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Dank an die Miliz

Bedingt durch die geänderte Aufgabenstellung des Österreichischen Bundesheeres wurde die Einsatzorganisation verkleinert. Das ist ein schmerzhafter Einschnitt, da gerade die Wehrpflichtigen des Milizstandes ein wesentlicher Baustein unserer Einsatzorganisation sind. Sie sorgten jahrzehntelang für innerösterreichische Stabilität.
Alle Wehrpflichtigen des Milizstandes, die im Zuge der Einnahme der neuen Heeresgliederung entordert werden, erhalten zum Zeichen des Dankes und der Anerkennung die Möglichkeit, den ausgefassten Kampfanzug zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis von S 500,-- zu kaufen.

Bekleidung und persönliche Ausrüstung

Hiebei handelt es sich um jene Gegenstände, die dem beorderten Wehrpflichtigen im Ausrüstungsblatt „K“ gemäß der Normausstattung für den Kampfanzug „Mob“ zur persönlichen Verwahrung mitgegeben wurden. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass davon unter anderem das Feldmesser und die ABC-Schutzmaske nicht betroffen sind, da diese nicht zur persönlichen Aufbewahrung mitgegeben wurden.

Vorgangsweise

Die Wehrpflichtigen können die Kaufmöglichkeit nun
- bei der eintägigen Sonderwaffenübung unmittelbar oder
- mittels Erlagscheineinzahlung bei Einzelaufforderungen
nutzen.
Für die Erlagscheineinzahlung erfolgt die diesbezügliche Information und die Zusendung des Erlagscheines mit dem Rückantwortkuvert durch die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos im Zuge der Aufforderung zur Abgabe.
Aus rechtlichen Gründen kann diese „Anerkennungsaktion“ nur bis zum 31. Dezember 2000 durchgeführt werden.
Sie gilt sowohl für die Einzelaufforderungen, wobei das Datum der Aufforderung zur Abgabe maßgebend ist, wie auch für die eintägigen Sonderwaffenübungen.

Kaufbedingungen:

- Der Wehrpflichtige kann nur den gesamten Kampfanzug in einem kaufen.
- Die Zurücklassung von Einzelteilen in und außerhalb der Kaserne ist im Sinne der Umweltschonung verboten!
- Die missbräuchliche Verwendung der gekauften Gegenstände wird - wie gehabt - geahndet!
- Macht ein Wehrpflichtiger vom Kaufangebot nicht Gebrauch, werden Verluste von Einzelgegenständen wie bisher gemäß den schadensrechtlichen Bestimmungen behandelt!

Oberst Wolfgang Wendlehner, Wi

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