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Frauen in Milizverwendung

Gemäß Wehrgesetz 2001 (WG) sind Frauen, die den Ausbildungsdienst geleistet haben und nicht im Präsenzstand stehen im Folgenden kurz als "Frauen in Milizverwendung ” bezeichnet, zu Miliztätigkeiten berechtigt. Für die Teilnahme an dieser Miliztätigkeit muss die Freiwilligkeit der betroffenen Frau in Milizverwendung immer gegeben sein.

Voraussetzungen für eine Verwendung

* Der Bedarf für die Einteilung bei einem Verband muss gegeben sein;
* Die Frau hat ihren Ausbildungsdienst geleistet und befindet sich nicht in einem Dienstverhältnis als Militärperson;
* Weiters ist die Abgabe einer "Meldung zur Leistung einer freiwilligen Waffenübung im Einsatzfall” durch die Frau in Milizverwendung beim mobverantwortlichen Kommando und zur Bereitschaft, sich freiwillig der dafür notwendigen militärischen Ausbildung zu unterziehen
erforderlich.

Miliztätigkeit

Die Miliztätigkeit der Frau kann nur in einer freiwilligen Präsenzdienstart - Funktionsdienst, freiwillige Waffenübung, Auslandspräsenzdienst - oder in Freiwilliger Milizarbeit gemäß WG 2001 erfolgen.

Arbeitsplatz und Ausbildung

Für die Frau in Milizverwendung erfolgt die konkrete Zuordnung eines Arbeitsplatzes in der Einsatzorganisation des Bundesheeres erst nach dem Zusammentreten des Verbandes zu einem Einsatz.
Im Hinblick darauf ist vom mobverantwortlichen Kommando eine Verwendung mit "MTC und MTB” festzulegen, für die die Frau in Milizverwendung ausgebildet wurde oder wird, was eine Voraussetzung für die Teilnahme an den normierten Ausbildungsgängen ist. Diese Festlegung erfolgt durch die Sperrung auf einen entsprechenden "Zielarbeitsplatz”.

Mitteilung und Einberufung

Das Heeresgebührenamt übermittelt der Frau in Milizverwendung analog dem Bereitstellungsschein eine formellen Mitteilung über die Milizverwendung sowie Informationen über die Vorgangsweise bei der Teilnahme an Waffenübungen und im bei Mobilmachung.
Im Falle einer Aufbietung stellt das Heeresgebührenamt, analog zur Einberufungsautomatik bei beorderten Wehrpflichtigen des Milizstandes, der Frau in Milizverwendung einen Einberufungsbefehl zur Leistung einer freiwilligen Waffenübung zu. Für alle anderen Arten des Präsenzdienstes ist die freiwillige Meldung beim mobverantwortlichen Kommando einzubringen.

Beendigung der Miliztätigkeit

Die Miliztätigkeit für Frauen in Milizverwendung endet grundsätzlich durch
* Abgabe einer schriftlichen Erklärung der Frau in Milizverwendung über Zurückziehung der Freiwilligkeit,
* Aufhebung der Sperrung von amtswegen oder
* Eintritt der Frau in Milizverwendung in ein Dienstverhältnis als Militärperson.

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