB als Nutzungszeitraum auf Einheitsebene angerechnet. Der mögliche Zeitraum für einen Wechsel in die Berufslaufbahn (MBUO) verkürzt sich daher erheblich.

Bei einem Einstieg über die EF-Ausbildung ist kein Fach- bzw. Waffengattungsteil in der Unteroffiziers-ausbildung zu absolvieren, wenn die ausgebildete Waffengattung bzw. Fachrichtung des EF-Kurses 2 der vorgesehenen UO-Verwendung entspricht. Durch die erfolgreich absolvierte EF-Ausbildung (Abschluss der Unteroffiziersausbildung im Rahmen der Milizoffiziersausbildung) werden u. a. die Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe MZUO 2 erfüllt.

Der Einstieg über die Milizschiene erfolgt gemäß dem Ausbildungsstand und den hierfür geltenden Anrechnungsbestimmungen. Für den Laufbahneinstieg ist ein Höchstalter von 24 Jahren anzustreben.

Der Einstieg als Unteroffizier in ein zeitlich befristetes Beamtendienstverhältnis in die Zeitlaufbahn (MZUO 2) sowie ein Wechsel in die Berufslaufbahn (MBUO) erfolgt mit der Einteilung auf einem entsprechenden freien Arbeitsplatz. Für den Einstieg kommen nur Personengruppen mit entsprechender Eignung und dienstrechtlichen Voraussetzungen in Betracht. Der Einstieg kann mit einer Überstellung in eine andere Verwendungsgruppe/Entlohnungsgruppe bzw. mit einer Neuaufnahme zum BMLVS verbunden sein.

Der Wechsel in die Berufslaufbahn erfolgt über eine mindestens dreijährige Vorverwendung in einem befristeten Dienstverhältnis als MZUO 2 in der Zeitlaufbahn (als Zeitabschnitt in der Lebenslaufbahn), jedoch frühestens nach einer mindestens fünfjährigen Dienstleistung.

Verweildauer

Die Verweildauer bezeichnet die Zeitdauer zur Ausübung einer bestimmten Funktion/Verwendung und ist eine grundsätzliche Rahmenvorgabe. Die festgelegte Verweildauer ermöglicht einen planbaren Wechsel in die nächste Verwendung bzw. Verwendungsebene. Die Festlegung der Verweildauer erfolgt, mit Ausnahme der festgelegten Mindestverweildauer, im Zuge der Personalsteuerung in der Waffengattung bzw. im Fachdienst und hängt von den Vorgaben des Laufbahnbildes, der Anzahl an Arbeitsplätzen, dem jeweiligen Besetzungsgrad und den veranlassten Personalführungsmaßnahmen ab.

Die Erreichung des Ausbildungsgrades der Unteroffiziere erfordert einen hohen personellen, ausbildungsmäßigen und finanziellen Aufwand. Bei einer Verwendung auf Einheitsebene (Verwendungsebene 5) ist ein ausgewogenes Verhältnis (1:3) zwischen dem Aufwand in Form des Ausbildungszeitraumes und dem Ertrag als Nutzungszeitraum anzustreben. Der Nutzungszeitraum als Unteroffizier auf Einheitsebene beträgt daher sechs Jahre. Der Zeitraum schließt eine Verwendung als MZUO 2 (Zeitlaufbahn) und als MBUO 2 (Berufslaufbahn) ein.

Die Mindestverweildauer in den einzelnen Laufbahnen beträgt a) in der Zeitlaufbahn ab Beginn des befristeten Beamtendienstverhältnisses als MZUO 2:

- drei Jahre vor einem beabsichtigten Wechsel in die Berufslaufbahn als MBUO (Korridor von drei bis sechs Jahren) bzw. in die Laufbahn der Berufsoffiziere und.

- neun Jahre vor einem beabsichtigten Wechsel in die Laufbahn der Zivilbediensteten bzw. wenn ausschließlich eine befristete Karriere vorgesehen ist (Ausnutzung des vollen Bestellungszeitraumes als Militärpersonen auf Zeit).

Der Wechsel in die Berufslaufbahn erfolgt jedoch frühestens nach einer mindestens fünfjährigen Gesamtdienstzeit.

b) in der Berufslaufbahn (MBUO 1):

- fünf Jahre in der ersten Verwendung nach Überstellung in die Verwendungsgruppe MBUO 1.

Für bestimmte Folgeverwendungen ist eine mindestens fünfjährige Verwendung als Zugskommandant gefordert (siehe hiezu die entsprechende Fußnote im Organisationsplan).

Karriere und zivile Qualifikation

Unteroffiziersanwärter, die für Funktionen ausgebildet werden, die mit zivilen Berufsbildern vergleichbar sind, erreichen im Zuge der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe MBUO 2 die zivile Qualifikation in Form der Lehrabschlussprüfung. Diese vergleichbaren Unteroffiziersfunktionen finden sich vor allem bei den Logistiktruppen (technisches Personal der Land- und Luftstreitkräfte, Köche, Mechaniker etc.) und der Pioniertruppe (Tischler, Zimmerer etc.).

Wird diese zivile Qualifikation durch den Unteroffiziersanwärter bereits mitgebracht, verkürzt sich die Grundausbildung deutlich. Diese Qualifikation stellt eine hohe fachliche Qualität des Berufsvollzuges im Ressort sicher und erleichtert den Wechsel zwischen militärischer und ziviler Berufsausübung. Durch die Lehrabschlussprüfung wird der Zugang zur Berufsreifeprüfung ermöglicht.

Die Masse der Tätigkeitsfelder im Spektrum der Unteroffiziersfunktionen bilden die Kommandantenfunktionen der Kampf- und Unterstützungstruppen bis zur Ebene Teileinheit sowie die Stabsfunktionen aller Führungsebenen. Die Tätigkeiten dieser Unteroffiziere entsprechen keinem bestimmten zivilen Berufsbild, allerdings erwerben diese Unteroffiziere im Zuge der Ausbildung und Berufspraxis vor allem im Bereich der sozialen Kompetenz und Führungskompetenz Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auch in zivilen Berufsfeldern verwertbar sind.

Fördermaßnahmen

Die Erreichung der Ausbildungsziele bei der Chargen- und Unteroffiziers-ausbildung ist durch rechtzeitig eingeleitete geeignete Fördermaßnahmen sicherzustellen. Dadurch wird:

- der Zeitraum der Ausbildung zum Unteroffizier auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt.

- die Attraktivität für den Unteroffiziersberuf gesteigert sowie.

- die Bereitstellung einer entsprechenden Anzahl qualifizierter Unteroffiziere planbar.

Fördermaßnahmen stellen ein wesentliches Element der Ausbildung bei der Chargenausbildung dar. Die Chargenausbildung ist die Basis für die weitere Ausbildung zum Unteroffizier. Die Vorgaben für die Beurteilung und die Feststellung eines Förderbedarfes sowie der Durchführung von Fördermaßnahmen ist in den Durchführungsbestimmungen für die Chargenausbildung geregelt.

Als Voraussetzung für einen geplanten Wechsel in die Laufbahn der Zivilbediensteten (Verwendungsgruppe A 2) und/oder zur Erlangung der Voraussetzungen für die Hochschulausbildung wird, durch Unterstützung des freiwilligen Engagements, die berufsbegleitende Ablegung der Berufsreifeprüfung in der Berufslaufbahn bedarfsorientiert gefördert. Dadurch werden die Mobilität des Unteroffiziers sowie die Attraktivität des Unteroffiziersberufes gesteigert. Dies betrifft Berufsunteroffiziere in Unteroffiziersfunktionen, die mit zivilen Berufsbildern vergleichbar sind.

Die bedarfsorientierte Förderung erfolgt durch Unterstützung von freiwilligem Engagement im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. So können für die Ablegung der Berufsreifprüfung bis zu zwölf Tage Sonderurlaub gewährt werden. Das Sprachinstitut des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie hat die Kompetenz, die englische Sprache bezogen auf das geforderte Niveau auszubilden bzw. die Prüfungen dafür abzunehmen.

Laufbahnwechsel

Die Ausbildung (Umschulung) für den Wechsel von der Allgemeinen Unteroffizierslaufbahn in die Fachlaufbahn oder innerhalb der Fachlaufbahn erfolgt im Fach- bzw. Waffengattungsteil des Stabsunteroffizierslehrganges.

Zeitlaufbahn - Entwicklungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven

Für Unteroffiziere ergeben sich ab einer Mindestverweildauer von drei Jahren in einem befristeten Beamtendienstverhältnis (MZUO 2) folgende Entwicklungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven:

- Wechsel in die Berufslaufbahn innerhalb eines Korridors von drei Jahren. Der Laufbahnwechsel erfolgt mit gleichzeitiger Überstellung in die Verwendungsgruppe MBUO 2 oder MBUO 1. Die erforderliche Grundausbildung für die Verwendungsgruppe MBUO 1 ist hierzu zeitgerecht zu absolvieren.

- Wechsel in die Laufbahn der Berufsoffiziere (Voraussetzung für den Einstieg in die Laufbahn der Berufsoffiziere: Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang "Militärische Führung", Mindestdienstzeit von sechs Jahren ab dem Einrückungstermin, grundsätzlich ein Höchstalter von 29 Jahren und Offizierseignung).

- Wechsel in die Laufbahn der Zivilbediensteten nach Ablauf der Bestellungsdauer als MZUO in der Dauer von neun Jahren. Als bedarfsgerechte Förderung wird die entsprechende Grundausbildung absolviert.

- Inanspruchnahme der Berufsförderung nach Ablauf der Bestellungsdauer als MZUO oder während des Dienstverhältnisses (Rechtsanspruch auf Berufsförderung besteht bereits nach drei Jahren, in Ausnahmefällen sogar früher).

Karriereplanungen

Die individuellen Karriereplanungen erfolgen auf Basis des Mitarbeitergespräches und den Festlegungen zur Personalplanung bzw. Personalsteuerung. Der individuelle Karriereverlauf wird nicht immer deckungsgleich mit der idealtypischen Laufbahn sein. Mögliche Abweichungen können sich aufgrund struktureller, organisatorischer wie auch personalführerischer Notwendigkeiten ergeben. Weiters können Abweichungen aufgrund der persönlichen Situation des Unteroffiziers entstehen.

Auf einen Blick

Das Laufbahnbild stellt unter anderem die Grundlage für die Weiterentwicklung der jeweiligen Unteroffizierslaufbahn im Rahmen der Laufbahnplanung dar. Einen besonderen Stellenwert nimmt hier die Höherqualifizierung durch Ablegung der Berufsreifeprüfung ein. Als erster Schritt wurde bereits 2008 die Öffnung des Zuganges zur Berufsreifeprüfung für Personen mit Dienstprüfung verschiedener Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, so auch für MBUO 2 (Unteroffiziere), im Berufsreifeprüfungsgesetz verankert.

Das Laufbahnbild schafft die Grundlage zur Unterstützung von freiwilligem Engagement für bedarfsorientierte Förderung als Voraussetzung für einen Wechsel in die Laufbahn der Zivilbediensteten (z. B. Verwendung im gehobenen Dienst).

Ziel muss es daher sein, die (allgemeine) Unteroffiziersausbildung als Lehrabschluss anzuerkennen. Das gäbe Unteroffizieren ohne Lehrabschluss (entsprechend einem zivilen Berufsfeld) die Möglichkeit, über die Berufsreifeprüfung den Zugang zu akademischer Bildung zu erlangen und somit im Hinblick auf einen Wechsel zwischen zivilen und militärischen Berufen oder bei einem geplanten Wechsel zwischen militärischer und ziviler Berufsausübung eine entsprechende Höherqualifikation zu erlangen.

Diese Höherqualifizierung stellt die Grundlage für die Planung von beruflichen Perspektiven und die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten nach einer Verwendung als Unteroffizier dar. Darüber hinaus wird dadurch die Mobilität des Unteroffiziers gefördert sowie die Attraktivität des Unteroffiziersberufes gesteigert.

Durch bedarfsorientierte permanente Förderung der Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen geleiteter und selbstständiger Bildungsmaßnahmen wird das Fundament für eine erfolgreiche Berufsausübung gelegt. Lernen muss daher in weiten Teilen als eigenverantwortliches Lernen verstanden und gefördert werden.

Die Zukunft des Unteroffiziersberufes ist weniger in der Ausübung einer bestimmten Funktion bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, sondern mehr in einer, durch lebenslanges Lernen geprägten Abfolge von Verwendungen zu sehen. Das Karriereziel, als höchstmöglich angestrebte individuelle Verwendung, kann daher in einer besonders qualifizierten Unteroffiziersfunktion oder in einer qualifizierten Fachfunktion in der Laufbahn der Zivilbediensteten erreicht werden.

Weiters stehen bei einem Wechsel in die Laufbahn der Berufsoffiziere, mit einem erfolgreichen Abschluss des Fachhochschul-Bachelorstudienganges "Militärische Führung" und der Truppenoffiziersausbildung, alle Karrieremöglichkeiten der Berufsoffiziere offen.


Autor: Ministerialrat Oberst des Intendanzdienstes Johannes Falkensteiner, Jahrgang 1963. Einrückungstermin: April 1983, 1983 bis 1994 Verwendung als Kanzleiunteroffizier, Personalbearbeiter bzw. Wirtschaftsunteroffizier im Militärkommando NÖ, Dienstprüfung für die Verwendungsgruppen D und C, Matura im zweiten Bildungsweg, Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe B, 1995 bis 2000 Verwendung als Referent für "Milizlaufbahnen und Beförderungen" beim Militärkommando Wien, 1996 Beförderung zum Offiziersstellvertreter (Miliz),Nachhollaufbahn zum Milizoffizier mit Ausbildungen zum S1 und Wirtschaftsoffizier, 2001 bis 2002 Verwendung als Referatsleiter in der Kaufmännischen Zentralabteilung des BMLVS, 2003 bis Juni 2008 Verwendung als Referent für "Allgemeine Personalangelegenheiten" im Führungsgrundgebiet 1 des Führungsstabes, Absolvierung des Aufstiegskurses, Dienstprüfung für die VerwGrp A 1, Absolvierung des Intendanzlehrganges/MO und 2007 Beförderung zum Oberst des Intendanzdienstes (Miliz), seit Juli 2008 Leiter des Referates "Laufbahnplanung" in der Abteilung Strukturplanung der Planungssektion im Generalstab.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle