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Die neuen Bezüge

Nach dem Heeresgebührengesetz 2001 bestehen ab 1. April 2002 folgende Ansprüche:

Soldaten während des Grundwehrdienstes und Soldatinnen
während der ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes:

außerhalb eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis
c WG
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001
156,6.-
zusätzlich monatliche Grundvergütung nach § 5 Abs. 1 HGG 2001;
1.115.-
während eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG
Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001
360,4.-
bei erfolgreichem Abschluss einer vbK Erfolgsprämie nach § 5 Abs. 2 HGG 2001
832.-

Zusätzlich:
3 Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001
3 Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001
3 Freifahrt nach § 8 HGG 2001
3 Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001

Allenfalls besteht auch ein Anspruch auf Familienunterhalt (maximal 80% der Bemessungsgrundlage) und Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Bemessungsgrundlage). Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen vor der Zustellung des Einberufungsbefehles oder der allgemeinen Bekanntmachung der Einberufung und beträgt mindestens 12.127,20 und höchstens 55.077,70.

Soldaten während folgender Präsenzdienstarten:

Waffenübungen, Funktionsdienste, außerordentliche
Übungen
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001 2.138.- Pauschalentschädigung pro Monat nach §
36 Abs. 1 HGG 2001;die Entschädigung kann, wenn die Pauschalentschädigung
den Verdienstentgang nicht deckt, nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro Monat
maximal 90.954.- betragen.
12.127.-
Einsatzpräsenzdienst Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001 4.919.-  

Zusätzlich:
3 Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001
3 Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001
3 Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001

Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001: Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c während freiwilliger Waffenübungen und Funktionsdiensten gebührt allen Anspruchsberechtigten zusätzlich folgende Einsatzprämie:

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG:
Rekruten und Chargen: 12.466.- (während der Einsatzvorbereitung: 6.233.-)
Unteroffiziere: 16.026.- (während der Einsatzvorbereitung: 8.013.-)
Offiziere: 20.776.- (während der Einsatzvorbereitung: 10.388.-)

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 11.160.- (während der Einsatzvorbereitung: 5.580.-)
Unteroffiziere: 14.129.- (während der Einsatzvorbereitung: 7.065.-)
Offiziere: 18.401.- (während der Einsatzvorbereitung: 9.201.-)

Soldaten während des Wehrdienstes als Zeitsoldat und Soldatinnen
ab Beginn des siebenten bzw. des 13. Monates des Ausbildungsdienstes:

Zeitsoldaten "kurz" bis zum Ablauf des 6. Monates dieses Wehrdienstes
und Soldatinnen ab dem 7. Monat des Ausbildungsdienstes
Monatsgeldnach § 3 Abs. 1 HGG 2001 2.138.- Monatsprämie nach § 6 Abs. 1 Z. 1 HGG 2001 7.471.-
Zeitsoldaten "kurz" ab dem 7. Monat dieses Wehrdienstes und
Soldatinnen ab dem 13. Monat des Ausbildungsdienstes
Monatsprämie nach § 6 Abs. 1 Z. 1 HGG 2001 8.335.-
Zeitsoldaten "lang" Monatsprämie nach § 45 Abs. 1 HGG 2001 Rekrut, Gefreiter und Korporal: 10.695.-
Zugsführer: 11.226.-
Unteroffizier: 12.087.-
Offizier: 13.348.-
während eines Einsatzes Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001 4.919.-

Zusätzlich:
3 Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001
3 Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001
3 Freifahrt nach § 8 HGG 2001 (außer für Zeitsoldaten “lang”)
3 Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001

Zeitsoldaten “lang” gebühren allenfalls eine Belastungsvergütung nach § 45 Abs. 3 HGG 2001 in der Höhe von 594.- monatlich und eine Ausbildungsvergütung nach § 45 Abs. 4 HGG 2001 in der Höhe von 357.- (allenfalls erhöht bis maximal 3.563.- monatlich). Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c gebührt allen Zeitsoldaten und Soldatinnen ab dem 7. Monat des Ausbildungsdienstes zusätzlich folgende Einsatzvergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG:
Rekruten und Chargen: 12.466.- (während der Einsatzvorbereitung: 6.233.-)
Unteroffiziere: 16.026.- (während der Einsatzvorbereitung: 8.013.-)
Offiziere: 20.776.- (während der Einsatzvorbereitung: 10.388.-)

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 11.160.- (während der Einsatzvorbereitung: 5.580.-)
Unteroffiziere: 14.129.- (während der Einsatzvorbereitung: 7.065.-)
Offiziere: 18.401.- (während der Einsatzvorbereitung: 9.201.-)

Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001:

Gefreiter 577.-
Korporal 721.-
Zugsführer 862.-
Wachtmeister 1.183.-
Oberwachtmeister 1.324.-
Stabswachtmeister 1.468.-
Oberstabswachtmeister 1.610.-
Offiziersstellvertreter 1.754.-
Vizeleutnant 1.895.-
Fähnrich 2.113.-
Leutnant 2.254.-
Oberleutnant 2.393.-
Hauptmann 2.681.-
Major 3.002.-
Obstleutnant 3.285.-
Oberst 3.573.-
Brigadier 3.894.-
Divisionär 3.999.-
Korpskommandant 4.106.-
General 4.215.-

Auslandsübungszulage

Die Auslandsübungszulage, die unter Anwendung des mit 1. April 1999 in Kraft getretenen Auslandszulagengesetzes bemessen wird, besteht aus einem Sockelbetrag (siehe Tabelle) und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und Umständen des Auslandseinsatzes richten.

Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können in Betracht kommen:
- Zonenzuschlag (2.223.- bis max. 6.670.-)
- Klimazuschlag (2.223.-),
- Krisenzuschlag (5.558.- bis max. 8.893.-)
- Ersteinsatzzuschlag (1.667.- bis max. 3.335.-)
- Funktionszuschlag (556.- bis max. 4.447.-)
- Gefahrenzuschlag (3.335.- bis max. 5.558.-)
- Unterkunfts- und Verpflegszuschlag
Dienstgrad Entsendung zu Übungen undAusbildungsmaßnahmen gemäß § 1 Z
2 KSE-BVG (40 % des Sockelbetrages)
Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gemäß § 1 Z
1 lit. d KSE-BVG (75 % des Sockelbetrages)
Rekr und Gfr 4.002.- 7.504.-
Kpl und Zgf 5.781.- 10.839.-
Wm, OWm, und StWm 7.115.- 13.340.-
OStWm,OStv und Vzlt 9.338.- 17.509.-
Fhr, Lt,Olt, Hptm, Mjr, Obstlt, Obst, Bgdr, Divr, KKdt,und
Gen
11.562.- 21.677.-

Ansprüche im Aufschubpräsenzdienst:
Nach § 52 HGG 2001 gebühren Anspruchsberechtigten, die einen Aufschubpräsenzdienst leisten, die Ansprüche im gleichen Umfang und nach den gleichen Bestimmungen wie für jenen Wehrdienst, aus dem die Entlassung vorläufig aufgeschoben wurde

Mag. Christoph Ulrich, LegC

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