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Körperliche Leistungsüberprüfung

Das Bestehen der körperlichen "Leistungsprüfung Allgemeine Kondition" ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrgängen und Kursen.

Zweck der Überprüfung ist es, die körperlichen Leistungsfähigkeit festzustellen. Für die Ausübung einer Kaderfunktion in der Einsatzorganisation ist jedenfalls eine zumindest durchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit (militärische Basisfitness) erforderlich.

Erfüllt ein Lehrgangsteilnehmer vor Beginn der Ausbildung nicht das geforderte Leistungslimit, verfügt das BMLV auf Antrag des lehrgangsführenden Kommandos von Amts wegen die vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst aus militärischen Rücksichten!

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Ablegen der "Leistungsprüfung Allgemeine Kondition" – bestehend aus dem Prüfungsteil "Liegestütz” ("Kniebeuge”) und dem Prüfungsteil "2400m- Lauf” an der jeweiligen Akademie oder Schule am Beginn von
* Stabs- und Fachunteroffizierskursen,
* allen Zugskommandantenkursen sowie
* Führungs- und Stabslehrgängen
zu erbringen.

Mindestleistungen (Limits) bei der Leistungsprüfung für Männer:

Alter     2.400m-Lauf   Liegestütz   Kniebeugen*
 20-29    11:30 min         25                -
 30-34    12:00 min         23                -
 35-39    12:30 min         21                50
 40-44    13:00 min         19                47
 45-49    13:30 min         17                44
 50-54    14:10 min         15                41
 55-59    14:50 min         13                37
 60-64    15:40 min         11                33

* Ersatz anstelle von Liegestütz

Beide Prüfungsteile der "Leistungsprüfung Allgemeine Kondition" sind am selben Tag im zeitlichen Abstand von zumindest 15 Minuten und in der Reihenfolge Laufen und Liegestütz (ab dem Alter von 35 in frei gewählter Reihenfolge) durchzuführen. Ebenso können ab dem 35. Lebensjahr als Alternative Kniebeugen statt Liegestütz gewählt werden.

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