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Kräfte für internationale Operationen (KIOP)

In konsequenter Weiterentwicklung der Beteiligungen des Österreichischen Bundesheeres an den vielfältigen Auslandsmissionen bestehen ab nunmehr die Kräfte für internationale Operationen (KIOP) des Bundesheeres aus "Kaderpräsenzeinheiten (KPE)", das sind definierte Einheiten der Einsatzorganisation in der Friedengliederung sowie die "Formierten Einheiten (FORMEIN)", die nach dem bisherigen VOREIN-Prinzip gebildet werden.

KIOP-Aufgaben

Österreich ist Mitglied in vielen wichtigen internationalen sowie regionalen Organisationen und Institutionen wie
* Vereinte Nationen (VN) - United Nations (UN),
* Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) - Organization for Security and Cooperation in Europe (OSCE),
* Partnerschaft für den Frieden (PFF) - Partnership for Peace (PfP), sowie
* Europäische Union (EU) - European Union (EU)
vertreten und hat Verpflichtungen bei der internationalen Hilfeleistung wahrzunehmen.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, am gesamten Spektrum der sogenannten PETERSBERG-Aufgaben teilzunehmen (B-VG, Art. 23 f).
Das sind:
* Friedenserhaltende Einsätze (Peace Keeping),
* Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung, einschließlich der Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens (Tasks of Combat Forces in Crisis Managment, including Peace Making) und
* Humanitäre Aufgaben sowie Rettungseinsätze (Humanitarian and Rescue Tasks).

Daraus können folgende Auslandseinsätze für die Kräfte für internationale Operationen (KIOP) erforderlich werden:
* Trennen von Streitparteien - Truppentrennung (Interpositioning);
* Verteidigung, Verzögerung (Defensive Ground Operations);
* Überwachung, Beobachtung und Durchsetzung zur Einhaltung von Abkommen (Supervision, monitoring and enforcement of compliance with agreements);
* Wiederherstellen von Verbindungen wie Verkehrswege und FM-Verbindungen, (Restoration of lines of communication);
* Schutz der eingesetzten Kräfte gegen die Bedrohung aus der Luft und gegen Terrorismus (Protection of deployed forces against air and terrorist threat),
sowie durch Sondereinsatzkräfte (SEK):
* Spezialaufklärung (Special Reconnaissance und Liasion Contact);
* Kommandounternehmen (Direct Action);
* Militärische Unterstützung (Military Assistance);
* Militärischer Personenschutz (VIP Protection).

Organisation

Zur Aufbringung des österreichischen Beitrages wurde unter Berücksichtigung der Einsatzvoraussetzungen ein neuer Organisationsrahmen, genannt "Kräfte für internationale Operationen (KIOP)", geschaffen. Diese sind nunmehr auf zwei Standbeine aufgebaut.

"Kaderpräsenzeinheiten (KPE)"
Die KPE werden in der ersten Phase schrittweise entsprechend der personellen und budgetären Möglichkeiten bis zum Jahr 2005 gebildet. Dafür sind vorerst achthundertneunundzwanzig freiwillige Soldaten (32 Offiziere, 255 Unteroffiziere und 542 Chargen) vorgesehen.

"Formierten Einheiten (FORMEIN)"
Die FORMEIN setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und zu einem überwiegenden Teil aus Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes, die nach dem bisherigen Prinzip der vorbereiteten Einheiten (VOREIN) gebildet werden, zusammen. Sie werden im Gegensatz zu den KPE dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen AuslE gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als KPE nicht abgebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der KPE werden die AuslE des Bundesheeres mit Kräften, die nach dem bisherigen VOREIN-Prinzip gebildet wurden, beschickt. Danach werden die FORMEIN vor allem für die Ablöse bei länger dauernden AuslE herangezogen.

Ziel
Mit der Bildung der KPE verfolgt das Bundesheer eine
* höhere Interoperabilität und Multinationalität,
* bessere Flexibilisierung des Einsatzes durch viele waffengattungsspezifische Elemente,
* jederzeitige und rasche Einsatzfähigkeit der Kräfte und
* intensive Vorbereitung für militärisch riskante Einsätze.

Bildung, Formierung, Aufstellung

Bis zum Jahr 2005 werden aus den Organisationseinheiten des Bundesheeres folgende KPE gebildet:

TeilefvKdenOrtStart
KONMODZEV oder ZIKGrazerfolgt
SOF-Task GroupJaKdo/SEKWr. Neustadterfolgt
KpKdo und PALZgJgB 17Strasserfolgt
PALZgJgB 18 St. MichaelDez. 2004
InfZgJgB 19Güssingerfolgt
PALZgJgB 23Bludescherfolgt
InfZg HGKJgB 24LienzApr. 2005
KpKdo und 2 InfZgJgB 25Klagenfurterfolgt
InfZg JgR WWienAug. 2004
KpKdo, InfZg HGKStbB 6Absamerfolgt
KpKdo und 2 GrenZgPzGrenB 9Hornerfolgt
PALZgPzGrenB 13Ried im InnkreisAug. 2004
KpKdo und AufklZgAufklB 1GratkornAug. 2004
AufklZgAufklB 3Mistelbacherfolgt
EODPiB 1Villacherfolgt
PiZgPiB 2Salzburgerfolgt
EODPiB 2SalzburgJän. 2005
EODPiB 3Melkerfolgt
PiZgPiB 3MelkJän. 2005
ABCAbwZgABCAbwKp/STGrazerfolgt
KpKdo ABC-AbwABCAbwSKorneuburgAug. 2004
ABC-AbwZgABCAbwKp/OÖHörschingDez. 2004
AmbTrpMSP 1Grazerfolgt
AmbTrpMSP 2Innsbruckerfolgt

Die weitere Bildung von KPE nach dem Jahr 2005 ist vom Ergebnis der Bundesheerreformkommission sowie den weiteren Erfordernissen abhängig.

Formierungsverantwortung

Die formierungsverantwortlichen Kommanden (fvKdo) haben die Maßnahmen zur personellen und materiellen Bedeckung des zugewiesenen Elementes der KPE sicherzustellen.
Insbesondere sind dabei die
* Personalgewinnung und Optimierung des Personalstandes,
* Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und Erhaltung der Eignung,
* Ausbildung und Übungstätigkeit,
* Einsatzvorbereitung bis zum Übergabezeitpunkt an das KdoIE sowie
* Maßnahmen zur Einsatznachbereitung
durchzuführen.

Aufstellungsverantwortung

Als aufstellungsverantwortliches Kommando (avKdo) ist überwiegend KdoLaSK sowie KdoIE, KdoEU und KdoSEK festgelegt. Das avKdo koordiniert alle personellen und materiellen Maßnahmen bis zum Übergabezeitpunkt an das KdoIE, das für die konkrete Entsendung und Führung der Kräfte im Einsatz verantwortlich ist. Sind mehrere avKdo von einer Aufstellung betroffen, legt der Führungsstab des BMLV ein gemeinsames avKdo fest.

Führungsbeziehungen

Das KdoLaSK ist - mit Ausnahme der Teile KONMOD und SOF-Task Group - verantwortlich für die Koordination und Durchführung aller Maßnahmen in den Bereichen gemeinsame Ausbildung, Übungen und Einsatzvorbereitung aller KPE. Das KdoIE, KdoSEK und KdoEU wird dabei nach Absprache eingebunden. Die ABCAbwS ist dem KdoLaSK auf Zusammenarbeit angewiesen.

Führungsstruktur

Die Soldaten der KPE absolvieren den Großteil ihrer Ausbildungsvorhaben bei der Stammeinheit im kleinen Verband. Die eigentliche Ausbildung für KIOP erfolgt getrennt von den übrigen Soldaten. In Folge werden durch KdoLaSK die Teileinheiten der jeweiligen KPE in einsatzspezifischer Gliederung unter eigener Führungsstruktur zusammengeführt und geschlossen ausgebildet sowie zu möglichen nationalen oder internationalen Übungen oder Einsätzen entsendet. Falls erforderlich wird ein "National Contingent Commander (NCC)" nach den geltenden Bestimmungen bestellt.

Bereitschafts-(Readiness)-Kategorien

Readiness ist im allgemeinen jene Zeit, die notwendig ist, um einen Verband oder eine Einheit (personell, materiell und ausbildungsmäßig) am Friedensstandort (Home Base) in die Einsatzbereitschaft zu versetzen.
Die "Readiness"-Kategorien beziehen sich auf den "D-Day" (Decision Day), das ist jener Tag, an dem die politische Entscheidung zur Verlegung von Truppen beschlossen wurde.
Es werden fünf "Readiness"-Kategorien verwendet:
* Kategorie A innerhalb von 5 Tagen;
* Kategorie B innerhalb von 10 Tagen;
* Kategorie C innerhalb von 20 Tagen;
* Kategorie D innerhalb von 30 Tagen;
* Kategorie E mehr als 30 Tage.

"Readiness" - Zuordnung

Ab 1.Oktober 2004 wird geplant, dass das Bundesheer entsprechend der Sicherheitslage je
* 1 KpKdo Inf oder PzGren,
* 2 Zg Inf oder PzGren,
* 1 PALZg
* 1 EODTrp,
* 1 Task Group,
* 1 AmbTrp
in der Readiness Kategorie A und darüber hinaus je
* 1 AufklZg und 1 KpKdo Aufkl,
* 1 ABCAbwZg,
* 1 PiZg,
* KONMOD - Element,
* 1 KpKdo ABC-Abw (ab Jänner 2005)
in der Readiness Kategorie C bereit halten wird.

Dienst in KPE

Der Dienst in KPE erfolgt - bei zumindest dreifacher Abbildung der jeweiligen Organisationselemente - grundsätzlich in vier aufeinanderfolgenden zeitlichen Phasen, welche sich im Laufe eines mindest dreijährigen Verpflichtungszeitraumes wiederholen. Die Dauer einer Phase wird durch die avKdo festgelegt und den Einsatzerfordernissen angepasst.

Unterschieden wird in:
* Einsatzvorbereitungsphase,
* Stand by-Phase,
* Auslandseinsatzphase und
* Einsatznachbereitungsphase.

Einsatzvorbereitungsphase

Dieser dauert zirka sechs Monate, sie ist die erste Phase im Rhythmus eines KPE-OrgEt. Während dieser Zeit erfolgt jene intensive Ausbildungs- und Übungstätigkeit mit Teilnahme an multinationalen Übungen im In- und Ausland, die das KPE-OrgEt für einen AuslE befähigt.
Darüber hinaus werden der Impfstatus, die psychische und physische Eignung sowie die Fremdsprachenkenntnisse erhalten und die hinzukommenden Soldaten in das KPE-OrgEt integriert.
Am Ende der Einsatzvorbereitungsphase erfolgt eine Zertifizierung nach festgelegten, objektivierbaren und internationalen Kriterien und Standards.

Stand by-Phase

Dieser Zeitraum folgt auf die Einsatzvorbereitungsphase. Das KPE-OrgEt wird geschlossen entsprechend der angeordneten "Readiness" - Kategorie für einen AuslE bereit gehalten und mit intensiver Ausbildungs- und Übungstätigkeit, vor allem im Inland, auf den Einsatz vorbereitet.

Auslandseinsatzphase

Diese folgt auf die Stand by-Phase. Das Organisationselement wird nunmehr in einen planmäßigen Auslandseinsatz in der Dauer bis sechs Monate entsandt.

Einsatznachbereitungsphase

Diese kann bis zu sechs Monate dauern; während dieser Zeit erfolgt der Urlaub und Mehrdienstleistungsausgleich. Es besteht auch die Möglichkeit der individuellen Aus- und Weiterbildung, Absolvierung von Laufbahnkursen und Inanspruchnahme von Berufsförderungsmaßnahmen.
Im Ausnahmefall kann, unbeschadet möglicher Einsätze zur militärischen Landesverteidigung, ein einmaliger Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung bzw. anderer Assistenzeinsatz - vorzugsweise als geschlossenes KPE-OrgEt - stattfinden. Auf eine Einsatznachbereitungsphase folgt grundsätzlich immer eine Einsatzvorbereitungsphase und der zeitliche Ablauf wiederholt sich.

Verwendungsgrundsätze

Das Heranziehen von Personal einer KPE für Aufgaben, die nicht unmittelbar mit der Vorbereitung für AuslE in Verbindung stehen, insbesondere als Ausbildungspersonal ist nicht vorgesehen.
Soldaten einer KPE haben Vorrang bei der Einteilung für einen AuslE gegenüber jenen, die nach dem VOREIN- Prinzip aufgebracht werden.
Wird eine KPE in der Stand by-Phase im Ausland eingesetzt, so findet der vorgeplante AuslE dieser KPE in der folgenden Auslandseinsatzphase in der Regel nicht mehr statt und die dafür benötigten Kräfte müssen nunmehr nach dem VOREIN-Prinzip gebildet und entsendet werden.

Auslandseinsatz

Die Entsendung und Führung des Kontingentes im Ausland erfolgt entsprechend einer Militärstrategischen Weisung durch den Führungsstab/BMLV in der Verantwortung des KdoIE.
Die unmittelbare Einsatzvorbereitung des Organisationselementes für den AuslE wie Einweisung in den Einsatzraum, Überprüfung des Impfstatus und sonstige notwendige medizinische Überprüfungen nimmt das KdoIE über ZEV wahr.

Übungen

Zielsetzung ist eine einmalige Entsendung der KPE während der Einsatzvorbereitungsphase zu einer Übung im Ausland, wo das Zusammenwirken in einem größeren Rahmen geübt wird.
Die Auswahl und Entsendung zu einer Übung mit Truppe ("Life Exercises") richtet sich nach den Bedürfnissen und dem Aufstellungsstand der KPE.
Die Auswahl und Entsendung zu einer Stabsübung erfolgt grundsätzlich nur zur Beübung
* im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung bei hochwertigen Lehrgängen,
* von Stäben ab Brigade aufwärts,
* von Personal, welches sich für VOREIN gemeldet hat und somit für einen Auslandseinsatz heran steht und
* der für Auslandseinsätze vorgesehenen Stabsmodule des KdoSEK.

Fremdsprachen

Auf Grund der notwendigen Interoperabilität und Zusammenarbeit mit ausländischen Streitkräften ist grundsätzlich als anzustrebendes Ziel das militärische Fremdsprachenprofil
* "C" für Offiziersfunktionen,
* "B" für Unteroffiziersfunktionen und
* "A" für Mannschaftsfunktionen
in englischer Sprache festgelegt.
Bei der KPE wird bei den gemeinsamen Ausbildungen und Übungen, soweit es möglich ist, die englische Sprache als Dienstsprache verwendet. Das Ziel ist, dass jedenfalls das Führungspersonal möglichst schnell in der ersten Einsatzvorbereitungsphase das geforderte Profil erreicht. Die Ausbildung der Mannschaftsdienstgrade richtet sich nach den vorhandenen Ressourcen.

KPE -Personal

Die erforderlichen dienstrechtlichen, besoldungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Änderungen wurden mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2003 (WRÄG 2003) und der zweiten Dienstrechtsnovelle 2003 beschlossen.

Gemäß § 1, Abs. 3 WG 2001 gehören nunmehr dem Präsenzstand an:
1. Personen, die zum Präsenzdienst oder zum Ausbildungsdienst einberufen sind, vom Beginn des Tages, für den sie einberufen worden sind, bis zum Ablauf des Tages, mit dem sie entlassen werden, und
2. Personen, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören als
a) Militärpersonen des Dienststandes,
b) Berufsoffiziere des Dienststandes,
c) Beamte und Vertragsbedienstete, die zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen werden, für die Dauer dieser Heranziehung,
d) Militärpiloten auf Zeit und
e) Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag für eine Verwendung in Organisationseinheiten des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen.

Dienstverhältnis

Die Mannschaftsfunktionen in der KPE werden ausschließlich von Personal mit zeitlich befristetem Dienstverhältnis wahrgenommen.
Und zwar wird mit diesen Personen (freiwillige und geeignete Wehrpflichtige) für die Dauer ihrer Auslandseinsatzbereitschaft ein zeitlich befristetes Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag für die sofortige Entsendung zu Auslandseinsätzen (VB-S) gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) durch die zuständige Dienstbehörde abgeschlossen.
Soldaten des Dienststandes (Bedienstete) werden nach erfolgter freiwilliger Meldung durch die zuständige Dienstbehörde auf einen Arbeitsplatz in einer KPE verwendungsgeändert oder versetzt.

Monatliches Entgelt

Für Mannschaftsfunktionen gebührt in den ersten drei Jahren ein monatliches Entgelt in der Höhe der Verwendungsgruppe MZCh, Gehaltsstufe 8 - das ist gegenwärtig ein monatlicher Bruttobezug von € 1.273,30.
In diesem nicht steigerungsfähigen Entgelt sind die Truppendienstzulage, die Aufwandsentschädigung sowie die Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan der vergleichbaren Verwendungsgruppe MZCh bereits eingerechnet. Hinzu kommt die Bereitstellungsprämie.
Alle anderen eingeteilten Personen bei der KPE gebührt der Monatsbezug entsprechend dem jeweiligen Dienstverhältnis und der Einstufung.

Bereitstellungsprämie

Die Bereitstellungsprämie nach § 27 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) beträgt für jeden Personenkreis in Auslandseinsatzbereitschaft bei KPE zusätzlich zum Monatsbezug 342 €.

KIOP-Zulage

Des Weiteren gebührt Militärpersonen eine KIOP-Zulage (monatliche Vergütung nach § 101a Gehaltsgesetz 1956), welche für
* MBO 1, MBO 2, MBUO 1 und MBUO 2
101,90 Euro,
* MZO 1, MZO 2, MZUO 1, MZUO 2 sowie MZCh
203,70 Euro
monatlich beträgt. Die KIOP-Zulage wird am Ende des Verpflichtungszeitraumes ausbezahlt.

Militärberufsförderung

Ein Soldat mit Sondervertrag bei der KPE kann zum Teil bereits während und im Wesentlichen nach seinem Verpflichtungszeitraum eine Berufsförderung gemäß Militärberufsförderungsgesetz 2004 in Anspruch nehmen. Der zeitliche Umfang der Berufsförderung wird nach der Dauer des Verpflichtungszeitraumes bemessen und beträgt bei vollendeter drei jähriger Dienstzeit zwölf Monate. Für jedes weitere vollendete Dienstjahr erhöht sich die Dauer um weitere vier Monate.

Einsatzansprüche

Während der Zeit eines Auslandseinsatzes und einer Auslandsübung gebühren die Einsatzzulagen gemäß AZHG. Die Bereitstellungsprämie für alle Personengruppen und die KIOP-Zulage für Militärpersonen entfällt während dieser Zeiten.

Freiwillige Meldung

Soldaten im Präsenzstand haben die Freiwillige Meldung für Auslandseinsätze mit Auslandsbereitschaft bei KPE sowie den Antrag auf Versetzung oder Verwendungsänderung oder die Aufnahme als VB-S bei ihrem Standeskörper einzubringen. Dieser leitet die Freiwillige Meldung an das Heerespersonalamt (HPA) und den Versetzungs- oder Aufnahmeantrag an die zuständige Dienstbehörde weiter.
Für Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes sowie für Frauen ist das HPA direkter Ansprechpartner. Die freiwillige Meldung gilt für die Teilnahme an Auslandseinsätzen während der gesamten Dauer der Auslandseinsatzbereitschaft.

Annahme der Meldung

Die Annahme der Freiwilligen Meldung erfolgt durch HPA mit Bescheid.
Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob eine freiwillige Meldung angenommen wird, sind die Eignung der betreffenden Person zur Teilnahme an Auslandseinsätzen und der militärische Bedarf, sie in die Auslandseinsatzbereitschaft zu übernehmen.
Damit wird sichergestellt, dass ausschließlich jene Personen für die Auslandseinsatzbereitschaft in Frage kommen, die auch für einen konkreten Auslandseinsatz heranziehbar sind. Für die Nichtannahme der Freiwilligen Meldung ist keine bescheidmäßige Erledigung vorgesehen.

Widerrufung der Meldung

Die Freiwillige Meldung in die Auslandseinsatzbereitschaft kann nicht widerrufen werden, da sie automatisch auf Grund des Gesetzes endet, wenn die Person ihre Teilnahme an einem bestimmten Auslandseinsatz verweigert.

Einteilung und Verpflichtungsdauer

Derzeit liegt das Höchstalter bei der erstmaligen Einteilung oder die Aufnahme auf einen Arbeitsplatz in KPE für
* Rekruten und Chargen in Mannschaftsfunktion bei 30 Jahren und bei
* Offizieren, Unteroffizieren und Chargen in Kaderfunktion bei 47 Jahren.
Ab dem 50. Lebensjahr ist eine Verwendung bei KPE nicht mehr vorgesehen.
Die Erstverpflichtungsdauer beträgt drei Jahre, eine Verlängerung ist grundsätzlich in Jahresschritten möglich. Die maximale Verwendungsdauer bei KPE beträgt für Mannschaftsfunktionen sechs Jahre.

Eignung für Auslandseinsätze

Die Eignungsprüfung besteht aus den Eignungsfeststellungen
* gesundheitliche Kurz-Überprüfung durch den Militärarzt,
* Überprüfung der psychologischen und körperlichen Eignung im Prüfzentrum des HPA in Linz,
* Überprüfung der gesundheitliche Eignung durch ZEV in Wien-Stammersdorf.
Sofern eine Person in der Auslandseinsatzbereitschaft nicht im erforderlichen Ausmaß an Übungen und Ausbildungsmaßnahmen im Ausland teilnimmt, beurteilt die zuständige Behörde, ob ihre Eignung für Auslandseinsätze weiterhin gegeben ist.

Überprüfung der Behörde

Zur Überprüfung, ob die für die Aufrechterhaltung der Auslandseinsatzbereitschaft erforderliche Eignung weiterhin vorliegt, kann die Behörde Nachweise hierüber verlangen.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an medizinischen Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen schließt auch mit ein, dass sich die Betroffenen den allenfalls erforderlichen Impfungen unterziehen.
Eine verpflichtende Blutabnahme im Rahmen dieser Untersuchungen ist jedoch unzulässig, da es sich hierbei um einen zwangsweißen Eingriff in die körperliche Integrität des Menschen handelt.
Da Personen in der Auslandseinsatzbereitschaft für Entsendungen besonders rasch verfügbar sein müssen, ist es zu ihrer Evidenthaltung erforderlich, ihnen besondere Meldepflichten zusätzlich zu den bereits bestehenden aufzuerlegen (gravierende Änderungen des Gesundheitszustandes sowie der Erwerb zusätzlicher Berechtigungen und Qualifikationen wie z. B. Führerscheine, Luftfahrtscheine, Sprengbefugnisse, Lehr- und Studienabschlüsse). Sofern die Person den genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, obliegt es der Beurteilung der Behörde, ob die Eignung weiterhin gegeben ist.

Ende der Auslandseinsatzbereitschaft

Die Auslandseinsatzbereitschaft endet vorzeitig, wenn aus militärischen Gründen an einer Teilnahme der betreffenden Person an Auslandseinsätzen kein Bedarf mehr besteht.
Im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verankerte Freiwilligkeitsprinzip gemäß § 4 Abs. 2 KSE-BVG ist es nicht möglich, Personen auf Grund ihrer ursprünglichen Meldung in die Auslandseinsatzbereitschaft gegen ihren Willen zu bestimmten Einsätzen zu entsenden.
Wird die Teilnahme an einem Auslandseinsatz verweigert, so endet die Auslandseinsatzbereitschaft vorzeitig. Gleiches gilt im Falle der mangelnden Eignung für Auslandseinsätze etwa aus gesundheitlichen Gründen, wegen mangelnder Ausbildung oder sonstiger persönlicher Umstände.
Es obliegt der Behörde festzustellen (diesbezügliche Überprüfungen sind jederzeit möglich), ob die Eignung für Auslandseinsätze - in der gesamten in Frage kommenden Bandbreite (z. B. Arktis bis Wüste) - vorhanden ist und die betreffende Person weiterhin in der Auslandseinsatzbereitschaft verbleiben kann.
Für Militärpersonen, die in der KPE verwendet werden, zieht das vorzeitige Ende der Auslandsbereitschaft die dienstrechtliche Versetzung aus dieser Einheit nach sich und kann bei Militärpersonen auf Zeit und bei Vertragsbediensteten einen Kündigungsgrund darstellen.

Finanzielle Aspekte

Als Abgeltung für die mit der Auslandseinsatzbereitschaft verbundenen Belastungen und Verpflichtungen gebührt für deren Dauer zusätzlich zum monatlichen Bezug auf Grund des jeweiligen Dienstverhältnisses eine monatliche Bereitstellungsprämie.
Nach einer Erstmeldung in die Auslandseinsatzbereitschaft gebührt die Bereitstellungsprämie ab dem Beginn der Auslandseinsatzbereitschaft, also mit Annahme der Meldung durch die Behörde.
Im Falle einer Verlängerung der Auslandseinsatzbereitschaft bleibt der Anspruch weiterhin ab dem ersten Tag der Verlängerung aufrecht, sofern nicht die Behörde die Annahme der Verlängerung binnen vier Wochen ablehnt.
Der Anspruch besteht bis zum Ende der Auslandseinsatzbereitschaft durch Zeitablauf oder infolge vorzeitiger Beendigung auf Grund mangelnden militärischen Bedarfes.

Rückerstattung der Prämien

Bereits bezogene Bereitstellungsprämien sind zurückzuerstatten, wenn die Person die Teilnahme an einem konkreten Auslandseinsatz verweigert oder die Behörde feststellt, dass die Eignung zur Teilnahme an Auslandseinsätzen nicht mehr gegeben ist und somit ein vorzeitiges Ende der Auslandseinsatzbereitschaft eintritt.
Endet die Auslandseinsatzbereitschaft auf Grund der Verweigerung der Teilnahme an einem Auslandseinsatz oder wegen Wegfalls der dafür entsprechenden Eignung vorzeitig und hat die betreffende Person in ihrer Auslandseinsatzbereitschaft an keinem Auslandseinsatz teilgenommen, so sind alle seit Beginn der Auslandseinsatzbereitschaft bezogenen Bereitstellungsprämien zurückzuerstatten.
Diese Rückzahlungspflicht stellt im Ergebnis die Begleichung einer aus Mangel der Teilnahme am Auslandseinsatz obsolet gewordenen "Vorschusszahlung" dar. Sie steht daher in keinem Spannungsverhältnis zur verfassungsrechtlich normierten absoluten Freiwilligkeit von Auslandseinsätzen.
Die Rückerstattungspflicht besteht zwar unabhängig vom Verschulden des Betroffenen am vorzeitigen Ende der Auslandseinsatzbereitschaft, jedoch ist die Rückerstattung wie ein Übergenuss nach dem Heeresgebührengesetz 2001 hereinzubringen. Dies ermöglicht unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Ersatzpflichtigen die Festsetzung von Ratenzahlungen und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Stundung der Rückzahlung.
Zur Vermeidung besonderer Härtefälle kann auch in spezifischen Einzelfällen von der Hereinbringung überhaupt Abstand genommen werden.

Behördenzuständigkeit

Die bescheidmäßige Annahme einer Meldung in den Bereitschaftsstatus, die Ablehnung einer Verlängerungsmeldung und die etwaige Erlassung eines Feststellungsbescheides über das vorzeitige Ende der Auslandseinsatzbereitschaft sowie die Erlassung von Bescheiden im Zusammenhang mit der Rückforderung von Bereitstellungsprämien erfolgt in erster Instanz durch das HPA, in zweiter Instanz durch den Bundesminister für Landesverteidigung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, das Formular "Freiwilligen Meldung (KIOP-KPE)" sowie das Merkblatt hiezu sind bei den Dienststellen des Bundesheeres oder über
www.bundesheer.at/formular/index.shmtl und
www.bundesheer.at/ausle/auslepd/index.shmtl
erhältlich. Für telefonische Auskünfte steht das HPA gerne zur Verfügung.

Mjr Giselher Rath, FGG 3/Evb

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