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Das Österreichische Bundesheer im Nahen Osten

Vom arabisch-jüdischen Konflikt Ende des 19. Jahrhunderts bis zum UNDOF-Einsatz

Seit 36 Jahren sorgt die United Nations Disengagement Observer Force (UNDOF) zwischen den Frontlinien von Syrien und Israel auf den Golan-Höhen für Frieden. Das Österreichische Bundesheer stellt seit Beginn dieser Mission einen wesentlichen Teil der dort eingesetzten UN-Soldaten.

Ende des 19. Jahrhunderts wanderten viele Juden (u. a. vom Russischen Reich) nach Palästina (damals Teil des Osmanischen Reiches) aus. Dazu trug auch die vom jüdischen Wiener Journalisten Theodor Herzl 1896 neu publizierte Idee eines Judenstaates in Palästina bei. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges lebten bereits 90 000 Juden im Bereich des späteren britischen Mandatsgebietes Palästina. Die meisten Siedlungen lagen im Gebiet westlich und nordwestlich des Sees Genezareth. Die arabische Bevölkerung im späteren Palästina zählte ungefähr 500 000 Menschen.

Während des Ersten Weltkrieges kämpften auf britischer Seite sowohl eine ca. 5 000 Mann starke "Jüdische Brigade" im Gaza-Gebiet und in Palästina als auch arabische Stämme im Hedschas-Gebiet, geführt u. a. vom englischen Offizier T. E. Lawrence (Lawrence von Arabien). Die arabischen Stammeskrieger bewährten sich als vorzügliche Guerillakämpfer, die die so genannte Hedschas-Bahn von Damaskus nach Medina (Saudi-Arabien) durch Anschläge oftmals unterbrachen und so den türkischen Nachschub erheblich behinderten. Die britische Regierung hatte allerdings für die Bereitschaft zur Teilnahme am Krieg beiden Seiten (der jüdischen und arabischen) politische Zusagen über die Zukunft des Raumes gemacht, doch die Schaffung eines Großarabischen Reiches und eines jüdischen Staates gleichzeitig, schlossen einander weitgehend aus.

Das britisch-französische Sykes-Picot-Abkommen (benannt nach den beiden Chefverhandlern) vom Mai 1916 sah die Aufteilung des Nahen und Mittleren Ostens in französische und britische Einfluss- und Herrschaftszonen vor.

Nach der Niederlage des osmanischen Heeres im Nahen Osten im Oktober 1918, kamen Palästina, Transjordanien und der Irak 1920 unter britische Verwaltung, während Syrien und der Libanon ein französisches Protektorat wurden. Im selben Jahr brachen die ersten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Arabern und Juden aus. Die Ursache war das Unbehagen radikaler arabischer Führer über den Verkauf oder die Verpachtung von Land an Juden. Die britische Mandatsverwaltung beschränkte die jüdische Einwanderung nach Palästina auf 15 000 Personen pro Jahr. Ab 1921 sperrte die britische Verwaltung von Transjordanien jede Einwanderung von Juden in dieses Gebiet.

Den paramilitärischen Organisationen der Araber standen die jüdische "Haganah" (als Selbstschutz) und die "Irgun" (als Nationale Militärorganisation) gegenüber. Die Aufgabe der 1921 gegründeten "Haganah" war vorerst die Verteidigung der jüdischen Siedlungen gegen arabische Freischärler. Die 1927 gegründete "Irgun" übte Gegenterror im ganzen Gebiet aus. Damals bewohnten dieses Gebiet etwa 150 000 Juden und fast 600 000 Araber.

Zwischen dem 23. und 26. August 1929 wurden 133 Juden ermordet oder fielen bei der Verteidigung ihrer Siedlungen. Zur gleichen Zeit erschoss die britische Mandatspolizei 116 Araber.

Untergrundkrieg in Palästina

Richteten sich die Aktionen vom Frühjahr bis zum Herbst 1936 vor allem gegen jüdische Siedlungen, so wurden 1937 und 1938 auch die britischen Mandatseinrichtungen sowie Eisenbahn- und Straßenverbindungen Ziele von Anschlägen.

1938 verlegte die britische Regierung mehr Truppen nach Palästina. Die Gesamtstärke betrug nun etwa zwei Divisionen, diese beendeten die Unruhen bis zum April 1939.

Großbritannien wollte die jüdische Einwanderung nach Palästina weiter beschränken und so die explosive Situation zwischen beiden Bevölkerungsgruppen entschärfen. Tragischerweise geschah dies in der Zeit, als die Diskriminierungspolitik des Deutschen Reiches gegenüber der jüdischen Bevölkerung zur Vernichtungspolitik wurde. Die jüdische Einwanderung - organisiert von der "Haganah" - ging jedoch illegal weiter und überschritt die von der britischen Mandatsverwaltung zugestandenen 15 000 Einwanderer jährlich bei weitem.

Die radikale "Irgun" führte aber weiter Krieg gegen die Briten. Höhepunkt ihres Terrors war die Ermordung des britischen Hochkommissars für den Nahen Osten, Lord Moyne, am 6. November 1944 in Kairo.

1945 brachen die Konflikte zwischen Arabern und Juden wieder offen aus. Trotz der massiven Truppenpräsenz - etwa 27 000 britische Soldaten sowie 10 000 Polizisten und Angehörige des Geheimdienstes im Frühjahr 1946 - wurde es für die britische Mandatsmacht immer schwieriger, die Kontrolle zu behalten.

Am 22. Juli 1946 sprengte ein als Lieferanten getarnter Trupp der "Irgun" Teile des "King David"-Hotels, dem Sitz der britischen Mandatsverwaltung. 91 Menschen wurden getötet und 45 schwer verletzt. Die Bilanz des Terrorfeldzugs der "Irgun" und anderer radikaler Gruppen betrug bis Ende 1946 - eigene Verluste nicht eingerechnet - 373 Tote.

Ab 1947 sollte eine Lösung für das Palästina-Problem gefunden werden. Am 29. November 1947 stimmte die Vollversammlung der Vereinten Nationen mit 33 gegen 13 Stimmen für die Teilung des Mandatsgebietes Palästina in einen jüdischen und in einen arabischen Staat.

Nach dieser Entscheidung verlagerten sich die Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien schlagartig, und es kam zu größeren Gefechten zwischen jüdischen und arabischen Untergrundkämpfern. Die britische Regierung wünschte möglichst wenig Engagement der britischen Polizei und der Armee in diesen Auseinandersetzungen.

Als im Mai 1948 die letzten britischen Truppen Palästina räumten, hatten die Kämpfe zwischen Juden und Arabern bereits das Ausmaß eines Krieges angenommen. Der Proklamation des Staates Israel am 14. Mai 1948, der das gesamte von Juden besiedelte Gebiet umfassen sollte, folgte schon tags darauf ein massiver Angriff der regulären Armeen des Libanons, des Iraks, Syriens, Transjordaniens und Ägyptens zur Unterstützung der arabischen Freischärler. Mit der Abreise des britischen Hochkommissars, General Alan Cunningham, am Vortag war das britische Völkerbundmandat erloschen.

Israelischer Unabhängigkeitskrieg 1948/49 (Erster Nahost-Krieg)

Etwa 21 500 Mann der regulären arabischen Armeen und etwa 3 500 arabischen Freischärlern standen rund 25 000 bewaffnete Israelis gegenüber. Die neun Brigaden der Israelis verfügten über 19 000 erfahrene ehemalige Untergrundkämpfer und ehemalige Angehörige der "Jüdischen Brigade" in der britischen Armee. Die restlichen vorerst 6 000, dann 36 000 Mann bildeten eine Art Territorialmiliz, der hauptsächlich die Verteidigung der israelischen Siedlungen oblag.

Das arabische Operationsziel war das israelische Siedlungsgebiet aufzuspalten und dem jüdischen Staat, der noch über kein gesichertes Territorium verfügte, ein Ende zu bereiten.

Innerhalb der ersten zwei Wochen gelang es den arabischen Truppen, große Teile Palästinas zu erobern. Tatsächlich waren die Araber nirgends in das geschlossene jüdische Siedlungsgebiet eingedrungen.

Der UNO gelang es, einen ersten Waffenstillstand zu vermitteln. Diese Zeit nützten beide Seiten zur Reorganisation ihrer Verbände und zum Heranbringen von Verstärkungen.

Nach erneuten Waffenstillstandsverhandlungen auf Rhodos, ging der Unabhängigkeitskrieg mit der Ratifizierung des Waffenstillstandes durch Syrien am 20. Juli 1949 zu Ende. Das jüdische Siedlungsgebiet konnte im Wesentlichen erhalten werden und wurde nach der Eroberung der Negev zum Staatsgebiet Israels. Israel wurde 1949 als souveräner Staat in die Vereinten Nationen aufgenommen.

Die Flucht von rund 600 000 Arabern aus dem Kampfgebiet in die Nachbarstaaten bedeutete den Beginn des noch heute ungelösten Palästinenserproblems.

Suez-Konflikt 1956 (Zweiter Nahost-Krieg)

Auf dem Sinai standen 1956 drei ägyptische Divisionen. Der israelische Angriffsplan sah die Landung eines Fallschirmjägerverbandes am Ostausgang des strategisch wichtigen Mitla-Passes vor, um die Heranführung ägyptischer Verstärkungen aus Suez zu unterbinden und den Fluchtweg für ägyptische Verbände abzuriegeln. Die israelische Führung sah weiters einen Durchbruch ihrer Brigaden durch die linear angelegten ägyptischen Stellungen und einen raschen Stoß zum Suez-Kanal vor.

Am 30. Oktober 1956 richteten Großbritannien und Frankreich an die Kriegführenden ein Ultimatum, ihre Truppen aus der Suez-Kanalzone abzuziehen. Da Israel zu diesem Zeitpunkt noch weit vom Kanal entfernt war, handelte es sich um eine klar gegen Ägypten gerichtete Maßnahme. Da Ägypten zu dem geforderten Rückzug nicht bereit war, erfolgte am 31. Oktober 1956 ein alliierter Luftschlag gegen Ägypten, der in zwei Tagen einen beträchtlichen Teil der ägyptische Luftwaffe - meist auf dem Boden - zerstörte. Daraufhin machten sich Briten und Franzosen zu einer mit Israel abgesprochenen Landungsoperation bereit, die die Einnahme von Port Said und Port Fuad vorsah.

Bei dieser Operation kam es erstmals zum Einsatz von Hubschrauberträgern. Die Verteidigung gegen die britisch-französischen Landungen blieb schwach, bis es schließlich durch Vermittlung des italienischen Konsuls zu einem lokalen Waffenstillstand kam.

Inzwischen war es auf geopolitischer Ebene zu einer dramatischen Entwicklung gekommen. In der Nacht vom 5. zum 6. November 1956 hatte der sowjetische Ministerpräsident Bulganin - während gleichzeitig sowjetische Truppen in Ungarn einmarschierten, um den Volksaufstand niederzuschlagen - an Großbritannien, Frankreich und Israel massive Warnungen gerichtet, in denen er den Einsatz von Atomwaffen gegen Großbritannien und Frankreich androhte. Zugleich war die Sowjetunion bemüht, zu einem gemeinsamen Vorgehen mit den USA gegen Großbritannien und Frankreich zu kommen. Schließlich mussten die Regierungen in London und Paris dem Druck nachgeben und stimmten am 7. November 1956 der von der UN-Vollversammlung verabschiedeten UN-Resolution zum Abschluss eines Waffenstillstandes zu.

Die britischen und französischen Truppen räumten bis Jänner 1957 die Suez-Kanalzone. Israel zog sich bis zum April 1957 von der Halbinsel Sinai zurück und es wurde entlang der ägyptisch-israelischen Grenze ein UN-Truppenkontingent (UNEF, United Nations Emergency Force) stationiert.

Sechs-Tage-Krieg vom 5. bis 10. Juni 1967 (Dritter Nahost-Krieg)

Israel hatte schon bald nach 1956 erfahren müssen, dass es eines seiner Kriegsziele nicht erreicht hatte: die Zerschlagung der palästinensischen Guerillaorganisationen, die für Überfälle in Israel verantwortlich waren. Auch nahmen immer mehr arabische Aktionen von Jordanien und Syrien ihren Ausgang. Israel schlug mit regulärem Militär immer massiver zurück. Schließlich kam es am 1. April 1967 an der israelisch-syrischen Grenze zu Kämpfen unter Einsatz von Panzer- und Fliegerkräften.

Am 14. Mai ließ Ägypten seine Truppen auf der Sinai-Halbinsel aufmarschieren. Die dortigen UN-Truppen wurden zum Abzug gezwungen. Bis zum 25. Mai waren auch die syrischen, jordanischen und einige irakische Verbände aufmarschiert.

Die israelische Führung entschloss sich, zuerst den gefährlichsten Gegner, die ägyptische Armee auf dem Sinai, auszuschalten, mit schwächeren Kräften den Kampf um Jerusalem aufzunehmen und gegen Syrien vorerst in der Defensive zu bleiben. Vorher musste jedoch die Luftherrschaft errungen werden, da die mehr als dreimal so starken arabischen Luftstreitkräfte die israelischen Truppen und das Hinterland schwer treffen konnten. Die israelische Luftwaffe griff in den Morgenstunden des 5. Juni 1967 die ägyptischen Luftbasen auf Sinai und in Unterägypten, anschließend jene Syriens und Jordaniens an. Am Abend war die totale israelische Luftherrschaft errungen.

In den Morgenstunden des 7. Juni wurden die flüchtenden ägyptischen Kolonnen auf dem Sinai von der israelischen Luftwaffe angegriffen und schwer getroffen. Die meist führerlos gewordenen ägyptischen Verbände hatten keine Möglichkeit mehr, dem Krieg noch eine Wende zu geben. Nach zusätzlichen israelischen Luftlandungen war der Krieg auf der Halbinsel Sinai praktisch beendet.

Wesentlich heftigere Kämpfe hatte die israelische Fallschirmjägerbrigade bei der Eroberung von Ostjerusalem zu bestehen. Am 6. Juni um 0230 Uhr begann der Angriff der Fallschirmjäger, unterstützt durch 30 "Sherman"-Panzer der "Jerusalem-Brigade". In einem blutigen Häuser- und Straßenkampf wurde die Stadt bis zum Abend erobert.

Der Gegenangriff der jordanischen 40. Panzerbrigade wurde im Laufe des 6. Juni durch israelische Luftangriffe bei Nabatiya und bei Jenin zerschlagen, ihr Rückzugsweg von einer israelischen Reservebrigade mit Panzerunterstützung abgeriegelt. Nach dem israelischen Zangenangriff auf Nablus brach der jordanische Widerstand im Norden der West Bank zusammen. Im Laufe des 7. Juni wurde auch der Süden (Betlehem, Hebron) von israelischen Truppen besetzt.

Die letzte, aber nicht minder blutige und entscheidende Phase des Krieges bildete die Besetzung der Golan-Höhen durch israelische Truppen. Dieser von den Syrern außerordentlich stark befestigte Höhenzug, über dem Landstrich Galiläa gelegen, bot den im Raum Kuneitra (damals eine Stadt mit 30 000 Einwohnern; Anm.) aufmarschierten vier syrischen Brigaden zahlreiche taktische Vorteile. Am 8. Juni begann die israelische Luftwaffe mit heftigen Bomben- und Napalm-Angriffen auf die Befestigungen. Erst in erbitterten Nahkämpfen konnten die Befestigungen eingenommen werden. Die syrische Verteidigung brach zusammen.

Unter dem Druck der Sowjetunion, die eine totale Niederlage ihrer arabischen Verbündeten verhindern wollte, und den USA, die eine direkte Verwicklung, eventuell sogar eine Konfrontation der beiden Supermächte befürchteten, kam es am 10. Juni zur Annahme eines Waffenstillstandes.

Der Yom-Kippur-Krieg 1973

Israel hielt 1967 mehr als das Vierfache der Fläche seines Staatsgebiets besetzt. Im Herbst kam es zu Artillerieduellen am Suez-Kanal und ein israelischer Zerstörer wurde von ägyptischen Schnellbooten versenkt.

Im Oktober 1970 bereitete Ägypten (dem 20 000 sowjetische Militärberater zur Seite standen) einen großen Militärschlag gegen Israel vor, der große Teile der Halbinsel Sinai wieder unter ägyptische Kontrolle bringen sollte.

Am 6. Oktober 1973 griffen die ägyptische 2. und 3. Armee am Suez-Kanal parallel mit syrischen Truppen bei den Golan-Höhen an. Israel konnte aufgrund des höchsten jüdischen Feiertages keine sofortige Totalmobilmachung durchführen. Die Ägypter erzielten so einen Geländegewinn von ca. 15 bis 20 km Tiefe auf der ganzen Länge des Suez-Kanals. Israel sollte in einen Abnützungskrieg verwickelt werden, den es personell und materiell nicht lange durchhalten konnte.

Vom 12. bis 14. Oktober brachten die Israelis dennoch neue Panzerbrigaden an die Front, die am 14. Oktober einen ägyptischen Großangriff zerschlugen.

Ab 15. Oktober schalteten drei israelische Brigaden mit etwa 200 Kampfpanzern ägyptische Luftabwehr-Raketenstellungen, Nachschubkolonnen sowie Artillerie- und Infanteriestellungen systematisch aus. Die israelischen Landstreitkräfte kämpften so der Luftwaffe den Weg frei. Auch im Nordabschnitt brachen die ägyptischen Angriffe zusammen.

Am 6. Oktober begann an der Golan-Front der syrische Angriff mit mehreren hundert Panzern gleichzeitig mit dem ägyptischen Vorstoß über den Suez-Kanal. Die syrische Operation hatte das Ziel, zwei dort versammelte israelische Panzerbrigaden über die Abhänge der Golan-Höhen zu drängen, in die Ebene von Galiläa vorzustoßen und so die militärische Lage "vor dem Juni 1967" wiederherzustellen. Die beiden Brücken über den Jordan (nördlich der Mündung in den See Genezareth) sollten von syrischen Kommandotruppen eingenommen werden, um die Zuführung israelischer Verstärkungen zu verhindern.

Zwischen dem 13. und 18. Oktober 1973 wehrten israelische Kräfte im Süden der Golan-Höhen mehrere Angriffe syrischer, irakischer und jordanischer Panzerbrigaden ab und nahmen den Vormarsch auf Damaskus auf.

Am 25. Oktober 1973 wurde zwischen den Kriegsparteien ein vorläufiger Waffenstillstand abgeschlossen. Ein Truppenentflechtungsabkommen mit Ägypten wurde am 18. Jänner 1974 unterzeichnet. Die bereits seit 26. Oktober 1973 in Ägypten eingetroffenen UN-Truppen (UNEF), darunter auch ein österreichisches Bataillon, hatten eine provisorische Pufferzone im Raum Suez und auf der Sinai-Halbinsel eingerichtet.

Auch mit Syrien konnte am 31. Mai 1974 ein Truppenentflechtungsabkommen unterzeichnet werden. Dabei einigten sich Syrien und Israel, der Stationierung von UN-Truppen (United Nations Disengagement Observer Force - UNDOF) zwischen ihren Frontlinien auf den Golan-Höhen zuzustimmen.

Geschichte der UNDOF

An der Waffenstillstandslinie mit Syrien erfüllt UNDOF als paradigmatisches Muster einer Interpositioning Force (zwischengeschaltete Kräfte; Anm.) seine Aufgabe zwischen den beiden Streitparteien. Solche Einsätze werden in den Konfliktszenarien des 21. Jahrhunderts immer seltener. Dieser Einsatz basiert auf dem Verzicht von Gebieten, die Israel während des Sechs-Tage-Krieges erobert hatte. Die Pufferzone ist seit ihrer Einrichtung im Jahr 1974 unverändert und ohne weitere Kampfhandlungen verblieben. UNDOF hat zu einer anhaltenden Stabilisierung geführt. Die Beibehaltung eines "Status quo" auf den Golan-Höhen wurde auch während der Verhandlungen über den Truppenrückzug aus dem Südlibanon nie in Frage gestellt oder angesprochen. Es ist daher auch in nächster Zeit nicht mit einer Änderung des Mandates oder des Einsatzkonzeptes von UNDOF zu rechnen.

Grundsatzweisung und Auftrag der UNDOF

Eine am 31. Mai 1974 von den Vereinten Nationen in Genf veranstaltete Konferenz führte zum Truppenentflechtungsabkommen zwischen Syrien und Israel. Dabei wurden drei Dokumente (Truppenentflechtungsabkommen, Zusatzprotokoll zum Truppenentflechtungsabkommen, Erklärung des Vorsitzenden) unterzeichnet, die u. a. auch den Einsatz der UN-Truppen in der damit geschaffenen Pufferzone regeln. Am selben Tag wurde vom UN-Sicherheitsrat die UN-Resolution 350 erlassen. Sie bestimmt mit dem dafür notwendigen Mandat die Aufstellung von UNDOF als klassische Peacekeeping Mission.

Mit dem Truppentrennungsabkommen (Agreement on Disengagement between Israeli and Syrian Forces) wird mit der UN-Resolution 338 über den geschlossenen Waffenstillstand vereinbart, dass mit sofortiger Wirkung keine der beiden Parteien militärische Aktivitäten gegenüber der jeweils anderen mehr unternimmt. Die israelische Armee hatte sich hinter die nunmehr auf einer Karte festgelegte A-Linie zurückzuziehen. Das gesamte Gebiet ostwärts der A-Linie steht unter syrischer Verwaltung, und die syrische Zivilbevölkerung darf in diesen Raum zurückkehren. Die zweite auf der Karte festgelegte, so genannte B-Linie, bildet die Verbotslinie für syrische Truppen, die sich nur ostwärts dieser Linie aufhalten dürfen.

Zwischen den beiden Linien befindet sich die Truppenentflechtungszone (Area of Separation - AOS). In dieser wird UNDOF eingesetzt. Neben der AOS wird auf beiden Seiten eine Truppenbeschränkungszone (Area of Limitation - AOL) errichtet. Den Luftwaffen beider Seiten wird gestattet, bis an die Grenzen der AOS zu operieren. Der Operationsraum für UNDOF sind die AOS und die AOL.

In Anbetracht des angestrebten Friedensschlusses zwischen den beiden Staaten werden diese in einem Zusatzprotokoll dazu angehalten, einer Sicherheitsratsresolution zuzustimmen, wonach UNDOF ein Mandat für sechs Monate erhält, um die Truppenentflechtung zu überwachen. Eine Verlängerung des Mandates hat abermals durch den UN-Sicherheitsrat zu erfolgen. UNDOF befindet sich also in der Situation, dass dessen Mandat nun schon seit über dreißig Jahren immer wieder um ein halbes Jahr verlängert wird. In diesem Zusatzprotokoll wird aber auch der von beiden Seiten akzeptierte Auftrag an UNDOF formuliert.

Die von beiden Seiten akzeptierte Erklärung des Vorsitzenden (Statement by the Chairman as agreed by the Parties) enthält in erster Linie detaillierte Angaben zur Umsetzung des Abkommens und des Zusatzprotokolls. Von besonderer Bedeutung für die gegenwärtige Erfüllung des Auftrags sind jene Bestimmungen, wonach Inspektionen in der AOL alle zwei Wochen durchgeführt werden. Außerdem enthält diese Erklärung die erlaubten Höchstzahlen für Truppen, Panzerfahrzeuge und Artilleriegeschütze innerhalb der AOL.

Zur Überwachung und Inspektion dieser Truppenbeschränkungszahlen dienten der UNDOF 90 Beobachteroffiziere. Ab 1979 wurden die Strukturen der UN-Missionen im gesamten Nahen Osten geändert und alle UN-Beobachter der United Nations Truce Supervision Organization (UNTSO) unterstellt. Innerhalb von UNTSO sind die vormaligen UNDOF-Beobachteroffiziere in der Observer Group Golan (OGG) zusammengefasst und unterstehen in allen operativen Belangen dem Force Commander von UNDOF, in allen administrativen Angelegenheiten jedoch UNTSO.

Auftrag von UNDOF:

  • Durchführung statischer und mobiler Operationen bei Tag und Nacht, um die Waffenruhe innerhalb der durch die Streitparteien festgelegten AOL/AOS (Area of Limitation/Area of Separation) aufrechtzuerhalten. Besonderes Schwergewicht ist auf mobile- sowie Nachtoperationen zu legen.
  • Überprüfung und Meldung aller Verstöße gegen das Waffenstillstandsabkommen. Kontrolle und Überwachung der AOL/AOS entsprechend des Waffenstillstandsabkommens.
  • Erhaltung der Einsatzbereitschaft, Bildung von Reserven und schnellen Eingreiftruppen, um im Bedarfsfall ein rasches und effizientes Einschreiten sicherstellen zu können. Dazu sind von den Truppenkontingenten auf ihr Einsatzgebiet abgestimmte Planungen zu erstellen.
  • Entwicklung und Aufrechterhaltung einer engen Zusammenarbeit mit UNIFIL und UNTSO.
  • Sicherstellung des operativen Lagebildes innerhalb der AOL
  • Entwicklung politischer, strategischer und verhandlungstaktischer Verhaltensweisen gegenüber den Streitparteien.
  • Entwicklung, Standardisierung und Koordinierung von Training und Übungen für das militärische und zivile UNDOF-Personal.

Gliederung und Einsatz

UNDOF besteht einerseits aus einer militärischen und andererseits aus einer administrativen Komponente, rekrutiert aus zivilen UN-Angestellten. An der Spitze steht der Force Commander (FC), ein Offizier im Generalsrang. In seiner Funktion als "Head of Mission" bildet er die höchste UN-Autorität im Einsatzraum und agiert im Namen des UN-Generalsekretärs.

Die insgesamt rund 1 050 Soldaten (ohne Militärbeobachter) sind gegliedert in das UNDOF Kommando (UNDOF HQ), zwei Infanteriebataillone (AUSBATT und PHILBATT), ein Logistikbataillon (LOGBATT) und einen Zug Militärpolizei (MP). Das HQ ist hinsichtlich seiner Gliederung einem österreichischen Brigadestab vergleichbar: An der Spitze steht der Chef des Stabes (Chief of Staff - COS), der gleichzeitig den FC in dessen Abwesenheit vertritt. Er verfügt unmittelbar über einen Planungsoffizier für Sonderprojekte, einen Military Assistant (vergleichbar mit einem Adjutanten) und einen Kraftfahrer. Der Stab gliedert sich wie folgt:

Military Personnel/Public Relations and Welfare Branch:

Hier erfolgen die gesamte Personalverwaltung der Soldaten von UNDOF, die Personalsteuerung bei den Rotationen der einzelnen Kontingente sowie die Registratur und Katalogisierung der Geschäftsstücke im Sinne einer Hauptkanzlei sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Truppenbetreuung.

Liaison/Protocol and Information Branch:

Die vorrangige Aufgabe dieser Branch ist es, die Verbindungsorganisation zwischen den Konfliktparteien, den staatlichen Behörden (Governmental Organisations - GO), den zivilen Organisationen (Non Governmental Organisations-NGO) und dem Hauptquartier UNDOF sicherzustellen. Weiters obliegt ihr, die offene Informationsgewinnung sowie die Aufbereitung und Analyse der Informationen für die Force bereitzustellen.

Operations Branch:

Die Hauptaufgabe sind die laufenden Operationen zur Überwachung des Abkommens von 1974. Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit dem Force Security Adviser (FSA) und unter der Verantwortung des COS Alarmpläne, beispielsweise zur Selbstverteidigung sowie für eine mögliche Evakuierung, ABC-Schutzmaßnahmen und andere Szenarien, ausgearbeitet. Die Erkenntnisse werden in weiterer Folge bei Übungen weitergegeben.

Medical Branch:

Hier werden alle sanitätsdienstlichen Belange zur Koordinierung der Sanitätsversorgung innerhalb von UNDOF, die sanitätsdienstliche Unterstützung für die OGG/UNTSO sowie alle Maßnahmen zur Truppenhygiene und veterinärdienstliche Angelegenheiten bearbeitet.

Military Police (MP):

Zur Unterstützung der Kommandanten im Bereich Sicherheit, Überwachung der Disziplin der Truppe, Eskortierung und Verkehrsregelung unterstehen dem Chef des Stabes Militärpolizisten (MP-Zug) aus Österreich, von den Philippinen, aus Indien und Kroatien.

Geographic Information Section (GIS):

Die GIS generiert analoge und digitale Geodaten aus der AOS und AOL. Dabei werden z. B. die UNDOF-Positions und Patrouillenwege nach neuesten Methoden vermessen. Ein aktuelles Projekt mit politischer Brisanz ist die Neuvermessung der A- und B-Linie (siehe nächstes TD-Heft 6/2010). Die Daten werden auch an die Armeen der Konfliktparteien weitergegeben.

Force HQ-Coy:

Um UNDOF eine größere Handlungsfreiheit zu ermöglichen, wurden 2007 zwei bewegliche Elemente in Zug-Stärke gebildet, als so genannte Force Headquarter Coy (Force HQ-Coy). Als kompaniestarke Reserveeinheit hat sie den Auftrag, die Linienbataillone innerhalb der AOS (ehemalige Truppenentflechtungszone) mit Tag- und Nachtpatrouillen, temporären Beobachtungsposten und temporären Kontrollposten zu unterstützen sowie sich in Zug-Stärke für spezielle Aufträge (wie z. B. CRC-Einsatz, Evakuierung und Bedeckung) bereit zu halten. Darüber hinaus wird monatlich die so genannte Command Patrol, eine Inspektionspatrouille entlang der israelisch-libanesischen Grenze, durchgeführt.

Die Befehlsgewalt obliegt dem Force Commander, dem COS und dem COO (Chief Operations Officer).

Sonstige Teile:

Der Chief of Mission Support (CMS) steht an der Spitze des hauptsächlich aus zivilem Personal bestehenden UNDOF-Unterstützungselementes. Es umfasst die Bereiche Allgemeine Dienste (General Services), Ziviles Personal und Reisewesen, Budget- und Finanzwesen, Beschaffungswesen (Procurement), Informations- und Kommunikationstechnologie sowie den Integrated Support Service (ISS). Die ISS-Branch ist mit einer G4-Abteilung vergleichbar und besteht aus einer Transportabteilung - die neben dem Transportmanagement auch Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben wahrnimmt -, einer Bau- und Pionierabteilung sowie einer Nachschub- und Versorgungsabteilung.

Truppenstellende Staaten

Die truppenstellenden Staaten (Troup Contributing Countries - TCC) verpflichten sich über Verträge Truppen und Militärpersonal in die Mission einzubringen. Bei UNDOF sind dies derzeit Indien, Japan, Kanada, Kroatien, Österreich und die Philippinen.

Die Soldaten aus den jeweiligen Ländern sind in Kontingente (National Contingents) zusammengefasst und unterliegen in allen nationalen Belangen (z. B. Besoldung, Ausrüstung, Disziplinarwesen) den einzelnen Staaten, repräsentiert durch den Kontingentskommandanten (National Contingent Commander - NCC).

Im UNDOF HQ sind alle Nationen nach einem festgelegten Verteilerschlüssel an den Arbeitsplätzen vertreten. Je nach Festlegung existieren "Fixed Positions", die immer durch dieselbe Nation besetzt werden, und "Shared Positions", auf denen sich die Nationen in einem bestimmten Rhythmus abwechseln. So wechselt beispielsweise der Arbeitsplatz des COS alle zwei Jahre zwischen Indien, den Philippinen und Österreich. Das LOGBATT wird derzeit von indischen und japanischen Soldaten gestellt.

Der Einsatz

Die AOS erstreckt sich in einer Länge von etwa 90 Kilometern in Nord-Süd-Richtung, beginnend im Norden von der Grenze zum Libanon, bis an den Yarmouk-Fluss, der im Süden die Grenze zu Jordanien bildet. Das Gelände selbst wird im Norden vom Mt. Hermon (2 814 m Seehöhe) beherrscht. Auf dem Gipfel befindet sich der weltweit höchstgelegene, permanent besetzte UN-Stützpunkt, die Position Hermon Hotel.

Richtung Süden fällt das Gelände im Raum Kuneitra auf etwa 1 000 m Seehöhe ab. Erst an der Südspitze der Pufferzone bricht das Gelände dann steil ab in das Tal des Yarmouk, dessen Flussbett 50 Meter unter dem Meeresspiegel liegt. Die Zone in Nord-Süd-Richtung weist somit einen Höhenunterschied von knapp 3 000 Metern auf.

Dieser Umstand hat einen sehr starken Einfluss auf die Einsatzführung, alleine schon wegen der klimatischen Unterschiede (Frühling/Sommer im Süden, meterhoher Schnee im Norden). Die nördliche Hälfte der Pufferzone ist an der breitesten Stelle neun Kilometer tief, die schmälere südliche Hälfte der Zone ist an ihrer engsten Stelle nur etwa 200 Meter breit. Aufgrund des Geländes ist nur im nördlichen Teil der Golan-Höhen ein rascher und massiver Vorstoß mechanisierter Truppen möglich. Im Süden verhindern dies Hügel und ein tiefer Taleinschnitt in Nord-Süd-Richtung (das Wadi Al Raqqa), vor allem aber der steile Abfall der Golan-Höhen in das im Westen gelegene Jordan-Tal und zum See Genezareth.

In der Mitte der Pufferzone befindet sich die Ruinenstadt Kuneitra, die während des Sechs-Tage-Krieges 1967 zum Großteil zerstört wurde. Sie dient Syrien als nationale Gedenkstätte bzw. als Mahnmal und wird in ihrem Zustand belassen. Kuneitra bildet auch die Grenze zwischen den beiden UNDOF-Bataillonen. Im nördlichen Teil überwacht das österreichische Bataillon (AUSBATT) mit drei Kompanien die Zone, der südliche Bereich untersteht dem philippinischen Bataillon (PHILBATT) mit zwei Kompanien.

Die A- und die B-Linie sind im Gelände durch rot-weiß-rot gefärbte Tonnen markiert. Diese sind auf Stangen in einer Höhe von fünf Metern montiert. Dabei muss jeweils von einer Tonne zur nächsten in nördlicher und südlicher Richtung eine Sichtverbindung gegeben sein. Nur wenige Meter westwärts der A-Linie wurde in weiten Bereichen seitens der israelischen Armee ein berührungsempfindlicher Zaun (Technischer Zaun) mit dahinter liegendem Sandstreifen und Patrouillenweg errichtet. Damit soll ein Übertreten auf das von Israel besetzte Gebiet verhindert werden.

Über die gesamte Zone verteilt, befinden sich auch elf Beobachtungsposten (Observations Posts) der UNTSO-OGG. Von hier aus überwachen 80 Beobachteroffiziere aus 23 Nationen die Einhaltung des Mandats und führen Inspektionen innerhalb der AOL durch. Von insgesamt 20 Stützpunkten (Positions) mit ihren zehn Außenposten (Outposts) aus wird die Kontrolle der AOS durchgeführt. Die Stützpunkte bilden jene ständig besetzten Basen, wo die Soldaten ihre Unterkünfte haben und von wo aus alle Einsätze wie beispielsweise die Patrouillen in die Zone getätigt werden.

Fallweise können motorisierte Patrouillen in der AOS auch kurzzeitige Kontrollstellen (Temporary Checkpoints) errichten. Abseits der ausgebauten Bewegungslinien ist der Einsatz von Truppen nur auf den besonders gekennzeichneten Patrouillenwegen möglich, da das Zwischengelände in der Regel vermint ist.

Die Aufgaben von UNDOF im Zuge der Überwachung der AOS sind:

  • die ständige Präsenz (24/7 - 24 Stunden, sieben Tage die Woche) in der Zone zu gewährleisten,
  • syrische bzw. israelische Armeeangehörige zu stellen und aus der AOS zu weisen,
  • den Einsatz von Untersuchungsteams und die Ermittlung nach Zwischenfällen sicherzustellen,
  • die Bereitstellung von Reserven im Anlassfall,
  • die ständige Verbindung zu den Armeen der beiden Konfliktparteien aufrechtzuhalten,
  • die Markierung der A- und B-Linie sowie
  • der Einsatz von geeigneten Mitteln, um die unbeabsichtigte Verletzung des Abkommens zu verhindern.

Werden Verletzungen des Abkommens von 1974 gemeldet, entscheidet der Force Commander, ob diese ausreichen, um eine Protestnote an die bei den Vereinten Nationen in New York etablierten Vertreter des jeweiligen Landes zu senden. Österreich besetzte diese Position von 22. Februar 2007 bis 1. März 2010 mit Generalmajor Wolfgang Jilke. Derzeitiger Force Commander ist der philippinische Generalmajor Natalio Cabili Ecarma III.

Durch die zunehmende Besiedelung des Raumes und des damit verbundenen Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur war es erforderlich, den Einsatz der Truppen neu zu beurteilen. Daher wurde zusätzlich zu den in den Kompanien der Bataillone vorhandenen mobilen gruppenstarken Elementen, den Rapid Reaction Groups (RRG), die Force HQ-Coy aufgestellt.

Alle diese beweglichen Elemente sind mit Radpanzern vom Typ SISU (finnischer Radpanzer) bzw. mit gepanzerten Patrouillenfahrzeugen vom Typ RG32M (zweiachsiges, geländegängiges Allschutzfahrzeug) ausgestattet und führen Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in der AOS durch. Auf den Stützpunkten werden zusätzlich noch so genannte Rapid Reaction Patrols (RRP) bereitgehalten, um bei einer möglichen Verletzung des Abkommens rasch vor Ort eingesetzt werden zu können.

Das österreichische Kontingent

Derzeit befinden sich 378 österreichische Soldaten im Einsatzraum, wobei die Zahl im Laufe eines Jahres schwankt.

Die AUCON-Soldaten versehen ihren Dienst im UNDOF Headquarters (HQ)-Element sowie im Austrian-Croatian Battalion (AUSBATT). Verantwortlicher Kommandant für alle Teile des AUCON ist der National Contingent Commander (NCC). Für jenen Zeitraum, wo Österreich den Chef des Stabes der Force stellt, ist dieser gleichzeitig auch NCC. In den Zwischenzeiten übernimmt der Kommandant AUSBATT (CO-AB) oder der Leiter eines Führungsgrundgebietes im UNDOF HQ die Rolle des NCC/AUCON. Der COS ist dabei immer ein Generalstabsoffizier, der CO-AB immer ein Truppenoffizier mit abgeschlossener Ausbildung zum Bataillonskommandanten.

Die Besetzung der Arbeitsplätze von AUCON erfolgt grundsätzlich in einem Halbjahresrhythmus, für manche Schlüsselpositionen im UNDOF HQ und im Kommando AUSBATT sind jedoch ausschließlich einjährige Rotationen vorgesehen. Derzeit werden diese Arbeitsplätze zu etwa 70 Prozent mit Milizsoldaten befüllt, die restlichen 30 Prozent kommen aus dem Berufskader des Bundesheeres.

UNDOF HQ-Element:

Alle Abteilungen des UNDOF HQ bieten Arbeitsplätze für 115 Offiziere und Unteroffiziere. Davon sind 20 Offiziersarbeitsplätze so genannte Shared Positions, die im Rotationsprinzip abwechselnd durch die UNDOF-Nationen besetzt werden. Aus Österreich sind derzeit insgesamt 43 (15 Offziziere u. 28 Unteroffiziere) Soldaten für das UNDOF HQ im Einsatz.

AUSBATT:

Das AUSBATT hat den Auftrag, in seinem Verantwortungsbereich Area of Responsibility - AOR) die Einhaltung des Truppentrennungsabkommens von 1974 zu kontrollieren. Verletzungen des Abkommens, wie beispielsweise die Errichtung militärischer Anlagen in der AOS, Luftraumverletzungen oder ein Überschreiten der Truppenbegrenzungslinien, sind nach Möglichkeit im Verhandlungsweg zu verhindern bzw. an das HQ zu melden. Eine Gewaltanwendung ist nur zum Zweck der Selbstverteidigung erlaubt.

Das AUSBATT gliedert sich in das Kommando und vier Kompanien. Das Kommando (gemischt österreichisch und kroatisch besetzt) und die Stabskompanie sind im Camp Faouar untergebracht und führen und versorgen von dort aus die drei Linienkompanien.

Die 1. Kompanie ist am Mt. Hermon eingesetzt und ist eine Gebirgsinfanterieeinheit. Die 2. Kompanie ist im Raum Kuneitra stationiert und überwacht den südlichen Bereich der österreichischen AOR. Der Gefechtsstreifen der 3. Kompanie liegt im Mittelabschnitt und wird durch das kroatische Kontingent gestellt.

Das Bataillonskommando gliedert sich in die Führungsgrundgebiete eines österreichischen Bataillons. Für die seelsorgliche Betreuung der Soldaten des AUCON ist zusätzlich ein Arbeitsplatz für einen Militärpfarrer vorhanden. Eine weitere Besonderheit ist das österreichische Feldpostamt, das seit 1974 im Camp Faouar beim AUSBATT eingerichtet worden ist und damit ein direkter Inlandspostbetrieb zwischen Österreich und den österreichischen UNDOF- sowie OGG-Soldaten ermöglicht wird.

Die Stabskompanie (HQ-Coy) - mit 202 Soldaten die zahlenmäßig stärkste Einheit - beinhaltet viele Spezialisten wie Köche, Mechaniker, Verwaltungspersonal, Tankwagen- und Busfahrer, Fernmeldepersonal, Entminungsspezialisten, Ärzte und Notfallsanitäter sowie Handwerker, Ordonnanzen und Verkäufer im Duty-free-Shop.

Die Linienkompanien gliedern sich in je ein Kompaniekommando und Züge, eingesetzt in Kompanie- und Zugsstützpunkten. Die Arbeitsplätze sind daher die typischen Funktionen der Kommandanten für die Kompanie-, Zugs- und Gruppenebene, weiters des Dienstführenden Unteroffiziers, Nachschub-, Wirtschafts-, Kanzlei- und Kraftfahrunteroffiziers. Die Masse der in den Linienkompanien eingesetzten Soldaten sind jedoch Wachposten und Beobachtungsposten (beweglich oder stationär). Eine Besonderheit sind die Köche für die Stützpunkte, die zwar grundsätzlich auch als Posten eingeteilt werden, aber deren zusätzliche Aufgabe die Verpflegszubereitung umfasst. Die Lebensmittel werden von der Stabskompanie bereitgestellt, die Zubereitung obliegt jedoch den Stützpunkten selbst.

Die Soldaten sind mit dem Sturmgewehr 77 ausgerüstet, als Zusatzbewaffnung ist das Maschinengewehr 74 verfügbar, Sonderfunktionen wie Sanitäter sind mit der Pistole 80 ausgerüstet und manche Funktionen tragen die Pistole 80 als Zweitbewaffnung.

Aktuelle Herausforderungen

In den letzten Jahren war ein starker Bevölkerungszuwachs innerhalb der zu überwachenden AOS zu beobachten. Lag die Bevölkerungszahl 1974 - im ersten Jahr des UNDOF-Einsatzes - noch bei rund 5 000, so wurden 2009 bereits 45 000 Personen gezählt. Damit verbunden sind der Bau neuer Häuser und wachsende Siedlungen, die verstärkte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die Verdichtung des Straßennetzes und die Siedlungsprojekte nahe des Technischen Zaunes. Konnte früher noch der Auftrag primär statisch mit den besetzten Positions aufgrund weniger Zufahrtsstraßen in die AOS und einer überschaubaren Anzahl landwirtschaftlich genutzter Flächen erfüllt werden, sind mittlerweile zusätzliche Tages- und Nachtpatrouillen notwendig geworden. Durchschnittlich werden pro Monat von UNDOF 400 Nacht- und 2 200 Tagespatrouillen zu Fuß und mit zwölf SISU und drei RG32M (drei weitere befinden sich im Zulauf) durchgeführt.


Dieser Beitrag wurde von der Redaktion TRUPPENDIENST bearbeitet und von Major Gerold Fraidl, derzeit Media & Public Relations Officer bei UNDOF, aktualisiert.

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