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Neue Vorschriften

“Sicherheitsbestimmungen für das Scharfschiessen mit allen Waffen“- 4. Ausgabe

Diese Dienstvorschrift enthält die Bestimmungen und Gefahrenbereiche, bei deren Einhaltung Unfälle aufgrund mangelnder Sicherheit bei Scharfschiessen sowie bei Verwendung von Kampfmitteln, LASER-Entfernungsmessern und Duellsimulatoren nach menschlichem Ermessen verhindert werden. Weiters sind die Aufgaben der Truppenübungsplatzkommandanten, der Leitenden und der Sicherheitsorgane enthalten.
Die Kenntnis und genaue Befolgung der Inhalte der DVBH "SihBS" bei den jeweiligen Schiess- bzw. Ausbildungsvorhaben ist daher für alle entsprechend ihrer Einteilung verantwortlichen Soldaten verpflichtend.Gleichzeitig ist damit auch die bisherige Blindgängermeldung durch das neue Formblatt "Blindgänger-/Versagermeldung" ersetzt worden.
Die 4. Ausgabe der DVBH "SihBS" tritt mit mit 31. Mai 1999 in Kraft. Bei der Durchführung von Scharfschiessen und der Anwendung von weiterer Munition (Kampfmittel, Leucht- und Signalmunition, Knall- und Markiermunition) sowie LASER- Entfernungsmessern und Duellsimulatoren ist sie, bis zur Berichtigung der Schiessausbildungsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen in anderen Vorschriften, ausschliesslich anzuwenden.

“Wachdienst“

Diese Dienstvorschrift stellt die Grundlage für eine einheitliche Ausbildung sowie die Vorbereitung und Durchführung des Wachdienstes im Bundesheer im Frieden dar.
Im Falle eines Einsatzes (§ 2 Abs. 1 lit. a und b des Wehrgesetzes 1990) ist das Weiterbestehen dieser Regelungen im Anlassfall zu befehlen. In weiterer Folge hat dann die Bewachung nach den einschlägigen Vorgaben der DVBH "Allgemeiner Gefechtsdienst", "Die Jägergruppe" bzw. "Die Wachkompanie" zu erfolgen.
Eine über diesen Rahmen hinausgehende Übertragung von Befugnissen nach dem Sicherheitspolizeigesetz wird in einer Einsatzverfügung des BMLV geregelt.
Die Bestimmungen die in dieser DVBH enthalten sind, gelten für alle Kommandanten, die für die Durchführung von Bewachungen und Wachgestellung verantwortlich oder denen Wachen unterstellt sind. Weiters haben sie auch Gültigkeit für alle Wachvorgesetzten und Kontrollorgane sowie für Wachsoldaten im jeweils zutreffenden Umfang.

“Universales Transversales Mercatorsystem (UTM-System)”

Dieser Dienstbehelf enthält den Zweck, Anwendungsbereich und den Aufbau des UTM-Systems (rasche und eindeutige, weltweite Ortsangaben eines Objektes). Weiters wird dessen Einsatz für Ortsangaben anhand der Österreichischen Militärkartenwerke aller Masstäbe festgelegt.
Der Dienstbehelf stellt lediglich eine Fachdienstanweisung für das Militärische Geowesen dar und einen Vorläufer für eine, mit Einführung des UTM-Systems, noch zu erstellende entsprechende Dienstvorschrift für das Bundesheer. Er dient daher nicht unmittelbar der Ausbildung bei der Truppe, sondern bildet die Grundlage für die Erstellung sämtlicher einschlägiger Ausbildungsmittel.

“Die Panzerabwehrlenkwaffengruppe mit Panzerabwehrlenkwaffen 2000”

Diese Dienstvorschrift behandelt die Grundsätze für die Ausbildung der Panzerabwehrlenkwaffengruppe und für deren Führung im Gefecht.
Sie stellt somit vor allem für den Gruppenkommandanten der PAL-Gruppe die Grundlagen für die Ausbildung seiner Gruppe und das Verhalten im Einsatz dar. Weiters vermittelt sie allen Kommandanten in deren Verantwortungsbereich sich Panzerabwehrlenkwaffengruppen mit PAL 2000 befinden, die erforderlichen Kenntnisse über ihre Einsatzmöglichkeiten.
Vorauszusetzen ist aber auch die Kenntnis der jeweils zutreffenden Bestimmungen der anderen einschlägigen Vorschriften (PAL 2000 und der PAL-Trupp, Schiessausbildung mit PAL 2000).

Bea Mjr Hans Bundschuh, Vor

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