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Das Österreichische Ehrenzeichen

Das Österreichische Ehrenzeichen ist die bedeutendste Auszeichnung unserer Republik. Seit der Schaffung des Bundesheeres im Jahre 1955 haben bereits Tausende von Soldaten des Bundesheeres und Angehörige der Heeresverwaltung Stufen dieses Ehrenzeichens auch für militärische Verdienste erhalten.

Mehrklassige Orden (bzw. Auszeichnungen mit Ordenscharakter) richten sich nach dem Internationalen Or­densschema. So auch das Öster­rei­chische Ehrenzeichen. Es hat 15 Stufen (siehe Kasten und Abbildungen).

Beim Tragen mehrerer Dekorationen werden Auszeichnungen der Republik Österreich - also auch das Ehrenzeichen - jenen der Bundesländer und ausländischen Auszeichnungen vorgereiht. Auf den Ordensspangen des Bundesheeres und der uniformierten Exekutivkörper sind die Stufen des Ehrenzeichens mit Bandstreifen (zum Teil mit Rosetten und Röllchen) dargestellt. Zur Zivilkleidung können Miniaturen, Rosetten, Maschen und Spangen getragen werden.

Entstehung Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges galten Orden und Ehrenzeichen als Zeichen von Militarismus und Krieg. Doch war man sich bald der Notwendigkeit bewusst, Menschen, die sich um das Wiedererstehen und den Aufbau der Republik Verdienste erworben hatten, durch sicht- und vor allem tragbare Auszeichnungen zu würdigen.

Der Nationalrat beschloss deshalb mit Bundesgesetz vom 2. April 1952 - drei Jahre vor Abschluß des Staatsvertrages - die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik. Weil man sich bezüglich der Form des Ehrenzeichens noch nicht im Klaren war, wurde ein Künstlerwettbewerb veranstaltet. Aus diesem ging der Architekt Prof. Dr. Oswald Haerdtl als Sieger hervor und der Wiener Goldschmied Anton Reitterer fertigte die ersten Ansichtsstücke. Das achtspitzige Kreuz ist ein Malteserkreuz, das gerade Kreuz in der Mitte der Auszeichnungen ein so genanntes griechisches Kreuz. Auf der Rückseite der drei Medaillen befindet sich die Inschrift: Für Verdienste um die Republik Österreich.

Verleihung Die ersten Verleihungen erfolgten am 30. Jänner 1954 in der Hofburg. Der Bundespräsident ist mit dem Tage seiner Wahl auf Lebenszeit Besitzer des Groß-Sternes und verleiht sämtliche Klassen des Österreichischen Ehrenzeichens.

Grundsätzlich kann jedermann anregen, einer Person eine Bundesauszeichnung zu verleihen. Dabei sind die angenommenen besonderen Verdienste eingehend darzulegen. Sollte die Anregung nicht dem sachlich zuständigen Ministerium zugehen, sondern (z. B.) direkt der Präsidentschaftskanzlei vorgelegt werden, leitet diese den Akt dem zuständigen Ministerium zu. Dieses überprüft die Angaben, und der jeweilige Bundesminister beantragt bei Vorliegen besonderer Verdienste die Verleihung einer Bundesauszeichnung bei der Prä­si­dent­schaftskanzlei.

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