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Humanitäre Hilfe in Albanien

Auf Grund der katastrophalen Lage der Flüchtlinge, die von serbischen Einheiten aus dem Kosovo vertrieben wurden und nach Albanien, Mazedonien und Montenegro geflüchtet sind, haben der Bundeskanzler, der Vizekanzler und Außenminister, der Innenminister sowie der Bundesminister für Landesverteidigung am 5. April 1999 den Dringlichkeitsbeschluss gemäss § 2 Absatz 5 BVG über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) gefasst, ein humanitäres Hilfskontingent des Bundesheeres nach Albanien zu entsenden.
Dem Bericht des Bundeskanzlers über die Entsendung einer 400 Personen starken humanitären Hilfseinheit (ATHUM/ALBA) wurde am 7. April 1999 vom Ministerrat zugestimmt. Am 13. April 1999 hat der Hauptausschuss des Nationalrates die Entsendung der BH-Einheit nach Albanien einstimmig zur Kenntnis genommen.

Errichtung eines „Österreichdorfes“

Aufgabe des Hilfskontingentes ist es, in Shkodra ein „Österreichdorf“ aus Großzelten zu errichten und gemeinsam mit dem Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK), der österreichischen Caritas und dem Malteser Hospitalsdienst Austria dieses Lager zu führen und rund 5.000 Vertriebene aus dem Kosovo zu betreuen.

Das Kontingent besteht aus
- dem Kontingents-Kommando,
- einer Transporthubschrauberstaffel,
- einem Wach- und Sicherungselement,
- einer Bau/Pionierkompanie,
- einem Logistikelement und
- dem Feldspital.
Das ÖRK stellt 3.000 Zeltplätze, die Caritas 1.600 Zeltplätze und der Malteser-Hospitaldienst 500 Zeltplätze zur Verfügung. Für das gesamte Lager gibt es eine Küche. Das Bundesheer und das Rote Kreuz versorgen damit auch die Helfer der sogenannten NGOs (nichtstaatliche Organisationen).

Ziviles Personal des Kontingentes

Das zivile Personal, vorwiegend Ärzte und Sanitäter, das in das Bundesheer-Kontingent ATHUM/ALBA eingegliedert ist, trägt den Feldanzug mit Hoheitsabzeichen und Selbstschutzausrüstung als Arbeitskleidung, um durch ein einheitliches Erscheinungsbild die Führung des Kontingentes zu erleichtern.
Die Frage, ob es sich bei diesem zivilen Personal um Kombattanten oder um Heeresgefolge handelt, stellt sich nicht, da diese humanitäre Aktion unter der Schirmherrschaft des UNHCR (UN Hoher Kommissar für Flüchtlinge) stattfindet und das entsandte Kontingent nicht Teil eines bewaffneten Konfliktes ist.
Die österreichischen Soldaten sind bewaffnet und führen die orgplanmäßigen Hand- oder Faustfeuerwaffen und den Kampfanteil Munition - ausschließlich zum Zweck des Selbstschutzes oder der Nothilfe - mit.
Albanien und Österreich haben das NATO-PfP-SOFA (Truppenstatutabkommen) ratifiziert, daher gilt in Albanien für das Bundesheer-Kontingent innerösterreichisches Recht wie Wachdienstvorschriften etc.

Führungsorganisation

In der Karwoche wandte sich der albanische Ministerpräsident schriftlich an den österreichischen Bundeskanzler mit der Bitte um Hilfe bei der Bewältigung der katastrophalen Flüchtlingslage. Am 1. April 1999 erging seitens UNHCR eine Aufforderung an die UNO-Mitgliedsstaaten um regionale humanitäre Hilfe und Unterstützung. Ebenso erging von UNHCR ein Ersuchen an die NATO um die Koordinierung dieser humanitären Unterstützung.
Von Seite der NATO erfolgt diese Koordinierung der „humanitarian Assistance“ durch die NATO/AMFL („Krisenfeuerwehr“ des Alliierten Streitkräftekommandos Europa). Neben dem österreichischen Kontingent sind auch Hilfseinheiten aus Belgien, Deutschland, Norwegen, der Türkei und der Schweiz in Albanien, um den Flüchtlingen vor Ort zu helfen. Der Name der humanitären Operation ist „Allied Harbor“.
Ausrüstung und Gerät
Der Hilfskonvoi des österreichischen Kontingents umfasst:
- ca. 75 Schwerlastkraftwagen
- Spezialfahrzeuge wie Tankkraftwagen und Tanklöschfahrzeuge
- schweres Pioniergerät für Strassen- und Kanalbau
- Wasseraufbereitungsanlagen
- Feldküchen
- eine Statellitenkommunikationsausstattung und
- die komplette Einrichtung eines Feldspitals mit dem Schwergewicht im Bereich der Gynäkologie und Kinderversorgung.
Für Umschlagstätigkeiten am Flughafen in Tirana sowie zum Aufbau und Betrieb des Zeltlagers werden bei Bedarf mit Einheimischen zeitlich befristete Arbeitsverträge geschlossen.

Kosten

Die österreichische Bundesregierung hat dem Bundesheer für nachgewiesene Personal-, Material- und Beschaffungskosten im Rahmen der militärischen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufbau des „Österreichdorfes“ einen Betrag von 260 Millionen Schilling bewilligt. „Nachbar in Not“ bezahlt die Einrichtungen des „Österreichdorfes“ (Zelte, Lebensmittel für 5.000 Leute, Betrieb, etc). Ein Betriebstag im“ Österreichdorf“ kostet etwa 300.000,- Schilling.

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