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Truppenübungen sind ausgesetzt

Sehr geehrte Damen und Herren, Kameraden des Milizstandes!

Auf Grund der geänderten Bedrohungslage und der im Gang befindlichen Bundesheerreform, die letztendlich in einer neuen Heeresgliederung münden wird, wurden aus Gründen der Zweckmäßigkeit die Übungen mit truppenübungspflichtigen Soldaten vorerst bis zum Ende des Jahres 2005 ausgesetzt.
Diese vorläufige Maßnahme steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, denen zufolge das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. Die gesetzlich verankerte Truppenübungspflicht wurde damit nicht abgeschafft.
Jene Truppenübungspflichtigen, die zugleich kaderübungspflichtig sind, werden unabhängig von der Aussetzung der Truppenübungen weiter zu Wehrdienstleistungen einberufen.
Die Wehrpflichtigen des Milizstandes sind und bleiben eine tragende Säule unserer Landesverteidigung und sind unverzichtbarer Bestandteil zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres.
Im Folgenden versuche ich, bei aller gebotener Kürze, auf die wesentlichen Fragen eine Antwort zu geben.

Truppenübungen

Truppenübungen sind eine Präsenzdienstart gemäß Wehrgesetz 2001 zur Erhaltung des Ausbildungsstandes und zur Unterweisung in Einsatzaufgaben.
Zu Truppenübungen werden Wehrpflichtige in der Regel bei "Beorderten-Waffenübungen (BWÜ)" ihrer Truppe einberufen. Das sind Übungen, bei denen Kader und Mannschaft gemeinsam im Organisationsrahmen ihrer Einheit zusammentreten. Diese Übungen finden in der Regel alle zwei bis drei Jahre in der Dauer von sechs bis zehn Tagen statt.

Betroffene Wehrpflichtige

Von der Aussetzung der Truppenübungen sind vorerst bis zum Ende des Jahres 2005 grundsätzlich alle Wehrpflichtigen betroffen, die einen Grundwehrdienst in der Dauer von weniger als acht Monate geleistet haben und ausschließlich nur der Truppenübungspflicht unterliegen.
Bereits ergangene Einberufungsbefehle zu einer Truppenübung werden allenfalls mit Bescheid aufgehoben.

Beorderung

Die Beorderung (Einsatzverwendung) der Truppenübungspflichtigen beim bisherigen Einsatzverband sowie die Pflicht zur Verwahrung der Bekleidung und Ausrüstung bleiben weiterhin bestehen.

Kaderübungen

Kaderübungen sind eine andere Präsenzdienstart zur Heranbildung von Kadersoldaten sowie zur Erhaltung und Vertiefung ihrer Befähigungen. Sie finden je nach Ausbildungszweck in unterschiedlicher Dauer statt.
Die beorderten Kadersoldaten nehmen wie bisher im Rahmen von freiwilligen Waffenübungen, Kaderübungen oder Freiwilliger Milizarbeit an der Aus-, Fort- und Weiterbildung (Lehrgänge, Kurse, Seminare, Sonderwaffenübungen) und an den Beorderten-Waffenübungen (BWÜ) teil.
Kaderübungspflichtige, die bisher ihre Einsatzfunktion bei BWÜ gemeinsam mit Truppenübungspflichtige ausgeübt haben, nehmen hinkünftig an Übungen im Rahmen der Verbandsausbildung einer präsenten Truppe mit Soldaten im Grundwehrdienst teil.
Bei den Ausbildungsgängen für die Kaderfunktionen (Laufbahnbild) und den Beförderungsrichtlinien werden entsprechende Anpassungen folgen.
Laufbahnnachteile, die sich für Wehrpflichtige unmittelbar aus dem Aussetzen der für heuer vorgesehenen BWÜ jener Verbände, bei denen sie beordert sind, ergeben, werden in gesonderten Verfahren ausgeglichen.

Grundwehrdienst

Die Dauer des Grundwehrdienstes wird ab sofort aus militärischen Rücksichten - vorbehaltlich von Härtefällen - für alle Wehrpflichtigen von sieben auf acht Monate geändert.

Zusammenfassung

Die Aussetzung der Truppenübungen, die neue Strukturierung der Kräfte für internationale Operationen mit Aufstellung der Kaderpräsenzeinheiten (KPE) sowie die Anpassung der Ausbildung aller Soldaten und der Übungssystematik sind auf die gegenwärtigen Erfordernisse in Blickrichtung auf das zu erwartende Ergebnis der Bundesheerreformkommission ausgerichtet.
Ich ersuche alle Soldaten des Bundesheeres, insbesondere alle Damen und Herren des Miliz- und Reservestandes mitzuhelfen, die Neuausrichtung unseres Bundesheeres gemeinsam zu meistern und damit die Effizienz unserer Streitkräfte weiter zu steigern.

GenMjr Christian Segur-Cabanac, Ltr FüStb

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