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Contractor Support to Operations (CSO) am Beispiel der EU-Battle Group 2012-2, Teil 2

Vor dem Hintergrund zunehmend unzureichender militärischer Kapazitäten, aber höher werdender logistischer Anforderungen, werden CSO-Modelle u. a. über die NATO-Support Agency/Operational Logistics Support Partnership (NSPA/OLSP) abgewickelt. Diese Vorgangsweise bietet allen CSO-Nutzern sowohl legistische als auch logistische Sicherheit auf EU-Standard. Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge wird auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem EU-Finanzierungsmechanismus "Athena" dargestellt.

NSPA/OLSP

Am Beispiel der EU-Battle Group 2012-2 (siehe TD-Heft 3/2013), bei der Österreich die Rolle der Logistic Lead Nation (LLN) übernommen hat, zeigte sich, dass die personellen Obergrenzen eine umfassende Abstützung auf Firmenlösungen von Anfang an erforderlich machte. NSPA/OLSP war zu diesem Zeitpunkt die einzige Institution, die das gesamte, von Österreich geforderte Leistungsspektrum an logistischer Unterstützung anbieten konnte. Es wurden nicht nur die vertraglichen Vorbereitungen durch die NSPA/OLSP abgewickelt, sondern es wurde auch personelle Unterstützung vor Ort und bei der Planung angeboten. Dieses Angebot war für die Beteiligung Österreichs an dieser Partnerschaft ausschlaggebend.

Entstehungsgeschichte NSPA/OLSP

Die OLSP wurde 2009, aufgrund des steigenden Bedarfes an gewerblichen Leistungen bei KFOR und ISAF durch die NATO-Mitgliedstaaten Kanada, Griechenland, Ungarn, die Niederlande und Norwegen, gegründet. Ziel der Gründung dieser Partnerschaft war es, durch ein gemeinsames Auftreten mehr Marktmacht und dadurch geringere Kosten für die einzelnen Nutzer zu erzielen. In weiterer Folge traten auch die Türkei, Deutschland, Dänemark und Italien bei. Die Tschechische Republik und Großbritannien werden beitreten, mehrere Staaten befinden sich im Beobachterstatus. Österreich nimmt seit 1. Jänner 2012 als einziges Nicht-NATO-Mitglied an der OSLP teil. Die österreichische Teilnahme hing ursächlich mit der EUBG 2012-2 zusammen.

Leistungsspektrum NSPA/OLSP

Aus österreichischer Sicht mussten folgende Bereiche von NSPA/OLSP als "Contractor Integrator" abgebildet werden können:

  • die Erarbeitung von gesamtheitlichen Lösungsvorschlägen betreffend CSO und Beratung der Bedarfsträger;
  • die personelle Unterstützung bereits in der Planungsphase, später in den Hauptquartieren (FHQ und OHQ) durch einen so genannten "J/NSPA";
  • die Abwicklung des gesamten Vergabeverfahrens bis hin zum Vertragsabschluss im geforderten Leistungsspektrum (Bindeglied zwischen Bedarfsträger und gewerblicher Wirtschaft/Industrie);
  • die Qualitätskontrolle und Vertragsadministration vor Ort im Einsatzraum durch ein Field Office.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ist es notwendig, schon im Vorfeld allgemeine Leistungsbeschreibungen zu verfassen, die für ein möglichst breites Einsatzspektrum anwendbar sind. Diese können dann kurzfristig als Basis für eine konkrete Ausschreibung dienen.

Dabei handelt es sich primär um logistische Leistungen wie

  • die gesamte Camplogistik (Real Life Support mit den Teilbereichen: Verpflegung, Brauchwasser, Sanitäreinrichtungen, Unterkunft etc.),
  • die Munitionslagerung,
  • die Versorgung mit Betriebsmitteln,
  • die Transporte.

Aktuelle Einsätze umfassen fast gänzlich diesen logistischen Unterstützungsbedarf. Der Vorteil der Teilnahme Österreichs an OLSP besteht darin, dass für die oben angeführten Leistungen derzeit schon im Vorfeld ohne Zeitdruck gemeinsam ausgearbeitete "Statements of Works (SOW)" vorhanden sind. Die teilnehmenden Nationen haben annähernd die gleichen Bedürfnisse. Es macht daher Sinn, diese in gemeinsamen Arbeitssitzungen zu Papier zu bringen, damit alle Bedarfsträger im Anlassfall davon profitieren können.

Diese SOWs sind im Wesentlichen eine detaillierte Zusammenfassung aller - vom jeweiligen konkreten Einsatz unabhängigen - Leistungsanforderungen und anzuwendenden Standards. Als Beispiel kann das "Statement of Work for the provision of Field and Camp Services in support of deployed Operational Logistics Support Partnership Nation(s) (OLSP) Forces" angeführt werden. Mit der Erstellung solcher "kleinster gemeinsamer Nenner" kann im Anlassfall viel Zeit ge­spart werden. Jeder, der schon einmal versucht hat, eine logistische Leistung multinational zu erbringen und die Interessen mehrerer Nationen zusammenzufassen und darauf aufbauend eine multinationale Vereinbarung zu erstellen, weiß, wie lange so ein Prozess dauern kann. Genau diese umfangreichen Vorverhandlungen werden durch NSPA unter Mitwirkung aller Nationen im Vorfeld abgeschlossen, ständig weiterentwickelt und den neuesten Erkenntnissen angepasst.

Eine Möglichkeit, Zeit zu sparen, bie­ten die "Assured Access Contracts". Das sind fixe Verträge, mit denen Leistungen durch die Industrie für die je- weilige Nation vorbereitet werden. Die damit verbundenen Kosten wollte jedoch bei der EUBG-Vorbereitung niemand tragen. Bei der Inanspruchnahme von gewerblichen Leistungen ist stets eine Abwägung zwischen dem Faktor "Risiko" und den benötigten budge­tären Mitteln für CSO zu treffen. Daher wurde mit Zustimmung aller sechs an der EUBG teilnehmenden Nationen beschlossen, sich auf die Option "Basic Contractual Instruments" (BCI) abzustützen.

Basic Contractual Instruments

Definition: "A BCI is an agreement between NSPA and pre-qualified firms on a set of Terms and Conditions that would apply in Case of an actual Operation".

Diese Vertragsinstrumente beruhen auf bereits bestehenden SOW. OLSP hat dann mittels der ersten Stufe des Vergabeverfahrens eine Vorauswahl (Ausschreibung) getroffen und drei bis fünf CSO-Anbieter ausgewählt, die sich im Anlassfall bereit erklärt haben, die in den SOW angeführten Leistungen zu erbringen.

In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens würden diese vorausgewählten Anbieter sehr kurzfristig dazu aufgefordert werden, ein verbindliches Preisangebot abzugeben. Danach schließt OLSP - nach schriftlichem Auftrag der anfordernden Nation (bei der EUBG 2012-2 wäre das Österreich gewesen) - mit dem bestgereih­ten Anbieter einen verbindlichen Vertrag. Dieses Verfahren gleicht auch jenem, das beim EDA "Pilot Case" angewandt wurde. In diesem zweiten Arbeitsschritt würden die SOW noch um die einsatzspezifi­schen Anforderungen ergänzt. Diese sind vor allem

  • der Einsatzraum,
  • das Ausmaß von Host Nation Support,
  • die Verbindungsmöglichkeiten (Flughäfen, Häfen, Straßennetz, Schiene) und
  • der Zeitfaktor.

Nutzung

Die Nutzung eines BCIs bewirkt einen schnelleren Zugriff auf CSO-Leistungen. Wesentlich dabei sind die frühe planerische Integration von CSO in das logistische Konzept und die sofortige Einbindung des CSO-Dienstleisters in den militärischen Planungsprozess.

Kosten

NSPA/OLSP arbeitet als Non-Profit-Organisation. Es werden von den Mitgliedern/Teilnehmern nur die konkreten Aufwendungen beglichen. Es darf für die Organisation kein Gewinn anfallen. Es wird ein jährlicher "Mitgliedsbeitrag" für konkrete Planungsleistungen in Rechnung gestellt, der sich an den konkreten Aufträgen orientiert und durch die Anzahl der Nationen dividiert wird. 2012 betrug dieser gemäß OLSP-Rehnungsabschluss 63 000 Euro für alle Mitglied- bzw. Teilnehmerstaaten.

Im Anlassfall können damit konkrete Vergabeverfahren und die personelle Unterstützung vor Ort nicht abgedeckt werden. Dafür würden noch einmal drei bis fünf Prozent (abhängig vom tatsächlichen Aufwand) des Auftragsvolumens anfallen, die sich fast ausschließlich als Personalkosten darstellen.

Rahmenabrufverträge

Die Nutzung vorbereiteter Rahmen­abrufverträge über eine Contracting Agency betrifft vor allem das Perso­nal im nachgeordneten Führungs­­- be­­r­eich des BMLVS. Diese sind Joint 4, Joint 8, Contracting Officer, Camp Commander, National Support Element, Budget-Finanzen/Streitkräfte-Führungskommando, Joint 4/Streitkräfte-Führungskommando und das Kommando Einsatzunterstützung.

Allgemeine Vorbereitungsphase

In dieser Phase finden die Vorbereitung der konkreten anzuwendenden CSO-Modelle und die Mitwirkung an der Erstellung der konkreten Leis­tungsbeschreibungen und Anforderungsprofile statt. Je besser und detaillierter diese Ausarbeitung ist, desto weniger Probleme ergeben sich im Einsatzraum. Seitens BMLVS/LogU ist geplant, nationale Vertreter zur halbjährlich in Luxemburg stattfindenden NICOLOG (NSPA International Co-Operation in Logistics) zu entsenden. In diesem von der NSPA durchgeführten sechswöchigen Kurs wird das Personal im Beschaffungs- bzw. Budgetbereich für die NSPA-Abläufe ausgebildet und es erfolgt die Mitwirkung bei der Erstellung des "Memorandum of Understanding/Technical Arrangement" (MoU/TA) zwischen den beteiligten Nationen.

Operational Planning Phase

Dabei gibt es einen engen Kontakt mit dem NSPA-Personal während des Operational Planning Process (OPP), damit ein ständiger Informationsfluss sichergestellt wird. Es erfolgt die organisatorische Einbettung des J/NSPA in die jeweilige Ebene, (FHQ und OHQ) aber auch die Integration eines "Field Office" im Einsatzraum unter der Berücksichtigung von Bedürfnissen der Firmen (Transport, Sicherung, Schnittstellen etc.).Weitere Inhalte dieser Phase sind:
  • Gestaltung der einsatzspezifischen An­forderungen an die jeweiligen Verträge;
  • Implementierung der CSO-Instrumente;
  • Mitwirkung am Vergabeverfahren und Unterzeichnung der Verträge.(Nach Vertragsunterzeichung kommt es zum ersten Call for Funds. Sollte Österreich die LLN sein, ist die Abwicklung durch den J8/SKFüKdo durchzuführen.);
  • Klärung möglicher Problemfelder betreffend die Anerkennung von "Common Costs".

Der Aufmarsch und die Durchführung der Mission teilt sich wie folgt auf in:

  • die Verlegung der Vertreter der NSPA (Notice to Move etc.) und der Firmen;
  • die Berücksichtigung der Raumplanung und der Infrastruktur, insbesondere durch den Camp Commander;
  • die Definition der Schnittstellen mit den NSE im Einsatzraum;
  • die Definition der Schnittstellen/Verantwortlichkeiten zwischen J8-Personal (FHQ/OHQ), das für die "Athena" administrierten Budgetmittel zuständig ist und den anderen Verträgen für die die LLN verantwortlich ist;
  • die Regelung der Finanzflüsse "On the Ground"; (Wer liefert wem was in welcher Qualität?)
  • den Abruf der Leistungen über J/NSPA; (Inhaltliche Vorgaben durch J4.)
  • den ständigen Kontakt mit J8/Budgetrecht, dem Finanzwesen im SKFüKdo und mit den Vertragsrechtsexperten BMLVS/LogU;
  • das Zusammenwirken mit Vertretern der NSPA betreffend Qualitätskontrolle (Mängelrügen bis hin zur Kündigung des Vertrages);
  • die Rückverlegung und den Abschluss des Einsatzes bzw. die Übergabe an eine Folgemission.

Dabei sind folgende Fakten zu berücksichtigen:

  • die rechtzeitige Vertragsabwicklung;
  • die finanzielle Abwicklung und die Endabrechnung sowie
  • die Mitwirkung bei der Gestaltung von Folgeverträgen etc.

NSPA auf einen Blick

Die Abstützung auf NSPA/OLSP stellt für Österreich eine Option (und nicht mehr!) zur Erbringung logistischer Leis­tungen dar. Bei einer multinationalen Nutzung werden das Nachfragepotenzial und die Fähigkeitssynergien erhöht. Die Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Truppen stellenden Nationen kann verringert werden, das Preisniveau sollte niedriger werden und der logistische "Footprint" wird reduziert. NSPA/OLSP erleichtert dem logistischen Führungs- und Fachpersonal die Aufgaben durch Übernahme zeitraubender administrativer Tätigkeiten im Einsatzraum. Nach diesen Überlegungen steht primär die militärische Entscheidung im Vordergrund, inwieweit CSO-Modelle in einer konkreten Situation zur Anwendung kommen sollen.

"Athena"

"Athena" ist der Mechanismus zur Finanzierung gemeinsamer EU Militäroperationen. Sie war die dritte sich bietende Option, Rahmenabrufverträge für die EUBG über eine Contracting Agency abzuschließen. Da in der Geschäftseinteilung im BMLVS die Budgetabteilung für "Athena" zuständig ist, wurden alle dafür notwendigen Schritte in engster Abstimmung mit ihr vorgenommen.

Rechtsgrundlage und Historie

"Athena" wurde 2004 als Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der EU mit militärischem oder verteidigungspolitischem Bezug eingerichtet. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist der Beschluss 2011/871/GASP des Rates vom 19. Dezember 2011. Alle relevanten Dokumente und Hintergrundinformationen finden sich unter:
  • Justus Lipsius - "Athena" Secretariat; 1070 LM 17, Rue de la Loi 175; 1048 Brussels, Belgium, athena.mechanismus@consilium.europa.eu; www.consilium.europa.eu

Für den Fall einer militärischen Krisenreaktionsoperation der EU ist es notwendig, flexible Verfahren für eine frühzeitige Finanzierung und rasche Bereitstellung der Beträge sicherzustellen. Ein umfassender Beitrag über "Athena" des ehemaligen deutschen Repräsentanten, Dr. Oliver Bringmann, wurde in der Österreichischen Militärischen Zeitschrift (ÖMZ 4/2012) veröffentlicht.

Charakteristik

Die Militäroperationen, die innerhalb der GSVP geführt werden, sind nicht im Haushaltsplan der EU enthalten. Daher werden diese Operationen durch die Mitgliedstaaten finanziert (26 Staaten ohne Dänemark, siehe Kasten - Finanzierung "Athena"). Dieser Mechanismus erhielt die Bezeichnung "Athena" und wurde mit einer Rechts- und Geschäftsfähigkeit ausgestattet (Legal Capacity). Er dient der Finanzierung von zwei Arten von Operationen:

  • klassische Militäreinsätze der EU (EU-Military Operations);
  • militärische Unterstürzungsaktionen (Military Supporting Actions), die der Rat zur Unterstützung von Drittstaaten bzw. Drittorganisationen beschließt, die aber keinem Hauptquartier der EU unterstellt sind.

Verwaltung

"Athena" wird von einem Adminis­trator (mit einem kleinen Team) verwaltet. Das Entscheidungsgremium, zusammengesetzt aus Vertretern aller Mitgliedstaaten, die den jeweiligen Einsatz finanzieren, ist das "Special Committee" (SC).

Was wird durch "Athena" finanziert?

"Athena" finanziert in EU-Militäroperationen so genannte "Common Costs". Diese sind in den Annexes des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2011 (Annexes III-A, III-B und III-C) angeführt und beschrieben.

Beispiele für "Common Costs"

  • Mehrkosten für Hauptquartiere (Einsatz und Übung);
  • Hauptquartiere wie im Operationsplan gebilligt, Operation Headquarters (OHQ); außerhalb des Einsatzgebietes), Force Headquarters (FHQ) (im Einsatzgebiet), Component Command Headquarters (CCHQ);
  • Transportkosten (zum und aus dem Einsatzgebiet, um FHQ und CCHQ zu verlegen);
  • Verwaltung (zusätzliche Ausstattung Büros, Unterkünfte, Wartungskosten etc.);
  • Ortskräfte (Zivilpersonal, internationale Berater etc.);
  • Kommunikation zwischen den HQ - Fernmeldewesen, Leasing und Wartung von IT-Geräten;
  • Transporte/Fahrten innerhalb des Einsatzgebietes von HQ (Fahrten, Frachtkosten, Leasing, Dienstreisen, Haftpflichtversicherungskosten etc.);
  • Kasernen und Unterkünfte/Infrastruktur (Anmietung von Gebäuden, Schutzräumen und Zelten);
  • Öffentlichkeitsarbeit (Informationskampagnen);
  • Repräsentationsfond (Repräsentationskosten);
  • Mehrkosten, die bei der Unterstützung der Einsatzkräfte insgesamt anfallen;
  • Arbeiten für die Verlegung oder die Errichtung von Infrastruktur (gemeinsam genutzte Flughäfen, Eisenbahnen, Häfen, Hauptlogistikrouten einschließlich Landepunkte, vorgeschobene Verfügungsräume, Wasseraufbereitung, Stromversorgung, statischer Schutz etc.);
  • Kennzeichen zur Identifizierung (Identitätskarten "Europäische Union", Badges, Medaillen, Flaggen in den Farben der EU etc.);
  • medizinische Versorgung;
  • Informationsgewinnung - Satellitenbilder (SatCen);
  • nur auf gesonderten Beschluss des Sonderausschusses (Special Committee): Kasernen, Unterkünfte und Infrastruktur;
  • unbedingt erforderliche zusätzliche Ausrüstung;
  • Informationsgewinnung (AGSR - Air to Ground Surveillance & Reconnaissance, etc.);
  • kritische Fähigkeiten wie Minenräumung, chemischer, biologischer, radiologischer, nuklearer Schutz (CBRN);
  • speziell für die EU-Battle Group: Für die Verlegung von EU-Gefechtsverbänden gibt es einen Ratsbeschluss über Pauschalerstattungsbeträge;
  • 100 Prozent der Incremental Costs bei Verwendung von eigenen Transportkapazitäten (inklusive SALIS, SAC), 40 Prozent bei angemieteten Transporten.

Nutzung von "Athena" in CSO

Die Grundlage für die Nutzung von "Athena" steht im Kapitel 3, Artikel 11 des Grundsatzdokumentes.

Kapitel 3, Artikel 11

Verwaltungsvereinbarungen und Rahmenverträge

(1) Es können Verwaltungsvereinbarungen mit Mitgliedstaaten, Organen und Einrichtungen der Union, einem Drittstaat und internationalen Organisationen ausgehandelt werden, um die Beschaffung und/oder die Klärung finanzieller Aspekte der gegenseitigen Unterstützung bei den Operationen im Sinne einer optimalen Kostenwirksamkeit zu erleichtern.

(2) Diese Vereinbarungen werden a) dem Sonderausschuss zur Konsultation übermittelt, wenn sie mit Mitgliedstaaten, Organen oder Einrichtungen der Union geschlossen werden, b) dem Sonderausschuss zur Billigung vorgelegt, wenn sie mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen geschlossen werden.

(3) Die Vereinbarungen werden vom Verwalter oder gegebenenfalls vom jeweiligen Befehlshaber der Ope­ration, die im Namen von "Athena" handeln, und von den zuständigen Verwaltungsstellen der in Absatz 1 genannten anderen Parteien unterzeichnet.

(4) Es können Rahmenverträge geschlossen werden, um die Beschaffung im Sinne einer optimalen Kostenwirksamkeit zu erleichtern. Die entsprechenden Rahmenverträge werden dem Sonderausschuss zur Billigung vorgelegt, bevor sie der Verwalter unterzeichnet, und stehen den Mitgliedstaaten und Befehlshabern der Operation zur Verfügung, falls diese hiervon Gebrauch machen möchten. Diese Bestimmung verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zur Inanspruchnahme oder Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen.

Da "Athena" Rechtspersönlichkeit besitzt und nun auch die entsprechenden Bestimmungen in der Council Decision zur Verfügung hat, lag es auf der Hand, davon Gebrauch zu machen. Österreich erstellte ein diesbezügliches Positionspapier und trat an "Athena" mit dem Ersuchen heran, eine Rahmenvereinbarung für die EUBGs zu erarbeiten.

Vorgehensweise Der erste wesentliche Vorteil liegt in der Anwendung europäischer Vergaberechtsnormen ("Athena" verfügt über speziell ausgearbeitete "Financial Regulations", die auch von allen Mitgliedstaaten formell akzeptiert wurden).

Damit ist als zweiter Vorteil sicherge- stellt, dass es keine Verletzung nationaler Vergaberechtsbestimmungen gibt. Eine europäische Lösung wäre dadurch möglich gewesen. Gerade für ein Nicht-NATO-Mitglied wie Öster- reich stellt die Teilnahme bzw. Nutzung von NATO-Institutionen bzw. -Einrichtungen nach wie vor eine legistische Herausforderung dar. Der politische Vorzug einer EU-Lösung wird hier nicht näher erläutert.

Der dritte nicht unerhebliche Vorteil liegt in der Nutzung von "Athena" selbst. Österreich hat bisher gute Erfahrungen mit dem Mechanismus gemacht. Daher war beabsichtigt, die Nutzung zu vertiefen. Dies würde zu einer Zusammenführung der Aufgaben des J8-Personals in den HQs und jener der nationalen Unterstützungselemente bedeuten.

Vor Befassung mit weiteren Verträgen wurde geprüft, inwieweit nicht schon brauchbare Instrumente vorlagen. Seitens "Athena" wurde auf bestehende "Verwaltungsübereinkommen" mit bestimmten Institutionen verwiesen, wie

  • the Movement Coordination Centre Europe (MCCE) for Strategic Airlift and Sealift,
  • the Ministry of National Hellenic Republic Concerning Movement and Transportation Services offered by the Athens Multinational Sealift Coordination Centre (AMSCC) for Sealift,
  • the French "Economat des Armées" (EdA) for field camp services, including food and messing,
  • the French "Services des Essences" (SEA) for fuel in theatre.

Aus diesen Verwaltungsübereinkommen heraus konnten Leistungen bereits genutzt werden. Das macht in den Bereichen des strategischen Transportes durchaus Sinn. Für die Erfüllung der logistischen Aufträge vor Ort waren diese Vereinbarungen (EdA und SEA) jedoch viel zu allgemein verfasst, beinhalteten keine Spezifikationen und Standards und wurden auch ohne (!) Ausschreibung vergeben. Diese hätten dann erst wieder unmittelbar vor Einsatzbeginn sehr zeitaufwändig neu verfasst werden müssen.

Daher kam nur eine völlige Neuge­staltung in Frage. Bis dato ist es nicht gelungen, alle Mitgliedstaaten zu überzeugen, solche langfristigen Verträge auszuarbeiten, die dann auch von mehre­ren EUBGs genutzt werden könnten. In Zusammenarbeit mit der Budgetabteilung des BMLVS wird seitens LogU während der nächsten EU-Präsidentschaft in Litauen ab September 2013 der nächste Versuch gestartet, in einer "Allianz der Willigen" weiterzuarbeiten, um dieses halbjährliche "Neuerfinden des Rades" zu vermeiden.

OLSP Main Activities

  • Support ISAF Redeployment
  • Planning Support, Provision Services
  • Shipment and Decontamination Equipment
  • Support ISAF Police Mission
  • Planning and Construction (Blast Walls, Hardened Buildings)
  • Field Post Unit KAIA
  • NRF 2012 and EUBG-Rotations
  • Planning, Development full Suite of Support to Nations
  • ISAF Multimodal Rail Project - "OLSP Rail Group"
  • Planning Support to OLSP-Members (J/NSPA)

Vorbereitete Basic Contractual Instruments

  • HQ Camp Support Services
  • Food Supplies and Services
  • Fuel Services
  • Mortuary Affairs Services
  • Bulk Water Services
  • Commercial Air Transport Services
  • Deployable Camps
  • Intra-Theatre Motor Freight Transportation Services (trucks)
  • Ammunition Storage Services

Wesentliches Grundlagendokument auf NATO-Ebene mit CSO-Bezug

NATO Standard Allied Joint Publication AJP-4.9 "Allied Joint Doctrine for Modes of Multinational Logistic Support" Chapter 6 "Contractor Support to Operations":

0602. Contracting. Contracting has become increasingly important to the support of all NATO operations. Contractors are now involved in a progressively wider range of roles and functions as nations downsize their military, outsource functions and bring into service highly technical weapon and equipment systems. In addition deployed forces now face many tasks for which they are not equipped such as assisting with rebuilding war damaged national infrastructure. Contracting is a significant tool that may be employed to gain access to additional resources and services. However it should not be used to replace military capability. It may also be employed to augment or complement military support capability through ad hoc or permanent contracts. In the latter sense contracting is not only a logistic function, but also a logistic course of action. Properly prepared and funded CSO offers a useful force multiplier tool with the potential to enhance logistic support to operations, release scarce military logistics resources for higher priority tasks elsewhere, overcome known logistic shortfalls, and provide long-term endurance. Contractors are well suited to long term support commitments, and can contribute to reducing the costs associated with normal military logistic support and the employment of logistic units. The need to minimise the physical risk to contractor personnel means that the use of CSO is best suited to supporting established operations rather than the initial entry stage. This however should not be taken as a firm principle as certain activities cannot be undertaken without contractor support and therefore the feasibility of using contractor resources to support any operation should always be considered.

Laufende Operationen

  • EUFOR "Althea" (seit Dezember 2004
  • EUNAVOR "Atalanta" (seit Dezember 2008)
  • EUTM Somalia (seit April 2010)
  • EUTM Mali (seit März 2013)

Beendete Operationen

  • AMIS 2 Sudan (Juni 2005 bis Dezember 2007)
  • EUSEC RD Congo (Mai 2005 bis Juli 2008)
  • EUFOR RD Congo (Juni bis November 2006)
  • EUFOR Tchad (Jänner 2008 bis März 2009)

Finanzierung "Athena"

In Übereinstimmung mit dem Artikel 41.2 des "Treaty of the European Union" (TEU) zahlen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttoinlandsproduktes anteilsmäßig an "Athena". Die Prozentsätze der hier beispielhaft aufgezählten Staaten sind derzeit:Finanzierung "Athena" In Übereinstimmung mit dem Artikel 41.2 des "Treaty of the European Union" (TEU) zahlen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttoinlandsproduktes anteilsmäßig an "Athena". Die Prozentsätze der hier beispielhaft aufgezählten Staaten sind derzeit:
  • Deutschland: 20,01 Prozent;
  • England: 17,22 Prozent;
  • Frankreich: 15,57 Prozent;
  • Italien: 12,71 Prozent;
  • Spanien: 8,76 Prozent;
  • Niederlande: 4,65 Prozent;
  • Schweden: 2,79 Prozent;
  • Belgien: 2,7 Prozent;
  • Polen: 2,52 Prozent;
  • Österreich: 2,43 Prozent;
  • Finnland: 1,48 Prozent;
  • Irland: 1,39 Prozent;
  • Portugal: 1,29 Prozent;
  • Tschechische Republik: 0,98 Prozent;
  • Estland: 0,13 Prozent;
  • Zypern: 0,12 Prozent;
  • Malta: 0,04 Prozent.

Autor: Oberst dIntD Mag. iur. Harald Klimmer, Jahrgang 1966. Einjährig-Freiwilliger, Theresianische Militärakademie; ausgemustert 1988 (Jahrgang Ortler) als Wirtschaftsoffizier zum damaligen JaPzB7 in Salzburg; Wirtschaftsoffizier und ZgKdt, später Kommandant Stabskompanie PzB14 in Wels; BrigWiO 4.PzGrenBrig in Linz Ebelsberg, 2002 Abschluss Studium der Rechtswissenschaften an der Kepler Universität Linz, stellvertretender Abteilungsleiter Ergänzungsabteilung C im BMLV, 14. Intendanzlehrgang an der Landesverteidigungsakademie, seit 2003 Referatsleiter (Intendanzwesen) & stv. Abteilungsleiter Abteilung Logistische Unterstützung im BMLVS. Aufgabenbereich: Contractor Support to Operations, Rahmenverträge Transportwesen Schiene (ÖBB, Rail Cargo Austria) und Post, Angelegenheiten des Wirtschaftsdienstes im Einsatz und Intendanzwesen. Einsätze: J8 im OHQ/EUFOR "Althea" in Mons SHAPE und CAMLO im HQ UNFICYP Nicosia. Erreichbarkeit: harald.klimmer@bmlvs.gv.at

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