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Die Einsatzmedaille des Öster­reichischen Bundesheeres

Im Jahre 1991 standen Soldaten des Österreichischen Bundesheeres zum Schutz der Grenze und des Luftraumes gem. § 2 (1) lit. a WG 1990 im Einsatz. Weil aber für derartige Einsätze keine sichtbare militärische Auszeichnung vorgesehen war, entstand in der Folge die Einsatzmedaille.

Ende Juni 1991 kam es an der Südgrenze Österreichs zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Nach Grenz­­ver­let­zungen durch jugoslawi­sche Kampfflugzeuge wurde aus dem Assis­tenzeinsatz des Bundesheeres gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz (WG) 1990 am 28. Juni ein Einsatz zum Schutz der Grenzen und des Luftraumes gem. § 2 Abs. 1 lit. a WG.. Soldaten des Bundesheeres (ins­gesamt wurden rund 8 000 aufgeboten) gingen damals an neuralgischen Punkten in Stellung und verhinderten ein Übergreifen der Auseinandersetzungen auf öster­reichisches Staatsgebiet. Auch die "Dra­ken" waren bei den Steirern plötzlich gerne gesehen, setzten sie doch den Luftraumverletzungen ein Ende.

Die Soldaten sollten danach - als Anerkennung für ihren militärischen Einsatz - eine sichtbare Würdigung erhalten. Doch die Verleihungsgründe für die Wehrdienstmedaillen, Wehrdienstzei­chen und die Verwundetenmedaillen waren klar definiert, und auch das Mili­tärverdienstzeichen konnte für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. a - d nicht zuerkannt werden. Für rein militärische Einsätze fehlten sicht- und tragbare Auszeichnungen!

Deshalb wurde die Einsatzmedaille geschaffen. Die ersten Verleihungen erfolgten durch den damaligen Bundesminister Herbert Scheibner am 29. Ju­ni 2001 in Spielfeld/Steiermark und Bleiburg/Kärnten. 150 der Soldaten des Österreichischen Bundesheeres, die sich 1991 im Grenzeinsatz befunden hatten, erhielten die neu geschaffene "Einsatzmedaille des Bundesheeres" (EM). Den anderen an dem Einsatz beteiligten Personen wurden ihre Medaillen und Verleihungsurkunden zugesandt bzw. durch das jeweilige Militärkommando überreicht.

Die Medaille würdigt Wehrdienstleis­tun­gen in einem Einsatz des Bundesheeres. Das Verleihungsrecht obliegt dem Bundesminister für Landesver­teidigung. Sie ist an Personen zu verleihen, die zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 des Wehrgesetzes 1990 (WG) herangezogen wurden. Dabei gilt:

  • Bei Einsätzen nach lit. a gebührt die Medaille in jedem Fall.
  • Bei Einsätzen nach lit. b gebührt die Medaille bei einer Min­destein­satz­dauer von vier Wochen.
  • Bei Einsätzen nach lit. c gebührt die Medaille, wenn der Einsatz unter be­son­ders gefährlichen Verhältnissen oder unter erheblicher physischer oder psychischer Belastung der zum Einsatz herangezogenen Soldaten erfolgte.
  • Bei Einsätzen nach lit. d gebührt die Medaille, sofern für einen solchen Einsatz keine sichtbare Auszeichnung von dritter Seite erfolgte.

Bei mehreren Einsätzen zeigt eine arabische Ziffer in Bronze auf dem Band der Medaille die Anzahl der zu würdigenden Einsätze. In der Rangfolge liegt sie vor der Wehrdienstmedaille in Gold.

Die kreisrunde bronzene Medaille hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite umrahmen unten mit einem Band verbundene Lorbeerzweige die Worte EINSATZ FÜR ÖSTERREICH. Auf der Rück­seite umrahmt die Schrift BUNDESMINISTERIUM FÜR LAN­DESVERTEIDIGUNG den Adler des öster­reichischen Staatswappens.

Die Medaille selbst ist für alle Einsatzfälle gleich. Die Art des Einsatzes verdeutlichen verschiedene Bänder bzw. Spangen sowie die darauf montierten bronzenen gekreuzten Kurzschwerter (siehe Abbildungen oben).

-WAS-

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