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Militärpolitik: Ein handlungsfähigeres Europa

Wirft man einen Blick zurück auf die Entwicklung des sicherheitspolitischen Umfeldes von Österreich, so ist unschwer festzustellen, dass von den Akteuren dieses Umfeldes die Europäische Union die größte Dynamik aufgewiesen hat. Hier wurde innerhalb von 15 Jahren ein sicherheitspolitisches Instrumentarium aufgebaut, das es der EU wesentlich erleichtert, in bestimmenden Fragen des Weltgeschehens umfassend und glaubwürdig zu handeln. Kein anderer Akteur hat eine derart rasante Entwicklung hinter sich. Die EU ist in der Lage, in den meisten bedeutsamen Politikfeldern eine global beachtete Rolle zu spielen und diese zum Nutzen Europas einzusetzen.

Die EU wäre, um mit zwei Beispielen aus der ESVP zu beginnen, vor dem Vertrag von Amsterdam nicht in der Lage gewesen, auf die Krise in Georgien mit einer der Lage angepassten zivilen Beobachtermission zu reagieren, noch hätte sie auf Aufrufe der UNO zur Unterstützung bei der Krisenbewältigung in Afrika mit der Entsendung durchaus beachtlicher Truppenkontingente (Kongo, Tschad) antworten können. Diese Beispiele gewinnen erst ihre volle Bedeutung, wenn sie mit anderen umfassenden Entwicklungen der EU in Verbindung gebracht werden, besonders der Einführung der gemeinsamen Währung, der EU-Erweiterung und dem Prozess zur Ratifizierung eines neuen EU-Vertrages (Vertrag von Lissabon). Erst die Wechselbeziehung zwischen all diesen Elementen lässt das Gewicht der Union auf der internationalen Bühne zur Wirkung kommen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die EU vor dem Vertrag von Maastricht (1992) weder in der Lage gewesen wäre, ihren Mitgliedsstaaten in der Finanzkrise eine wirksame gemeinsame Plattform anzubieten, noch in der jüngsten Energiekrise als Akteur aufzutreten. Der Vergleich der gesamtpolitischen Wirksamkeit der EU jetzt und vor Maastricht ließe sich an zahlreichen Beispielen illustrieren.

Diese grundsätzlich positive und dynamische Entwicklung bedeutet noch nicht, dass die EU bereits in allen Politikfeldern ein Akteur ist, der durch gezieltes, langfristig angelegtes strategisches Handeln die Handlungsfreiheit der Union selbst und ihrer Mitgliedsstaaten sichern kann. Die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), deren Anpassung an die Entwicklung der letzten Jahre durch den französischen Ratsvorsitz abgeschlossen werden konnte, ist auch nach dieser Bearbeitung nicht zu einer strategischen Leitlinie für Europa geworden.

Die ESS kann eher als Veranschaulichung von Risken und Bedrohungen und als Bündel politischer Handlungsempfehlungen gesehen werden, was wertvoll und wichtig ist. Die Umsetzung in eine strategische Richtlinie, die etwa Ressourceneinsatz, Interessen, Regionen und Zeiträume anspricht, steht allerdings noch aus. Die Zurückhaltung der Mitgliedsstaaten, diesen Schritt zu tun, ist ein Zeichen für das Spannungsverhältnis zwischen institutioneller Entwicklung der Union und der Souveränität der Einzelstaaten.

Dieses Spannungsverhältnis ist eine Grundtatsache der EU, die bei der Gestaltung gemeinsamen Handelns immer berücksichtigt werden muss. Dieser Umstand unterscheidet die EU von den meisten anderen Akteuren mit globaler Wirksamkeit, sofern es sich um staatliche Akteure handelt. Für die EU ist der Vertrag von Lissabon ein Versuch, die Möglichkeiten des gemeinsamen Handelns weiter zu stärken und gleichzeitig die Souveränität der Mitgliedsstaaten zu wahren.

Dem französischen Ratsvorsitz ist es gelungen, generelle Zielvorstellungen für den Rahmen künftigen Handelns der EU abzustecken. Demnach soll die EU in der Lage sein, gleichzeitig zu planen und zu führen: Zwei Operationen in einer Gesamtstärke von 10 000 Mann über zwei Jahre mit ziviler Komponente; Zwei rasche Krisenreaktionsoperationen, vor allem unter Einsatz der vorbereiteten Einsatzverbände ("Battle Groups"); Eine rasche Evakuierungsoperation; Eine maritime Überwachungsmission; Eine zivil-militärische humanitäre Operation und etwa ein Dutzend Zivilmissionen, darunter eine größere.

Damit werden die Vorstellungen konkretisiert, was mit den im Rahmen des Planungszieles 2010 vorgesehenen 60 000 Mann und den Kräften des zivilen Planungszieles geschehen soll. Die EU ist vor allem im Rahmen des Ratssekretariates im Begriff, die zivil-militärische Führungsfähigkeit zu verbessern. Das Bestreben, den so genannten "comprehensive approach" (also einen umfassenden und eben nicht nur militärischen Ansatz in allen Phasen des Krisenmanagements) zur Leitlinie des Handelns im Rahmen der ESVP zu machen, kommt in dieser Entwicklung deutlich zum Ausdruck. Diese Tendenz, die auch während des österreichischen EU-Vorsitzes sehr stark gefördert wurde, findet im Regierungsprogramm für die derzeitige Legislaturperiode Österreichs ebenfalls sehr klar ihren Niederschlag. Österreich befindet sich damit auf dem Weg zur Gestaltung umfassender und flexibler Beiträge zu GASP und ESVP und trägt die Entwicklung der EU zu größerer Handlungsfähigkeit mit.

Autor: Generalmajor Wolfgang Wosolsobe

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