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Beseitigung von Kampfmitteln

Kampfmittel werden zu einer Gefahr, wenn sie überlagert sind oder als Versager oder Blindgänger gefunden werden. Jährlich sterben dadurch zahlreiche Menschen. Alte oder "gefundene" Kampfmittel müssen deshalb fachgerecht durch einen Kampfmittelbeseitiger behandelt, entsorgt oder vernichtet werden. Dazu stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung.

Die Problematik des Umganges mit Kampfmitteln in Postkonflikt-Situationen ist in einer vernetzten Welt nicht mehr lokal oder regional begrenzt, sondern sie ist global. Die entsprechenden Szenarien wurden bereits in den TD-Heften 6/2006, 1/2007, 2/2007 "Suche nach Minen und Kampfmitteln (I-III)" und 6/2010 "Minenräumsysteme" ausführlich behandelt.

Im fünften Teil dieser Artikelserie steht die Behandlung, Beseitigung und Vernichtung von Kampfmitteln durch das Fachpersonal - den Kampfmittelbeseitiger - im Mittelpunkt. Dabei wird aufgrund der Spezifität der Thematik in weiterer Folge nicht auf die industrielle Beseitigung von Kampfmitteln eingegangen. Ebenfalls nicht behandelt wird die Vernichtung von atomarer, chemischer und biologischer Munition, da diese andere Voraussetzungen zur Vernichtung benötigen, die den Umfang dieses Beitrages sprengen würden.

Damit die Sicherheit der Bevölkerung und der Soldaten in ehemaligen und noch bestehenden Kriegs- und Krisengebieten gewährleistet werden kann, wurden in fast allen Staaten und Armeen der Welt Spezialelemente (Explosive Ordnance Disposal-Teams - EOD-Teams) für die Behandlung und Beseitigung von Kampfmitteln eingerichtet. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen in den verschiedenen Einsatzgebieten (z. B. auf dem Golan, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo) haben sich je nach Auftragslage bzw. Einsatzgebiet und Ausbildungsstand der Soldaten unterschiedliche Verfahren für die Beseitigung von Kampfmitteln herausgebildet. Diese erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, da aufgrund der unterschiedlichen Munitionstypen, Munitionsarten und Einsatzgebiete - weltweit - kein einheitliches Verfahren angewendet werden kann. Ferner sind die nationalen legistischen Bestimmungen bezüglich der Vernichtung von Kampfmitteln zu berücksichtigen.

Begriffsabgrenzung

Der verwendete Begriff "Kampfmittel" beinhaltet Blindgänger, Versager, Munition, einzelne Munitionskomponenten, Fremdmunition, Fundmuni­tion und explosive Hinterlassenschaften von Kampfhandlungen sowie Waffen, die Munition und/oder Explosivstoffe enthalten, die für militärische Zwecke verwendet und industriell hergestellt werden/wurden. Sie werden international auch als Unexploded Ordnance (UXO; Blindgänger) oder Explosiv Remnants of War (ERW; explosivstoffbehaftete Versorgungsgüter) bezeichnet. Unabhängig von der Bezeichnung und der Verwendung ist es für den Begriff "Kampfmittel" unerheblich, ob das Kampfmittel verschossen, verworfen, abgeworfen oder verlegt werden kann. Auch das Kaliber der Kampfmittel (sofern vorhanden) ist für diese Bezeichnung nicht relevant. Explizit von diesem Begriff ausgeschlossen sind "unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen" (USBV) und "Selbstlaborate". Im Anschluss werden die verschiedenen Vernichtungsmethoden für Kampfmittel kurz dargestellt.

"High Order"-Technik

Diese Vernichtungsmethode wird vor allem dann angewendet, wenn sich das Kampfmittel in nicht verbautem Gebiet oder auf Übungsplätzen befindet und der erforderliche Absperrbereich eingehalten werden kann. Sie beruht darauf, dass eine vorher berechnete Menge an Sprengstoff entweder berührungsfrei (bestimmter Abstand zum Kampfmittel) oder direkt auf das Kampfmittel aufgelegt wird.

Vernichtung von Leuchtspureinrichtungen

Mit diesem Verfahren werden nicht ausgebrannte Leuchtspureinrichtungen (z. B. das 120-mm-Pfeilgeschoß des Kampfpanzers "Leopard" 2) durch eine Sprengladung vernichtet. Im Regelfall wird eine kleine Menge Sprengstoff (ca. 50 g) am rückwärtigen Teil des Geschosses (in Flugrichtung gesehen) angebracht und mittels der Leitfeuerzündanlage oder mit einer elektrischen Zündanlage die Leuchtspureinrichtung vernichtet. Geschosse mit einer Leuchtspureinrichtung, die ein Kaliber unter 20 mm aufweisen, werden in der Regel eingesammelt und durch "Ausglühen" - siehe unten - vernichtet. Die Leitfeuerzündanlage selbst ist ein sprengtechnisches Verfahren, bei dem mittels einer Zeitzündschnur und einer Sprengkapsel die Ladung zur Umsetzung (detonative Umsetzung des Granateninhaltes) gebracht wird.

Vernichtung von handhabungsfähigen Versagern

Bei diesem Verfahren werden handhabungs- und transportfähige Versager (diese können ohne größere Gefährdung aufgehoben bzw. händisch transportiert werden) in der Regel vor Ort vernichtet. Ist dies nicht möglich, so hat der Kampfmittelbeseitiger den transportfähigen Versager an einer geeigneten Stelle zu vernichten. Grundsätzlich werden Versager ab dem Kaliber 20 mm durch die "High Order"-Technik vernichtet. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn bei Minen und/oder Handgranaten der Zünder ausgeschraubt werden kann) können diese Kampfmittel in ihre Einzelteile zerlegt oder neutralisiert werden. Kampfmittel, die ein Kaliber unter 20 mm aufweisen, werden in der Regel durch "Ausglühen" vernichtet.

Die Vernichtungsladung wird direkt auf das Kampfmittel aufgebracht. Über die Hülsenkartusche wird eine gestreckte Ladung (Sprengstoffladung, die mit Hilfe von plastischem Sprengstoff zu einer dünnen "Wurst" geformt wird) mit einem Mindestdurchmesser von einem Zentimeter aufgebracht. Um die Splitterflugweite bei der Vernichtung von Versagern gering zu halten, ist in der Regel das Kampfmittel zu verdämmen (mit Erde zu überschütten).

Aufgelegtes Verfahren

Bei diesem Verfahren wird die Vernichtungsladung direkt am Sprengobjekt angebracht, und es wird grundsätzlich nur die einfache Ladungsmenge verwendet (im Gegensatz zu bestimmten Panzergranaten/Leuchtgranaten/Weißen Phosphorgranaten, wo die Vernichtungsladungsmenge mit dem Faktor 3 multipliziert werden muss, um eine einwandfreie Vernichtung des Granateninhaltes zu gewährleisten). Nach Möglichkeit soll das Kampfmittel jedoch nicht aus seiner Lage verändert werden. Um eine ungewollte Bewegung des Kampfmittels zu verhindern, muss dieses von einer labilen Lage in eine stabile Lage übergeführt werden. Dies erfolgt meist durch Erde, Sand oder andere Stützmaterialien.

Bewegungsfreies Verfahren

Bei diesem Verfahren wird die Vernichtungsladung direkt am Sprengobjekt angebracht. Es wird grundsätzlich nur die einfache Ladungsmenge verwendet. Auch hier ist eine ungewollte Bewegung des Kampfmittels zu verhindern, soll dieses von einer labilen Lage in eine stabile Lage übergeführt werden. Dies erfolgt meist durch Erde, Sand oder andere Stützmaterialien.

Der Unterschied zwischen dem aufgelegten und dem bewegungsfreien Verfahren ist, dass beim letztgenannten das Kampfmittel auf keinen Fall bewegt werden darf.

Berührungsfreies Verfahren mit Sprengstoff

Bei diesem Verfahren darf das Kampfmittel auf keinen Fall berührt werden. Der Sprengstoff wird in einem definierten Abstand zum Kampfmittel angebracht. Der Abstand zwischen der Vernichtungsladung und dem Kampfmittel soll nicht mehr als zehn Zentimeter betragen. In der Praxis wird als Richtwert nicht mehr als eine Handbreite Abstand zum Kampfmittel eingehalten. Die Sprengstoffmenge wird beidseitig angelegt, wobei diese mit einer gestreckten Ladung verbunden wird (siehe Skizze), um das Wegschleudern des Kampfmittels zu verhindern und eine sichere Zerstörung zu gewährleisten.

Zusätzlich ist bei Hohlladungsgranaten immer die Wirkrichtung der Hohlladung zu beachten. Daher müssen in der Praxis entsprechende passive Schutzmaßnahmen (Auffangschutzbauten wie Sandsäcke, Strohballen etc.) durch den Kampfmittelbeseitiger errichtet werden.

Berührungsfreies Verfahren mit Zerstörladung

Bei der berührungsfreien Vernichtung von Kampfmitteln mit vorgefertigten Hohlladungen (EOD 20, EOD 33, EOD 67 - die Zahl steht für den Durchmesser der jeweiligen Ladung in mm) ist zu beachten, dass ein bestimmter Mindestabstand (Stand off) zum Kampfmittel gegeben sein muss. Wird dieser Abstand nicht eingehalten, kann sich der massereiche Strahl der Hohlladung nicht oder nicht vollständig ausbilden, und das Kampfmittel kann nicht vollständig zur Umsetzung gebracht werden. Aus diesem Grund haben diese Zerstörladungen ein beigepacktes Stativ, das hiefür verwendet werden muss. Ferner muss darauf geachtet werden, dass durch die Hohlladung nach Möglichkeit der Detonator des Kampfmittels angeschossen werden soll.

Für bestimmte elektronische Kampfmittel (z. B. für die Panzermine 88 A1) werden auch metallfreie Zerstörladungen verwendet, um eine Beeinflussung des Kampfmittels durch das Metall (Kupfereinlage) zu unterbinden. Bei diesen Zerstörladungen besteht der Kegel für die Ausbildung des Hohlladungsstrahles nicht aus Kupfer, sondern aus Glas.

Vernichten von Spreng- und Zündmitteln durch Sprengung

Die zur Vernichtung vorbereiteten Spreng- und Zündmittel dürfen nur in Teilmengen von höchstens fünf Kilogramm mittels Auflegerladung (Fachbezeichnung dafür, dass über den verdorbenen Sprengstoff der unverdorbene Sprengstoff darübergelegt wird) vernichtet werden. Vor allem gelatinierte Sprengmittel (Sprengstoffe mit Plastifizierungsmitteln wie Buna, Kautschuk etc.) können, so wie Lebensmittel, verderben und unbrauchbar werden. Patronierte Sprengmittel (in Patronenform für Bohrlochsprengungen) sind in Bündeln zusammenzufassen und zu vernichten. Sprengstoffe, die in einem festen Behälter eingebracht sind, dürfen auch mit diesem Behälter vernichtet werden, wenn sie nicht ohne gefährliche Gewaltanwendung aus dem Behälter ausgepackt werden können. Dabei sind erhöhte Sicherheitsbereiche zu beachten. Das Verhältnis zwischen verdorbenem Sprengstoff und unverdorbenem Sprengstoff muss 1:5 (20 Pro­zent) betragen.

Zündmittel dürfen nicht lose auf den Erdboden geschüttet werden. Sie sollen nach Möglichkeit auf einer Unterlage mit einer seitlichen Begrenzung oder in Kartons ausgelegt werden. Im Übrigen erfolgt die Vernichtung der Zündmittel analog der Vernichtung von Sprengmitteln.

Vernichtung von Kampfmitteln in größeren Mengen

Bei diesem Verfahren wird eine größere Anzahl an handhabungsfähigen und transportfähigen Kampfmitteln in "einem Feuer" vernichtet. Die Vernichtung erfolgt mittels einer Detonationsübertragung von einem Kampfmittel zum anderen. Aus diesem Grund sollen die Kampfmittel pyramidenförmig aufgeschichtet werden, und der Abstand zwischen diesen sollte so gering wie möglich sein. Auf die Mitvernichtung von Anzündelementen (Anzündmittel - zur Einleitung einer Verbrennung wie Pulver; Zündmittel - zur Einleitung einer Detonation wie Sprengstoff) ist bei dieser Vernichtungsart besonders großer Wert zu legen. Die Anzahl der in "einem Feuer" zu vernichtenden Kampfmittel wird sich in der Praxis nach den Streu- und Absperrbereichen des zu vernichtenden Kampfmittels richten.

"Low Order"-Technik

Bei diesem Verfahren werden Kampfmittel nicht detonativ zur Umsetzung gebracht. Dieses Verfahren wird vor allem dann angewendet, wenn sich das Kampfmittel in verbautem Gebiet befindet und die erforderlichen Sicherheitsbereiche nicht oder nicht ausreichend eingehalten werden können. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es keine 100-prozentige Sicherheit für die Anwendung des "Low Order"-Verfahrens gibt. Ein gewisses Restrisiko - detonative Umsetzung - ist immer möglich und muss bei der Planung und der Auswahl des Vernichtungsverfahrens ins Kalkül gezogen werden.

Zerlegen von Kampfmitteln

Bei diesem Verfahren werden Kampfmittel in bestimmte Komponenten oder Teilkomponenten zerlegt, sodass die Komponenten mit einer wesentlich geringeren Gefährdung weiter behandelt (z. B. transportiert) werden können. Trotz der Zerlegung in einzelne Komponenten müssen die explosiven Teile einer gänzlichen Vernichtung zugeführt werden.

Diese Art der Vernichtung wird vorwiegend in Heeresmunitionsanstalten unter Einhaltung strikter Sicherheitsauflagen (Arbeitstakte) durchgeführt. Im Rahmen der "normalen Kampfmittelbeseitigung" werden diese Tätigkeiten - mit Ausnahme des Zünderausdrehgerätes und der Neutralisation - nicht angewendet. Die explosiven Komponenten werden dann in einem eigenen Verfahren vernichtet (z. B. Abbrand, Sprengung).

Verfahren mit Hohlladungen

Das Kampfmittel wird in einem bestimmten Bereich (z. B. Bodenplatte) mit einer Hohlladung "angeschossen". Ziel des Verfahrens ist es, das Kampfmittel nicht detonativ zur Umsetzung zu bringen und die Zündelemente von der Wirkladung zu trennen. Um die nicht-detonative Umsetzung zu gewährleisten, sind vor allem die exakte Anbringung der Hohlladung und der entsprechende Abstand zum Zielmedium maßgebend. Als Beispiel kann das "Herausschießen" des Bodenzünders bei einer Quetschkopfgranate genannt werden. Durch die richtige Landungsanbringung (seitlich des Bodenzünders) wird dieser von der Wirkladung getrennt.

Zünderausdrehgerät

Bei diesem Verfahren wird der Kampfmittelzünder von der Wirkladung mittels Rotationsprinzip getrennt. Dabei muss einerseits auf die Gewinderichtung (rechts-links Gewinde des Zünders) und auf eine eventuelle Ausbausperre geachtet werden, die das Ausbauen des Kampfmittelzünders verhindert und es zu einer Detonation bzw. Umsetzung der Füllung kommen kann. Weiters ist auf das Vorhandensein von mehreren Zündern (Hauptzünder, Nebenzünder) zu achten. Sind bei einem Kampfmittel Haupt- und Nebenzünder vorhanden, so müssen diese gleichzeitig unter der Verwendung von zwei Zünderausdrehgeräten vom Kampfmittel entfernt werden. Nachdem der Zünder entfernt wurde, kann die Füllung (z. B. TNT) deflagrativ mittels einer Schneidladung zur Umsetzung gebracht und so das Kampfmittel gänzlich vernichtet werden. Der Zünder wird grundsätzlich mittels der "High Order"-Technik in einem eigenen Verfahren vernichtet.

Schneidladungen

Mit vorgeformten Ladungen wird die Granat- bzw. Bombenhülle aufgeschnitten und die Wirkladung zum Abbrand gebracht. Vor Anbringung der vorgeformten Ladung wird in der Regel der Kampfmittelzünder mit dem Zünderausdrehgerät entfernt und anschließend mit einem Wandstärkenmessgerät die Stärke der Kampfmittelhülle ermittelt. Aufgrund dieser Messung legt der Kampfmittelbeseitiger die Stärke der Schneidladung fest. Bei diesem Verfahren ist besonders auf die Umgebungstemperatur, die Wandstärke, die Sprengstoffempfindlichkeit und auf eventuell vorhandene Anzünd- und Zündsysteme zu achten.

Schießbolzengerät

Mit dem Schießbolzengerät wird der Kampfmittelzünder von der Wirkfüllung mittels eines bestimmten Mediums abgetrennt. Das Schießbolzengerät wirkt mit hoher kinetischer Energie und ist universell einsetzbar. Die kinetische Energie wird durch unterschiedlichste Materialien, wie grober oder feiner Sand, Plastik, Wasser, Sägespäne und Metallbolzen, in den Lauf eingebracht und während des Abfeuerungsvorganges an das Zielmedium abgegeben. Diese Geräte können auch zur Beseitigung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (Improvised Explosive Devices - IEDs) verwendet werden, wie zum Öffnen von Koffern mit verdächtigem Inhalt.

Neutralisation von Kampfmitteln

Die Anzünd- und Zündsysteme werden händisch von der Wirkladung getrennt. Die Neutralisation von Kampfmitteln wird vor allem in jenen Bereichen angewendet, wo Kampfmittel in unmittelbarer Nähe von zivilen Objekten aufgefunden werden. Die einzelnen Tätigkeiten sind je nach Munitionsart und Munitionssorte unterschiedlich, weshalb hier nicht näher darauf eingegangen wird. Besondere Bedeutung hat dieses Verfahren bei jenen Panzer- und Schützenminen, bei denen sich der Minenzünder leicht von der Wirkladung trennen lässt. Anschließend kann die Mine mit einer Minenkralle aus ihrer ursprünglichen Lage entfernt werden. Nach der Neutralisation und der Lageveränderung kann das Kampfmittel verbracht (händischer Abtransport vom Einsatzort) oder die einzelnen Komponenten an einem anderen Ort vernichtet werden.

Vernichtung mit Thermitstäben

Die Kampfmittel werden aufgrund von Hitzeeinwirkung (exotherme Reaktion) durch Thermitstäbe (Thermit ist eine handelsübliche Bezeichnung für ein Gemenge aus Eisen, Oxid und Aluminiumgranulat) zum Abbrand bzw. zum Ausbrennen gebracht. Nach Reaktionsbeginn brennen Thermitstäbe unter Abgabe von hohen Wärmemengen, die bis zu 3 000 Grad Celsius betragen können, ab und bringen den Explosivstoff zum Abbrand. Das Anzünd- und/oder Zündsystem des Kampfmittels muss vor der Verwendung von Thermitstäben vom Kampfmittel getrennt werden, weil diese/s zu einer detonativen Umsetzung führen können/kann.

Beschuss von Kampfmitteln

Bei diesem Verfahren werden Kampfmittel aus sicherer Entfernung mittels einer Handfeuerwaffe beschossen, wobei die Zerstörung des Kampfmittels durch kinetische Energie erfolgt. Damit werden vorwiegend Kampfmittel mit Sprengstofffüllungen aus sicherer Entfernung vernichtet. Ein weiterer Vorteil dieser Vernichtungsart liegt darin, dass dieses Kampfmittel in der Regel mit dem "Low Order"-Verfahren zur Umsetzung gebracht wird. Diese Vernichtungsart wird dann zweckmäßig sein, wenn die Annäherung an das Kampfmittel mit besonderen Gefahren verbunden ist (z. B. bei einem gemischten Minenfeld - Panzerminen und Schützenminen in einem Feld). In der Praxis wird die Vernichtung mit einem 12,7-mm-Kaliber überschweren Scharfschützengewehr (üsSSG) durchgeführt. Die für die Vernichtung verwendete Munition soll mit einer Vollmantelpatrone, einer Panzerbrandpatrone oder einer Hartkernpatrone durchgeführt werden.

Vernichtung durch Ausglühen

Beim Ausglühen werden Kampfmittel durch eine exotherme Reaktion vernichtet. Dabei kann zwischen dem Trommelverfahren, dem Kesselverfahren und dem Korbverfahren unterschieden werden. Trommel- und Kesselverfahren werden vorwiegend bei Handfeuerwaffen- und Maschinengewehrmunition bis zu einem Kaliber von unter 20 mm angewandt. Das Korbverfahren wird vorwiegend bei der Vernichtung von Leucht- und Signalmunition angewendet.

Trommelverfahren

Es werden die unverpackten Kampfmittel (Patronen) in eine drehbare Trommel eingebracht. Anschließend wird ein Feuer entzündet. Wenn der Brand der Feuerstelle voll entwickelt ist, wird ein Wagen unter die befüllte Trommel geschoben, und es wird zugewartet, bis die Munition zu reagieren beginnt. Um eine gleichmäßige Erhitzung und damit Vernichtung der Kampfmittel zu gewährleisten, muss die Trommel in definierten Zeitabständen gedreht werden. Die Befeuerung der Trommel muss solange durchgeführt werden, bis keine Reaktion der Anzündhütchen, der Leuchtspureinrichtungen und des Treibladungspulvers vorliegt. Nach einer bestimmten Wartezeit wird der Munitionsschrott (Geschosse, Hülsen, Anzündhütchen etc.) aus der Trommel geleert und entsorgt.

Kesselverfahren

Es werden die unverpackten Kampfmittel (Patronen) in einem kippbaren Kessel eingebracht. Anschließend wird ein Feuer unter dem Kessel entzündet und zugewartet, bis sich der Brand voll entwickelt hat und die Munition zu reagieren beginnt. Die Befeuerung des Kessels muss solange durchgeführt werden, bis keine Reaktion der Anzündhütchen, der Leuchtspureinrichtungen und des Treibladungspulvers vorliegt. Nach einer bestimmten Wartezeit wird der Kessel geöffnet und gekippt. Der Munitionsschrott (Geschosse,­ Hülsen, Anzündhütchen etc.) wird aus dem Kessel geleert und entsorgt.

Korbverfahren

Hier werden die unverpackten Kampfmittel (Leucht- und Signalmunition) in einem Korb mit abnehmbarem und verriegelbarem Deckel vernichtet. Vor dem Einbringen der Munition wird der Korb mit einer ca. fünf Zentimeter dicken Strohschicht ausgekleidet, und die Kampfmittel werden eingebracht. Danach wird der Korb mit dem Deckel verriegelt. Anschließend wird das Stroh im Korb entzündet, und es wird zugewartet, bis sich der Brand voll entwickelt hat und die Kampfmittel zu reagieren beginnen. Die Befeuerung des Korbes muss solange durchgeführt werden, bis keine Reaktion der Anzündhütchen, der Leuchtsätze und der Treibsätze vorliegt. Nach einer bestimmten Wartezeit wird der Korb entriegelt, der Munitionsschrott (Hülsen, Anzündhütchen etc.) aus dem Korb entnommen und entsorgt.

Abbrand von Treibladungspulver

Treibladungspulver wird durch eine exotherme Reaktion vernichtet. Das zum Abbrand vorbereitete Treibladungspulver ist in einem oder in mehreren Streifen parallel aufzulegen. Dabei darf man immer nur gleichartiges Treibladungspulver vernichten. Beim Auflegen des Treibmittels darf pro Laufmeter nicht mehr als 30 Kilogramm des zu vernichtenden Explosivstoffes ausgelegt werden. Bei Explosivstoffen, die auch ohne sprengkräftige Zündung besonders leicht zur Umsetzung gelangen können (z. B. Schwarzpulver), dürfen nicht mehr als ein Kilogramm pro Laufmeter ausgelegt werden.

Beim Anfeuern der Abbrandstreifen ist eine Lunte zu verwenden, welche in das Treibladungspulver eingebracht wird. Die Länge der Lunte (Zeitzündschnur, die in definierten Abständen eingekerbt ist, um den Explosivstoff im Abbrandstreifen zu entzünden) muss so bemessen sein, dass sich der Kampfmittelbeseitiger mühelos aus der Gefahrenzone begeben kann. Die Abbrandgeschwindigkeit des Treibladungspulvers ist von der Zusammensetzung, dem Luftdruck, der Temperatur, der Dichte und in hohem Maß von der Formgebung (z. B. Mehrlochpulver - meist zylindrische Pulverform mit Löchern zur Oberflächenvergrößerung) abhängig. Die Anfeuerung muss immer gegen die Windrichtung erfolgen, um die Abbrandgeschwindigkeit zu verlangsamen.

Abbrand von Sprengstoffen

Sprengstoffe werden durch eine exotherme Reaktion vernichtet, wobei ein explizites Verbot des Abbrandes für plastischen Sprengstoff besteht, da dieser während des Abbrandes detonativ zur Umsetzung gelangen kann. Patronierte Sprengstoffe müssen ausgewickelt und das Wickelpapier dabei als Unterlage für den Sprengstoff verwendet werden. Wird Sprengstoff (z. B. TNT) zum Abbrand ausgelegt, dürfen pro Laufmeter nicht mehr als zwei Kilogramm in einem Abbrandstreifen ausgelegt werden. Bei der Anfeuerung ist die Windrichtung zu beachten, und der Abbrandstreifen ist gegen die Windrichtung anzufeuern.

Ersäufen von nicht sprengkräftigen Explosivstoffen

Explosivstoffe werden in einem Wasserbehälter eingebracht. Die Vernichtung erfolgt durch eine Zersetzungsreaktion. Diese Art der Vernichtung ist nur dann zulässig, wenn es sich um Explosivstoffe handelt, die nicht detonativ zur Umsetzung gelangen können (z. B. Treibladungspulver). Die chemische Verbindung des Explosivstoffes muss so beschaffen sein, dass der Explosivstoff durch Entfernung seiner in Wasser leicht lösbaren Bestandteile die explosiven Eigenschaften vollständig verliert. Das Ersäufen des Explosivstoffes erfolgt mittels eines Gefäßes mit Wasser, in das der Explosivstoff langsam eingerührt wird. Für ein Kilogramm Explosivstoff ist die zehnfache Menge an Wasser zu verwenden. Dabei muss das Wasser viermal nach je drei Stunden erneuert werden, indem das Wasser bis zum Bodensatz abgeschüttet und neu aufgefüllt wird. Die ungelösten Rückstände und das zur Lösung verwendete Wasser müssen entsorgt werden. Diese Vernichtungsmethode hat in der Praxis kaum mehr Bedeutung, aufgrund der hohen Umweltschutzauflagen und der kostenintensiven Entsorgung der Rückstände.

Auf einen Blick

Die Vernichtung von Kampfmitteln jeglicher Art bringt eine erhöhte Gefährdung aller beteiligten Personen (Kampfmittelbeseitiger, Kampfmittelsucher, Sanitätspersonal, Absperrpersonal, Personen in Ausübung eines öffentlichen Dienstes, Zuschauer etc.) mit sich. Aus diesem Grund muss bei der Vernichtung von Kampfmitteln der unumstößliche Grundsatz gelten, dass die Gesundheit und das Leben von in der Nähe befindlichen Personen vor Gefahren geschützt und Sachschäden vermieden werden müssen. Bei Durchführung seiner spezifischen Tätigkeiten muss sich der Kampfmittelbeseitiger über das Gefahrenpotenzial, das mit der Vernichtung von Kampfmitteln verbunden ist, stets bewusst sein. Jede Person, die an der Vernichtung von Kampfmitteln beteiligt ist, muss in die einschlägigen Schutz- und Sicherheitsbestimmungen eingewiesen werden und hat diese selbst genau zu befolgen. Dabei dürfen sämtliche Personen (inklusive des Kampfmittelbeseitigers) die selbstverständliche Vorsicht niemals außer Acht lassen.

Bei der Ausübung seiner Tätigkeiten ist der Kampfmittelbeseitiger an keine Weisungen eines (vorgesetzten) Organs gebunden. Er unterliegt jedoch den internationalen bzw. nationalen Bestimmungen in Bezug auf die strafrechtliche, zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit. Somit obliegt dem Kampfmittelbeseitiger in alleiniger Verantwortung, welches Vernichtungsverfahren er auswählt bzw. anwendet.

Für die Beseitigung von Kampfmitteln gibt es keine einheitliche Vorgangsweise, und es gibt kein Universalrezept, wie diese zu beseitigen sind. Jeder Einsatz des Kampfmittelbeseitigers hat seine eigenen spezifischen Besonderheiten, die meist im Vorhinein nicht bekannt sind und vom Kampfmittelbeseitiger je nach Einsatz, Einsatzort, Umfeldbedingungen und Kampfmittel individuell festzulegen sind. Klares Ziel des ausgewählten Vernichtungsverfahrens durch den Kampfmittelbeseitiger muss es sein, entweder das Kampfmittel gänzlich und unwiederbringlich zu vernichten oder das Kampfmittel soweit in seine Einzelteile zu zerlegen, dass eine geringere Gefährdung von diesem ausgeht und ein relativ gefahrloser Abtransport vom Fundort ermöglicht wird.

Wie diese umfangreiche Aufstellung der Vernichtung von Kampfmitteln zeigt, gibt es unterschiedliche Methoden und Verfahren, die Gefährlichkeit von Kampfmitteln herabzusetzen und/oder diese gänzlich zu vernichten. Jedes beschriebene Vernichtungsverfahren hat seine spezifischen Vor- und Nachteile.


Autor: Hofrat Ing. Mag. Gerd Luschnitzky,­ Jahrgang 1958. Eingerückt 1977, anschließend Unteroffizierslaufbahn bis zum Zugskommandanten, Fachrichtung Nachschub und später Munitionstechnik. 1982 bis 1992 Munitionsunteroffizier an der Theresianischen Militärakademie, 1992 bis 1999 Lehroffizier für Spreng- und Munitionstechnik an der Heeresversorgungsschule. 1987 bis 1992 HTL-Elektrotechnik (Abendschule), 1993 Grundausbildungslehrgang A2 technischer Dienst. 1995 Sonderlehrgang Munitionstechnik in Deutschland, 1996 bis 1997 Aufstiegslehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes. 1997 Grundausbildungslehrgang A1 "Rechtskundiger Dienst". Ab 1998 diverse Ausbildungen im Bereich Minen und Kampfmittelbeseitigung; ab 1999 verschiedene Funktionen im Bundesministerium für Landesverteidigung; 2002 Auslandseinsatz im Kosovo als EOD-Spezialist. 2004 bis 2007 Studium der Politikwissenschaft an der Universität Wien, seit 2005 Leiter der Zentrale für Technische Produktdokumentation.

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