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Im Mittelpunkt steht der Mensch: Mobbing - eine Führungsschwäche ?

"Ich werde gemobbt…!" Laut abgeleiteten Schätzung von internationalen Studien trifft diese Aussage auf ca. 300 000 Beschäftigte in Österreich zu. Vereinzelte Studien und Falldokumentationen in österreichischen Firmen weisen einen Anteil zwischen 4 und fast 8 Prozent der Beschäftigten aus, die sich "gemobbt" fühlen. Die volkswirtschaftlichen Kosten für einen Mobbingfall werden zwischen 30 000 und 70 000 Euro beziffert. Alarmierend sind Ergebnisse, wonach das Risiko, Mobbingopfer zu werden, im öffentlichen Dienst etwa 3- mal so hoch ist wie im Vergleich zu anderen Arbeitsbereichen. Als durchaus nachvollziehbare Begründungen werden die starken Hierarchien, unzureichende Kriterien der Leistungsbeurteilungen und fehlende Möglichkeiten des Stellenwechsels ins Treffen geführt.

Derzeit gibt es in Österreich kein eigenes Mobbinggesetz noch einen ausdrücklichen Mobbingtatbestand, dennoch kann trotz der fehlenden expliziten Norm gegen Mobbing durch das allgemeine Zivilrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht Abhilfe geschaffen werden. Auch die EU hat sich in den letzten Jahren intensiver mit dem Thema Mobbing auseinandergesetzt, worvon einige um­fang­­rei­che gemeinschaftsrechtliche Rechtsquellen zeugen.

Problemstellung

Die Problemstellung, die hinter dem Begriff Mobbing steckt, ist überhaupt nicht neu und war immer schon in der Arbeitswelt vorhanden. Erst seit wenigen Jahrzehnten haben Wissenschafter (Pionier war der schwedische Arbeitspsy­chologe Heinz Leymann) diese Thematik als wissenschaftlichen Forschungsge­genstand angenommen, allerdings gibt es bisher keine einheitliche wissenschaftliche Mobbingdefinition. Eine von vielen Definitionen wäre: "Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausgrenzens bzw. Vertreibens vom Arbeitsplatz direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet."

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um von Mob­bing zu sprechen, sind wissenschaftlich unbestritten, wenngleich mit teilweiser unterschiedlicher Gewichtung:
  • ungleiche Machtstrukturen,
  • Systematik der Schikanen,
  • gewisse Häufigkeit und Dauer der Handlungen,
  • soziale Isolation und Ausschluss der gemobbten Person.

Zu unterscheiden wäre noch das Mob­bing unter Mitarbeitern derselben hierarchischen Ebene, das sogenannte "horizontale Mobbing", und "vertikale Mobbing", wobei es sich dabei entweder um das "von oben nach unten" Mobbing oder "bossing", bzw. das "von unten nach oben" Mobbing oder auch "staffing" genannt, handelt.

Untersuchungen aus Schweden und Fallstudien aus Deutschland und Österreich haben gezeigt, dass es vier Hauptursachen für Mobbing gibt, die meist in einer Mischung vorkommen.

Hauptursachen

Organisation der Arbeit: Mängel im Sinne von unbesetzten Stellen, hohem Zeitdruck, starren Hierarchien, hoher Verantwortung bei geringem Handlungsspielraum, geringer Bewertung der Tätigkeit etc.

Führungsverhalten der Vorgesetzten: Mobbing-Handlungen werden bis zu 40 Prozent den Vorgesetzten zugeschrieben, Praktiker in Beratungsstellen sprechen von 70 bis 80 Prozent.

Die besondere soziale Stellung der Betroffenen, d.h. Geschlecht, Nationalität, kulturelle Identität, Hautfarbe, alleinerziehende Mütter, Behinderungen etc. kann den Mobbingprozess auslösen. Dies soll nicht bedeuten, dass der Mob­bingbetroffene "selbst schuld" ist. Oftmals werden vermeintliche Persön­lich­keitsmerkmale, Verhaltensauffälligkeiten als Mobbingrechtfertigungen angeführt. Fest steht, dass es keine typischen Mob­bingopfer gibt. Interessanterweise wurde in Schweden aufgezeigt, dass Männer in typischen Frauenberufen und Frauen in typischen Männerberufen häufiger von Mobbing betroffen sind.

Das moralische Niveau des Einzelnen d.h., dass sich "Täter" oft wenig Gedanken über die Auswirkungen und Folgen ihres Handelns machen. Personen der Umgebung nehmen teilweise un­be­wusst aus Nachlässigkeit und Unbedachtheit am Mobbing teil. Sie schreiten nicht ein, sehen tatenlos zu und ergreifen damit für den Stärkeren Partei.

Mobbing bricht aus, weil es geschehen darf

Im öffentlichen Dienst wird durch die einschlägigen Gesetzestexte jeder Leiter und Vorgesetzte zur "allgemeinen Fürsorgepflicht" angehalten. Dies würde bedeuten, dass nicht nur vom Vorgesetzten selbst aus keine Mobbinghandlungen gesetzt werden dürfen, sondern er müsste sofort jegliche Anzeichen für ein mögliches Mobbinggeschehen wahrnehmen, thematisieren und intervenieren. Die Zunahme der Anfragen an und Betreuungen durch die Heerespsychologie lassen diese Hoffnung nicht zu, wenngleich der Begriff des Mobbings oftmals auch für alltägliche Konflikte, Streitereien, Schikanen missbraucht wird.

Mobbing ohne Gewinner

Für die Heerespsychologie wäre dies ein umfassendes und dringendes Betätigungsfeld für zukünftige Ar­beits­­psy­chologen, denn: bei Mobbing gibt es keinen Gewinner - alle sind Verlierer!

Obstlt dhmfD Mag. Christian Langer

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