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Einsatz an der Grenze

Daten und Fakten zum sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz im Burgenland (AsseB), der derzeit eine der wichtigsten Präsenzaufgaben des österreichischen Bundesheeres ist.

Der Fall des “Eisernen Vorhanges” im Jahr 1989 und die damit verbundene Öffnung auch der sogenannten “Grünen Grenze” führten innerhalb kürzester Zeit zu einem massiven Anstieg von illegalen Grenzübertritten.
Dabei war es neben der immer größer werdenden Zahl von Immigranten vor allem die explosionsartig anwachsende grenzüberschreitende Kriminalität, die die Republik ÖSTERREICH zum raschen Ergreifen von Gegenmaßnahmen zwang.
Am 4. September 1990 fasste daher die Bundesregierung den Beschluss zum Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, um “die mit der Überwachung der österreichischen Staatsgrenze zu UNGARN befassten Sicherheitsbehörden bei der Hintanhaltung illegaler Grenzübertritte zu unterstützen” (Assistenzeinsatz BURGENLAND).
Damit begann der bisher längste und wohl auch wichtigste Inlandseinsatz des Bundesheeres.

Rechtsgrundlagen

Die Unterstützung der Exekutive durch das Bundesheer (sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz) ist in der Verfassung in Artikel 79 Abs. 2, Punkt 1 B-VG geregelt. Der Wortlaut dieser Bestimmung wird im Wehrgesetz wiedergegeben, welches im Paragraph 2 den Zweck des Bundesheeres darlegt und präzisiert.
Im zweiten Absatz dieses Paragraphen wird festgeschrieben, dass zur Inanspruchnahme von mehr als 100 Soldaten für die genannten Zwecke eine Anordnung der Bundesregierung vonnöten ist (außer bei Gefahr im Verzug).
Die Anordnung für den AssE B erfolgt jeweils nach Antrag des Bundesministers für Inneres im Ministerrat, wobei die bisher 9-malige Verlängerung dieses Einsatzes in den letzten Jahren stets nur für das jeweilige Folgejahr verfügt wurde.

Führungsstruktur und Kompetenzen

Seitens BMI erfolgt die Gesamtkoordination des Einsatzes durch die Landessicherheitsdirektion für das BURGENLAND bzw. das Landesgendarmeriekommando. Die unmittelbare Einsatzplanung und Aufgabenverteilung wird durch den zuständigen Bezirkshauptmann vorgenommen, der in sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten Behörde 1. Instanz ist und daher den Einsatz aller beteiligten Exekutivkräfte und des Bundesheeres zu regeln hat.
Im Bereich des BMLV ist die Operationsabteilung für die Führung des Assistenzeinsatzes zuständig. Diese gibt die Richtlinien für die Durchführung vor und ordnet die Kräfteabstellungen an. Zur Sicherstellung einer ununterbrochenen Führungsfähigkeit für alle In und Auslandseinsätze des ÖBH ist bei dieser Abteilung eine “Einsatzzentrale Land (EZ-Land)” eingerichtet.
Der Operationsabteilung unmittelbar nachgeordnet ist das Militärkommando Burgenland, das für die eigentliche Führung im Einsatzraum verantwortlich ist. Die Koordination mit den Sicherheitsbehörden erfolgt im Wege eines “Einsatzstabes”.
Durch die Assistenztruppe werden zwei Bataillonskommanden mit Stabskompanie (AssKdo “N” und AssKdo “S”) gebildet. Diese führen jeweils vier Kompanien mit insgesamt fünfunddreissig Assistenzzügen.
Die Arbeitsteilung ist in diesem Einsatz zwischen allen Beteiligten klar geregelt. So führt das Bundesheer keine Kontrolltätigkeit unmittelbar an den Grenzkontrollstellen durch, genauso obliegen alle Angelegenheiten in Sachen Asylrecht und der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten den Organen des Innenministeriums.
Mit 1997 erfolgte zudem eine Neustrukturierung der Grenzgendarmerie und eine klare Kompetenztrennung zwischen dieser und den Zollorganen, welche dem Finanzministerium angehören.
Den Soldaten stehen im Falle eines Einschreitens dieselben Rechte wie der Exekutive zu. Dazu gehört das Recht auf Anhaltung und Personenkontrolle ebenso wie die Durchsuchung und Festnahme von Personen, welche die Grenze illegal überschritten haben. Diese sind sodann den Sicherheitsbehörden zur weiteren Veranlassung zu übergeben.

Kräfteeinsatz

Die Länge der zu überwachenden Grenze beträgt mehr als 380 Kilometer. Um eine annähernd lückenlose Überwachung bei Tag und Nacht sicherstellen zu können, sind ungefähr 2000 Soldaten erforderlich. Das Schwergewicht liegt dabei an den sogenannten “Schlepperrouten” im Zwischengelände, über die vor allem bei Nacht die meisten illegalen Grenzübertrittsversuche stattfinden.
Der anstrengende Dienst wird in mehreren Schichten versehen, um bei einem minimalen Kräfteeinsatz ein Maximum an Effizienz zu erreichen. Außer stationären Beobachtungsposten werden vor allem Streifen eingesetzt. Durchschnittlich befinden sich bei Tag 80, bei Nacht 160 Doppelstreifen an der Grenze. Neben dem obligatorischen Einsatz zu Fuß sind die Soldaten auch mittels Fahrrad und beritten unterwegs. Bewegliche bereitgehaltene Reserven ermöglichen den Kommandanten ein rasches Verstärken der Kräfte vor Ort.

Auswirkungen auf das Bundesheer
Der AssE B ist für das ÖBH einerseits eine große Belastung, bietet andererseits aber auch eine einmalige Gelegenheit zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft.
Die wesentlichsten Nachteile sind die entstehenden Kosten und der Ausbildungsverlust bei den Rekruten.
Seit dem Jahr 1994 werden die dem ÖBH durch den AssE B entstehenden jährlichen Mehrkosten von über einer halben Milliarde Schilling durch das BMI nicht mehr rückerstattet und müssen daher zur Gänze aus dem ohnehin knapp bemessenen Investitionsbudget aufgebracht werden.
Der Ausbildungsverlust bei den Rekruten in der Dauer von ca. 2 Monaten kann auch durch die Anwendung des Wehrdienstzeitmodells 8+0 Monate nicht mehr völlig abgefangen werden und wirkt sich vor allem bei den “ausbildungsintensiven” Funktionen (FM, mech, FlA etc.) und bei der Verbandsausbildung aus. Diese erheblichen Nachteile werden jedoch alleine durch die einzigartige Möglichkeit der intensiven Schulung des Masse des Kaderpersonals und der Kommanden im Hinblick auf flexibles und einsatzbezogenes Führungsverhalten mehr als aufgewogen (Dies wird inzwischen auch von Besuchern aus dem Ausland neidvoll angemerkt). Gerade das Ansteigen des Schlepperunwesens (als dzt. lukrativster Zweig jeglicher Kriminalität), gepaart mit dem Einsatz modernster technischer Mittel und zunehmend aggressiverem Verhalten zwingt die eingesetzten Kräfte zur Rückkehr zu “militärischen Verhaltensweisen” und fordert jeden einzelnen Soldaten heraus.

Wehrpflichtige des Milizstandes

Auch Wehpflichtigen des Milizstandes stehen beim AssE B im Einsatz. Bezüglich Verwendung und Einsatzdauer erkundigen Sie sich bei Ihrem mobverantwortlichen Kommando. Ein Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze in der Dauer von mindestens einem Monat im Rahmen einer Waffenübung wird als Ausbildungsvoraussetzung für eine Ernennung oder Beförderung einer Beorderten-Waffenübung gleichgehalten. Die aktuellen Bezüge bei diesem Einsatz sind auf Seite 5 zu entnehmen.

Ausblick

Nach übereinstimmenden Aussagen der zuständigen politischen Verantwortungsträger ist eine Fortführung des AssE B nicht nur bis zu einem eventuellen Beitritt unserer ostwärtigen Nachbarn zur EU, sondern darüber hinaus bis zu einer vollen Implementierung der Bestimmung des Vertrages von SCHENGEN durch die Beitrittswerber zu erwarten.
Für das ÖBH bedeutet dies angesichts der immer geringer werdenden personellen und finanziellen Ressourcen eine Herausforderung, die nur durch eine klare Schwergewichtsbildung zu bewältigen sein wird.

ObstdG Stefan Mehlstaub, Op

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