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Entscheidungsprinzipien und Österreichisches Bundesheer

von Thomas Müller

Kurzfassung

◄ Für alle drei Elemente der Entscheidung - Programm, Prinzipip und Prozess - stellen die Aufgaben einer Organisation den zentralen Anknüpfungspunkt dar. Im Falle der Landesverteidigung müssen als Rahmenbedingungen der Entscheidung die Ebenen Strategie, Operation undTaktik unterschieden werden, die die schrittweise Konkretisierung des Organisationszieles des Bundesheeres widerspiegeln. Die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, die unter Zugrundelegung verwaltungs- und wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeitet wurden, gelten generell für Entscheidungen gleich welcher Art, wobei Optimierung als Handlungsmaxime das zentrale Prinzip darstellt.

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip betrifft das Spannungsfeld zwischen Zwecken und Mitteln und dessen Optimierung. Wirtschaftlichkeit bedeutet also in diesem Sinne, eine optimale Relation zwischen Einsatz und Ergebnis entweder durch Maximierung oder Minimierung zu erreichen. Die rigide Begrenzung von Mitteln kann einen eklatanten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeuten, wenn dadurch ein Großteil des (potenziellen) Nutzens verloren geht; dies ist im Großen und Ganzen die Situation, in der sich das Bundesheer befindet. Das Prinzip der Sparsamkeit bedeutet im Vergleich zur Wirtschaftlichkeit zunächst lediglich Minimierung des Mitteleinsatzes, wobei der Zweck außer Acht bleibt. Eine Unterdotierung wie im obigen Beispiel wäre ebenfalls mit dem so verstandenen Sparsamkeitsgrundsatz nicht vereinbar.

Wie bei der Sparsamkeit handelt es bei der Zweckmäßigkeit um eine Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsprinzips; zweckmäßig sind jene Mittel, welche die Zielerreichung optimal gewährleisten. Die Effektivität drückt den Grad der Zielerreichung aus, wobei der erforderliche Mitteleinsatz keine Rolle spielt. Bei der Effizienz hingegen geht es um das Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem hiefür notwendigen Mitteleinsatz bei einem gegebenen Grad der Zielerreichung. Im militärischen Sinne bedeutet Effizienz das Maß der Angriffs- bzw Verteidigungskraft eines Heeres, das über einen bestimmten (Finanz-) Mitteleinsatz erreicht wird. Eine militärische Organisation ist dann effizient, wenn sie durch die Optimierung der o.a. Kriterien maximale Ergebnisse (Schlagkraft) erreicht. Die Effizienz des Bundesheeres in militärischer Hinsicht hat durch die geringen Militärausgaben und eine dadurch bedingte Strategie des "Durchwurstelns" gelitten. Gesamt gesehen wird davon auszugehen sein, dass das Heer sein Ziel der militärischen Landesverteidigung nicht effizient durchführen kann.

Zur Darstellung von Entscheidungsprinzipien eignet sich die Logistik besonders gut, da sie in ihrem Wesen umsetzungsorientiert ist Drei Prinzipien gelten dabei als die Kernelemente logistischen Denkens und der logistischen Entscheidungsfindung: ganzheitliche Betrachtungsweise, Fließprinzip und Praktikabilität. Viele Erkenntnisse und Errungenschaften des Militärs im Bereich von Organisation, Führung und Entscheidungsabläufen, insbesondere im Bereich der Logistik und der Personalführung, bilden Grundlagen für die zivile Verwaltung oder weitere wissenschaftliche Entwicklung in der Betriebswirtschaft. Die konkrete materielle Ausfüllung der Entscheidungsprinzipien und die Wahl des Entscheidungsprozesses ist dabei von der jeweiligen Situation und der Aufgabenstellung des Entscheidenden abhängig. Worauf seine Entscheidung fällt, hängt letztendlich von der (individuellen) Bewertung der Alternativen ab. Der Weg zu dieser Entscheidung sollte allerdings von den beiden Eckpfeilern Prinzip und Prozess geleitet sein, womit die Frage nach der "richtigen Entscheidung" nicht mehr eine Frage der Rationalität sondern der Bewertung ist. ►


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Entscheidungsprinzipien und Österreichisches Bundesheer

In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige. Das Zitat von Karl Kraus spiegelt das Dilemma wider, in dem sich jeder befindet, der aus Alternativen die bestmögliche zu wählen sucht. Sei es nun im Privat- oder sei es im Berufsleben, immer müssen Entscheidungen getroffen werden, deren "Richtigkeit" sich - wenn überhaupt - erst im Nachhinein feststellen lässt.

Wie in der Privatwirtschaft ist die Entscheidung der zentrale Begriff in der öffentlichen Verwaltung, bedenkt man, dass Leistung und Rechtfertigung einer jeden Organisation im Treffen von Entscheidungen liegt. Besonders trifft dies auf Entscheidungsträger zu, die in sensiblen Bereichen tätig sind, etwa in der militärischen Landesverteidigung. Maßnahmen, die hier getroffen werden, können sich etwa im Einsatzfall direkt auf Leib und Leben der Soldaten oder sonstiger Personen auswirken. Die Tragweite von Entscheidungen lässt schließlich danach fragen, auf welchem Wege und unter Zuhilfenahme welcher Mittel eine so genannte "gute" Entscheidung zustande kommt. Dies zu beantworten soll die Aufgabe der folgenden Abhandlung sein.(Fußnote 1/FN1) "In zweifelhaften Fällen…": Programm und Prinzip

Die Frage nach der richtigen Entscheidung stellt sich allerdings dann nicht oder nur selten, wenn die Entscheidung bereits durch eine bestimmte Norm vorweggenommen wird. Ist also ein Gesetz oder ein Befehl vorhanden, in dem eine konkrete Handlungsanweisung zum Ausdruck kommt, ist der Adressat damit nicht Entscheidender, sondern "bloßer" Ausführender. Bei Vorhandensein eines derartigen "Programmes" ergibt sich die "Richtigkeit" der Handlung aus der Norm. Diese konditionale Verknüpfung im Sinne von "Wenn-dann"-Befehlen entspricht der Forderung des Legalitätsprinzips, dass letztendlich jede Maßnahme als Konkretisierung eines Gesetzestextes auf eine demokratisch legitimierte "Richtigkeit" rückführbar ist.(FN2) Dass eine konditionale Steuerung schon auf Grund der Komplexität der Verwaltungsaufgaben und der zunehmenden Hinwendung zur Output-orientierten Steuerung nicht durchgängig möglich ist, führt zu Situationen, in denen dem Entscheidungsträger ein Spielraum verbleibt und er die Wahl zwischen mehreren Alternativen hat. In solchen "zweifelhaften Fällen", in denen die Entscheidung nicht vorstrukturiert ist, eine "gute", d.h. optimale Entscheidung zu treffen, bedarf der Bezugnahme auf Entscheidungsprinzipien.

"Das Richtige": Prinzip und Prozess

Dabei zeigt die Erfahrung, dass es die einzig "richtige" Entscheidung selten gibt und es sich vielmehr um eine Suche nach einer optimalen Lösung handelt. Ändert man das Zitat in diesem Sinne ab, ergibt sich: In einem zweifelhaften Fall, also einem solchen, in dem keine Norm (Gesetz, Befehl) vorhanden ist, die einen konkreten Handlungsbefehl enthält, also kein "Programm", das ausgeführt werden muss, zur Verfügung steht, soll die optimale Lösung gefunden werden. Diese Einsicht, dass Entscheidungen nur zum Teil auf konkrete Regeln gestützt werden können, führt zu einer Hervorhebung und Weiterentwicklung der bereits in der Rechtsordnung vorhandenen Prinzipien, die eine Leitfunktion für die Entscheidungen darstellen, die nicht bereits in einem Programm getroffen wurden. Neben der Einhaltung dieser Grundsätze sind auch einzelne Verfahrensschritte, also der Entscheidungsprozess für den Weg zur "guten" Entscheidung, von großer Bedeutung.

Die drei Elemente: Programm, Prinzip und Prozess

Damit wurde zunächst festgestellt, dass die Entscheidung von drei Elementen geleitet wird: zunächst von den Programmen, die durch die Organisation geschaffen werden und für bestimmte, definierte Situationen Entscheidungsschritte vorsehen und damit den Handlungsspielraum der Organisationsmitglieder bestimmen. Weiters von den Entscheidungsprinzipien, die dann zur Anwendung kommen, wenn etwa überhaupt kein Programm vorgesehen ist bzw. mehrere - sich ausschließende - Programme zur Auswahl stehen. Entsteht also Spielraum für den Entscheidenden, ist der Weg nicht genau vorstrukturiert, hat er sich an diesen Prinzipien, die im Grunde wertfrei und im Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe zu sehen sind,(FN3) zu orientieren. Jede gute Entscheidung wird allerdings notwendigerweise in einem rationalen Prozess erarbeitet, der aus mehreren Schritten besteht. Dieser ist als drittes Element der Entscheidung für deren Qualität ausschlaggebend.

Leitfunktion der Aufgaben

Für alle drei Elemente stellen die Aufgaben einer Organisation den zentralen Anknüpfungspunkt dar. Die Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres finden sich auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene (Art 9a und 79 B-VG,(FN4) WG 2001, MBG). Anders umschrieben stellen sie die Organisationsziele des Heeres dar, bedürfen jedoch der näheren Konkretisierung. Sie haben somit eine Leitfunktion, geben allerdings keine konkreten Entscheidungsschritte vor. Diese werden vielmehr durch die im Folgenden zu beschreibenden Programme definiert. Dennoch sind sie als Leitprinzipien der militärischen Verteidigung bei jeder Entscheidung mit zu bedenken. Vor allem kommt ihnen Bedeutung bei der Auslegung von unklaren Handlungsanweisungen zu, so insbesondere dem Grundsatz der Neutralität und der sich daraus ergebenden Schutzfunktion des Heeres für diese (Art 9a B-VG).

Programm

Die oben angeführte Unterscheidung zwischen Programm und Prinzip soll hier im konkreten Fall der militärischen Landesverteidigung verdeutlicht werden. Es werden hier, um die Rahmenbedingungen der Entscheidungsprinzipien zu bestimmen, die bestehenden Konzepte bzw. Programme bei Einsatzfällen verdeutlicht. Diese haben die Funktion, ein schnelles und effektives Reagieren des Heeres durch die Definierung bestimmter Situationen und die Programmierung der militärischen Handlung unter diesen Umständen zu gewährleisten. Hier ist insbesondere das Einsatzkonzept des Bundesheeres anzuführen, welches das Programm für die militärische Landesverteidigung darstellt. In diesem Programm werden demnach schon bestimmte Entscheidungen vorgenommen, der Soldat ist damit bloßer Ausführender und findet Legitimation und Rechtfertigung seines Handelns in eben diesen Normen.

Programmierung in den Entscheidungsebenen

Die Darstellung der Rahmenbedingungen der Entscheidung hat der Unterscheidung der verschiedenen Entscheidungsebenen Strategie, Operation und Taktik zu folgen. Die Ebenen spiegeln die schrittweise Konkretisierung des Organisationszieles des Bundesheeres wider, die von der eher weitläufigen Weisung über einen bestimmten Operationsbefehl schließlich in einem konkreten Befehl mündet, dem die Ausführung folgt.

Die militärischen Entscheidungsebenen schienen lange durch die vordergründige Zweiteilung Strategie/Taktik geprägt, die für Operationen mit kleinen Streitkräften und eingeschränkter Reichweite ausreichend war. Der Schwerpunkt lag daher im Zusammentreffen der gegnerischen Heere zu einer Entscheidungsschlacht. Die Industrialisierung und Einführung der Wehrpflicht, die große Heere mit immer größerer Feuerkraft hervorbrachten, wie auch die Entwicklungen im Transport- und Nachrichtenwesen überforderten insbesondere die operative Führung, die neben den militärischen Zielen auch die Versorgung und Schlachtenplanung immer größerer Heere zu übernehmen hatte, wobei die zeitliche Begrenzung der Konflikte durch eine Entscheidungsschlacht nicht mehr möglich war, sondern vielmehr eine Vielzahl von Gefechten militärische Auseinandersetzungen prägte. Im 19. Jahrhundert(FN5) entwickelte sich schließlich eine Zwischenebene, die so genannte operative Führung, die nun in jeder modernen Streitkraft implementiert ist.

Strategische Ebene

Die strategische Ebene ist grundsätzlich Aufgabe der obersten (politischen) Führung, zumeist der Regierung und deren Mitglieder, insbesondere des Bundesministers (BM) für Landesverteidigung, beraten durch den Generalstab,(FN6) und dient der Koordinierung aller Mittel eines Staates zur Erreichung bestimmter politischer Ziele, indem sie Leitlinien vorlegt.(FN7) Strategien enthalten dabei langfristig wirksame Entscheidungen über "die koordinierte Anwendung aller Mittel und Ausnützung aller Möglichkeiten zur Wahrnehmung der sicherheitspolitischen Ziele".(FN8) Die Militärstrategie, d.h. Bereitstellung und Gebrauch militärischer Mittel zur Verwirklichung der staatlichen sicherheitspolitischen Ziele,(FN9) stellt einen Teil der Gesamtstrategie(FN10) des Staates dar.

Es ist zu beobachten, dass der Entscheidungsspielraum mit höherer Ebene nicht zu-, sondern abnimmt. Alle drei Ebenen werden zwar grundsätzlich im Wege der Auftragstaktik geführt, d.h. die militärstrategische Ebene übermittelt über die operative und taktische Ebene jeweils konkreter werdende Aufträge, die schließlich von den "im Gefecht befindlichen" Truppen umgesetzt werden müssen. Die Optionen auf militärstrategischer Ebene sind schon durch den Auftrag Verteidigung und durch die geostrategische Lage und allgemeine Ressourcen des Staates(FN11) auf bestimmte Strategien wie etwa die der Abwehr beschränkt.

Das Einsatzkonzept vom September 1993 trug den gravierenden wehrpolitischen und -geografischen Veränderungen Rechnung und löste das Konzept der Raumverteidigung in weiten Teilen ab. Erhalten blieben jedoch die militärstrategischen Zielsetzungen des Einsatzkonzeptes, welche die Entscheidungsfreiheit der obersten Führung auf bestimmte Strategien einschränken.

Diese umfassen eine Abhalte-, Sicherungs- und Abwehrstrategie. Erstere besteht in der Aufrechterhaltung der Fähigkeit zur Selbstverteidigung und der daher von einem potenziellen Angreifer zu erwartenden "Unrentabilität" eines Vorgehens gegen Österreich. Die Sicherungsstrategie bezweckt die demonstrative Präsenz des Bundesheeres im Falle einer Krise oder eines Konfliktes in der Nachbarschaft Österreichs ohne direkte Bedrohung. Damit soll zum einen eine Beeinträchtigung des österreichischen Territoriums bzw. eine Ausweitung der Krise auf Österreich verhindert und zum anderen der Bevölkerung ein Sicherheitsgefühl vermittelt werden. Die Abwehrstrategie kommt in konkreten, auch Österreich betreffenden bewaffneten Konflikten, aber auch bei subkonventionellen oder subversiven Angriffen in Frage. Dazu werden Kräfte im bedrohten Raum konzentriert und geeignete Abwehrstellungen eingenommen, um eine möglichst lang dauernde abhaltende Wirkung zu erreichen. Bei Misserfolg ist der Kampf an der Grenze aufzunehmen und hat möglichst im grenznahen Bereich entschieden zu werden.

Immer weiter in den Vordergrund rückt daneben eine Strategie der Prävention, die schon Konflikte im Vorfeld auszuräumen sucht. Dabei handelt es sich zumeist um die Wahrnehmung österreichischer, strategischer Interessen(FN12) im Ausland durch die Teilnahme des Bundesheeres an internationalen Einsätzen.

Die Militärstrategie kommt augenscheinlich in der Ausrichtung der Streitkräfte zum Vorschein. Durch die Beschränkung auf Verteidigung, Abwehr und Sicherung ist das Bundesheer für strategische Offensiven, also die Inbesitznahme fremden Staatsgebietes, gänzlich ungeeignet.(FN13) Dies lässt sich aus der Konzentration auf infanteristische Kräfte, den geringen Luftstreitkräften und logistischen Reichweiten wie auch aus dem Vorhandensein hauptsächlich defensiver Waffensysteme ableiten.

Operative Ebene

Die operative Ebene ist jener Bereich, der sich mit der praktischen Umsetzung der strategischen Richtlinien beschäftigt. Es werden hier handlungsorientierte Operationspläne erstellt, die den jeweiligen Teilstreitkräften operative - und im Sinne der Auftragstaktik auch erreichbare - (Zwischen-) Ziele vorgeben.(FN14) Die Zwischenziele werden dabei auf das strategische Soll ausgerichtet und so die Zusammenhangslosigkeit einzelner taktischer Handlungen verhindert. Damit übt die operative Ebene eine "Klammerfunktion" aus, indem sie als Bindeglied zwischen (strategischem) Ziel und (taktischer) Ausführung Koordinations- und Synchronisationsaufgaben übernimmt und auch für die Erreichbarkeit, insbesondere durch die Entwicklung logistischer Pläne, der jeweiligen Einsatzziele sorgt. Besondere Bedeutung erlangt die operative Ebene neben der Funktion als Bindeglied für die Teilstreitkräfte des Heeres bei der Koordination von multinationalen Einsätzen.(FN15) Ein konkretes Programm zur Erreichung des Organisationsziels "militärische Landesverteidigung" auf operativer Ebene stellt das Einsatzkonzept des Bundesheeres dar. Dieses bestimmt bei Vorliegen bestimmter Situationen die Handlungsmöglichkeiten des Bundesheeres auf operativer Ebene.(FN16) Die operativen Verfahren des Einsatzkonzeptes sind als Weiterentwicklung des statischen Konzeptes der Raumverteidigung zu sehen. Letztere war rein auf die Landkriegführung ausgerichtet, wobei Offensivoperationen ausgeschlossen wurden und nur begrenzte taktische Gegenangriffe durch kleine, bewegliche mechanisierte Kräfte - dies ohne Luftschirm - vorgesehen waren.(FN17) Die neue Konzeption des Heeres sollte eine der Zeit angepasste und dem Zusammenspiel der Teilstreitkräfte förderliche Planung enthalten.

Neben dem modularen Prinzip, das "ein ökonomisches Verhältnis zwischen Kampftruppen und Kampfunterstützungstruppen und eine aufgabenbezogene, maßzuschneidernde Truppeneinteilung" (FN18) ermöglicht, wurden insbesondere die operativen Einsatzverfahren des Heeres den sicherheitspolitischen Erfordernissen angepasst. Diese Verfahren stellen nichts anderes als ein genaues Programm für die Reaktion auf mögliche militärische Bedrohungen für Österreich dar. Es sind beim Bundesheer in diesem Zusammenhang Sicherungsoperationen und Raumschutzoperationen sowie konventionelle defensive und offensive Operationen enthalten.(FN19),(FN20) Taktische Ebene

Die Taktik wird im Gegensatz zur Operation durch die Setzung von kurzfristigen Maßnahmen zur Erreichung der operativen Vorgaben gekennzeichnet.(FN21) Im militärischen Sinn versteht man unter der taktischen Ebene alle Handlungen, die in die Sphäre des Gefechtes fallen. Sie hat durch den optimalen Einsatz der vorgegebenen Mittel die durch die operative Ebene vorgegebenen Ziele (den Operationsplan) in Umsetztung eines konkreten Planes der Durchführung zu erfüllen.

Für bestimmte Situationen und Truppengattungen existieren Vorschriften über die konkreten Verhaltensweisen der Soldaten.(FN22) Diese dienen dem Kommandanten als Entscheidungshilfe, können das Führungsverfahren jedoch nicht ersetzen. Der Handlungsspielraum auf dieser Ebene ist vielmehr durch die Auftragstaktik geprägt. Insbesondere im Einsatz wird den jeweiligen Truppenteilen nur ein Ziel, nicht jedoch der genaue Einsatz der Mittel, also der "Weg", vorgegeben, da durch Befehle nicht alle Eventualfälle abgedeckt werden bzw. diese schon nach kurzer Zeit durch geänderte Umstände obsolet werden können.

Dadurch ergibt sich für den Kommandanten eine Vielzahl von Optionen, zwischen denen er - zumeist unter Zeitdruck - im Führungsverfahren wählen muss. Besonders auf dieser Ebene sind daher die Entscheidungen auf Prinzipien, wo keine Dienstvorschriften bestehen oder zur Zielerreichung ungeeignet sind, zu stützen.

Die Zeit, die für das Führungsverfahren auf taktischer Ebene benötigt wird, kann oftmals durch die Anwendung der so genannten Gefechtstechnik gewonnen werden. Die Gefechtstechnik ist die Voraussetzung für die Taktik und besteht aus standardisierten, eingedrillten Verhaltensweisen auf unterster Führungsebene (Trupp, Gruppe, Teileinheit), die durch einfache Wahlverfahren ausgeführt werden. Im Vordergrund steht damit die Reaktionsschnelligkeit, Grundlage sind Automatisierung des Verhaltens(FN23) und Kurzbeurteilung der Lage anhand wesentlicher Entscheidungsprinzipien. Der Kommandant einer Einheit soll dadurch in der Lage sein, schnell neue Situationen zu beurteilen, die richtigen Befehle zu erteilen und das geplante Vorhaben möglichst ohne große Ausfälle zu erreichen. Die Gefechtstechnik äußert sich dementsprechend durch Kommandos, Feuerbefehle, Handgriffe in der Handhabung von Waffen und Geräten etc.(FN24)

Entscheidungsprinzipien

Handlungsfreiraum und Prinzipien

Wie schon oben angeführt, wird der Handlungsfreiraum des Entscheidenden wesentlich durch den "Grad der Verhaltensprogrammierung durch die zu beachtenden Normen"(FN25) - also die Programmierungsdichte(FN26) - (siehe oben) bestimmt. Weitere Aspekte bilden noch die Intensität der Steuerung durch übergeordnete Instanzen, v.a. im Wege von Weisungen und Befehlen (etwa dazu Befehls- und Auftragstaktik) und Aufsichtsrechten sowie die Verfügungsmöglichkeiten über Ressourcen wie Finanzen, Betriebsmittel oder auch humane Ressourcen. Wimmer zählt hier noch gewisse externe (öffentliche Meinung, allgemeine Erwartungshaltungen) und interne (persönliche Interessen) Einflussfaktoren hinzu.(FN27) Die Faktoren Steuerung durch Vorgesetzte und Programmierungsdichte sind beim Militär besonders ausgeprägt. Wie schon ausgeführt, entsteht ein Entscheidungsspielraum jedoch dort, wo sich Situationen ergeben, die unmöglich im Vorhinein von Normen (Befehlen) erfasst werden können (vergleiche dazu oben "Programm und Prinzip"). Sogar der ausführlichste Befehl kann nicht alle Umstände einer militärischen Aktion mit einbeziehen und ist im Übrigen auf Grund der langsamen Entscheidungsfindung - und wohl auch der Schwierigkeit der Ausführung - kaum wünschenswert. Hier kommt die bereits ausführlich behandelte Auftragstaktik als klassisches Mittel der "Entscheidungsdelegierung nach vorne" ins Spiel.

Solche Situationen, die nun nicht "vorstrukturiert" sind oder in denen mehrere (normierte) Verhaltensweisen zur Auswahl stehen, bedürfen der Leitung durch Zielvorstellungen, die eine zufrieden stellende Aufgabenerfüllung gewährleisten. Derartige Leitbilder stellen die im Folgenden zu behandelnden - allgemein gültigen - Entscheidungsprinzipien dar.

Die folgenden Prinzipien, insbesondere der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, die unter Zugrundelegung verwaltungs- und wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse und der durch die Rechnungs- und Gebarungskontrolle des Rechnungshofes entwickelten Grundsätze erarbeitet wurden, gelten generell für Entscheidungen gleich welcher Art. Die inhaltliche Ausfüllung dieser Prinzipien, abgesehen von den konkreten Anforderungen der Entscheidungssituation, wird durch die jeweils in Frage kommenden Leitnormen vorgenommen; dies sind im Bereich der militärischen Landesverteidigung v.a. deren in den einschlägigen Gesetzen formulierte Aufgaben.

Optimierung als Handlungsmaxime

Das zentrale Prinzip ist jenes der Optimierung. Nach Wimmer berührt dieses Gebot die Entscheidungsgesinnung, die auf das Zustandekommen möglichst guter Entscheidungen abzielt.(FN28) Es soll also bei allen Entscheidungen versucht werden, aus einer Anzahl von Alternativen die zur Zielerreichung "bestmögliche" auszuwählen.(FN29) Dabei bedeutet Optimieren nicht unbedingt, dass die einzig richtige Entscheidung gefunden wird, es bedeutet vielmehr ein Abwägen unterschiedlichster Faktoren bzw. Maßstäbe durch den Entscheidenden. Es geht insbesondere darum, "keinen dieser Maßstäbe isoliert zu betrachten und hundertprozentig umzusetzen, sondern die optimale Abstimmung zwischen allen Entscheidungsfaktoren zu finden".(FN30) In diesem Sinne kann man von einem "magischen Vieleck" sprechen, durch das die Prinzipien miteinander vernetzt sind und in dem die Optimierung die zentrale Achse bildet.

Konkretisiert wird das Optimierungsgebot in der Anwendung der Entscheidungsprinzipien. Auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene (Art 127b Abs. 3 B-VG, § 2 Abs. 1 BHG) werden die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit festgelegt, die ein über das Gebot eines effizienten Staatshandelns hinausgehendes Optimierungsgebot enthalten.(FN31) Damit kommt das Gebot auch besonders bei Prinzipienkollisionen(FN32) zur Anwendung, also dann, wenn sich zwei Prinzipien (etwa Sparsamkeit und Effektivität) im Widerspruch befinden und die Anwendung beider Prinzipien unmöglich ist. Hier hat der Entscheidende etwa dem Gewichtigeren den Vorzug zu geben, ohne dass das andere Prinzip ungültig würde.

Wirtschaftlichkeit

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist die ökonomische Auslegung des Rationalprinzips.(FN33) Es betrifft zunächst das Spannungsfeld zwischen Zwecken und Mitteln und dessen Optimierung.(FN34) Ursprünglich als so genanntes "Mini-Max-Prinzip"(FN35) formuliert, welches das höchstmögliche Ergebnis mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz (Personal-, Sach- und Finanzmittel) postuliert, sind nun zwei Handlungsalternativen(FN36) zu unterscheiden: - Das Minimalprinzip bzw. Sparprinzip(FN37) betrifft Situationen, in denen ein bestimmter Grad der Zielerreichung schon vorgegeben ist und dieser mit möglichst geringem Aufwand erreicht werden soll.

- Das Maximalprinzip hingegen postuliert die Erreichung eines maximalen Zweckes mit bereits vorgegebenen Mitteln.

Wirtschaftlichkeit bedeutet also in diesem Sinne, eine optimale Relation zwischen Einsatz und Ergebnis entweder durch Maximierung oder Minimierung zu erreichen.

Neben der Zweck-Mittel-Relation kann die Wirtschaftlichkeit auch durch das Verhältnis zwischen angestrebtem und tatsächlich erreichtem Ziel bei gegebenen Mitteln ausgedrückt werden (Soll-Ist-Relation). Wichtig ist hierbei die Definition und Bewertung des Solls, das letztendlich die Aussage über die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit eines Verhaltens bestimmt.(FN38) Hierbei bedeutet Wirtschaftlichkeit, dass "das definierte Ziel mit dem geringstmöglichen Aufwand hinreichend und sachgerecht realisiert" (FN39) werden kann.

Bewertungsverfahren und Quantifizierungsprobleme

Zu den Verfahren zur Bewertung des Verwaltungshandelns zählen neben der klassischen Kosten-Nutzen-Rechnung, die sich auf die monetäre Bewertung der Verwaltungskosten und Erträge sowie des sozialen Nutzens bzw. der sozialen Kosten bezieht, die Kosten-Wirksamkeitsanalyse und Nutzwertanalyse.(FN40) Zweitere trägt dem Problem der mangelhaften monetären Bewertbarkeit gewisser Outputfaktoren des Verwaltungshandelns Rechnung und stellt auch den Grad der Zielerreichung im Verhältnis zu den Kosten dar. Die Nutzwertanalyse ist bei Entscheidungssituationen mit komplexen Zielen und mehreren Möglichkeiten zu deren Erreichung heranzuziehen. Durch die Entwicklung eines Zielsystems und die Gewichtung der Ziele kann jede Alternative danach beurteilt werden, inwiefern sie zur Erreichung der einzelnen Ziele beiträgt. Dadurch wird ein Gesamtnutzen der Alternative in Bezug auf das Zielsystem ermittelt, wobei der höchste Nutzwert die attraktivste, relativ beste Option bezeichnet. (FN41) Als Rechengrößen(FN42) werden die Ökonomität, Technizität und Rarität herangezogen. Die Ökonomität oder auch Rentabilität drückt die Wirtschaftlichkeit eines "Betriebes" in Geldmittel-Einheiten aus, die sich aus dem Quotienten von Ertrag und Kosten ergeben. Die Technizität bzw. mengenmäßige Ergiebigkeit verwendet physikalische oder technische Daten als Rechengrößen, etwa geflogene Strecke pro Tankeinheit, Schussanzahl pro Treffer usw., die ökonomische Verhältnisse im militärischen Bereich weitaus besser als Geldmittel beschreiben können. Die Rarität verwendet Knappheitsgrade als Rechengröße. Je knapper ein Gut, also je mehr Bestände aufgebracht werden müssen, desto größer werden die Kosten, die schließlich die Wirtschaftlichkeit ungünstig beeinflussen.

Quantifizierbarkeit militärischer Leistungen

Die Wirkung des Verwaltungshandelns auf die Gesellschaft bzw. das Gemeinwohl(FN43) und deren Bewertung durch die o.a. Verfahren haben zum Teil mit erheblichen Quantifizierungsproblemen zu kämpfen, geht es doch darum, möglichst alle Effekte des Handelns ins Kalkül zu ziehen. Hier treten v.a. bei Nutzengrößen oder bei externen Effekten Bewertungsprobleme auf, d.h. es ist äußerst schwierig, "alle Fern- und Folgewirkungen staatlicher Maßnahmen abzuschätzen und nach monetären Kriterien zu bewerten".(FN44) Dies wird noch weiter dadurch verschärft, dass jede Bewertung schließlich auch vom ideologischen Hintergrund des Betrachters beeinflusst wird.

Als besonders komplex erweist sich der militärische Bereich. Für den Beleg der Leistungen,(FN45) die das Heer gegenüber der Gesellschaft erbringt, muss auf zumeist unzureichende Indikatoren zurückgegriffen werden. Dies gilt besonders für Friedenszeiten, in denen sich das Heer nur in einer "Vorbereitungsphase" befindet, also wenig sichtbare Leistungen erbringt. Hier werden etwa die Anzahl der durch das Bundesheer aufgegriffenen Grenzgänger als Indikator für die Aufgabe der Aufrechtrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren, für die Leistungserbringung im Rahmen der militärischen Landesverteidigung die Anzahl der ausgebildeten Soldaten, Angaben über die Gesamtinvestitionen usw. oder für die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen etwa die von Soldaten geleisteten Stunden ins Treffen gebracht.(FN46) Diese Angaben können nur im engen Rahmen das militärische Leistungsvermögen dokumentieren. Nicht oder nur schwer in Rechengrößen fassbar sind etwa die Auswirkungen des Heeres auf die Außenpolitik, insbesondere auf die so genannte Bündnis- und Verhandlungsfähigkeit eines Landes,(FN47) ebenso die Auswirkungen der Existenz des Heeres auf die Wirtschaft im Sinne der staatlichen Stabilität und Sicherung der Existenzgrundlagen,(FN48) aber auch als Nachfrager, und den Arbeitsmarkt. Selbst die Hauptaufgabe des Militärs, die Landesverteidigung und damit Abschreckungspotenzial und -wirksamkeit sind nicht genau messbar; es kann zwar auf materielle, personelle und führungsinstrumentale Indikatoren zurückgegriffen werden, der wirkliche Kampfwert ergibt sich daraus logischerweise nicht.(FN49) Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit im militärischen Bereich

Wirtschaftliches Handeln in den Streitkräften geschieht nicht weitab von Gesellschaft und Staat, vielmehr sind diese als "öffentliche Betriebe" Teil des staatlichen Haushaltes und somit der fiskalischen und politischen Kontrolle unterworfen. Diese soll u.a. sicherstellen, dass nicht unwirtschaftlich, also ökonomisch irrational gehandelt wird. Denn gerade im militärischen Bereich, der aus dem Wesen des Krieges heraus die gewaltsame Zerstörung von Gütern und Gefährdung von Leben und Gesundheit der Beteiligten(FN50) in Kauf nehmen muss, gilt es, die Ressourcen (Personal, Güter, Finanzen) ökonomisch klug einzusetzen, Verluste, die meist nicht ersetzbar sind, zu minimieren und gesetzte Ziele bestmöglich zu erreichen. Dies verdeutlicht das Dilemma, in dem das Militär als Zweckgemeinschaft steckt, nämlich "einerseits sozialökonomisch sinnvolle Leistungen in hoher - jedoch nicht genau festlegbarer - Quantität und Qualität (zu) erbringen ... andererseits aber rein rechtlich und fiskalisch orientierten staatlichen Administratoren unterworfen (zu sein)".(FN51) Daher können öffentlich Bedienstete oftmals dem Wirtschaftlichkeitsprinzip gerecht werden, da die öffentliche Leistungserstellung, zwar in Gesetzen und Verordnungen festgelegt, dennoch nur schwer definier- und messbar ist.(FN52) Situation im Bundesheer

Die politische Führung bestimmt Zwecke und Mittel der militärischen Organisation, das Erreichen einer optimalen Relation zwischen diesen liegt jedoch beim Heer selbst. Das Heer soll zum einen eine maximale objektive, also insbesondere für andere Staaten oder andere Organisationen, Abschreckungskraft besitzen. Dies erreicht es umso besser, als es gelingt, die "produktiven Mittel kostenminimierend zu beschaffen und zu verwalten sowie leistungsmaximierend zu kombinieren".(FN53) Nicht nur die Einsatzbereitschaft, also die Schaffung der quantitativen und qualitativen Kapazitäten für den Einsatzfall und der dazu erforderlichen Logistik (s.o.), sondern auch die Kampfkraft, d.h. die Effizienz des Heeres im Einsatzfall, sind zu maximieren.

Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit von Streitkräften sollen die Entscheidungsfreiheit und den Handlungsspielraum der politischen Führung sichern, insbesondere mögliche Erpressungsversuche verhindern, aber auch zur "Bündnis- und Verhandlungsfähigkeit"(FN54) eines Staates beitragen.

Versuche, die Ziele der Einsatzbereitschaft und -wirksamkeit zu maximieren, stellen etwa das Raumverteidigungs- bzw. das aktuellere Einsatzkonzept des Bundesheeres dar. Diese enthalten Bestimmungen über Organisation und Verfahren des Einsatzes der vorhandenen Mittel, um eine bestmögliche Leistung des Heeres im Sinne des Maximalprinzips zu gewährleisten.

Die dazu von der politischen Führung zur Verfügung gestellten Mittel sind in der Regel gering. Österreichs Verteidigungsausgaben beliefen sich für das Jahr 2004 auf etwa 1,7 Mrd. Euro, was ca. 0,8% des BIP(FN55) entspricht, und zählten damit im internationalen Vergleich zu den niedrigsten.(FN56) Die Zuteilung der Mittel erlegt dem Heer einen "strengen" Sparkurs auf. Dies entspricht dabei eher dem Prinzip des Sparens um jeden Preis als jenem der Kostenminimierung, welches das optimale Verhältnis von Kosten und Nutzen anstrebt.

Die rigide Begrenzung von Mitteln kann einen eklatanten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeuten, wenn dadurch ein Großteil des (potenziellen) Nutzens verloren geht und die Relation zu den Kosten unverhältnismäßig wird. Kann das Bundesheer etwa auf Grund der finanziellen Lage seinen primären Aufgaben nicht mehr nachkommen, so tendiert der Nutzen Richtung Null, insbesondere dann, wenn sekundäre Aufgaben wie Katastrophenhilfe effektiver durch andere Organisationen durchgeführt werden können. Hier kann etwa ein "Wenig an Mehrausgaben ein Viel an zusätzlichem Nutzen"(FN57) bedeuten. Umgekehrt kann es allerdings auch ratsam sein, gewisse Mittel nicht zu verwenden, wenn bereits eine optimale Relation erreicht wird, womit der weitere Mitteleinsatz nur noch einen geringen Nutzgewinn bedeutet.

Damit erhellt sich auch das grundsätzliche Problem des österreichischen Heeres, das auch eines der Wirtschaftlichkeit ist. Die einerseits geforderte bestmögliche Erfüllung des Zweckes und andererseits geringstmögliche Zuteilung der Mittel, meist im Sinne formalistischer Sparsamkeitsgebote, stellt das Heer vor ein Problem, das entweder mit der Erhöhung des Mitteleinsatzes bzw. mit der Beschränkung des Zweckes zu lösen ist,(FN58) um dem Vorwurf unwirtschaftlichen Handelns zu entgehen.

Dem zu Grunde liegt auch das bereits o.a. Problem der Quantifizierung, das insbesondere im sicherheitspolitischen Bereich äußerst komplexe Zusammenhänge aufweist und somit politisch schwer zu kommunizieren ist.

Sparsamkeit

Das Prinzip der Sparsamkeit bedeutet im Vergleich zur Wirtschaftlichkeit zunächst lediglich Minimierung des Mitteleinsatzes, wobei der Zweck außer Acht bleibt.(FN59) Dies kann, da ohne Ergebnisbezug und nur isoliert auf die Mittel bezogen, zu durchwegs irrationalen Entscheidungen führen. Eine solche ist etwa eine derartige Unterdotierung des Heeresbudgets, sodass dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.

Sieht man das Prinzip der Sparsamkeit jedoch als Formulierung des Minimalprinzips (siehe oben) an, so stellt es eine Ausformung des Wirtschaftlichkeitsbegriffes dar.(FN60) Damit ist ein Ergebnisbezug hergestellt, der einer genauen Formulierung der Ziele bedarf, die mit möglichst geringen Sach-, Personal- und Finanzmitteln zu erreichen sind. Eine Unterdotierung wie im obigen Beispiel wäre somit mit dem so verstandenen Sparsamkeitsgrundsatz nicht vereinbar. Es müsste vielmehr "genau" so viel investiert werden, wie für eine wirksame - den Zielen entsprechende - Landesverteidigung vonnöten ist.

Zweckmäßigkeit

Wie bei der Sparsamkeit handelt es sich bei der Zweckmäßigkeit um eine Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsprinzips. Hier geht es ebenfalls um die Relation von Mitteln zu Zwecken. Zum Verhältnis von Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit merkt Baumgartner an, dass "alle drei Kriterien ... demnach Ausdruck ein und desselben Gedankens (sind), wonach die verfügbaren Ressourcen in einer Weise einzusetzen sind, bei der ein Höchstmaß an Nutzen erreicht wird (Effizienzmaximierung)".(FN61) Zweckmäßig sind jene Mittel, welche die Zielerreichung optimal gewährleisten.(FN62) Damit ist die Eignung der Maßnahmen zur Zweckerfüllung angesprochen. Zweckmäßig ist etwa die Überwachung der Grenze durch Fußsoldaten. Diese kann allerdings noch besser und insofern zweckmäßiger mittels mit Wärmebildkameras ausgestatteter Hubschrauber, deren Betrieb allerdings sehr kostenintensiv ist, ausgeübt werden, da sich dadurch das Ziel der "lückenlosen" Überwachung der Staatsgrenze am besten erreichen lässt. Hier wird auch der Unterschied zur Sparsamkeit deutlich, denn die zweckmäßigste Maßnahme muss auch nicht immer die sparsamste sein, kann allerdings auch nicht völlig von der Beachtung der anfallenden Kosten losgelöst sein.(FN63) Bei einer derartigen Kollision beider Prinzipien ist eine Abwägung im Einzelfall im Sinne des Optimierungsgebotes vorzunehmen.

Effektivität

Die Effektivität drückt den Grad der Zielerreichung aus.(FN64) Es geht hier um den Vergleich von Soll und Ist, von erwartetem Erfolg und wirklichem Ergebnis (Wirksamkeit). Dabei wird eine möglichst weit gehende Umsetzung der angestrebten Ziele verlangt, wobei der erforderliche Mitteleinsatz keine Rolle spielt.(FN65) Die Richtigkeit der Ziele bemisst sich nicht nur an ökonomischen, sondern etwa auch an politischen, sozialen oder kulturellen Aspekten.

Effizienz

Effizienz, auch Kostenwirksamkeit, und Effektivität werden oft gleich bedeutend behandelt, weisen allerdings große Unterschiede auf. So ist etwa der Einsatz des Heeres zur Abwehr feindlicher Kräfte zwar effektiv, wenn diese zurückgeschlagen werden, auch falls dies einen "Pyrrhus-Sieg" darstellt, für den der Großteil an Menschen und Material verloren geht, allerdings ist ein solcher Einsatz aber keineswegs effizient.

Während die Effektivität wie o.a. die Soll-Ist-Relation betrifft, geht es bei der Effizienz um die Zweck-Mittel-Relation (Einsatz- und Ergebnisgrößen(FN66)), also darum, "Dinge richtig (zu) tun.(FN67)" Dabei geht es um das "Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem hiefür notwendigen Mitteleinsatz bei einem gegebenen Grad der Zielerreichung".(FN68) Anders ausgedrückt geht es darum, dass von zwei gleich kostenintensiven Alternativen jene ausgewählt wird, die zur Zielerreichung am besten geeignet ist, oder dass von zwei Alternativen, die im gleichen Maß zur Zielerreichung führen, die kostengünstigere zum Zug kommt.(FN69) Daher sind für die Bemessung des Erfolges das vorgegebene Ziel, die eingesetzten Mittel und das erreichte Ergebnis ausschlaggebend.

Das Verhältnis bemisst sich wie bei der Effektivität nicht nur an ökonomischen (im Sinne von Wirtschaftlichkeit), sondern auch an gesellschaftlichen (z.B. sozialen oder kulturellen) oder technischen (im Sinne der "Produktivität") Kriterien.(FN70) Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Prinzips Effizienz ist schließlich ein gewisser Handlungsspielraum, denn nur wenn Alternativen bestehen, zwischen denen gewählt werden kann, kann auch effizient gehandelt werden.

Effizienz in der militärischen Organisation

Im militärischen Sinne bedeutet Effizienz das Maß der Angriffs- bzw. Verteidigungskraft eines Heeres, das über einen bestimmten (Finanz-) Mitteleinsatz erreicht wird.(FN71) Der Grad der Effizienz eines Heeres hängt von vielen Faktoren ab, von denen insbesondere zu nennen sind: - die Qualität der politischen und militärischen Führung, - die Heeresstruktur, insbesondere Zielorientierung der Organisation, Führbarkeit und Schnelligkeit der Informationsverarbeitungs- und Entscheidungsprozesse,(FN72) - die Eignung strategischer, operativer und taktischer Konzepte und Planungen, - die Qualität der Ausbildung und des Rüstungsmaterials, - die Moral und (Personal-) Stärke der Truppe, - der Zufluss von Finanz- und Rüstungsmitteln, - der Stand der militärischen Forschung etc.(FN73) Eine militärische Organisation ist dann effizient, wenn sie durch die Optimierung der o.a. Kriterien maximale Ergebnisse (Schlagkraft) erreicht.(FN74) Raschheit

Ebenfalls die Art der Entscheidung betrifft das Prinzip der Raschheit. Eine rasche Entscheidung ist zumeist eine "gute" Entscheidung. Besonders im militärischen Bereich wird versucht, die Dauer von Entscheidungen zu verkürzen. So wird etwa für Führungsverfahren aller Ebenen unter Bezugnahme auf den Zeitdruck eine Richtzeit vorgegeben.(FN75) Grundsätzlich korreliert die rasche Entscheidung mit dem Prinzip der Sparsamkeit und Effektivität, unter Umständen ist jedoch ein überschießender Mitteleinsatz nicht zu verhindern. Insbesondere wird die Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze unter Zeitdruck erschwert, und der Nachhaltigkeit kann nur im minderen Maße Rechnung getragen werden.(FN76) Letztere hat aber auf Grund der überragenden Bedeutung rascher Aktionen im militärischen Bereich zumeist zurückzutreten. Die Abwägung wirtschaftlicher Grundsätze mit der Raschheit gestaltet sich entsprechend schwieriger und kann nur in der konkreten Entscheidungssituation beantwortet werden.

Nachhaltigkeit

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist ein klassischer Grundsatz der Verwaltung, der im Forstrecht seinen Ursprung hat. Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass ein Vorgehen gefordert wird, das den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne jene der zukünftigen zu beschneiden. Dem liegt zum einen eine ganzheitliche Perspektive zu Grunde, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in die Entscheidung mit einbezieht, und zum anderen ein gewisser Zukunftshorizont, der den Kriterien der Langfristigkeit entspricht.(FN77) Die Erzielung von Nachhaltigkeit in den Entscheidungen ist somit Aufgabe der oberen Führungsebenen, also der Strategie, und nicht der auf kurzfristige Erfolge gerichteten Taktik.

Der Grundsatz der Nachhaltigkeit gewinnt dabei nicht nur im ökologischen, sondern auch im militärischen Bereich an Bedeutung. Nachhaltigkeit bedeutet hier insbesondere, Entscheidungen zu treffen, die die "Sicherheit" zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigen, vielmehr gewährleisten. Dazu gehören etwa Umweltschutzmaßnahmen in Streitkräften (Reduzierung des Ressourcenverbrauchs durch Einsatz erneuerbarer Energien, Abfallvermeidung etc.),(FN78) aber auch Maßnahmen der nachhaltigen Stabilisierung gewisser Konfliktgebiete und der Streitkräfteentwicklung.

Nachhaltigkeit korreliert mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Denn zumeist ist eine auf längere Frist gerichtete Entscheidung auch eine wirtschaftliche. Besondere Reibungsflächen können sich wie bereits oben erwähnt mit dem Grundsatz Raschheit ergeben, wobei Letztere besonders im Einsatz - und auf unteren Führungsebenen - zu bevorzugen ist.

Die Umsetzung der Entscheidungsprinzipien durch die Logistik

Die folgende Darstellung des logistischen Systems des Bundesheeres soll die konkrete Anwendung von Entscheidungsprinzipien aufzeigen. Die Logistik ist deswegen hervorragend dazu geeignet, da sie in ihrem Wesen umsetzungsorientiert ist, d.h. Systeme entwickelt, die der Erreichung von konkreten Organisationszielen dienen.

Begriff und Aufgabe

Die Technisierung und Komplexität militärischer Systeme und Verfahren hat die Logistik zu einem der wichtigsten Teilbereiche - nämlich jenem der Einsatzunterstützung - moderner Armeen gemacht. Ohne die "Waffe Logistik" ist eine solche nicht mehr fähig, ihren Auftrag zu erfüllen, erweitert allerdings unter optimalen Bedingungen den Spielraum der militärischen Führung beträchtlich.(FN79) Nach Jünemann(FN80) wird der logistische Auftrag durch die "sechs Rs" umschrieben: Es geht darum, die richtige Menge der richtigen Objekte (Güter, Personen, Energie, Informationen) am richtigen Ort, zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Qualität und zu den richtigen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Die "sechs Rs" finden auch in der Militärlogistik ihren Niederschlag, deren Aufgabe es ist, die von den Streitkräften benötigten Ressourcen räumlich und zeitlich so zu verteilen, dass eine reibungslose Versorgung der Bedarfsträger gewährleistet ist und diese eine optimale Einsatzfähigkeit bzw. -bereitschaft erreichen und aufrechterhalten können (räumliche und zeitliche Überbrückungsfunktion).(FN81) Darunter wird neben der Planung, Aufbringung (Herstellung und Beschaffung) und Bewirtschaftung des materiellen auch jene des personellen Aufwandes verstanden.(FN82) Der Versorgungsfluss geht dabei nicht nur zur Truppe hin, sondern im Sinne einer "Entsorgung" auch von dieser wieder weg (Management von Versorgungs- und Entsorgungsstrom).(FN83) Gebrauchtes Material ist etwa einer Reparatur zuzuführen, nicht mehr wartungs- oder instandsetzungsfähiges ist zu entsorgen. Im weiteren Sinne zählt auch die Evakuierung von Gütern, Einrichtungen und Kräften (Personal) dazu.

Konkrete Tätigkeiten sind neben der materiellen Vorsorge mit Gütern militärische und zivile Dienstleistungen, die wirtschaftliche Versorgung des Personals (auch der Kriegsgefangenen), Verkehrs- und Transportleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und Wahrnehmung territorialer Angelegenheiten wie auch Maßnahmen zur Wahrnehmung der Bindegliedfunktion zwischen Wirtschaft, ziviler Verwaltung und Heer.(FN84) Gestaltungsprinzipien der Logistik

Drei Prinzipien gelten dabei als die Kernelemente logistischen Denkens und der logistischen Entscheidungsfindung: ganzheitliche Betrachtungsweise und Fließprinzip(FN85) sowie Praktikabilität.

Ganzheitliche Betrachtungsweise (Systemdenken)

Das Systemdenken postuliert die Optimierung des Gesamtsystems und Abstimmung der Teilsysteme auf das logistische Ziel. Es werden also keine Teilbereiche isoliert betrachtet, sondern das Militär mit seinen komplexen und vernetzten Zusammenhängen gesehen. Die Logistik hat dabei zum einen eine "Brückenfunktion zwischen nationaler Volkswirtschaft(FN86) und den Streitkräften",(FN87) zum anderen hat sie auch "äußere" Einflüsse wie das internationale Umfeld zu berücksichtigen. Logistik wird also als Teil einer Systemhierarchie gesehen, welche die Armee und den Staat samt seinem Umfeld umfasst. Besonders die Integration des internationalen Umfelds in logistische Planungen und Prozesse spielt eine immer bedeutendere Rolle. Dies hängt einerseits mit der Einbindung in (Militär-) Bündnisse, andererseits mit der Abhängigkeit nationaler Armeen von ausländischen Rüstungsgütern zusammen.(FN88) So wird auch ersichtlich, dass Logistik nicht nur auf Truppenebene, sondern hauptsächlich auf der Führungsebene (Strategie, Operation) ausgeübt bzw. integriert (integrierte Logistik) wird, um suboptimale Ergebnisse (in Bezug auf das Gesamtsystem Armee) der einzelnen Teilbereiche zu verhindern und eine die Versorgung des gesamten Heeres umfassende (ganzheitliche) Logistikkonzeption zu ermöglichen.

Fließprinzip

Das Fließprinzip postuliert den kontinuierlichen Ablauf logistischer Vorgänge.(FN89) Hierbei wird das Augenmerk auf die Synchronisation und Harmonisierung der Abläufe in Hinblick auf die Gesamtleistung gelegt. Dazu werden Maßnahmen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation getroffen, die insbesondere die Intensivierung der Koordination zwischen den Teilbereichen und -systemen zum Ziel haben. Das bedarf der Identifikation der relevanten Schnittstellen (etwa Militär - Volkswirtschaft) und deren Abstimmung auf die logistischen Erfordernisse, um Unterbrechungen bzw. Reibungsverluste zu minimieren.(FN90) Dem Fließprinzip entspricht die Forderung nach einer dynamischen und flexiblen Logistik. Diese muss zunächst unter sich ständig ändernden Gegebenheiten (Umweltbedingungen, geänderten Aufträgen und Operationskonzepten) anpassungsfähig bleiben. Dabei ist ein optimales Verhältnis zwischen Reaktionsfähigkeit (bzw. Raschheit) und Wirtschaftlichkeit zu erreichen, die logistische Planung jedoch so einfach wie möglich zu halten, um diese leichter wieder anzupassen. Die geforderte Dynamik bedeutet insbesondere Mobilität der verfügbaren Kräfte, um diese auch gezielt und effektiv einsetzen zu können.(FN91) Praktikabilität

Schließlich haben logistische Planungen praktikabel zu sein, d.h. sie müssen auch umgesetzt werden können (Umsetzungsorientiertheit). Diese eigentlich selbstverständliche Forderung ist nicht immer leicht einzuhalten, bedenkt man die mit einer militärischen Operation einhergehende Komplexität der Versorgungsprobleme. Mit der Frage der Praktikabilität hängt das Gebot der Einfachheit logistischer Maßnahmen zusammen. Denn gerade das einfache, klare Konzept ist im tatsächlichen Anwendungsfall bei Änderungen der Situation anpassungsfähig (flexible Logistik) und damit praktikabel.

Bestimmungsgrößen in der Logistik

Verfügbarkeit (Availability)

Die Verfügbarkeit ist die zentrale Bestimmungsgröße der Logistik, die besagt, dass eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums in funktionsgerechter Qualität und Quantität vorhanden ist.(FN92) Die Verfügbarkeit hängt dabei von der Zuverlässigkeit (reliability), der Erhaltbarkeit (maintainability) und Versorgbarkeit (supportability) ab. Der Grad der Verfügbarkeit, der durch die angeführten Größen ausgedrückt wird, ist zugleich auch Aussage darüber, in welchem Maß die Entscheidungsprinzipien angewandt und Organisationsziele erreicht wurden.

Zuverlässigkeit, Erhaltbarkeit und Versorgbarkeit

Unter Zuverlässigkeit wird "die Wahrscheinlichkeit, dass ein Produkt für eine bestimmte Zeit, unter wohldefinierten Bedingungen eine wohldefinierte Leistung erbringt", (FN93) verstanden. Damit ist die Leistungsfähigkeit eines bestimmten Produktes während seiner Einsatzdauer ("Lebensdauer") gemeint und auch dessen Anfälligkeit für Fehler (Fehlerbewusstsein),(FN94) die in logistische Überlegungen einfließen soll.

Im Zusammenhang mit dem Fehlerbewusstsein steht das Problem der Erhaltbarkeit für die Verfügbarkeit der Leistungen einer Organisation. Damit sind vorbeugende und korrigierende Maßnahmen am Produkt und die Minimierung des Unterhaltungsaufwandes gemeint (Wartung, Kontrolle, Pflege, Instandsetzung etc.).(FN95) Die Versorgbarkeit schließlich betrifft die Frage, ob ein "Produkt" auch tatsächlich in Einsatz gehalten werden kann, was das Vorhandensein einer bestimmten Infrastruktur, ausgebildeten Personals, tauglicher Prozesse, von genügend Ersatzmaterial etc. anspricht.

Die Bestimmungsgrößen der Logistik stellen dabei eine Vereinfachung der Entscheidungsprinzipien dar. Sie ermöglichen unter Rückgriff auf die nur drei Faktoren Zuverlässigkeit, Erhaltbarkeit und Versorgbarkeit, das Treffen einer oben skizzierten "guten" Entscheidung.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Größen sich mehr oder weniger in einem geschlossenen System befinden, das heißt Auswirkungen nach außen, wie etwa von der Nachhaltigkeit gefordert, in geringem Maße Beachtung finden. Dies liegt v.a. darin, dass die logistischen Prinzipien ihrem Wesen nach produktbezogen sind, es also primär um die Anschaffung von benötigtem Personal, Material und Informationen, die auch funktionell eingesetzt werden können, und weniger um abstrakte Entscheidungen, die selbst keine konkreten Wirkungen zeitigen (etwa die Ausarbeitung bestimmter Strategien für Konfliktfälle), geht. Die Logistik liefert also Anhaltspunkte dort, wo es um konkrete Entscheidungen geht, auf abstrakter Ebene ist der Rückgriff auf und die Abwägung der vorhin angeführten Entscheidungsprinzipien unerlässlich.

Prozess

Mit dem Prozess der Entscheidung befassen sich zwei aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen stammende Theorien. Je nach ihrem Ansatz im Menschenbild spricht man von normativer oder deskriptiver Entscheidungstheorie. Diese Theorien geben einen Anhaltspunkt für eine Strukturierung eines Entscheidungsablaufes, der zur Findung einer rationalen Entscheidung unentbehrlich ist, und sind auch allgemein gültig. Dies bedeutet schließlich auch, dass der Entscheidungsprozess an die Eigenheiten der betreffenden Organisation und der spezifischen Entscheidungssituation angepasst werden muss.

Normative Entscheidungstheorie (Rationalmodell)

Die normative Entscheidungstheorie befasst sich mit der Analyse der Grundlagen, Probleme und Methoden von rationalen, also vernünftigen Entscheidungen und entwickelt entweder allgemeine Entscheidungsprinzipien oder konkrete Entscheidungsregeln. Sie geht dabei vom Modell des "homo oeconomicus",(FN96) dem idealisierten, "allwissenden" Menschen aus und beschreibt, wie dieser eine Entscheidung optimal treffen kann bzw. soll.

Die vernünftige Entscheidung läuft dabei in bestimmten Phasen ab, ist also Ergebnis eines Prozesses. Dabei sind folgende Phasen zu unterscheiden:(FN97) - Erkennen des Problems, - Identifizierung und Definition des Problems, - Suche nach alternativen Problemlösungen, - Evaluation dieser Alternativen, - Auswahl der besten Alternative, - Ausführung der Entscheidung und schließlich - Evaluation der Ergebnisse.

Die Qualität der Entscheidung wird dadurch bestimmt, wie dieser Prozess abläuft. Die einzelnen Phasen sollen daher möglichst genau und vollständig durchlaufen werden, was in der Praxis eher selten zu erwarten ist. Die militärischen Entscheidungs- und Führungsverfahren - wie auch jene der übrigen Verwaltung - orientieren sich an der normativen Entscheidungstheorie, da diese klar und einfach formulierbar ist und ihre formelle Einhaltung kaum Schwierigkeiten bereitet.

Kernpunkt der Theorie ist die Information. Es bedarf der Information, um das wahre Problem und nicht bloß die Symptome zu identifizieren, wie auch um Alternativen zu finden und die Umwelt richtig einzuschätzen etc. Gerade die Information ist zumeist die Schwachstelle der Entscheidung. Es kann nicht angenommen werden, dass der Mensch - wie das Idealbild des homo oeconomicus - als Entscheidungsträger über ein vollkommenes Wissen verfügt. Vielmehr kennt er nur eine begrenzte Anzahl von Alternativen und auch nur einige der Konsequenzen, die mit diesen Möglichkeiten verknüpft sind. Überdies wird oft festgestellt, dass sein Bild der Realität nur ein begrenztes bzw. vereinfachtes Modell ist.(FN98) Die Anforderungen der normativen Entscheidungstheorie sind daher nur unvollständig erfüllbar, diese soll vielmehr als Leitbild einer annähernd rationalen Entscheidung gelten.

Deskriptive Entscheidungstheorie

Die deskriptive Entscheidungstheorie beschäftigt sich mit der Erklärung des tatsächlichen Entscheidungsprozesses von handelnden Personen bzw. Organisationen, die zumeist dem "Try and error"-Prinzip oder dem so genannten Prinzip des "Durchwurstelns"(FN99) folgen. Verkürzt ausgedrückt wird dabei eine Entscheidungsmöglichkeit gewählt und erst bei Misserfolg eine weitere Alternative gesucht. Der Vorteil dieser "limitierten Rationalität"(FN100) liegt in dem weniger zeitintensiven Prozess, da hier eine "zufrieden stellende" Lösung einer "optimalen", die entsprechende Vorbereitung etwa der Informationsverarbeitung, vorgezogen wird. Sie geht dabei im Gegensatz zur normativen Entscheidungstheorie vom irrationalen, gefühlsbetonten Handeln des Menschen aus und beobachtet, wie in der Praxis tatsächlich entschieden wird.

Damit orientiert sie sich an einem realistischeren Menschenbild als die normative Entscheidungstheorie, kann allerdings wenig Aufschluss über einen konkreten, rationalen Prozess geben. Vielmehr ist dieser organisations- und personenabhängig. Diese Erkenntnis kann jedoch im Zusammenspiel mit der normativen Entscheidungstheorie durchaus zu praktikablen Lösungen führen, die einen Mittelweg zwischen Formalismus und Inkrementalismus darstellen.

Zusammenfassung

Die in der Verwaltungslehre entwickelten Entscheidungsprinzipien lassen sich auf jede Entscheidungssituation übertragen und sind demnach auch für das Militär von Bedeutung. Gerade hier kann die Verwaltungslehre eine Bindegliedfunktion zwischen ziviler, öffentlicher Verwaltung und dem Bundesheer einnehmen und ein gegenseitiges befruchtendes Verhältnis beider Teile fördern. Schließlich bilden viele, über eine lange Zeit gewonnene Erkenntnisse und Errungenschaften des Militärs im Bereich der Organisation, der Führung und der Entscheidungsabläufe Grundlage für Entwicklungen in der zivilen Verwaltung wie auch der Betriebswirtschaft und vice versa. Dies ist im Besonderen im Bereich der Logistik und der Personalführung ersichtlich, deren Grundlagen für die weitere wissenschaftliche Entwicklung und praktische Anwendung im Heerwesen liegen.

Es bestehen zwar zweifellos gravierende Unterschiede zwischen den Organisationen der Privatwirtschaft, der zivilen und der militärischen Verwaltung, allerdings geht es hier wie da im Grundsatz um rasche Entscheidungen vor dem Hintergrund komplexer Abläufe, die eine Vielzahl von Menschen und Material betreffen. Hier eine falsche Entscheidung zu treffen hat gleich wo "verheerende" Auswirkungen für die betreffende Organisation.

Ziel der Arbeit war es daher, die allgemeinen Bedingungen für eine "richtige Entscheidung" nach aktuellem Wissensstand herauszuarbeiten und diese, soweit es auf Grund der hohen Abstraktionsebene möglich war, mit der Situation des österreichischen Bundesheeres zu verknüpfen. Die konkrete materielle Ausfüllung der Entscheidungsprinzipien und die Wahl des Entscheidungsprozesses sind dabei von der jeweiligen Situation und der Aufgabenstellung des Entscheidenden abhängig. Worauf seine Entscheidung fällt, hängt letztendlich von der (individuellen) Bewertung der Alternativen ab. Der Weg zu dieser Entscheidung sollte allerdings von den beiden Eckpfeilern Prinzip und Prozess geleitet sein, womit die Frage nach der "richtigen Entscheidung" nicht mehr eine Frage der Rationalität, sondern der Bewertung ist. Somit ist die eingangs angeführte - an sich unmögliche - Forderung Karl Kraus’ zumindest zum Teil erfüllbar.

ANMERKUNGEN:

(Fußnote 1/FN1) Die folgende Arbeit beruht auf Erkenntnissen, die im Rahmen der Verwaltungslehre gewonnen werden konnten. Sie bezieht sich auf das Buch Dynamische Verwaltungslehre von o. Prof. Dr. Norbert Wimmer und auf die Dissertation des Verfassers über die "Entscheidungs- und Organisationsprinzipien des österreichischen Bundesheeres" vom Mai 2004.

(FN2) Vgl.. Wimmer, Dynamische Verwaltungslehre (2004), S.296.

(FN3) Die Entscheidungsprinzipien orientieren sich immer am Organisationsziel. Das ist beim Bundesheer zunächst die militärische Landesverteidigung, aber etwa auch die Assistenz oder Hilfeleistung bei Katastrophen und die internationale Mitwirkung. Zur Erfüllung dieser Teilaufgaben sind demgemäß jeweils andere Mittel und Methoden anzuwenden; der Einsatz von Panzern mag zwar im Sinne der Erfüllung des Ziels der militärischen Landesverteidigung bei einer Bedrohung von außen effektiv sein, für den Assistenzeinsatz an der Grenze jedoch nicht.

(FN4) Der verfassungsrechtliche Auftrag an das Heer wird durch Entschließung des Nationalrates, die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin vom 12.12.2001, konkretisiert.

(FN5) Vad, ÖMZ 2/1998, S.129.

(FN6) Vgl. Peischel, Armis et Litteris 10/2001, S.118ff.

(FN7) Pleiner, Strategie - Theorie und Praxis in Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie (Hrsg), Strategie. Theorie und Doktrin, Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie, S.11.

(FN8) Eder, Definition und Gebrauch des Begriffes "Strategie", ÖMZ 2/1998, S.127.

(FN9) Vgl. ders, a.a.O., S.125.

(FN10) Die Gesamtstrategie stellt die Konzeption für die Realisierung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele eines Staates dar. Vgl. Weiner, Gesamtstrategie und ihre Teilbereiche. Der Einfluß des militärischen Potenzials am Beispiel Österreichs, ÖMZ 4/1998, S.365.

(FN11) Pleiner, a.a.O., S.9.

(FN12) Zu den sicherheitspolitischen Interessen Österreichs: Reiter, Sicherheitspolitische Herausforderungen und österreichische Interessen, ÖMZ 4/1999, S.403ff.

(FN13) Siehe dazu wie zum Folgenden Weiner, a.a.O., S.370f.

(FN14) Zum Führungsdenken auf der operativen Ebene siehe Peischel, Armis et Litteris 10/2001, S.108ff.

(FN15) Siehe Vad, Operative Führung. Grundlagen, Merkmale, Perspektiven, ÖMZ 2/1998, S.136.

(FN16) Zur Entwicklung der Raumverteidigung, Pleiner, Operative Führung im Bundesheer, ÖMZ 2/1998, S.147ff; Tauschitz, Das österreichische Bundesheer in der Ära des Raumverteidigungskonzeptes - Erlebnisse und Ergebnisse, ÖMZ 5/1995, S.533ff.

(FN17) Eder, Die Entwicklung moderner operativer Führungskunst, ÖMZ 3/2003, S.289.

(FN18) Pleiner, Operative Führung im Bundesheer. Ein historischer Abriß, ÖMZ 2/1998, S.149.

(FN19) Die US Army kennt daneben noch so genannte "Support Operations", siehe Eder, Die Entwicklung moderner operativer Führungskunst ÖMZ 3/2003, S.287.

(FN20) Zum Folgenden s. BM für Landesverteidigung, Der Soldat 2003, S.25f.

(FN21) Vgl. in Eichhorn et al, Verwaltungslexikon, S.889.

(FN22) Einschlägige Vorschriften für das Verhalten der Soldaten im Einsatz enthalten die so genannten DVBH (Dienstvorschriften für das Bundesheer). Die DVBH "Allgemeiner Gefechtsdienst" bildet dabei die Basisvorschrift für den Einsatz. Siehe Truppendienst 4/2002, S.360. Daneben bestehen derartige Vorschriften für verschiedene Waffengattungen und Geräte, die deren Bestandteile, Anwendung, Ausbildungsmaßnahmen aber auch konkrete Führungsverfahren enthalten. Die DVBH wurden insbesondere den NATO-Standardisierungsübereinkommen angepasst.

(FN23) Die eingedrillten Verhaltensweisen der Gefechtstechnik werden entweder durch einen Reiz (etwa Beschuss durch gegnerische Kräfte) oder durch Befehl (z.B. Feuerbefehl) ausgelöst. In diesem Zusammenhang sind besonders die so genannten "Rules of Engagement" (ROE), die die Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung etwa bei internationalen Einsätzen betreffen, und Weisungen über den Schusswaffengebrauch, generelle Verhaltensregeln für die Soldaten bzw. über den Einsatz nicht-letaler Waffen enthalten. Diese "Rules" müssen geschult und die betreffenden Situationen eingeübt und somit automatisiert werden, um eine Über- bzw. Unterreaktion der Soldaten zu verhindern. Vgl. Schulyok, Führung im Gefecht auf Ebene Gruppe (II), Truppendienst 5/2003, S.456.

(FN24) Ders., Führung im Gefecht auf Ebene Gruppe, Truppendienst 4/2003, S.372f.

(FN25) Siehe wie zum Folgenden Schauer, Handlungsmaßstäbe der Verwaltung in Wenger/Brünner/Oberndorfer (Hrsg), Grundriß der Verwaltungslehre (1983), S.313.

(FN26) Vgl. auch Wimmer, Dynamische Verwaltungslehre (2004), S.299f.

(FN27) Ders., a.a.O., S.300.

(FN28) Vgl. Wimmer, a.a.O., S.302ff.

(FN29) U., Optimierung in Eichhorn (Hrsg), Verwaltungslexikon, S.687.

(FN30) Wimmer, a.a.O., S.302.

(FN31) Ebenda, S.303.

(FN32) Vgl. v. Mutius, Mietrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht?, ZMR 2003, 623 zur Lösung von Grundrechtskollisionen durch das Optimierungsgebot. Dabei steht das Optimierungsgebot im engen Zusammenhang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.

(FN33) Schauer, Handlungsmaßstäbe der Verwaltung in Wenger/Brünner/Oberndorfer (Hrsg.), Grundriß der Verwaltungslehre (1983), S.321.

(FN34) Wimmer, a.a.O., S.306.

(FN35) Vgl. Hahn, Rationalprinzip in Kirchhoff (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.759.

(FN36) S. dazu wie zum Folgenden Schauer, Handlungsmaßstäbe der Verwaltung in Wenger/Brünner/Oberndorfer (Hrsg.), Grundriß der Verwaltungslehre (1983), S.321f.

(FN37) Es ist somit gleichbedeutend mit dem Prinzip der Sparsamkeit, nur dass hier die Orientierung an einem Zweck vorgenommen wird. Vgl. Eichhorn, Wirtschaftlichkeit in Eichhorn et al (Hrsg.), Verwaltungslexikon, S.1050. Sparsamkeit ohne Bezug auf die Zwecke einer Organisation (Sparen um jeden Preis) kann daher unwirtschaftlich sein.

(FN38) Ders., a.a.O., S.1052.

(FN39) Hengstschläger, Rechnungshofkontrolle. Kommentar zu den Artikeln 121 bis 128 B-VG (2000), S.112.

(FN40) Zu den Analysen s. Burkhardt, Nutzen-Kosten-Untersuchungen in Kirchhoff (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.637ff.

(FN41) U., Nutzwertanalyse in Eichhorn et al (Hrsg.), Verwaltungslexikon, S.653.

(FN42) Vgl. dazu Sailer, Wirtschaftlichkeit in Kirchhoff (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.1119.

(FN43) Vgl. Schauer, Handlungsmaßstäbe der Verwaltung in Wenger/Brünner/Oberndorfer (Hrsg.), Grundriß der Verwaltungslehre (1983), S.323f.

(FN44) Hengstschläger, Rechnungshofkontrolle. Kommentar zu den Artikeln 121 bis 128 B-VG (2000), S.112.

(FN45) Beispiele wären etwa die Versorgung von Patienten in einer militärischen Sanitätseinrichtung, die Ausbildung von Soldaten, die Instandhaltungsmaßnahmen hinsichtlich Heeres-Kfz, Bearbeitung eines Schriftstücks in einer Regimentskanzlei etc. Vgl. Pöcher, Armis et Litteris 3/1999, S.61.

(FN46) Vgl. dazu den Leistungsbericht der österreichischen Bundesverwaltung 2003, S.52ff.

(FN47) Vgl. Witt, Betriebswirtschaftliche Aspekte der Militärökonomie Teil 2 in Schulz, Militär und Ökonomie (1977), S.89.

(FN48) Zu diesem Zusammenhang siehe Trattnig, Wirtschaftspolitische Interessen, ÖMZ 4/2000, S.429ff.

(FN49) Verfahren zur "Messung" der Schlagkraft des Heeres sind z.B. die "Manöver". Hier werden auf Grund mehr oder weniger realistischer Annahmen von Einsatzfällen Ziele vorgegeben, die von den Streitkräften zu erreichen sind. Das bisher größte Manöver des österreichischen Bundesheeres im Ausland "Strong Resolve 2002" diente dem Zweck der Übung und Bewertung der Leistungen im Bereich der "Friedensunterstützung". Die Durchführung von Manövern hatte im Übrigen des öfteren die Anpassung der Militärstrategie zur Folge.

(FN50) Vgl. Wimmer, a.a.O., S.319.

(FN51) Sailer, Wirtschaftlichkeit in Kirchhoff (Hrsg), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.1119.

(FN52) Vgl. Pöcher, Armis et Litteris 3/1999, S.54.

(FN53) Vgl. wie auch zum Folgenden Witt, a.a.O., S.91. Dies entspricht dem o.a. "Mini-Max"-Prinzip, das unwahrscheinlich zu erfüllen ist. Vielmehr hat hier eine Abwägung zwischen Kostenreduktion und Zweckerreichung stattzufinden.

(FN54) Ders., a.a.O., S.89.

(FN55) Quelle: http://www.heeressport.at/index.php?seite=130&news_entry=248 (13.3.2004).

(FN56) Der Durchschnitt der NATO-Staaten etwa liegt bei 2,7% des BIP (2003); Quelle: http://www.nato.int/docu/pr/2003/table3.pdf (13.3.2004).

(FN57) Sailer, Wirtschaftlichkeit in Kirchhoff (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.1120f.

(FN58) Siehe zur eingeschränkten Einsatzbereitschaft des Heeres, Neuwirth, Alt-Neustadt 03/01, S.10.

(FN59) Wimmer, a.a.O., S.309f.

(FN60) Vu., Sparsamkeit in Eichhorn et al (Hrsg), Verwaltungslexikon, S.852. Auch: Hengstschläger, Rechnungshofkontrolle. Kommentar zu den Artikeln 121 bis 128 B-VG (2000), S.114.

(FN61) Baumgartner zu Art 126 b B-VG in Rill/Schäffer (Hrsg), Bundesverfassungsrecht. Kommentar.

(FN62) Wimmer, a.a.O., S.310.

(FN63) Hengstschläger, Rechnungshofkontrolle. Kommentar zu den Artikeln 121 bis 128 B-VG (2000), S.115.

(FN64) Wimmer, a.a.O., S.310.

(FN65) Schauer, Handlungsmaßstäbe der Verwaltung in Wenger/Brünner/Oberndorfer (Hrsg), Grundriß der Verwaltungslehre, S.320.

(FN66) Hengstschläger, Rechnungshofkontrolle. Kommentar zu den Artikeln 121 bis 128 B-VG (2000), S.115.

(FN67) Neisser/Hammerschmidt (Hrsg.), Die innovative Verwaltung, S.567.

(FN68) Ders, a.a.O., 320.

(FN69) Vgl. Simon, Entscheidungsverhalten in Organisationen. Eine Untersuchung von Entscheidungsprozessen in Management und Verwaltung (1981), S.151.

(FN70) U., Effizienz in Eichhorn et al (Hrsg.), Verwaltungslexikon, S.852.

(FN71) Köppl, Effizienz in Kirchhoff (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.209.

(FN72) Thom, a.a.O., S.204.

(FN73) Köppl, a.a.O., S.2011.

(FN74) Vgl. Simon, a.a.O., S.216.

(FN75) Für die Beurteilung der Lage, Befehlsherstellung und die Befehlsausgabe soll ein Kommandant einer Kompanie je nach Zeitdruck 45-50 min, ein Kommandant eines Zugs oder einer Gruppe unter hohem Zeitdruck etwa 10 min benötigen. Vgl. Schulyok, Truppendienst 5/2003, S.371.

(FN76) Wimmer, a.a.O., S.313.

(FN77) Ders., a.a.O., S.304.

(FN78) Zur Umweltpolitik als Teil der Sicherheitspolitik siehe Zapotoczky, Ganzheitliche Mehrebenenbetrachtung von Sicherheit, ÖMZ 6/2003, S.714.

(FN79) Vgl. Gorth, Die neue logistische Konzeption des Bundesheeres (Teil 2) ÖMZ 3/99, S.302.

(FN80) Vgl. Jünemann, Materialfluss und Logistik. Systemtechnische Grundlagen mit Praxisbeispielen (1989), S.18.

(FN81) Die wichtigsten Faktoren für die Logistik sind damit Kräfte, Raum, Zeit und Information.

(FN82) Forstner-Billau, Einführung in die "integrierte Logistik", Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie 3/2002, S.7.

(FN83) Grössl, Logistik in Kirchhoff (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.495.

(FN84) Vgl. Gorth, Die neue logistische Konzeption des Bundesheeres (Teil 1), ÖMZ 2/1999, S.168.

(FN85) Vgl. dazu Wimmer, a.a.O., S.315f.

(FN86) Zu den Zusammenhängen zwischen Wirtschaft und Militär s. Strunz/Dorsch, Sicherheitspolitik und Wirtschaft, ÖMZ 4/2003, S.429ff. Zur Unterscheidung des "externen" vom "internen" Materialkreislauf siehe Reifberger, Logistische Erfordernisse in Streitkräften, ÖMZ 5/1975, S.395.

(FN87) Strässle, Die zukünftige Entwicklung der Militärlogistik, ÖMZ 1/2004, S.31.

(FN88) Die Kapazitäten der Rüstungsindustrie in Österreich sind etwa (insbesondere seit der Noricum-Affäre) sehr gering, das Bundesheer überwiegend von ausländischen Waffensystemen und Gütern abhängig. Siehe Strunz/Dorsch, ÖMZ 4/2003, S.431.

(FN89) Wimmer, a.a.O., S.316.

(FN90) Vgl. Engelsleben/Niebuer Entwicklungslinien der Logistik-Konzeptionsforschung, Arbeitsbericht Nr. 93 des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftliche Planung und Logistik der Universität zu Köln (1997), S.14.

(FN91) Vgl. Strässle, Die zukünftige Entwicklung der Militärlogistik, ÖMZ 1/2004, S.35ff.

(FN92) Wimmer, a.a.O., S.316.

(FN93) Vgl. Forstner-Billau, a.a.O., S.28.

(FN94) Vgl. ders., a.a.O., S.32.

(FN95) Vgl. ders., a.a.O., S.33ff.

(FN96) Vgl. Kirchler/Schrott, Entscheidungen in Organisationen. Arbeits- und Organisationspsychologie 4 (2003), S.22f. Zur Kritik zum allwissenden homo oeconomicus: Simon, Entscheidungsverhalten, S.29ff.

(FN97) Krczal, Entscheidungslehre in Kirchhoff (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik (1986), S.225f.

(FN98) Ders., a.a.O., S.224. Diese Überlegungen führen zu der o.a. deskriptiven Entscheidungstheorie.

(FN99) Siehe Wimmer, a.a.O., S.336.

(FN100) Vgl. dazu Simons "principle of bounded rationality" in Simon, Models of Man (1957), S.198ff sowie auch FN 404.

Dr. iur. Thomas Müller

Geb. 1977 in Innsbruck; 1997-2002 Studium der Rechtswissenschaften; 2003-2004 Doktorratsstudium Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Titel der Doktorarbeit: "Entscheidungs- und Organisationsprinzipien des österreichischen Bundesheeres"); Post-Graduate Studium Europarecht 2003-2005 in Schlosshofen, Abschluss: "Akademischer Europarechtsexperte." Zusätzliche Studien: 1999-2001 Betriebswirtschaft und theologische Philosophie an der Universität Innsbruck; Präsenzdienst 1996; Zeitsoldat 1997; Gerichtsjahr 2002; seit 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck; 2004 freier Redakteur bei der "Unipress"; diverse Publikationen und Vorträge zu den Themen Verwaltungswissenschaft, Verfassungs- und Europarecht.



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