Neue Vorschriften
DBBH "Der Turm des Schützenpanzers A1 mit der 20 mm Maschinenkanone 66"VersNr. 7610-10112-0702
Dieser Dienstbehelf enthält die Beschreibung der Bordwaffe und der Einrichtungen des Turmes, Anweisungen zu deren Handhabung und Materialerhaltung sowie die Sicherheitsbestimmungen. Weiters sind noch Zeitanhalte für die In- und Außerbetriebnahme des Schützenpanzers unter normalen Bedingungen angegeben.
Der DBBH ist bestimmt für
· Kommandanten und Bordschützen, deren Schützenpanzer bzw. Patrouillenboot mit einem Turm und der 20 mm Maschinenkanone 66 ausgerüstet ist und
· bestimmte Fachfunktionen im Rahmen der Materialerhaltung.
Außer Kraft gesetzt wurde damit die vorläufige Ausbildungsvorschrift für mechanisierte Truppen (AVmechTrpen) "Die 2 cm Schützenpanzer-Maschinenkanone 66" mit der VersNr. 7610-12511-0476.
MBl.BH "Schutz, Aufgaben und Techniken"
VersNr. 7610-01019-0902
Dieses neue Merkblatt deckt jene Erfordernisse ab, die sich für alle Truppen sowohl im Inland im Rahmen des Schutzes, als auch im Ausland bei Friedenunterstützenden Einsätzen ergeben. Die Beherrschung der beschriebenen Techniken ist Voraussetzung, um sowohl abhaltend als auch deeskalierend wirken zu können. Hiebei sind nur jene Verfahren und jenes Verhalten beschrieben, die nicht in anderen Dienstvorschriften behandelt werden.
Es ist an die Kommandanten aller Waffengattungen vom Truppenkommandanten an abwärts gerichtet.
Vorerst erfolgt die Verteilung aber nur bis zur Ebene Einheit. Nach einer zweijährigen Phase der Erfahrungsgewinnung sowie Einarbeitung entsprechender Erkenntnisse, ist die Herausgabe bis zur Ebene Gruppenkommandant vorgesehen.
ADir Obstlt Hans Bundschuh, GStbBür