Offizier im Milizstand
Die Darstellung der Laufbahn entspricht den derzeit gültigen Richtlinien zum Redaktionsschluss!Laufbahn:
Wachtmeister
nach der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung und erlangter Eignung zum Offiziersanwärter.
Leutnant
nach 5 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes (Wirksamkeit jeweils ab 1.10 jenes Jahres, in dem die Gesamtdienstzeit erfüllt wird) und 63 Tagen Wehrdienstleistung ab Beendigung der EF-Ausbildung mit abschließender Eignungsfeststellung nach der BWÜ.
Oberleutnant
nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes, davon Wartefrist von einem Jahr ab Beförderung zum Leutnant, und 90 Tagen Wehrdienstleistung ab Beendigung der EF-Ausbildung; mindestens eine Borderten-Waffenübung (BWÜ) als Leutnant.
Voraussetzungen:
• Einteilung auf einem bewerteten Offiziersarbeitsplatz der Einsatzorganisation,
• Persönliche und fachliche Eignung und
• Kaderübungspflicht.
Ausbildungsabschnitte
Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung.Zugskommandantenkurs 1. Teil - Führungsausbildung.
Zugskommandantenkurs 2. Teil - Führungspraxis.
Drei Fortbildungsseminare gemäß Laufbahnbild.
Beorderten-Waffenübung.
Die Ausbildung zum Leutnant endet mit der Eignungsfeststellung!
In der Folge Beorderten-Waffenübungen in der Einsatzfunktion.
Einheitskommandant, Fach- oder Stabsoffizier
Laufbahn:
Hauptmann
nach 12 oder 14 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 75 Tagen Wehrdienstleistung als Oberleutnant; davon als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Oberleutnant sowie Lehrgänge und Seminare gemäß funktionsorientiertem Laufbahnbild.
Major
nach 18 bis 22 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 166 Tagen Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Oberleutnant, davon als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Hptm sowie Lehrgänge und Seminare gemäß funktionsorientiertem Laufbahnbild.
Oberstleutnant
nach 24 bis 28 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 78 Tagen Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Mjr, davon als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Mjr sowie 20 Tage auf dem Oberstleutnantwertigen Arbeitsplatz.
Oberst
nach 28 bis 32 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und mindestens 104 Tage Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Oberstleutnant, davon als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Obstlt sowie mindestens 26 Tage auf dem Oberstwertigen Arbeitsplatz.
Die Weiterbildung ist nach der ersten Beorderten-Waffenübung ab Beförderung zum Leutnant möglich!
Ausbildungsabschnitte
Beorderten Waffenübung.
Führungslehrgang 1, Allgemeiner Teil.
Fünf Fortbildungsseminare
Führungslehrgang 1, Fachteil oder Stabslehrgang 1.
Beorderten-Waffenübung.
Stabslehrgang 1.
Weitere fünf Fortbildungsseminare.
In Folge Beorderten-Waffenübungen.
Bei vorgesehener Einteilung auf einen Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe O1 hat der Offizier einen Ausbildungsgang für die Überstellung in die Verwendungsgruppe O1 zu absolvieren. Stabslehrgang 2, Lehrgang für höhere Dienste und Führungslehrgang 2 sind verwendungsbezogene Ausbildungen für die jeweilige Funktion.
Bitte beachten:
Die Gesamtdienstzeit/Wartefristen werden von der Wertigkeit des Arbeitsplatzes in der Einsatzorganisation bestimmt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung!