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Kauf des Kampfanzuges

In der Zeitschrift Miliz Info Nr. 2/1999 informierten wir darüber, dass für Wehrpflichtige des Milizstandes bei ihrer Entorderung die Möglichkeit besteht, den ausgefassten Kampfanzug zum Preis von S 500,-. zu kaufen. Diese Anerkennungsaktion als Dank für die erbrachten Leistungen wird bis auf Widerruf verlängert.
Betroffen sind jene Gegenstände, die dem beorderten Wehrpflichtigen im Ausrüstungsblatt „K“ gemäß der Normausstattung für den Kampfanzug „Mob“ zur persönlichen Verwahrung mitgegeben wurden. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass davon unter anderem das Feldmesser und die ABC-Schutzmaske nicht betroffen sind, weil diese nicht Teile des Kampfanzuges sind.

Vorgangsweise

Die Wehrpflichtigen können die Kaufmöglichkeit nun
- bei der eintägigen Sonderwaffenübung unmittelbar oder
- mittels Erlagscheineinzahlung bei Einzelaufforderungen
nutzen.
Für die Erlagscheineinzahlung erfolgt die Information und die Zusendung des Erlagscheines mit dem Rückantwortkuvert durch die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos im Zuge der Aufforderung zur Abgabe.

Kaufbedingungen:

- Der Wehrpflichtige kann nur den gesamten Kampfanzug in einem kaufen
- Die Zurücklassung von Einzelteilen in und außerhalb der Kaserne ist verboten
- Macht ein Wehrpflichtiger vom Kaufangebot nicht Gebrauch, werden Verluste von Einzelgegenständen wie bisher gemäß den schadensrechtlichen Bestimmungen behandelt

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