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Von Bologna nach Wr. Neustadt - Der Fachhochschul-Studiengang geht mit

Im Jahr 1997 wurde in Lissabon ein Abkommen zwischen dem Europarat und der UNESCO für eine gegenseitige rechtliche Anerkennung von Studienleistungen innerhalb Europas unterzeichnet. (Die UNESCO - United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization - ist eine Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie hat 192 Mitgliedstaaten, ist eine rechtlich eigenständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Paris.) Ein Jahr später trafen einander in Paris die Bildungsminister Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens und unterzeichneten die so genannte Sorbonne-Erklärung, die erstmals das Vorhaben einer strukturellen Harmonisierung von Hochschulsystemen in Europa als Ziel formulierte. Im Jahr 1999 verabschiedeten die Bildungsminister von 29 europäischen Ländern die Bologna-Erklärung, die das Ziel eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 sowie Eckpunkte zur Umsetzung dieses Zieles in den Unterzeichnerstaaten enthält. Seit diesem Treffen werden die Umsetzungen und die Zielsetzungen zur Erreichung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes als Bologna-Prozess bezeichnet. Bei diesem Kongress wurde vereinbart, sich alle zwei Jahre auf Bildungsministerebene zu treffen und eine Evaluierung der Fortschritte sowie Prioritäten für nachfolgende Prozesse festzulegen. Mittlerweile umfasst der Bologna-Raum 46 Staaten. Die Ziele lauten:

  • Vergleichbare akademische Abschlüsse: Es soll ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse eingeführt werden. Einerseits sollen die akademischen Grade vereinheitlicht werden (Bachelor, Master, PhD), andererseits soll durch die Einführung des Diplomzusatzes, des so genannten Diploma Supplements, der akademische Abschluss näher erläutert und somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems gefördert werden.
  • Zwei Zyklen System / Drei Stufen Modell: Der erste Zyklus (undergraduate) umfasst ein Bachelor-Studium in der Dauer von mindestens drei Jahren. Der zweite Zyklus (graduate), welcher erst nach Abschluss des ersten Zyklus begonnen werden kann, umfasst ein Master- und ein PhD-Studium.
  • Leistungspunktesystem: Ein Leistungspunktesystem, ähnlich dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System), soll als Mittel der Förderung der Mobilität der Studierenden eingeführt werden. Punkte sollen auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen oder durch die Berufspraxis, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweils aufnehmende Hochschule anerkannt. ECTS-Punkte werden auch als Credits, Leistungspunkte, Kreditpunkte oder Studienpunkte bezeichnet. Ein Studienjahr entspricht im Sinne des ECTS im Vollzeitstudium 60 Leistungspunkten. Dahinter verbirgt sich ein für diesen Zeitraum angenommener Gesamtarbeitsaufwand von 1 500 bis 1 800 Stunden (45 Wochen zu je 40 Stunden), ein Leistungspunkt steht somit für 25 bis 30 Arbeitsstunden. Im Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen wird im Regelfall ein Leistungspunkt für eine Semesterwochenstunde (entspricht 15 Unterrichtseinheiten) vergeben. Die restlichen Stunden stehen für die Verarbeitung des Lehrstoffes, wie beispielsweise Selbststudium oder Prüfungsvorbereitung. Österreich setzt die Empfehlungen des Bologna-Prozesses restriktiv um, daher muss gemäß dem Universitätsgesetz 2002 ein Bachelor-Studium genau 180 ECTS und ein Master-Studium mindestens 120 ECTS umfassen. Der Arbeitsaufwand für ein Doktoratsstudium hat mindestens 120 ECTS zu betragen; Für ein PhD (Doctor of Philosophy)-Studium benötigt man mindestens das Doppelte, also 240. Für die Fachhochschulen gelten ähnliche Regelungen, das Bachelor-Studium hat genau 180 ECTS zu umfassen, das Master-Studium kann einen Arbeitsaufwand von 60 bis 120 ECTS beinhalten. Doktorats- oder PhD-Studien sind im Fachhochschulrecht derzeit nicht vorgesehen.
  • Zusammenarbeit: Die europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden soll gefördert werden, eine weitere Zusammenarbeit soll sich zwischen den Hochschulen in den Bereichen der Curriculumentwicklung, bei Mobilitätsprojekten und bei integrierten Studien-, Ausbildungs- und Forschungsprogrammen ergeben.
  • Mobilität: Die Mobilität und der Austausch sowohl der Studierenden, als auch des Lehrpersonals innerhalb des Bologna-Raumes soll gefördert werden; dabei sollen Studierende einen Zugang zu ausländischen Studien- und Ausbildungsangeboten sowie zu entsprechenden Dienstleistungen erhalten und das Lehrpersonal soll eine Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken bekommen. Zur Erleichterung von Austauschprogrammen sollen gewisse Lehrveranstaltungen in Module zusammengefasst werden, welche als Teilbereich eines Studiums im Ausland absolviert werden sollen. Natürlich ist auch die Absolvierung eines ganzen Semesters im Ausland möglich, falls die angebotenen Inhalte dem jeweiligen Studium an der Heimathochschule entsprechen.

Die Rahmenbedingungen des Bologna-Prozesses werden auch an der Theresianischen Militärakademie umgesetzt.

Das Bildungssystem marschiert im Schritt - und unser Studiengang geht mit!

Autor: Oberstleutnant Harald Gell, MSD, MBA, MSc

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