Laufbahn und Ausbildung - Offizier
Offizier im Milizstand
Voraussetzungen: Einteilung auf einem bewerteten Offiziersarbeitsplatz der Einsatzorganisation, Persönliche und fachliche Eignung, Truppenübungspflicht und 90 Tage Kaderübungspflicht.
Zu beachten ist:
Die Gesamtdienstzeit/Wartefristen werden von der Wertigkeit des Arbeitsplatzes in der
Einsatzorganisation bestimmt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung!
Darüber hinaus gibt es weiterbildende Kurse, welche auf bestimmte Funktionen ausgerichtet sind (z.B. Führungslehrgang 2, - Bestellungserfordernis zum Kommandanten eines kleinen Verbandes).
Laufbahn |
Ausbildungsabschnitte |
Wachtmeister nach der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung und erlangter Eignung zum Offiziersanwärter. Leutnant nach 4 1/2 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und 63 Tagen Wehrdienstleistung ab Beendigung der EF-Ausbildung mit abschließender Eignungsfeststellung nach der 2. BWÜ. |
12 Monate Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung. 2 - 3 Wochen Zugskommandantenkurs 1. Teil. 2 Wochen Zugskommandantenkurs 2. Teil - Führungspraxis. 3 Fortbildungsseminare zu je 3 Tagen gemäß Laufbahnbild. 2 Beorderten-Waffenübungen beim Mobverband. Die Ausbildung zum Leutnant endet mit der Eignungsfeststellung! |
Oberleutnant nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes, davon Wartefrist von einem Jahr ab Beförderung zum Leutnant, und 90 Tagen Wehrdienstleistung ab Beendigung der EF-Ausbildung; mindestens eine Borderten-Waffenübung (BWÜ) als Leutnant. |
In der Folge alle zwei Jahre Beorderten-Waffenübung beim Mobverband. |
Einheitskommandant, Fach- oder Stabsoffizier im Milizstand
Zu beachten ist:Die Weiterbildung ist nach der 1. Beorderten-Waffenübung ab Beförderung zum Leutnant möglich!
Bei vorhandenem Arbeitsplatz kann der Wehrpflichtige die Zulassung zum Ausbildungsgang für die Überstellung in die Verwendungsgruppe O1 beantragen!
Laufbahn |
Ausbildungsabschnitte |
Hauptmann nach 12 oder 14 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 75 Tagen Wehrdienstleistung als Oberleutnant; als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Oberleutnant sowie Lehrgänge und Seminare gemäß funktionsorientiertem Laufbahnbild. |
Beorderten Waffenübung beim Mobverband. 2 Wochen Führungslehrgang 1, Allg. Teil. 5 Fortbildungsseminare zu je 3 - 5 Tagen. 2 Wochen Führungslehrgang 1, Fachteil oder Stabslehrgang 1. |
Major nach 18 bis 22 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 166 Tagen Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Oberleutnant, als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Hauptmann sowie Lehrgänge und Seminare gemäß funktionsorientiertem Laufbahnbild. |
Beorderten-Waffenübung beim Mobverband. 2 Wochen Stabslehrgang 1. Weitere 5 Fortbildungsseminare zu je 3 - 5 Tagen. |
Oberstleutnant nach 24 bis 28 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 78 Tagen Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Major, als zwingender Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Major sowie 20 Tage auf dem Oberstleutnantwertigen Arbeitsplatz. Oberst nach 28 bis 32 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 104 Tage Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Oberstleutnant, als zwingender Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Oberstleutnant sowie mindestens 26 Tage auf dem Oberstwertigen Arbeitsplatz. |
Alle zwei Jahre Beorderten-Waffenübung beim Mobverband. |