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Die neuen Bezüge

Soldaten während des Grundwehrdienstes und Soldatinnen
während der ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes:
außerhalb eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis
c WG
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001 159,90 zusätzlich monatliche Grundvergütung nach
§ 5 Abs. 1 HGG 2001bei erfolgreichem Abschluss einer vbK Erfolgsprämie
nach § 5 Abs. 2 HGG 2001
83,30
während eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001 367,90 186,50

Zusätzlich
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001
Freifahrt nach § 8 HGG 2001
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001
Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 ein
Anspruch auf Familienunterhalt (maximal 80% der Bemessungsgrundlage)
und nach § 31 HGG 2001 auf Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der
Bemessungsgrundlage). Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem
jeweiligen Einkommen vor der Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung
des Einberufungsbefehles oder allgemeine Bekanntmachung der Einberufung)
und beträgt mindestens 907,10 und höchstens 4.119,50.

Soldaten während folgender Präsenzdienste:
Truppenübungen, Kaderübungen, freiwillige Waffenübungen
und Funktionsdienste, außerordentliche Übungen
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001 159,90 Pauschalentschädigung pro Monat nach § 36
Abs. 1 HGG 2001;die Entschädigung kann, wenn die Pauschalentschädigung
den Verdienstentgang nicht deckt, nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro
Monat maximal 6.802,90 EUR betragen.
907,10
Einsatzpräsenzdienst Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001 367,90

Zusätzlich
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001
Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001: Bei Einsätzen
nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c während freiwilliger Waffenübungen
und Funktionsdiensten gebührt allen Anspruchsberechtigten zusätzlich
folgende Einsatzprämie:
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG:
Rekruten und Chargen: 932,40 (während der Einsatzvorbereitung:
466,20)
Unteroffiziere: 1.198,60 (während der Einsatzvorbereitung: 599,30)
Offiziere: 1.553,90 (während der Einsatzvorbereitung: 776,95)
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 834,70 (während der Einsatzvorbereitung:
417,35)
Unteroffiziere: 1.056,70 (während der Einsatzvorbereitung: 528,35)
Offiziere: 1.376,30 (während der Einsatzvorbereitung: 688,15)

Soldaten während des Wehrdienstes als Zeitsoldat
und Soldatinnen ab Beginn des siebenten bzw. des 13. Monates des Ausbildungsdienstes:
Zeitsoldaten "kurz" bis zum Ablauf des 6. Monates dieses
Wehrdienstes und Soldatinnen ab dem 7. Monat des Ausbildungsdienstes
Monatsgeldnach § 3 Abs. 1 HGG 2001 159,90 Monatsprämie nach § 6 Abs. 1 Z. 1 HGG 2001 558,80
Zeitsoldaten "kurz" ab dem 7. Monat dieses Wehrdienstes
und Soldatinnen ab dem 13. Monat des AusbildungsdienstesZeitsoldaten
"lang"
Monatsprämie nach § 6 Abs. 1 Z. 2 HGG 2001 623,40
während eines Einsatzes Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001 367,90 Monatsprämie nach § 45 Abs. 1 HGG 2001
Rekrut, Gefreiter und Korporal
Zugsführer
Unteroffizier
Offizier
799,90
839,60
904,00
998,30

Zusätzlich
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001
Freifahrt nach § 8 HGG 2001 (außer für
Zeitsoldaten "lang")
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001
Zeitsoldaten "lang" gebühren allenfalls
eine Belastungsvergütung nach § 45 Abs. 3 HGG 2001 in der
Höhe von 44,40 monatlich und eine Ausbildungsvergütung nach
§ 45 Abs. 4 HGG 2001 in der Höhe von 26,60 (allenfalls erhöht
bis maximal 266,40 monatlich). Bei Einsätzen nach § 2 Abs.
1 lit. a bis c gebührt allen Zeitsoldaten und Soldatinnen ab
dem 7. Monat des Ausbildungsdienstes zusätzlich folgende Einsatzvergütung
nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG:
Rekruten und Chargen: 932,40 (während der Einsatzvorbereitung:
466,20)
Unteroffiziere: 1.198,60 (während der Einsatzvorbereitung: 599,30)
Offiziere: 1.553,90 (während der Einsatzvorbereitung: 776,95)
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 834,70 (während der Einsatzvorbereitung:
417,35)
Unteroffiziere: 1.056,70 (während der Einsatzvorbereitung: 528,35)
Offiziere: 1.376,30 (während der Einsatzvorbereitung: 688,15)

Gefreiter 43,10
Korporal 53,90
Zugsführer 64,40
Wachtmeister 88,40
Oberwachtmeister 99,00
Stabswachtmeister 109,80
Oberstabswachtmeister 120,40
Offiziersstellvertreter 131,10
Vizeleutnant 141,70
Fähnrich 158,00
Leutnant 168,60
Oberleutnant 179,00
Hauptmann 200,50
Major 224,50
Oberstleutnant 245,70
Oberst 267,20
Brigadier 291,20
Generalmajor 299,10
Generalleutnant 307,10
General 315,20
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001
Die Auslandsübungszulage, die unter Anwendung des mit 1. April
1999 in Kraft getretenen Auslandszulagen- und Hilfeleistungsgesetzes
- AZHG bemessen wird, besteht aus einem Sockelbetrag (siehe nachstehende
Tabelle) und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und Umständen
der Auslandsübung richten.
Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können in Betracht
kommen:
- Zonenzuschlag: 166,30 bis max. 498,90
- Funktionszuschlag: 124,70 bis max. 415,70
- Unterkunfts- und Verpflegszuschlag
Ein Klima-, Krisen-, Ersteinsatz- und ein Gefahrenzuschlag kommen
bei der Durchführung einer Auslandsübung nicht in Betracht.

Dienstgrad Entsendung zu Übungen undAusbildungsmaßnahmen gemäß
§ 1 Z 2 KSE-BVG(40 % des Sockelbetrages)
Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gemäß
§ 1 Z 1 lit. d KSE-BVG (75 % des Sockelbetrages)
Rkr und Gfr 299,30 561,20
Kpl und Zgf 432,40 810,70
Wm, OWm, und StWm 532,10 997,80
OStWm,OStv und Vzlt 698,40 1.309,60
Offiziere 864,70 1.621,40
Ansprüche im Aufschubpräsenzdienst:
Nach § 52 HGG 2001 gebühren Anspruchsberechtigten, die einen
Aufschubpräsenzdienst leisten, die Ansprüche im gleichen
Umfang und nach den gleichen Bestimmungen wie für jenen Wehrdienst,
aus dem die Entlassung vorläufig aufgeschoben wurde.
Mag. Christoph Ulrich, ELeg

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