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Grenzeinsatz der Milizsoldaten

Der Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001.

Mit dem Heeresgebührengesetz 2001 wurde für Milizsoldaten eine attraktive Einsatzprämie geschaffen. Die Höhe des Gesamtbezuges bei einem Einsatz an der Grenze können Sie der Miliz Info Nr. 1/2002 entnehmen.
Im Jahr 2001 haben bereits 235 Milizsoldaten unsere Kräfte an der Grenze verstärkt wodurch kaderschwache Einheiten und Verbände gerade in den Sommermonaten entlastet werden konnten.

Einsatzgrundsätze

* Der Assistenzeinsatz zur Grenzüberwachung ist aus Kostengründen vorrangig mit Soldaten, die Grundwehrdienst leisten und ihren Kommandanten bzw. Ausbildern durchzuführen.
* Der Einsatz von Milizsoldaten im Rahmen einer freiwilligen Waffenübung erfolgt nur dann, wenn der zum Grenzeinsatz eingeteilte Verband über zu wenig Personal verfügt und sich daraus der militärische Bedarf zum Einsatz von Milizsoldaten ergibt.
* Milizsoldaten werden grundsätzlich entsprechend ihrer Einsatzfunktion bzw. Ausbildung verwendet. Eine niedrigere Verwendung wie zum Beispiel ein Zugskommandant der Milizstandes der beim Grenzeinsatz als Gruppenkommandant eingesetzt wird, ist in Ausnahmefällen möglich. Die tatsächliche Verwendung im Grenzeinsatz wird vor Einberufung im Einvernehmen mit dem Betroffenen festgelegt.
* Für den Einsatz an der Grenze ist die Teilnahme an der vorbereitenden Ausbildung in der Dauer von ca. einer Woche erforderlich. Die Einsatzdauer des Grenzeinsatzes beträgt sechs Wochen. Eine kürzere Einsatzdauer ab drei Wochen ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Zeitraum und Einsatzverbände


Turnus 132
25./27. Juni bis
8. August 2002
JgB 24, FlAR 1 oder FlFMB

Turnus 133
6./8. August bis
19. September 2002
JgB 26, PiB 3

Turnus 134
17./19. September bis
31. Oktober 2002
AufklB 2, JgR W

Turnus 135
29./31. Oktober bis
12. Dezember 2002
JgB 12, JgB 17

Turnus 136
10./12. Dezember 2002 bis
23. Jänner 2003
PzGrenB 9, PzAB 3

Information und Meldung

Wehrpflichtige des Milizstandes bekommen genaue Informationen bzgl. Bedarf, Verwendung sowie den genauen Zeitraum für die vorbereitende Ausbildung und den tatsächlichen Einsatz an der Grenze beim jeweiligen Einsatzverband. Die Meldung zur Leistung einer entsprechenden freiwilligen Waffenübung ist beim mobilmachungsverantwortlichen Kommando (mobvKdo) einzubringen.

Anrechnung für die Beförderung

Ein Einsatz an der Grenze ist als Ausbildungsvoraussetzung für die Beförderung zum nächst höheren Dienstgrad einer Beorderten-Waffenübung (BWÜ) gleichgestellt. Diese Anrechnung hat jedoch keine Auswirkung auf die Teilnahmeverpflichtung an den Beorderten-Waffenübungen ihres Einsatzverbandes gemäß den Durchführungsbestimmungen für Waffenübung.

Auskunftspersonen für AssE/GRÜ


MilKdo Burgenland
ADir Obstlt Klikovich Stefan
Tel: 02682/711-2919, IFMIN: 101090
02682/711- 173, IFMIN: 101089

MilKdo Kärnten
Obst Huber Rupert und Vzlt Ragger Friedrich
Tel: 0463/3861-2830 oder 2836, IFMIN: 701055, 701062
0463/3861-1783, IFMIN: 701063

MilKdo Niederösterreich
Lt Schneider Wolfgang
Tel: 02742/892–4078, IFMIN: 301073

MilKdo Oberösterreich
FInsp Rechberger Günther
Tel: 07221/700-2356, IFMIN: 401066
07221/700-17270, IFMIN: 401089

MilKdo Salzburg
Vzlt Knoll Franz
Tel: 0662/8965-5745, IFMIN: 801061
0662/8965-1756, IFMIN: 801089

MilKdo Steiermark
Obstlt Nacht Gerhard und Vzlt Buchegger Karlheinz
Tel: 0316/5993-45310 oder 45313, IFMIN: 501057, 501062
0316/5993-17116, IFMIN: 501089

MilKdo Tirol
FInsp Brummer Christian
Tel: 0512/3317-2435, IFMIN: 601078
Fax: 0512/3317-2405 IFMIN: 601089

MilKdo Vorarlberg
Obstlt Pratter Josef und VB Feuerstein Carmen
Tel: 05574/4922-4300 oder 4320, IFMIN: 901055, 901059
Fax: 05574/4922-1710, IFMIN: 901089

MilKdo Wien
FInsp Angerer Yvonne und VB Janecek Rene
Tel: 01/5200-41570 oder 41572, IF:MIN: 201073, 201062
Fax: 01/5200-17144, IFMIN: 201063

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