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Editorial

Kürzlich wurden die Offiziere des Österreichischen Bundesheeres zu ihrer Bereitschaft, Auslandseinsätze zu absolvieren, befragt. Die heikelste Frage betrifft dabei das Abgehen vom Prinzip der Freiwilligkeit zu Auslandseinsätzen und mögliche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Verpflichtung.

Grundsätzlich muss einem heute in das Bundesheer eintretenden Offiziersanwärter klar sein, dass er an Auslandseinsätzen teilzunehmen hat. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung wird wohl jeder 18-jährige schneidige Offiziersanwärter unterschreiben. Ob sich allerdings unter Androhung von Konsequenzen wie der Entlassung oder von Disziplinarmaßnahmen bei Nichterfüllung der Verpflichtung noch genügend Interessenten finden werden, ist zu bezweifeln. Schließlich ändern sich die Entscheidungsgrundlagen des Einzelnen mit dessen persönlicher und sozialer Entwicklung. Die konkrete Verantwortung für die eigene Familie wird vielleicht den 30-jährigen Offizier die abstrakte Loyalität zur Republik Österreich oder zur Europäischen Union differenzierter wahrnehmen lassen.

Bei einem Sanktionssystem ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens, mit möglichst geringen Mitteln das nötige Personal zu rekrutieren. Allerdings bekommt man mit einem Beamtendienstrecht und für ein Beamtengehalt eben zu wenige Offiziere, die bereit sind, hohe persönliche Risiken einzugehen.

Ein dem Leistungsprinzip entsprechendes Anreizsystem würde vermutlich bessere Dienste leisten. Dies setzt allerdings geeignete Rahmenbedingungen voraus. Ein spezielles Soldatendienstrecht, das die Besonderheiten unseres Berufes berücksichtigt und das der Leistung von Einsätzen entsprechende Bonitäten gegenüberstellt sowie eine dem internationalen Standard entsprechende Bezahlung. Zugegeben, diese positive Motivation kostet etwas, aber die Angst vor möglichen Sanktionen ist sicher kein geeignetes Rekrutierungsargument.

Dr. Jörg Aschenbrenner, Chefredakteur TRUPPENDIENST

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