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Das Vorschriftenwesen

nach Einnahme der Reorganisation 2002.


Grundsätzliches
Die Führung im Bundesheer erfolgt auf Grund von Richtlinien als konkrete Anordnung bzw. kurzfristige Handlungsanweisung oder in Befolgung von Dienstvorschriften als dauerhaft gültige Grundlagen bzw. Handlungsanweisungen.
Das Ziel der Führung ist es, ein möglichst homogenes, dauerhaft gültiges Regelwerk in Form von entsprechenden Dienstvorschriften herzustellen.

Änderungen im Vorschriftenwesen
Die Vorschriftenabteilung wurde am 1. Dezember 2002 mit unveränderter Aufgabenstellung in das Referat 3 (Dienstvorschriften & Terminologie) im Generalstabsbüro übergeführt.
Damit sind Ablaufänderungen in der Vorschriftenerstellung erforderlich geworden, um trotz des reduzierten Personals Dienstvorschriften in gewohnter, hoher Qualität bereitstellen zu können.
Kommt ein neues Gerät oder Verfahren zur Anwendung, so sind rasch die entsprechenden Handlungsanweisungen der obersten Führung erforderlich.
Steht jedoch nicht ausreichend Zeit zur Erstellung einer Dienstvorschrift zur Verfügung, so muss diese Handlungsanweisung zuerst in der Form einer Richtlinie angeordnet und die Dienstvorschrift im Nachhinein erstellt werden. Somit wird vermieden, dass die Truppe ohne Handlungsanweisung tätig werden muss.
Während eine Richtlinie rasch angeordnet werden kann, bedarf es zur Erstellung einer Dienstvorschrift eines höheren Zeitaufwandes. Neben den fachlichen Kriterien sind vor allem auch formale und terminologische Grundsätze anzuwenden. Hierbei sind eine abschließende, redaktionelle Bearbeitung und ein professioneller Druck durch die Heeresdruckerei unerlässlich.
Letztlich genehmigt eine Dienstvorschrift der Bundesminister für Landesverteidigung. Dieser länger dauernde Prozess ist deshalb erforderlich, weil nur durch ein möglichst gleich strukturiertes Inhaltsverzeichnis und eine einheitliche Terminologie der inhaltliche Zusammenhang der Dienstvorschriften untereinander gewährleistet ist.
Derzeit unterscheidet man verschiedene Vorschriftenarten, wobei Dienstbehelfe für das Bundesheer (DBBH) der jeweils fachdienstlich zuständige Abteilungsleiter in der Zentralstelle und Merkblätter für das Bundesheer (MBl.BH) erforderlichenfalls jeder Abteilungsleiter der Zentralstelle für seinen Wirkungsbereich genehmigt.
In Zukunft werden homogene und dauerhaft gültige Regelwerke einzig in Form der Dienstvorschrift für das Bundesheer (DVBH) erlassen. Dies gilt auch für alle bisher durch DBBH und MBl.BH abgedeckten Bereiche. Damit wird sichergestellt, dass alle dauerhaft gültigen Grundlagen bzw. Handlungsanweisungen der Bundesminister für Landesverteidigung genehmigt.
Eine seriöse Vorschriftenerstellung bindet Ressourcen. Diese sind jedoch nur sehr eingeschränkt an den Akademien und Schulen vorhanden.
Die Mitwirkung der Truppe durch Beistellung von qualifiziertem Personal ist daher zwingend erforderlich. Somit ist die Sicherstellung der erforderlichen Personalressourcen ein wesentlicher Teil der Planung. Ab sofort wird der notwendige Ressourcen- und Zeitbedarf mit dem Ausbildungskalender angeordnet.
Es ist beabsichtigt, Dienstvorschriften vermehrt durch entsprechend zusammengesetzte Arbeitsgruppen in Klausuren zu erstellen. Dadurch soll die Vorschriftenerstellung schneller als bisher abgeschlossen werden.
Die Einbindung der Waffengattungsspitze soll die Akzeptanz der Vorschriftenerstellung verbessern. Letztlich bestätigt der Waffengattungschef mit seiner Unterschrift in der Dienstvorschrift die fachliche Richtigkeit.

Aufgaben des Referates 3 im Generalstabsbüro
Das Referat 3 (Dienstvorschriften & Terminologie) im Generalstabsbüro ist für die Festlegung der Grundlagen zur einheitlichen Vorschriftenerstellung verantwortlich und stellt den gesamten organisatorischen Rahmen für die Erstellung von Dienstvorschriften sicher.

Benützerservice
Trotz der dargestellten Änderungen im Vorschriftenwesen hat sich für die Benützer der Dienstvorschriften selbst nichts geändert. Jeder Soldat kann nach wie vor die für ihn vorgesehenen Dienstvorschriften beim Nachschuboffizier seiner zuständigen Einheit oder beim MobUO seines mobverantwortlichen Truppenkörpers erhalten.

ObstdG Markus Koller, GStbBür

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