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Informationssicherheit und Spionage

Die Beschaffung, Bearbeitung, Auswertung und Darstellung von Informationen über potenzielle Gefährder ist die klassische Aufgabe abwehrender Nachrichtendienste. Als potenzielle Gefährder der Informationssicherheit treten primär Nachrichtendienste fremder Staaten und Organisationen in Erscheinung.

Bisher wurden in den Beiträgen des Abwehramtes Bedrohungen und Risiken aufgezeigt, die sich aus der täglichen Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie ergeben.

Als Gefährder werden Personen oder Organisationen bezeichnet, die vorhandene Schwachstellen in Systemen und Organisationen zu ihrem Vorteil bzw. für ihre Zwecke ausnutzen.

Gefährder - fremde Nachrichtendienste

Im Verfassungsschutzbericht 2011 wird erwähnt, dass "sowohl staatliche wie auch gesellschaftliche Organisationen für den Erhalt ihrer Integrität ein sicheres Umfeld brauchen". Die Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste in Österreich kann nicht nur einen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellen, sondern bereits im Vorfeld die Sicherheit des Umfeldes staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen in Frage stellen und deren Integrität gefährden (BMI/Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung/BVT, Verfassungsschutzbericht 2011).

Der Unterschied zwischen Nachrichtendiensten und anderen Informationen sammelnden Organisationen, wie etwa Presseredaktionen liegt darin, dass die Informationen zu einem überwiegenden Teil verdeckt beschafft werden, also ohne dass die betroffene Person oder Organisation davon Kenntnis erlangt bzw. für diese der wahre Bedarfsträger nicht erkennbar ist.

Nach dem Ende des Kalten Krieges erwarteten manche Regierungen, dass die Nachrichtendienste weltweit an Bedeutung verlieren werden. Spätestens nach den verheerenden Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA war klar, dass das "zweitälteste Gewerbe der Welt" noch lange nicht ausgedient hat.

In den letzten Jahren konnte vielmehr ein personeller Zuwachs bei allen größeren Nachrichtendiensten der Welt festgestellt werden.

Spionage in und gegen Österreich

Österreich selbst ist Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten anderer Staaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte Wien in den Jahren des Kalten Krieges in diesem Zusammenhang eine außergewöhnliche Position inne.

Die siegreichen Alliierten - die USA, England, Frankreich und die Sowjetunion - hatten Österreich nach dem Krieg in Besatzungszonen aufgeteilt. Auch Wien wurde in vier Sektoren eingeteilt und auf allen Seiten wurden Agenten rekrutiert, um auf der jeweils "anderen Seite" zu spionieren.

Was nachrichtendienstliche Aktivitäten betrifft, kommt Österreich eine Drehscheibenfunktion in Europa zu. Dies liegt einerseits an der geografischen Lage Österreichs im Herzen Europas mitten im Schengenraum und andererseits an den zahlreichen internationalen Organisationen, die ihren Sitz in Wien haben. Nicht zu vergessen ist, dass in Österreich die Strafandrohung für Spionage im Vergleich zum restlichen Europa relativ gering erscheint.

Ein großer Teil der nachrichtendienstlichen Aktivitäten richtet sich nicht immer direkt gegen Öster­reich. Die österreichische Gesetzgebung sieht vor, dass nur nachrichtendienstliche Aktivitäten unter Strafe gestellt werden die sich gegen österreichische Interessen richten. Ausgenommen ist die nachrichtendienstliche Tätigkeit für militärische Zwecke, die in jedem Fall strafbar ist (§ 256 StGB Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs und § 319 StGB Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat).

Die Masse der Aktivitäten fremder Nachrichtendienste erfolgt aus den so genannten Legalresidenturen heraus. Darunter versteht man die Büros jener hauptamtlichen und als diplomatisches Personal getarnten Mitarbeiter von Nachrichtendiensten, die in den Botschaften, Konsulaten oder Vertretungen bei internationalen Organisationen eingerichtet sind.

Die Anzahl der erkannten und verdächtigen nachrichtendienstlichen Mitarbeiter ist nach wie vor hoch. Daneben betreiben manche Staaten zusätzlich noch Illegalresidenturen. Darunter versteht man jene Büros hauptamtlicher Mitarbeiter von fremden Nachrichtendiensten, die unter ziviler Tarnung und ohne jeglichen diplomatischen Schutz ihrer Tätigkeit nachgehen. Gemäß Verfassungsschutzbericht 2011 sind viele nachrichtendienstliche Angriffe strafrechtlich nicht erfassbar.

Es wäre aber falsch, daraus zu schließen, dass die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten in Österreich zurückgegangen sind bzw. eingestellt wurden. Viele Fälle bedürfen oft einer jahrelangen und detaillierten Bearbeitung, bevor sie abgeschlossen werden können.

Aufklärende Nachrichtendienste stützen sich bei der Informationsbeschaffung in der Regel auf drei Säulen.

Spionagemethoden

Die erste Säule beinhaltet die offen zugänglichen Informationen. Der überwiegende Teil der Informationen kommt aus offen zugänglichen Quellen. Hier werden alle sich bietenden Möglichkeiten des Internets (inklu­sive der sozialen Netzwerke) über klassische Printmedien bis hin zur offenen Gesprächsführung (Gesprächsabschöpfung) genutzt.

Die zweite Säule stützt sich auf die Beschaffung klassifizierter Informationen. Dazu sind nach wie vor die Anwerbung und das Führen menschlicher "Quellen" (HUMINT) erforderlich.

Als dritte Säule ergänzend dazu gewinnt die (illegale) Nutzung technischer Informationsquellen (ELINT) immer mehr an Bedeutung.

Die in den Legal- und/oder Illegalresidenturen tätigen Nachrichtendienstmitarbeiter betreiben offene oder verdeckte Informationsbeschaffung und unterstützen nachrichtendienstliche Operationen. Diese Aktivitäten werden von den zentralen Diensten in den Heimatländern gesteuert. Werden den "Diplomaten" statuswidrige Aktivitäten nachgewiesen, kann dies zur Ausweisung aus Österreich führen.

Nachrichtendienstliche Ziele

Das Interesse fremder Nachrichtendienste konzentriert sich in Österreich vor allem auf die Politik im Rahmen der Europäischen Union, die Forschung, das Militär und die Wirtschaft und hier vor allem auf die Hochtechnologie und die Energiewirtschaft. Einige Staaten betreiben Aufklärung ihrer in Österreich lebenden (ehemaligen) Staatsangehörigen (Diaspora) und deren Firmenniederlassungen und unterwandern diese in Teilbereichen.

Mittels verdeckter auslandsnachrichtendienstlicher Maßnahmen wird versucht auch politische und wirtschaftliche Entwicklungen zu beeinflussen und so Interessen anderer Staaten in Österreich durchzusetzen. Neben staatlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen können auch zivile Organisationen und Ini­tiativen betroffen sein. Auf diesem Weg wird versucht, politischen oder diplomatischen Druck zu unterstützen und die Meinung der Öffentlichkeit zu beeinflussen. Gegenüber dem Österreichischen Bundesheer liegt das Interesse fremder Nachrichtendienste in der Militär- und Sicherheitspolitik innerhalb der Europäischen Union und zur NATO, in der (Hoch)Technologie (Stichwort: Eurofighter), in der medizinischen Versorgung sowie im Bereich der Sonderausbildungen und Auslandseinsätze.

Das Abwehramt des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ist bestrebt, unter anderem durch Information und Aufklärung militärischer Dienststellen, österreichischer Firmen und Unternehmen (die entweder in Geschäftsbeziehungen mit dem Militär stehen oder militärisch klassifizierte Informationen anderer Armeen zur Auftragserfüllung verwenden) auch eine Sensibilisierung gegen Spionage zu erzielen, um einer Instrumentalisierung durch ausländische Nachrichtendienste entgegenzuwirken und über die Gefahren der Militär- und Wirtschaftsspionage zu informieren.

Sensibilisierte Mitarbeiter leisten durch die frühzeitige Meldung von seltsam erscheinenden Kontakten und Vorgängen an ihren Sicherheitsbeauftragten, S2 oder direkt an das Abwehramt einen wesentlichen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der nachrichtendienstlichen Abwehr und zum Schutz wichtiger Daten vor dem Zugriff anderer Nachrichtendienste.

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